Tschad 2012
- Hintergrund
- Gewalt gegen Frauen und Mädchen
- Kindersoldaten
- Haftbedingungen
- Tod in Gewahrsam
- Folter und andere Misshandlungen
- Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
- Menschenrechtsverteidiger
- Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
- Recht auf freie Meinungsäußerung – Gewerkschafter
- Zwangsräumungen
- Internationale Rechtsprechung – Hissène Habré
- Straflosigkeit
- Amnesty International: Missionen und Berichte
Amtliche Bezeichnung: Republik Tschad Staatsoberhaupt: Idriss Déby Itno Regierungschef: Emmanuel Djelassem Nadingar Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 11,5 Mio. Lebenserwartung: 49,6 Jahre Kindersterblichkeit: 209 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 33,6%
Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren zunehmend willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ohne Rechtsgrundlage sowie Folter und Angriffen ausgesetzt. Vergewaltigungen und andere Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen waren weit verbreitet. Auch 2011 fanden in der tschadischen Hauptstadt N’Djamena rechtswidrige Zwangsräumungen statt. Sowohl Angehörige der Sicherheitskräfte als auch bewaffnete Gruppen waren für Menschenrechtsverstöße verantwortlich, für die sie jedoch nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Ihre Opfer erhielten keinerlei Hilfe.
Hintergrund
Im Februar 2011 wurde ein neues Parlament gewählt, und im April fanden Präsidentschaftswahlen statt. Diese wurden allerdings von der Opposition boykottiert. Der im Amt bestätigte Staatspräsident Déby ernannte im August eine neue Regierung. Nach dem Ausbruch der Gewalt in Libyen kehrten Tausende Tschader von dort in ihr Heimatland zurück. In den Lagern im Osten des Landes lebten noch immer mehr als 280000 Flüchtlinge aus der sudanesischen Region Darfur sowie ungefähr 130000 Binnenflüchtlinge. Das Büro des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) verhandelte mit dem Tschad und dem Sudan über eine freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen in den Sudan. In den Flüchtlingslagern im Süden des Landes lebten weiterhin rund 68000 Flüchtlinge, die überwiegend aus der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) stammten.
Unweit der Stadt Goré an der Grenze zur ZAR waren nach wie vor Tausende tschadischer Soldaten stationiert. Sie waren im Dezember 2010 in die Region verlegt worden.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Im Jahr 2011 waren in mehreren Landesteilen Vergewaltigungen und andere Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen nach wie vor weit verbreitet. Bei den Opfern handelte es sich um binnenvertriebene Frauen und Mädchen, Flüchtlingsfrauen, einheimische Frauen und in einigen Fällen um Kinder. Die Täter waren häufig Personen aus dem Umfeld der Opfer sowie Angehörige bewaffneter Gruppen und der Sicherheitskräfte. Aus Angst vor der Rache der Täter wurden nicht alle Fälle gemeldet. Die Verantwortlichen blieben in den meisten Fällen unbehelligt.
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In der Nacht vom 4. auf den 5. März wurde ein 15-jähriges Mädchen von mindestens drei Männern aus dem Hause eines Mitarbeiters einer humanitären Hilfsorganisation entführt und mehrfach vergewaltigt. Die Männer trugen Militäruniformen. Der Vorfall ereignete sich während einer Waffenrazzia in der Stadt Goz Beida im Osten des Landes. Eine Reaktion der Behörden auf die von der Familie des Opfers erstattete Anzeige stand bei Jahresende weiterhin aus.
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Im Juli wurden in der Stadt Goré im Süden des Landes eine Frau und ihre 13-jährige Tochter von Männern in Militäruniform vergewaltigt. Das Mädchen erlag im September ihren erlittenen Verletzungen. Nach vorliegenden Informationen war Ende 2011 noch keine Untersuchung des Vorfalls eingeleitet worden.
- Am 25. Dezember wurden vier Flüchtlinge aus Darfur, drei Mädchen und eine Frau, von vier bewaffneten Männern in der Nähe des Flüchtlingslagers Gaga vergewaltigt, als sie Holz sammelten. Mitarbeitern humanitärer Organisationen wurde später mitgeteilt, dass drei Verdächtige von der Polizei in Haft genommen worden seien.
Kindersoldaten
Am 15. Juni 2011 unterzeichneten der Tschad und die UN einen Aktionsplan für Kinder in den Reihen der Streitkräfte und der bewaffneten Gruppen im Land. Ziel des Aktionsplans ist die Beendigung der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten. Es gab Ende des Jahres keine verlässlichen Informationen darüber, ob die verantwortlichen Stellen begonnen hatten, den Plan umzusetzen.
Haftbedingungen
Die Haftbedingungen waren hart und kamen grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe gleich. Die Hafteinrichtungen waren überfüllt, und die Häftlinge hatten häufig keinen Zugang zu adäquater medizinischer und anderer Grundversorgung. Viele Häftlinge waren krank und unterernährt.
Tod in Gewahrsam
- Am 17. September 2011 erstickten neun Männer, die vier Stunden zuvor von der Gendarmerie festgenommen worden waren. Der Vorfall ereignete sich in der Stadt Léré im Süden des Tschad, Region Mayo-Kebbi Ouest. Einige Männer waren bei der Festnahme misshandelt worden. Nachdem die Männer gestorben waren, wurden die übrigen Gefangenen von der Gendarmeriekaserne in das Zentralgefängnis von N’Djamena überstellt. Dort starb später noch ein weiterer Mann, Bouba Hamane.
Soweit bekannt, hatten die Behörden Ende 2011 noch keine Untersuchung der zehn Todesfälle eingeleitet.
Folter und andere Misshandlungen
Die Polizei, die Gendarmerie und Angehörige der Nationalen Sicherheitsbehörde (Agence Nationale de Sécurité – ANS) folterten Straftatverdächtige regelmäßig, manchmal auch unter Beteiligung der lokalen Behörden.
- Guintar Abel, Beamter in der Unterpräfektur Ngondong im Departement Lac Wey im Süden des Tschad, starb am 20. September in einem Krankenhaus, drei Wochen nachdem er vom Unterpräfekten und dessen Leibwächtern zusammengeschlagen worden war. Soweit bekannt, wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall bis Jahresende keine Maßnahmen ergriffen.
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
Angehörige der ANS nahmen nach wie vor Menschen fest und inhaftierten sie ohne Anklageerhebung. In einigen Fällen durften die inhaftierten Personen weder von Angehörigen besucht noch von Ärzten oder Rechtsanwälten betreut werden. Andere wurden von Polizei und Gendarmerie wegen zivilrechtlicher Angelegenheiten inhaftiert, obwohl dies nach der Verfassung und den Gesetzen des Landes verboten ist.
- Die beiden Studenten Bebkika Passoua Alexis und Nedoumbayel Nekaou wurden am 7. Mai an einer Bushaltestelle in N’Djamena festgenommen, weil sie angeblich Dokumente dabei hatten, in denen die Bevölkerung zur Organisation von Demonstrationen aufgerufen wurde. Die beiden Männer wurden zunächst von der ANS ohne Möglichkeit des Kontakts mit der Außenwelt in Haft gehalten und später in das Zentralgefängnis von N’Djamena gebracht. Sie wurden zu acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt und am 22. September aus der Haft entlassen.
Menschenrechtsverteidiger
Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden nach wie vor von Behördenvertretern eingeschüchtert und schikaniert. Dies war vor allem in entlegenen Regionen im Osten und im Süden des Landes der Fall.
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Kedigui Taroun Grace, Ortsvorsitzende der nationalen Frauenrechtsorganisation Cellule de Liaison et d’Information des Associations Féminines, wurde am 19. September 2011 von der Polizei mit fünf weiteren Frauen in der Stadt Sarh im Süden des Landes festgenommen. Die Frauen hatten an einer Demonstration teilgenommen, mit der gegen die Entlassung des Unterpräfekten protestiert wurde. Die sechs Frauen kamen noch am selben Tag aus dem Gewahrsam frei. Kedigui Taroun Grace wurde jedoch am 29. September erneut festgenommen und im Laufe des Tages wieder entlassen. Sie wurde zwar nicht wegen einer Straftat angeklagt, die Behörden vor Ort hielten ihr jedoch vor, dass sie "sich politisch betätige".
- Am 19. Dezember 2011 wurde der Leiter der tschadischen Organisation Menschenrechte ohne Grenzen, Daniel Deuzoumbe Passalet, in N’Djamena festgenommen. Er hatte bei einem Interview mit Radio France Internationale am Tag zuvor seine Besorgnis über die Straffreiheit im Zusammenhang mit dem Tod von zehn Männern in Gewahrsam der Gendarmerie in Léré im September geäußert. Daniel Deuzoumbe Passalet kam am 30. Dezember frei, nachdem das Strafgericht erster Instanz von N’Djamena mit Sitz in Moussoro entschieden hatte, dass das Belastungsmaterial nicht ausreiche, um Anklage zu erheben.
Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Von Oktober bis November 2011 protestierten in N’Djamena Tausende Menschen, unter ihnen Richter, Lehrer und Angestellte im Gesundheitswesen gegen niedrige Löhne und steigende Lebensmittel- und Kraftstoffpreise. Zahlreiche Demonstrationsteilnehmer wurden festgenommen und mit Schlägen misshandelt, andere wurden nach Demonstrationen inhaftiert.
Recht auf freie Meinungsäußerung – Gewerkschafter
Gewerkschaftsvertreter waren Schikanen und willkürlichen Festnahmen ausgesetzt.
- Boukar Barka, der 61 Jahre alte Generalsekretär des tschadischen Dachverbands der Gewerkschaften (Confédération Syndicale du Tchad), wurde am 4. November 2011 in seiner Wohnung in N’Djamena von Angehörigen der Sicherheitsdienste festgenommen. Die Behörden erklärten, dass man ihn im Zusammenhang mit seiner zuvor erfolgten Verurteilung wegen Veruntreuung festgenommen habe. Er wurde am 11. November freigelassen, am 13. November jedoch erneut festgenommen. Er befand sich zunächst auf dem Polizeirevier in Moursal in Gewahrsam und wurde später in das Zentralgefängnis von N’Djamena überstellt. Später wurde er wegen "Provokationen in direktem Zusammenhang mit einer Demonstration ohne Waffen" angeklagt. Die Festnahme und Inhaftierung von Boukar Barka erfolgte, nachdem er und seine Gewerkschaft die ehemaligen Arbeiter der Firma Tchad Cameroon Contractor unterstützt hatten. Die Firma, ein Subunternehmer von Esso, war am Projekt der Erdöl-Pipeline zwischen Tschad und Kamerun beteiligt.
Zwangsräumungen
In N’Djamena wurden die 2008 begonnenen rechtswidrigen Zwangsräumungen fortgesetzt. Die Häuser Hunderter Menschen wurden abgerissen. Im Vorfeld der Zwangsräumungen gab es weder ordnungsgemäße Verfahren noch vorherige Informationen oder Gespräche mit den Betroffenen. Die Menschen, die ihre Wohnungen verloren hatten, erhielten weder Ersatzunterkünfte noch andere Entschädigungen, obwohl die Gerichte in einigen Fällen entsprechende Urteile gefällt hatten. Die meisten Standorte, von denen die Bewohner rechtswidrig vertrieben worden waren, wurden Ende 2011 nicht anderweitig genutzt. Die Stadtverwaltung von N’Djamena kündigte weitere Räumungsvorhaben an, von denen vor allem die Bewohner der Bezirke Sabangali sowie Gassi 3 und 4 betroffen sein werden.
Internationale Rechtsprechung – Hissène Habré
Obwohl die Afrikanische Union (AU) seit dem Jahr 2006 die Ansicht vertritt, dass der ehemalige tschadische Präsident Hissène Habré "im Namen Afrikas" vor ein Gericht in Senegal gestellt werden sollte, leitete Senegal keine entsprechenden Schritte ein. Im Juli erklärte die Kommission der AU, Ruanda sei "das Land, das für einen Prozess gegen Hissène Habré am besten geeignet" sei. Die Kommission gab diese Einschätzung nach der Versammlung der Staats- und Regierungschefs der AU bekannt, die Senegal gedrängt hatten, Hissène Habré entweder umgehend vor Gericht zu stellen oder ihn an einen Staat auszuliefern, der dazu bereit sei.
Menschrechtsorganisationen, tschadische Opfer und deren Anwälte erklärten, dass der Prozess ihrer Meinung nach am besten in Belgien stattfinden sollte. Belgien hat gegen Habré wegen gravierender Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht ermittelt und deshalb Anklage gegen ihn erhoben. Zudem hat Belgien im Jahr 2005 ein Auslieferungsgesuch an Senegal gestellt und dieses im November 2011 wiederholt. Die tschadische Regierung bekundete öffentlich, dass sie diese Option befürworte. Im November forderte der UN-Ausschuss gegen Folter Senegal auf, seiner Pflicht nachzukommen, Hissène Habré vor Gericht zu stellen oder aber ihn auszuliefern.
Straflosigkeit
Behördenvertreter und Angehörige bewaffneter Gruppen, die für gravierende Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidriger Tötungen, Vergewaltigungen und andere Folterungen verantwortlich waren, mussten nach wie vor keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten.
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Am 10. Januar 2011 erließ der Präsident eine Verfügung, in der er für Verbrechen von Angehörigen bewaffneter Gruppen eine Amnestie gewährte. Einige durch die Amnestie Begünstigte werden verdächtigt, Verbrechen im Sinne des Völkerrechts begangen zu haben.
- Im Zusammenhang mit den Gewalttaten zwischen 28. Januar und 8. Februar 2008 im Tschad waren wichtige Empfehlungen einer zur Untersuchung der Ereignisse eingesetzten Kommission bis Ende 2011 immer noch nicht umgesetzt worden, obwohl Präsident Déby am 23. Mai per Erlass einen Ausschuss eingesetzt hatte, der sich mit dem Thema weiter befassen soll. Die Empfehlungen beinhalteten auch Nachforschungen über das Schicksal des Oppositionsführers Ibni Oumar Mahamat Saleh, der seit seiner Festnahme durch Angehörige der Sicherheitsdienste am 3. Februar 2008 in seinem Haus in N’Djamena "verschwunden" ist.
Amnesty International: Missionen und Berichte
Delegierte von Amnesty International hielten sich in den Monaten März, Mai, Juni, September und November im Tschad auf.