Amnesty Report Asien und Pazifik 23. Mai 2018

Amnesty Report 2017/18: Asien und Pazifik

Report Cover 17/18

In der Region Asien-Pazifik unternahm keine Regierung ausreichende Anstrengungen, um ihre Pflicht zur Achtung und Förderung der Menschenrechte zu erfüllen. Es setzte sich jedoch eine wachsende Bewegung von Menschenrechtsverteidigern und -aktivisten aus tiefer Überzeugung und mit Entschlossenheit für die Menschenrechte ein. 

In vielen Ländern reduzierte sich der Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft. Menschenrechtsverteidiger, Rechtsanwälte, Journalisten und Regierungskritiker waren Ziele staatlicher Repression, angefangen mit dem beispiellos harten Vorgehen gegen die Meinungsfreiheit in China bis hin zur pauschalen Intoleranz gegenüber Andersdenkenden in Kambodscha und Thailand und dem Verschwindenlassen in Bangladesch und Pakistan. 

Straflosigkeit war weit verbreitet. Sie war der Nährboden für Menschenrechtsverletzungen und gleichzeitig Grundlage dafür, dass Verbrechen wie rechtswidrige Tötungen und Folter auch weiterhin ohne strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen verübt werden konnten. Sie führte dazu, dass Millionen von Menschen Gerechtigkeit und Wiedergutmachung verweigert wurde, und schürte in Ländern wie Myanmar und Afghanistan Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. 

Die globale Flüchtlingskrise verschärfte sich. Hunderttausende von Menschen in der Region waren gezwungen, ihre Heimatorte zu verlassen, und sahen sich einer ungewissen und oft von Gewalt geprägten Zukunft gegenüber. Ihre Anzahl stieg aufgrund der vom Militär Myanmars im nördlichen Bundesstaat Rakhine verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit noch an. Dort brannte die Armee ganze Dörfer der muslimischen Minderheit der Rohingya nieder, tötete Erwachsene und Kinder und vergewaltigte Frauen und Mädchen. Die massiven Menschenrechtsverletzungen zwangen über 655000 Rohingya zur Flucht nach Bangladesch, um der Verfolgung zu entkommen. Diejenigen, die blieben, mussten weiterhin unter einem System systematischer Diskriminierung leben, das dem der Apartheid gleichkam, praktisch jeden Aspekt ihres Lebens drastisch einschränkte und sie vom Rest der Gesellschaft trennte. 

Im Jahr 2017 beging der Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) unter dem Vorsitz der Philippinen den 50. Jahrestag seiner Gründung. Die Regierungen und Institutionen der ASEAN-Staaten verloren jedoch dabei kein Wort über die massiven Menschenrechtsverletzungen, die auf den Philippinen, in Myanmar und anderen Ländern der Region verübt wurden. 

Vor diesem düsteren Hintergrund wurden jedoch in zunehmendem Maße Forderungen nach Achtung und Schutz der Menschenrechte in der Region Asien-Pazifik laut, und immer häufiger wurden sie von jungen Leuten erhoben. Es sind noch kleine, aber durchaus wichtige Zeichen der Hoffnung auf ein weiteres Erstarken dieser Bewegung. In der Republik Korea (Südkorea) gab es Fortschritte bei der Polizeiarbeit sowie positive Gerichtsurteile in Bezug auf die Unternehmensverantwortung, in Australien und Taiwan bei der "Ehe für alle" und in Indien beim Recht auf Privatsphäre.

Ostasien

Die Behörden in Japan, der Mongolei und in Südkorea versagten dabei, Menschenrechtsverteidigern angemessenen Schutz zu gewähren. In China wurden Menschenrechtsverteidiger gezielt ins Visier genommen und verfolgt. Der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft wurde in diesem Land drastisch eingeschränkt. Aber auch in Japan gab es eine ähnliche Entwicklung, die Anlass zu wachsender Besorgnis gab. 

Japans Parlament verabschiedete trotz heftiger Kritik vonseiten der Zivilgesellschaft und von Akademikern ein übermäßig weitgefasstes Gesetz gegen "Terrorismus" und andere schwere Verbrechen, das den Schutz der Menschenrechte abschwächte. Es räumte den Behörden weitreichende Vollmachten zur Überwachung der Bürger ein, die zur Einschränkung der Menschenrechte missbraucht werden könnten. 

Nach einem Regierungswechsel in Südkorea akzeptierte die Polizei Empfehlungen zur Änderung ihres Konzepts der Polizeiarbeit, um die volle und freie Ausübung des Rechts auf friedliche Versammlungen zu gewährleisten. Es gab weitere positive Entwicklungen in Südkorea: Während noch Hunderte Kriegsdienstverweigerer im Gefängnis saßen, entschied eine zunehmende Anzahl von Gerichten der unteren Instanzen in vielen Fällen, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen anzuerkennen. Daneben gab es Gerichtsurteile, die die Verantwortlichkeit multinationaler Unternehmen für arbeitsbedingte Todesfälle oder Erkrankungen ihrer Arbeitnehmer bestätigten. 

Die einer Inthronisierung ähnelnde Bestätigung der zweiten Amtszeit von Präsident Xi Jinping als Chinas seit langem machtvollstem Herrscher fand vor dem Hintergrund der brutalen Unterdrückung der Meinungs- und Informationsfreiheit statt. Die Behörden beriefen sich zunehmend auf die "nationale Sicherheit", um die Einschränkung der Menschenrechte und die Inhaftierung von Menschenrechtsaktivisten zu rechtfertigen. Diese Taktik wurde in der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang immer häufiger eingesetzt. Unter der Führung des neuen Regionalsekretärs der Kommunistischen Partei, Chen Quanguo, verstärkten die Behörden ihre Bemühungen um "gesellschaftliche Stabilität". Zu den dabei eingesetzten Maßnahmen gehörten die zunehmende technologische Überwachung, bewaffnete Straßenpatrouillen, Sicherheitskontrollposten sowie eine ganze Reihe von Maßnahmen, die in die Menschenrechte eingriffen. So richteten die Behörden in der Region Xinjiang Haftzentren ein, die unterschiedliche Namen wie "Einrichtung zur Bekämpfung des Extremismus", "Einrichtung für politische Unterweisung" oder "Einrichtung für Erziehung und Umformung" trugen. Dort wurden Menschen auf unbestimmte Zeit willkürlich inhaftiert und gezwungen, sich Wissen über chinesische Rechtsprechung und Politik anzueignen. 

Bürger der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) waren weiterhin gravierenden Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, von denen einige Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellten. Die Rechte auf Meinungs- und Bewegungsfreiheit waren stark eingeschränkt, und bis zu 120000 Menschen waren noch immer rechtswidrig in Straflagern eingesperrt, wo sie Zwangsarbeit verrichten mussten, gefoltert und anderweitig misshandelt wurden. 

Menschenrechtsverteidiger 

Die chinesischen Behörden setzten ihren beispiellosen Kampf gegen Andersdenkende, Menschenrechtsanwälte und -aktivisten mit willkürlichen Festnahmen, Inhaftierungen, Folter und anderen Misshandlungen fort. Sie griffen weiterhin auf den "Hausarrest an einem festgelegten Ort" zurück, einer Form geheimer Inhaftierung ohne Kontakt zur Außenwelt. Sie ermöglichte es der Polizei, Personen bis zu sechs Monate lang außerhalb des offiziellen Strafvollzugssystems ohne Zugang zu Rechtsbeiständen der eigenen Wahl und ohne Besuch ihrer Familien oder anderer Personen festzuhalten. Verdächtige wurden damit der Gefahr ausgesetzt, gefoltert oder misshandelt zu werden. Diese Form der Inhaftierung diente dazu, die Tätigkeit von Menschenrechtsverteidigern, Rechtsanwälten, politisch engagierten Bürgern und Angehörigen von Religionsgemeinschaften sowie anderen missliebigen Personen zu unterbinden. 

Die Regierung ließ auch weiterhin Personen in Haft nehmen, die friedlich des Jahrestages der Niederschlagung der Proteste auf dem Tiananmen-Platz am 3. und 4. Juni 1989 in der Hauptstadt Peking gedenken wollten. Damals waren Hunderte, wenn nicht gar Tausende getötet und verletzt worden, als die Volksbefreiungsarmee das Feuer auf unbewaffnete Zivilpersonen eröffnete. 

Im Juli 2017 starb der Friedensnobelpreisträger Liu Xiaobo im Gewahrsam.

In der chinesischen Sonderverwaltungsregion Hongkong erhoben die Justizbehörden wiederholt vage formulierte Anklagen gegen bekannte Persönlichkeiten der Demokratiebewegung. Offensichtlich handelte es sich dabei um eine inszenierte Vergeltungskampagne der Behörden zur Bestrafung und Einschüchterung von Personen, die sich für die Demokratie einsetzten oder sich kritisch über die Regierung äußerten. 

Arbeitsmigranten und Asylsuchende

Während in Japan die Anzahl der Asylanträge weiter anstieg, gab die Regierung im Februar bekannt, dass sie im Jahr 2016 nur 28 von 10901 Anträgen genehmigt habe, was jedoch eine Steigerung um 44 % gegenüber dem Vorjahr bedeutete. Unterdessen nahm Japan die ersten von 10000 Vietnamesen auf, die innerhalb von drei Jahren im Rahmen eines Programms für Arbeitsmigration zur Reduzierung des bestehenden Arbeitskräftemangels eine Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen. Menschenrechtsverteidiger kritisierten das Programm heftig, da es ihrer Ansicht nach ein breites Spektrum von Menschenrechtsverstößen ermögliche. 

In Südkorea ließ der Tod von Arbeitsmigranten Zweifel an der Sicherheit am Arbeitsplatz aufkommen. Nordkorea entsandte weiterhin Arbeitskräfte in andere Länder wie China und Russland. Einige Länder stellten jedoch die Verlängerung und Ausstellung zusätzlicher Arbeitsvisa für Nordkoreaner ein, um die neuen Sanktionen gegen Nordkoreas Wirtschaftsaktivitäten im Ausland einzuhalten, die nach den nordkoreanischen Raketentests von den Vereinten Nationen verhängt worden waren. 

Diskriminierung 

In China war die religiöse Unterdrückung in der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang sowie in den von Tibetern bewohnten Gebieten nach wie vor besonders gravierend. 

In Südkorea wurden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche (LGBTI) im öffentlichen Leben noch immer diskriminiert. Schwule waren bei der Ableistung des obligatorischen Wehrdienstes Gewalt, Schikanen und Beleidigungen ausgesetzt. Ein Soldat wurde gleichgeschlechtlicher Handlungen für schuldig befunden. 

Obwohl in Japan Diskriminierung aufgrund tatsächlicher oder vermuteter sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität noch immer weit verbreitet war, zeigten sich einige Fortschritte auf kommunaler Ebene. In der Stadt Osaka erkannten die Behörden erstmals ein gleichgeschlechtliches Paar als Pflegeeltern an, zwei weitere Kommunen unternahmen erste Schritte zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. 

In Taiwan fällte das Verfassungsgericht ein bahnbrechendes Urteil zur Anerkennung der LGBTI-Rechte. Die Richter entschieden, dass das geltende Eherecht des Landes verfassungswidrig sei, da es gleichgeschlechtliche Paare diskriminiere. Sie räumten den Gesetzgebern eine Frist von zwei Jahren zur Nachbesserung oder zum Erlass neuer gesetzlicher Vorschriften ein. Nach diesem Urteil seines höchsten Gerichts könnte Taiwan das erste Land in Asien werden, das gleichgeschlechtliche Ehen legalisiert; dem Parlament liegt bereits ein Gesetzentwurf über gleichgeschlechtliche Ehen zur Beratung vor. 

Todesstrafe 

Wie schon in den Vorjahren führte China weltweit die Statistik bei der Vollstreckung von Todesurteilen an. Zahlenangaben über die Anwendung der Todesstrafe wurden jedoch weiterhin als Staatsgeheimnisse eingestuft. 

Der Oberste Gerichtshof Taiwans wies den Antrag des Generalstaatsanwalts auf ein außerordentliches Rechtsmittel für Chiou Ho-shun ab, mit dem die Neuverhandlung seines Falls erreicht werden sollte. Chiou Ho-shun befindet sich seit 1989 in Haft. In der modernen Geschichte Taiwans saß kein Gefangener länger im Todestrakt. Chiou Ho-shun gab an, bei Verhören durch die Polizei gefoltert und gezwungen worden zu sein, ein "Geständnis" abzulegen. 

Im Juli 2017 schaffte die Mongolei als 105. Land weltweit die Todesstrafe für alle Verbrechen ab. Doch schon im November schlug der Präsident dem Justizministerium als Reaktion auf zwei Fälle von Vergewaltigung und Mord die Wiedereinführung vor.

Südasien

Überall in Südasien beriefen sich die Regierungen auf Recht und Gesetz, nationale Sicherheit oder Religion, um gegen religiöse Minderheiten vorzugehen, die Meinungsfreiheit einzuschränken, Personen "verschwinden" zu lassen, die Todesstrafe häufiger zu verhängen und die Rechte von Flüchtlingen zu verletzen. Straflosigkeit war weit verbreitet. 

In allen Teilen Südasiens war auch die Meinungsfreiheit in Gefahr. Die Regierungen bedienten sich vager Konzepte wie "nationale Interessen", wenn sie gezielt gegen Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und andere Personen vorgingen, weil diese friedlich ihre Meinung bekundet hatten. 

In zunehmendem Maße wurde auch die Meinungsfreiheit im Internet eingeschränkt. In Pakistan wurden fünf Blogger Opfer des Verschwindenlassens. Andere wurden festgenommen, weil sie militärkritische Kommentare veröffentlicht oder sich vermeintlich "antiislamisch" geäußert hatten. Auch Kritik an Bangladeschs Regierung oder an der Familie der Regierungschefin hatten Strafprozesse zur Folge. Die Regierung schlug ein neues Gesetz über digitale Sicherheit vor, das das Recht auf Meinungsfreiheit noch weiter einschränken würde und schwerere Strafen vorsieht. In Afghanistan, das zu den asiatisch-pazifischen Ländern mit der geringsten Internetverbreitung gehört, wurde ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Cyberkriminalität erlassen, das die freie Meinungsäußerung einschränkt. 

Die fehlende Achtung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechte hatte schwerwiegende Auswirkungen. Weil Pakistan seine Gesetze nicht in Einklang mit internationalen Standards brachte, litt die Bevölkerung unter allgegenwärtiger Diskriminierung, Einschränkung der Arbeitnehmerrechte und unzureichender sozialer Sicherheit. Obwohl Indien zwei wichtige Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gegen Kinderarbeit ratifizierte, zeigten sich Kinderrechtsaktivisten weiterhin kritisch gegenüber Änderungen an der Gesetzgebung über Kinderarbeit, die die Beschäftigung von Kindern in Familienbetrieben weiterhin erlaubte. Zwei Jahre nach einem schweren Erdbeben in Nepal hatte die Regierung noch immer nichts für Tausende der marginalisierten Überlebenden getan, die in dürftigen Behelfsunterkünften hausen mussten. 

Im Oktober 2017 wurde Pakistan in den UN-Menschenrechtsrat gewählt und verpflichtete sich zur Achtung der Menschenrechte. Die Regierung des Landes unternahm jedoch nichts, um die im eigenen Land existierenden schweren Menschenrechtsverletzungen konsequent anzugehen. Dazu gehörten das Verschwindenlassen, die Todesstrafe, die Blasphemiegesetze, der Missbrauch von Militärgerichten zur strafrechtlichen Verfolgung von Zivilpersonen, die Verletzung der Frauenrechte und die Bedrohung der Arbeit von Menschenrechtsverteidigern. 

In Afghanistan, Bangladesch, Indien, Pakistan und anderen Ländern waren bewaffnete Gruppen für Tötungen, Entführungen und andere Menschenrechtsverstöße verantwortlich. In Afghanistan war die Zahl der Opfer unter der Zivilbevölkerung, vor allem unter religiösen Minderheiten, nach wie vor sehr hoch. In Pakistan gingen bewaffnete Gruppen gezielt gegen schiitische Muslime vor. So wurde ein Bombenanschlag auf eine schiitische Moschee in Quetta verübt, bei dem mindestens 18 Menschen starben. 

Bei den in Nepal unter einer neuen Verfassung durchgeführten historischen Kommunalwahlen kam es zu Verstößen wie willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen. Zudem eröffneten die Sicherheitskräfte bei einer Wahlveranstaltung das Feuer auf Demonstrierende. 

Im indischen Bundesstaat Jammu und Kaschmir töteten Sicherheitskräfte nach Protesten bei einer Nachwahl für einen Parlamentssitz acht Personen. Dabei wurde ein Wähler von Armeeangehörigen geschlagen, an der Motorhaube eines Armeejeeps festgebunden und fünf Stunden lang herumgefahren, offenbar um andere Demonstrierende abzuschrecken. Die Sicherheitskräfte bestanden auch weiterhin darauf, bei Protesten ihre ungenauen Schrotflinten einzusetzen. Durch die Schrotgeschosse verloren mehrere Personen ihr Augenlicht oder erlitten andere Verletzungen. 

Menschenrechtsverteidiger 

In Indien nahmen die Behörden öffentlich eine kritische Haltung gegenüber Menschenrechtsverteidigern ein und trugen damit zum Klima von Feindseligkeit und Gewalt gegen sie bei. Repressive Gesetze wurden dazu genutzt, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Auch die Pressefreiheit war in Gefahr, denn Journalisten wurden zunehmend angegriffen. 

In Afghanistan bedrohten bewaffnete Gruppen und staatliche Akteure das Leben und die Sicherheit von Menschenrechtsverteidigern, und Journalisten sahen sich mit Gewalt und Zensur konfrontiert. 

Die Behörden Pakistans ergriffen keine Maßnahmen, um Journalisten, Blogger, die Zivilgesellschaft und Aktivisten vor ständigen Schikanen, Einschüchterungsversuchen, Bedrohungen, Verleumdungskampagnen und Angriffen durch nichtstaatliche Akteure zu schützen. Stattdessen verschärften sie die Einschränkungen der Arbeit zahlreicher NGOs und gingen gewaltsam gegen viele Aktivisten vor. Dabei kam es auch zu Folter und Fällen des Verschwindenlassens. 

In Bangladesch griff die Regierung noch härter durch, um öffentliche Diskussionen und Kritik zu unterbinden. Medienschaffende wurden schikaniert und unter Anwendung drakonischer Gesetze strafrechtlich verfolgt. Die Regierung zog bewaffnete Gruppen nicht zur Verantwortung, die in großem Umfang säkulare Blogger töteten. Aktivisten erhielten regelmäßig Drohungen, so dass sich einige von ihnen gezwungen sahen, das Land zu verlassen. 

Auf den Malediven wurde der regierungskritische öffentliche Diskurs verstärkt eingeschränkt. Die Behörden drangsalierten Journalisten, Aktivisten und Medienunternehmen. Ganz offensichtlich steckte die Regierung auch hinter den unablässigen Angriffen auf die Rechtsstaatlichkeit, die die Unabhängigkeit der Justiz gefährdeten. 

Straflosigkeit 

Straflosigkeit war in Südasien weit verbreitet und tief verwurzelt. Es gab jedoch auch Ausnahmen: In Nepal verurteilte ein Bezirksgericht drei Armeeangehörige wegen der im Jahr 2004 verübten Tötung der 15-jährigen Maina Sunuwar zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Sie war während des bewaffneten Konflikts zwischen Maoisten und Regierungskräften, der im Jahr 2006 beendet wurde, im Gewahrsam der Armee gefoltert worden und danach gestorben. Die Urteile waren ein wichtiger Schritt zur Aufbereitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit des bewaffneten Konflikts durch das Justizsystem und ein erstes Anzeichen der Gerechtigkeit für die Betroffenen.

In Indien wies der Oberste Gerichtshof die Bundespolizeibehörde an, mehr als 80 mutmaßliche außergerichtliche Hinrichtungen zu untersuchen, die zwischen 1979 und 2012 von der Polizei und den Sicherheitskräften im Bundesstaat Manipur verübt worden waren. Nach Auffassung des Gerichts dürften die Fälle nicht deshalb unaufgeklärt bleiben, weil seither viel Zeit verstrichen sei. 

Verschwindenlassen 

In Pakistan wurden Menschen auch weiterhin Opfer des Verschwindenlassens und waren einem hohen Risiko ausgesetzt, gefoltert, anderweitig misshandelt oder sogar getötet zu werden. Den vorliegenden Informationen zufolge musste sich noch niemand für die Hunderte oder gar Tausende Fälle vor Gericht verantworten, die in den vergangenen Jahren aus allen Teilen des Landes gemeldet wurden. 

Trotz der im Jahr 2015 von der Regierung Sri Lankas eingegangenen Verpflichtung, den Opfern des bewaffneten Konflikts in ihrem Land Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung widerfahren zu lassen und Reformen durchzuführen, um künftig Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, waren die dabei erzielten Fortschritte dürftig. Die Straflosigkeit in Fällen des Verschwindenlassens hielt an. Die Regierung verzögerte die Aufhebung des drakonischen Antiterrorgesetzes, das geheime Inhaftierungen ohne Kontakt zur Außenwelt ermöglichte. Das Parlament verabschiedete jedoch ein novelliertes Gesetz über das Amt für vermisste Personen, das die Familien "verschwundener" Personen bei der Suche nach ihren vermissten Verwandten unterstützen soll. 

In Bangladesch wurden mehrere Fälle des Verschwindenlassens verübt. Die Opfer waren häufig Mitglieder von Oppositionsparteien. 

Menschen auf der Flucht 

In verschiedenen Teilen Südasiens wurden Flüchtlingen und Migranten ihre Rechte verweigert. 

Bangladesch hatte seine Grenzen für mehr als 655000 Angehörige der Bevölkerungsgruppe der Rohingya geöffnet, die vor einer ethnischen Säuberung in Myanmar geflohen waren. Sollten die Rohingya gezwungen werden, nach Myanmar zurückzukehren, wären sie denselben Militärs ausgeliefert, die sie aus dem Land getrieben hatten. Sie müssten weiterhin in dem festverwurzelten System von Diskriminierung und Segregration leben, das der Apartheid gleicht und Ursache ihrer Recht- und Schutzlosigkeit ist. 

In Afghanistan wuchs die Zahl der Binnenvertriebenen auf mehr als 2 Mio. an. Ungefähr 2,6 Mio. weitere afghanische Flüchtlinge lebten außerhalb des Landes. 

Diskriminierung 

In Südasien waren Dissidenten und Angehörige religiöser Minderheiten zunehmend durch Angriffe gewalttätiger Mobs gefährdet. Aus Indien wurden mehrere Fälle von Lynchmorden an Muslimen gemeldet, die Empörung über die zunehmende Islamfeindlichkeit unter der hindu-nationalistischen Regierung auslösten. In mehreren Städten wurden Demonstrationen gegen die Angriffe auf Muslime abgehalten, aber die Regierung bezog kaum Stellung gegen die Gewalttaten. Indigene Adivasi-Gemeinschaften in Indien wurden weiterhin umgesiedelt, um Platz für Industrievorhaben zu schaffen. 

In Bangladesch begegnete die Regierung Angriffen auf religiöse Minderheiten mit fast gleichgültiger Haltung. Personen, die Drohungen erhalten hatten und von den Behörden Hilfe erhofften, wurden häufig abgewiesen. 

In Sri Lanka breitete sich der buddhistische Nationalismus weiter aus, dies zeigte sich u. a. in Angriffen auf Christen und Muslime. Die Regierung der Malediven nutzte Religion als Deckmantel für repressive Praktiken wie Angriffe auf Mitglieder der politischen Opposition oder Pläne zur Wiedereinführung der Todesstrafe. 

In Pakistan sahen sich marginalisierte Gemeinschaften aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit, Geschlechtsidentität, sexuellen Orientierung, Religion oder Nationalität der Diskriminierung in Gesetz, Politik und Lebensalltag ausgesetzt. Die pakistanischen Blasphemiegesetze, die für "Schmähung des Propheten Mohammed" die obligatorische Todesstrafe vorsehen, blieben mit einer Reihe von Menschenrechten unvereinbar. Die Gesetze wurden häufig missbraucht und unverhältnismäßig oft gegen religiöse Minderheiten und andere als missliebig angesehene Personen angewendet. Die Beschuldigungen waren oft falsch und verstießen gegen internationalen Menschenrechtsnormen. Ein Mann wurde zum Tode verurteilt, weil er auf Facebook einen Beitrag veröffentlicht haben soll, der als "blasphemisch" eingestuft wurde. Dies war das bisher härteste Urteil, das in Pakistan im Zusammenhang mit Internetkriminalität ausgesprochen wurde. 

Geschlechtsspezifische Diskriminierung 

Indiens Oberster Gerichtshof erließ zwar ein Verbot der dreifach ausgesprochenen Scheidung (Talak) nach islamischem Recht, untergrub aber mit anderen Urteilen die Autonomie von Frauen. So schwächte der Oberste Gerichtshof ein Gesetz ab, das Frauen vor Gewalt in der Ehe schützte. Mehrere Vergewaltigungsopfer, darunter Mädchen, gingen vor Gericht und beantragten entsprechend den indischen gesetzlichen Vorschriften eine Genehmigung zum Schwangerschaftsabbruch nach 20 Wochen. Zwar erlaubten die Gerichte in einigen Fällen Schwangerschaftsabbrüche, lehnten sie jedoch in anderen ab. Die Zentralregierung wies die Bundesstaaten an, ständige Ärztekammern einzusetzen, die in solchen Fällen umgehend Entscheidungen treffen sollen. 

In Pakistan ordnete ein sogenannter Dorfrat die Vergewaltigung einer Jugendlichen als "Vergeltung" für eine mutmaßlich von ihrem Bruder verübte Vergewaltigung an. Dies war nur einer von vielen grausamen Vorfällen. Zwar wurden Mitglieder des Dorfrates wegen der Anordnung der Vergewaltigung festgenommen, aber die Behörden ergriffen keine weiteren Maßnahmen, um die Straflosigkeit sexualisierter Gewalt zu beenden oder die sogenannten Dorfräte aufzulösen, die sexualisierte Gewalt als Vergeltungsmaßnahmen anordneten. Pakistan stellte auch weiterhin einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen unter Strafe. 

Auch in Afghanistan war noch kein Ende der Gewalt gegen Frauen und Mädchen abzusehen. Berichten zufolge war dort die Zahl der Frauen, die im Namen der Scharia von bewaffneten Gruppen öffentlich bestraft wurden, sogar angestiegen. 

Todesstrafe 

Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden politischen Krise kündigten die Behörden der Malediven an, dass nach mehr als 60 Jahren wieder Todesurteile vollstreckt werden sollten. Bis zum Jahresende wurde jedoch noch niemand hingerichtet. 

In Pakistan wurden seit der Aufhebung eines Hinrichtungsmoratoriums im Jahr 2014 Hunderte von Menschen exekutiert. Es muss davon ausgegangen werden, dass vielen Hingerichteten ihr Recht auf einen fairen Prozess verweigert worden war. Unter Verletzung des Völkerrechts verhängten die Gerichte die Todesstrafe gegen Menschen mit geistigen Behinderungen, Personen, die zum Zeitpunkt der Straftat minderjährig gewesen waren, sowie Personen, deren Verurteilungen auf "Geständnissen" beruhten, die durch Folter und andere Misshandlungen erpresst worden waren. 

Bewaffneter Konflikt 

Die Lage in Afghanistan verschlechterte sich zusehends. Die Zivilbevölkerung war immer stärker von Konflikten betroffen, die Lage der Binnenvertriebenen verschlechterte sich, und die Taliban beherrschten ihr größtes Gebiet seit 2001. Trotzdem wurden seit dem Jahr 2014 Zehntausende Afghanen gegen ihren Willen aus Pakistan, dem Iran und EU-Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland zurückgeschickt. 

Afghanistans Regierung und die internationale Gemeinschaft zeigten wenig Interesse an der Notlage der Zivilbevölkerung. Am 31. Mai 2017 erfolgte einer der tödlichsten Anschläge: ein Bombenattentat in Kabul, bei dem 80 Menschen getötet und Hunderte verletzt wurden. Als zahlreiche Menschen danach gegen Gewalt und Unsicherheit protestierten, eröffneten die Sicherheitskräfte das Feuer auf die Menschenmenge und töteten mehrere Protestierende. 

Begrüßenswert war der Antrag der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs, eine Voruntersuchung der mutmaßlichen Verbrechen einzuleiten, die von allen Konfliktparteien im anhaltenden bewaffneten Konflikt in Afghanistan verübt wurden. Die Entscheidung war eine wichtige Maßnahme, um die Rechenschaftspflicht für seit 2003 verübte völkerrechtliche Verbrechen zu gewährleisten und den Opfern Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung widerfahren zu lassen.

Südostasien und Pazifik

Viele Menschen, die sich für die Achtung der Menschenrechte engagierten und Rechenschaftspflicht für deren Verletzung einforderten, sahen sich Verunglimpfungen und strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt, so dass der Handlungsspielraum für zivilgesellschaftliches Engagement weiter eingeschränkt wurde. Polizei und Sicherheitskräfte verfolgten Menschenrechtsverteidiger. Weiterhin wurden außergerichtliche Hinrichtungen, Folter und andere Misshandlungen sowie das Verschwindenlassen verübt, ohne dass die Täter zur Verantwortung gezogen wurden. 

Die anhaltende Gewalt von Myanmars Sicherheitskräften gegen die Rohingya im nördlichen Rakhine-Staat erfüllte den Tatbestand von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und verursachten sowohl in Myanmar als auch im Nachbarland Bangladesch eine Menschenrechts- und humanitäre Krise. 

Auf den Philippinen nahmen Gesetzlosigkeit und Gewalt weiter zu. Der vom Präsidenten propagierte "Krieg gegen Drogen" und seine Missachtung der Menschenrechte führte zu massenhaften Tötungen. Davon betroffen waren vor allem Angehörige in Armut lebender und marginalisierter Bevölkerungsgruppen, darunter auch Minderjährige. Das Ausmaß der Tötungen und die um sich greifende Straflosigkeit führten zu energischen Forderungen nach einer Untersuchung der Vorfälle auf internationaler Ebene. Im Dezember 2017 wurde das Kriegsrecht auf der Insel Mindanao verlängert. Dies ließ die Befürchtung aufkommen, dass die Militärherrschaft dazu benutzt werden könnte, weitere Menschenrechtsverletzungen zu rechtfertigen. Die Regierung unternahm Versuche zur Wiedereinführung der Todesstrafe. 

In Indonesien kam es zu einem deutlichen Anstieg der Tötungen mutmaßlicher Drogenhändler durch die Polizei. 

Australien legte weiterhin Lippenbekenntnisse zu den Menschenrechten ab, während Asylsuchende und Flüchtlinge dort weiterhin grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt waren.

Die Regierungen in Südostasien und dem Pazifik kamen ihrer Pflicht zur Achtung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte nicht nach. Dorfbewohner in Laos wurden zur Umsiedlung gezwungen, um Platz für Entwicklungsprojekte zu schaffen. In Kambodscha wurde das Recht auf angemessenes Wohnen durch Landraub verletzt. In Singapur äußerten NGOs Kritik an der mangelhaften Wohnsituation ausländischer Arbeitskräfte. 

In Papua-Neuguinea wurden Parlamentswahlen abgehalten, die von Korruptionsvorwürfen und drakonischen Maßnahmen wie Gewaltanwendung oder willkürlichen Festnahmen durch die Behörden begleitet wurden. 

Menschenrechtsverteidiger 

Menschenrechtsverteidiger, friedliche politische Aktivisten und Angehörige von Religionsgemeinschaften wurden Opfer von Menschenrechtsverletzungen wie willkürlicher Inhaftierung. Die Justizbehörden erhoben vage formulierte Anklagen gegen sie, und die Angeklagten wurden in Verfahren verurteilt, die nicht den international geltenden Standards für faire Prozesse entsprachen. Gewaltlose politische Gefangene wurden gefoltert und anderweitig misshandelt. 

Die Regierung Kambodschas verschärfte im Vorfeld der für 2018 geplanten Wahlen ihr unerbittliches Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und politische Aktivisten. Menschenrechtsverteidiger wurden überwacht, festgenommen und inhaftiert, Medienunternehmen wurden geschlossen, und die Zivilgesellschaft wurde durch den Missbrauch des Strafrechtssystems noch stärker schikaniert. Novellierungen gesetzlicher Bestimmungen räumten den Behörden zusätzliche Befugnisse gegenüber politischen Parteien ein. Die Judikative wurde als politisches Werkzeug missbraucht, um abweichende Meinungen zum Schweigen zu bringen. Ein eklatanter Fall politischer Unterdrückung war schließlich die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die größte Oppositionspartei vor den Wahlen aufzulösen. 

Thailands Militärregierung setzte ihre systematische Unterdrückung Andersdenkender fort, indem sie Menschen daran hinderte, ihre Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrzunehmen, und strafrechtlich gegen die Zivilgesellschaft vorging. Die Behörden leiteten auf Grundlage drakonischer Gesetze und Verordnungen gegen zahlreiche Menschenrechtsverteidiger, Demokraten und andere missliebige Personen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen ein. Gegen viele von ihnen wurden lang andauernde unfaire Verfahren vor Militärgerichten geführt. 

In Malaysia ging die Regierung mit harten Maßnahmen gegen die zivilen und politischen Rechte ihrer Bürger vor. Dabei kam es zu Drangsalierungen, Inhaftierungen und Anklagen auf Grundlage restriktiver Gesetze. Das willkürliche unbefristete Reiseverbot, das das Recht auf Freizügigkeit von Menschenrechtsverteidigern verletzte, wurde vermehrt angewandt. Es erfolgten auch Festnahmen und Ermittlungen gegen Journalisten und Aktivisten für die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen, wenn diese Verstöße zur Anzeige brachten. 

Fidschis Regierung berief sich auf restriktive Gesetze, um die Medien und die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu unterdrücken. Anklagen gegen Mitarbeiter der Fiji Times wurden in einem politisch motivierten Schritt in "Aufwiegelung" umgewandelt, um so eines der letzten unabhängigen Medienunternehmen des Landes auszuschalten. 

In Singapur wurden durch Änderungen des Gesetzes über öffentliche Ordnung den Behörden größere Vollmachten eingeräumt, um öffentliche Versammlungen einzuschränken oder zu verbieten. Die Polizei leitete gegen Menschenrechtsverteidiger Ermittlungen ein, weil sie an friedlichen Protesten teilgenommen hatten. Gegen Rechtsanwälte und Akademiker, die die Justiz kritisiert hatten, wurde Anklage erhoben, und die Pressefreiheit wurde eingeschränkt. 

In Laos blieben die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin drastisch eingeschränkt. Bestimmungen des Strafgesetzbuchs wurden dazu benutzt, um friedliche Aktivisten zu inhaftieren. 

In Vietnam gingen die Behörden immer härter gegen Dissidenten vor und zwangen damit zahlreiche Aktivisten zur Flucht aus dem Land. 

In Myanmar wurde die Pressefreiheit weiter eingeschränkt. Journalisten und andere Medienschaffende wurden aufgrund ihres Berufes eingeschüchtert und drangsaliert. Es gab mehrere Fälle von Festnahmen, Inhaftierungen und strafrechtlicher Verfolgung. 

Straflosigkeit 

In Malaysia blieben Todesfälle im Gewahrsam der Behörden sowie unnötiger oder exzessiver Gebrauch von Gewalt und Schusswaffen nach wie vor straflos. Mehrere Personen starben in Haft, darunter S. Balamurugan, der Berichten zufolge vor seinem Tod bei einem Verhör von der Polizei geschlagen worden war. 

Auch in Indonesiens Provinz Papua mussten die Verantwortlichen für unnötige oder exzessive Gewaltanwendung bei Massenprotesten oder anderen Sicherheitsoperationen keine Rechenschaft ablegen. Ebenso wenig forderte Fidschis Regierung Rechenschaft ein, wenn Sicherheitskräfte Gefangene folterten oder anderweitig misshandelten. 

In Timor-Leste forderten Betroffene der während der indonesischen Besatzungszeit (1975-99) verübten Menschenrechtsverletzungen weiterhin Gerechtigkeit und Wiedergutmachung ein.

Myanmars Gewalt gegen die Rohingya 

Die Sicherheitskräfte strebten gezielt eine ethnische Säuberung der im nördlichen Rakhine-Staat lebenden Bevölkerungsgruppe der Rohingya an. Dabei begingen sie Tötungen und Vergewaltigungen und brannten ganze Dörfer nieder – Straftaten, die den Tatbestand von Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllten. Die Gräueltaten waren eine rechtswidrige und unverhältnismäßige Reaktion auf den Angriff einer bewaffneten Rohingya-Gruppe auf einen Kontrollposten der Sicherheitskräfte. Sie führten zu der seit Jahrzehnten schlimmsten Flüchtlingskrise in Südostasien. Durch die strengen Einschränkungen, die Myanmar den im Rakhine-Staat tätigen Hilfsorganisationen auferlegte, verschlimmerte sich das Leid der Menschen noch mehr. 

Über 655000 Rohingya flohen nach Bangladesch. Zum Jahresende lebten annähernd 1 Mio. Rohingya-Flüchtlinge in Bangladeschs Bezirk Cox's Bazar, unter ihnen auch solche, die bereits vor früheren Gewaltwellen in Myanmar geflohen waren. Diejenigen, die in Myanmar geblieben waren, lebten weiterhin unter einem System, das der Apartheid gleichkam. Ihre Rechte wie Gleichheit vor dem Gesetz, Bewegungsfreiheit, Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und Arbeit waren stark eingeschränkt. 

In erster Linie waren Myanmars Sicherheitskräfte für die Gewalt gegen die Rohingya verantwortlich. Die von Aung San Suu Kyi geführte zivile Regierung ließ sie jedoch gewähren. Zudem verleumdete sie humanitäre Hilfskräfte und beschuldigte sie, "Terroristen" zu unterstützen, während sie die Menschenrechtsverletzungen im Land abstritt. 

Trotz überwältigender Beweise für die in Myanmar verübten Gräueltaten ergriff die internationale Gemeinschaft, einschließlich des UN-Sicherheitsrates, keine wirksamen Maßnahmen und machte auch nicht unmissverständlich klar, dass das myanmarische Militär wegen der Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Verantwortung gezogen werden würde. 

Flüchtlinge und Asylsuchende

Australien setzte seinen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden fort und sperrte Hunderte in Einrichtungen in Papua-Neuguinea und auf Nauru vor der australischen Küste ein. Asylsuchende, die versuchten, Australien in Booten zu erreichen, wurden zurückgewiesen. Australien verstieß damit gegen seine internationale Verpflichtung, diesen Menschen Schutz zu gewähren. 

Trotz zahlreicher Berichte über körperliche, psychische und sexuelle Misshandlungen wurden Flüchtlinge und Asylsuchende auch weiterhin auf Nauru festgehalten. Die meisten von ihnen waren bereits vor vier Jahren unter Zwang von der australischen Regierung dorthin gebracht worden. Mehrere hundert Menschen, die in den Einrichtungen untergebracht waren, darunter zahlreiche Kinder, mussten Erniedrigung, Missbrauch und Vernachlässigung erdulden. Ihre physische und psychische Gesundheitsversorgung war völlig unzureichend. Mehr als 800 weitere Personen, die außerhalb des Zentrums lebten, mussten um ihre Sicherheit bangen und hatten keinen angemessenen Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und Arbeitsmöglichkeiten.

Ende Oktober 2017 stellte die australische Regierung in ihrer Einrichtung auf der zu Papua-Neuguinea gehörenden Insel Manus die Versorgung ein, um Flüchtlinge und Asylsuchenden zu zwingen, in die Nähe der Stadt zu ziehen, wo sie jedoch aufgrund der Feindseligkeit der einheimischen Bevölkerung um ihre Sicherheit fürchten mussten. Im November wurden die Flüchtlinge zwangsweise in neue, jedoch noch nicht fertiggestellte Einrichtungen umgesiedelt. Auch dort sahen sie sich aufgrund der unzureichenden Gesundheitsversorgung, der Gewalt und einer ungewissen Zukunft großen Schwierigkeiten gegenüber. 

Fidschi schob Menschen in Länder ab, in denen sie Gefahr liefen, Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen zu werden. 

Kambodscha lehnte 29 von indigenen Montagnards gestellte Anträge auf Erteilung des Flüchtlingsstatus ab und schob sie nach Vietnam ab, obwohl sie dort möglicherweise Verfolgung ausgesetzt waren. 

Diskriminierung

Australiens Justizsystem scheiterte daran, die Rechte der indigenen Bevölkerung zu gewährleisten. Insbesondere Kinder waren davon betroffen, die in großer Anzahl in Haftanstalten einsaßen. Berichten zufolge kam es im Gewahrsam zu Misshandlungen und sogar zu Todesfällen. Die Misshandlung indigener Kinder im Northern Territory wurde durch heimlich gedrehte Videoaufnahmen öffentlich gemacht. So wurde u. a. Tränengas gegen sie eingesetzt, sie wurden gewürgt, gefesselt und in Einzelhaft gehalten. 

In Malaysia, Papua-Neuguinea und Singapur wurden LGBTI diskriminiert. Berichten zufolge nahmen in Australien trotz verschärfter Strafen Hassreden gegen die Angehörigen der australischen LGBTI-Gemeinschaft zu. In der indonesischen Provinz Aceh wurden zwei Männer wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen öffentlich mit 83 Stockschlägen bestraft. 

Zahlreiche Menschenrechtsaktivistinnen mussten Schikanen, Drohungen, Inhaftnahmen und Gewalt über sich ergehen lassen. 

Papua-Neuguinea war für Frauen noch immer eines der weltweit gefährlichsten Länder. Es gab immer mehr Berichte über Gewalt gegen Frauen und Mädchen. In einigen Fällen wurden sie der Hexerei beschuldigt. 

In Indonesien wurden Angehörige minoritärer Religionsgemeinschaften, die friedlich ihre Religion ausgeübt hatten, nach den Bestimmungen der Blasphemiegesetze verurteilt. 

Das australische Parlament verabschiedete im Dezember 2017 ein Gesetz über die "Ehe für alle". Die Regierung hatte entschieden, die vorausgegangene Volksabstimmung per Briefwahl durchzuführen. Dabei wurde nicht darauf hingewiesen, dass die Ehegleichheit ein Menschenrecht ist, so dass es in der Öffentlichkeit zu einer kontroversen und negativ geprägten Debatte kam. 

Todesstrafe 

In Malaysia fanden mindestens vier Hinrichtungen statt. In Singapur wurde die Todesstrafe durch Erhängen weiterhin bei Mord und Drogenhandel vollstreckt; unter den Hingerichteten befand sich der malaysische Staatsangehörige Prabagaran Srivijayan, der exekutiert wurde, obwohl sein Berufungsverfahren noch anhängig war. 

Bewaffneter Konflikt 

Auch im nördlichen Myanmar beging das Militär Menschenrechtsverletzungen, die den Geschehnissen im Rakhine-Staat gleichkamen, aber nicht dieselbe internationale Aufmerksamkeit erhielten. In Kachin und den nördlichen Shan-Staaten wurden Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen gegen Zivilpersonen verübt. Sie umfassten u. a. außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen, Folter, wahllosen Beschuss und Zwangsarbeit. Auch kam es zu Einschränkungen des Zugangs zu humanitärer Hilfe. Bewaffnete Gruppen der ansässigen Ethnien begingen Menschenrechtsverstöße wie Entführungen und Zwangsrekrutierung. Sowohl die Armee als auch bewaffnete Gruppen benutzten landminenähnliche Waffen, durch die Zivilpersonen zu Schaden kamen. 

In der Stadt Marawi auf den Philippinen führte eine fünf Monate andauernde bewaffnete Auseinandersetzung zwischen dem Militär und der Maute-Gruppe, die Verbindungen zur bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS) hatte, zur Vertreibung Hunderttausender Menschen, zur Tötung zahlreicher Zivilpersonen und zu weitverbreiteter Zerstörung von Unterkünften und Infrastruktur. Die Maute-Gruppe ging gezielt mit außergerichtlichen Hinrichtungen und massenhaften Geiselnahmen gegen Christen vor, und das Militär nahm fliehende Zivilpersonen fest und misshandelte sie. 

Unternehmensverantwortung 

Gemeinden im Umfeld der gigantischen Kupfermine Letpadaung in Myanmar forderten weiterhin die Einstellung des Betriebes. Tausende in der Nähe der Mine lebende Familien waren dem Risiko ausgesetzt, aus ihren Unterkünften und von ihrem Land vertrieben zu werden, und die Behörden nutzten repressive Gesetze, um Aktivisten und Dorfbewohner zu schikanieren. 

In Indonesien wurden die Arbeiter auf den Palmenplantagen der Zulieferer und Tochtergesellschaften der weltgrößten Palmöl-Vertriebsgesellschaft Wilmar International ausgebeutet. Frauen wurden unter der Androhung der Kürzung ihrer schon armseligen Entlohnung zu langen Arbeitszeiten gezwungen. Kinder, die nicht älter als acht Jahre waren, mussten gefährliche körperliche Arbeit verrichten, und Arbeiter erkrankten durch toxische Chemikalien. Nach Kritik an diesen Missständen bemühte sich Wilmar International um die Verschleierung dieser Verstöße. Dabei wurden u. a. Mitarbeiter eingeschüchtert, damit sie die Missbrauchsvorwürfe bestritten. Die indonesische Regierung leistete dabei Unterstützung, indem sie die Vorwürfe gegen den Konzern nicht untersuchte.

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