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Kenia 2012
Amtliche Bezeichnung: Republik Kenia Staatsoberhaupt: Mwai Kibaki Regierungschef: Raila Odinga Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft Einwohner: 41,6 Mio. Lebenserwartung: 57,1 Jahre Kindersterblichkeit: 84 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 87%
In Kenia traten Gesetze in Kraft, durch die Bestimmungen der neuen Verfassung umgesetzt wurden. Es wurden neue Institutionen geschaffen und neue ranghohe Beamte ernannt. Es gab Vorschläge für weitere Reformen der Justiz und der Institutionen. Nach wie vor wurden keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die im aktuellen Berichtszeitraum und in den Jahren davor für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für rechtswidrige Tötungen und andere von der Polizei begangene Menschenrechtsverletzungen sowie für Verbrechen während der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen 2007/08.
Hintergrund
Am 4. Januar 2011 nahm die Kommission für die Umsetzung der Verfassung (Commission for the Implementation of the Constitution) ihre Arbeit auf. Die Kommission soll den Umsetzungsprozess der 2010 angenommenen Verfassung begleiten und hat dabei auch beratende Funktion. Die Regierung erarbeitete mehrere Gesetzesvorhaben. Diese wurden von der Kommission begutachtet und vom Parlament angenommen. Dazu gehörten u.a. das Justizverwaltungsgesetz und das Gesetz über die Überprüfung der Eignung von Richtern.
Beide Gesetze definieren den rechtlichen Rahmen für die Reform der Justiz und regeln auch die Einrichtung einer neuen Expertenkommission (Judicial Service Commission – JSC), die für die Berufung von Justizbeamten zuständig ist und die Bedingungen für eine Berufung festlegt. Das Gesetz zur Eignungsprüfung sah die Einrichtung eines Gremiums vor, das die Integrität der derzeit tätigen Justizbeamten überprüfen soll. Nach einem öffentlichen Berufungsverfahren unter der Federführung der JSC wurden ein neuer Oberster Richter und seine Stellvertreterin sowie fünf Richter für den neu geschaffenen Obersten Gerichtshof, dem nun höchsten Gericht in Kenia, ernannt. Der Oberste Richter, seine Stellvertreterin sowie der Oberstaatsanwalt legten im Juni 2011 ihren Amtseid ab.
Es traten ferner zwei Gesetze in Kraft, in denen die Neubesetzung der staatlichen Menschenrechtskommission (Kenya National Commission on Human Rights) sowie der Nationalen Kommission für Genderfragen und Gleichstellung (National Gender and Equality Commission) geregelt wurde. Des Weiteren wurden 2011 Gesetze über die Schaffung einer neuen Kommission zur Bekämpfung der Korruption, einer Justizverwaltungskommission sowie einer unabhängigen Kommission für die Organisation von Wahlen und die Überprüfung der Wahlkreisgrenzen verabschiedet.
Ende 2011 wurden mehrere Gesetzentwürfe öffentlich diskutiert, so u.a. Gesetzentwürfe über Struktur und Zuständigkeiten der in der neuen Verfassung vorgesehenen Bezirksverwaltungen.
Straflosigkeit
Gewalt nach den Wahlen 2007/2008 Obwohl die Regierung mehrfach erklärte, dass die Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen, darunter mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während der Ausschreitungen nach den Wahlen 2007/08 begangen wurden, weiterhin untersucht würden, geschah nichts, um die Verantwortlichen strafrechtlich zu belangen.
Im April 2011 kritisierte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) in seinem Abschlussbericht über Kenias Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention, dass die Verantwortlichen für sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt während der Ausschreitungen nach den Wahlen – einschließlich Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen – nach wie vor nicht bestraft worden waren.
Polizei und Sicherheitskräfte Polizei und Sicherheitskräfte begingen rechtswidrige Tötungen sowie Folterungen und andere Misshandlungen.
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Im Januar 2011 wurden in Nairobi drei Männer von Polizisten in Zivil erschossen. Diese hatten die Männer zuvor aufgefordert, ihr Fahrzeug zu verlassen. Nach Angaben von Augenzeugen wurden die Männer erschossen, obwohl sie sich bereits ergeben hatten. Die Polizei behauptete nach dem Vorfall, dass es sich bei den Männern um bewaffnete Verbrecher gehandelt habe. Der Minister für innere Sicherheit erklärte, dass die beteiligten Polizeibeamten vom Dienst suspendiert worden seien. Die Regierung machte jedoch keine Angaben darüber, welche Maßnahmen sie ergriffen hatte, um die Beamten vor Gericht zu stellen. Die Behörden taten nichts, um Polizeibeamte und andere Angehörige der Sicherheitsorgane, die nach vorliegenden Informationen in jüngster Zeit außergerichtliche Hinrichtungen und andere rechtswidrige Tötungen verübt haben sollen, vor Gericht zu stellen.
- Die Polizei stellte die Ermittlungen zur Tötung der Menschenrechtsverteidiger Oscar Kingara und Paul Oulu ein. Die beiden Männer waren im März 2009 von unbekannten Bewaffneten getötet worden. Es wurden wichtige Gesetze verabschiedet, mit denen die Grundlagen für die Polizeireform geschaffen wurden: ein Gesetz zur Einrichtung eines unabhängigen Überwachungsgremiums für die Polizei, bei dem Beschwerden gegen die Polizei eingereicht werden können, ein Polizeigesetz, das die Aufgaben der Polizei neu regeln soll, sowie ein Gesetz zur Einrichtung einer Kommission für den Polizeidienst. Die Ernennung der Mitglieder der Kommission für den Polizeidienst war im Dezember noch nicht abgeschlossen.
Internationale Strafgerichtsbarkeit
Am 8. März 2011 lud der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court – ICC) sechs kenianische Staatsbürger vor, die für Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Ausschreitungen nach den Wahlen verantwortlich sein sollen. Im April mussten die sechs Männer in zwei verschiedenen Verfahren vor dem Gericht erscheinen. Im September und Oktober fanden vor der Vorverfahrenskammer Anhörungen statt, in denen geprüft wurde, ob ausreichende Beweise für die Eröffnung eines Hauptverfahrens vorlagen. Die Entscheidung des ICC stand Ende 2011 noch aus.
Die kenianische Regierung bat im April den ICC darum, die beiden Fälle abzuweisen. Durch Änderungen des kenianischen Rechts, die Annahme einer neuen Verfassung und das Inkrafttreten des Gesetzes über Verbrechen im Sinne des Völkerrechts sei es nun möglich, Verbrechen, die nach den Wahlen 2007/08 begangen worden seien, vor Gerichten in Kenia zu verhandeln. Dies gelte auch für die beim ICC anhängigen Fälle. Die Vorverfahrenskammer wies den Antrag mit der Begründung ab, dass ihr keine Informationen über laufende staatsanwaltliche Ermittlungen gegen die sechs Verdächtigen vorlägen und die Zusicherung über die Durchführung solcher Ermittlungen nicht genutzt werden könne, um einer Entscheidung des ICC über die Verfahren vorzugreifen.
Im März setzte sich die Regierung beim UN-Sicherheitsrat vergeblich für einen Aufschub der Verfahren vor dem ICC ein.
Die Regierung ignorierte einen Parlamentsbeschluss vom Dezember 2010, mit dem sie aufgefordert wurde, den Rückzug Kenias aus dem Römischen Statut des ICC vorzubereiten und das Gesetz über Verbrechen im Sinne des Völkerrechts aufzuheben, welches das Statut in kenianisches Recht übernimmt.
Am 28. November urteilte das zuständige Gericht (High Court), dass die Regierung aufgrund der vorliegenden Haftbefehle des ICC zur Verhaftung des sudanesischen Staatspräsidenten al-Bashir verpflichtet sei, falls dieser Kenia noch einmal besuchen sollte. Die Regierung erklärte, sie werde die Entscheidung anfechten.
Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Versöhnung
Die Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Versöhnung (Truth, Justice and Reconciliation Commission – TJRC) führte im ganzen Land Anhörungen durch, bei denen Einzelpersonen Aussagen über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen, die Auswirkungen der in Kenia allgegenwärtigen Korruption, Landkonflikte und andere Probleme machten, für welche die Kommission zuständig war. Die TJRC will diese Anhörungen Ende Januar 2012 abschließen und im Februar und März 2012 thematische Anhörungen durchführen. Im Mai 2012 soll der Abschlussbericht mit den Ergebnissen und Empfehlungen der TJRC fertig sein. Die Arbeit der Kommission wurde jedoch durch fehlende Finanzmittel behindert.
Ein Sondergericht, das eingesetzt worden war, um Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Kommissionsvorsitzenden zu untersuchen, hatte seine Arbeit Ende 2011 noch nicht aufgenommen. Grund war ein vom Vorsitzenden angestrengter Prozess, mit dem dieser die Untersuchung von Vorwürfen verhindern wollte, denen zufolge er selbst an Menschenrechtsverletzungen beteiligt gewesen sein soll, die Gegenstand der Untersuchungen der TJRC sind. Die Tätigkeit des Vorsitzenden ruhte im gesamten Berichtszeitraum.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
In den Schlussbemerkungen seines Berichts beklagte der CEDAW-Ausschuss "das Fortbestehen nachteiliger kultureller Normen, Praktiken und Traditionen sowie patriarchaler Einstellungen und tief verwurzelter Stereotypen im Hinblick auf die Rollen, die Verantwortungsbereiche und Identitäten von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen".
Der Ausschuss stellte fest, dass solche Stereotypen die Diskriminierung der Frauen fortschrieben und dazu beitrügen, dass Gewalt gegen Frauen und Praktiken wie Genitalverstümmelung, Polygamie, Brautpreise und die Vererbung von Ehefrauen bestehen blieben. Der Ausschuss kritisierte, dass die Regierung trotz dieser negativen Auswirkungen auf Frauen "keine nachhaltigen systematischen Maßnahmen zur Änderung oder Überwindung von Stereotypen, negativen kulturellen Werten und schädlichen Praktiken ergriffen hat".
Recht auf Wohnen – Zwangsräumungen
Im September 2011 kamen bei der Explosion einer Benzinleitung in der informellen Siedlung Sinai im Industriegebiet von Nairobi mehr als 100 Menschen ums Leben.
Wegen der dichten Bebauung, des schlechten Baumaterials und fehlender Rettungswege in der Siedlung konnte sich das nach der Explosion entstandene Feuer schnell ausbreiten.
Von Oktober bis November nahmen die Behörden groß angelegte rechtswidrige Zwangsräumungen und Abrisse von Häusern vor. Davon waren mindestens fünf informelle und formelle Siedlungen in Nairobi betroffen, die überwiegend in der Nähe des internationalen Flughafens Jomo Kenyatta, des Wilson Airport und des Luftwaffenstützpunkts Moi Air Base liegen. Hunderte Familien wurden durch die Zwangsräumungen obdachlos. Nach Angaben von Mitarbeitern der kenianischen Luftfahrtbehörde waren die Zwangsräumungen notwendig, weil die Flughäfen "Land zur Vermeidung eventueller Flugzeugunglücke brauchten". Betroffene kritisierten in den meisten Fällen, dass sie nicht rechtzeitig im Vorfeld über die geplanten Abrisse informiert worden seien. Zudem habe man ihnen nicht die Möglichkeit gegeben, diese anzufechten oder sich nach Alternativen umzusehen. Tausende Bewohner der am internationalen Flughafen Jomo Kenyatta gelegenen Siedlung Kyang’ombe wurden aus ihren Wohnungen vertrieben. Die an der Aktion beteiligten Polizisten und Angehörige anderer Sicherheitsorgane handelten auf Anweisung der kenianischen Luftfahrtbehörde. Die rechtswidrigen Zwangsräumungen wurden durchgeführt, obwohl eine Gruppe von Bewohnern eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte, nach der die Räumungen so lange hätten ausgesetzt werden müssen, bis die Besitzverhältnisse von Grund und Boden in einem Gerichtsverfahren geklärt sind.
2011 urteilte der High Court in mindestens drei getrennten Verfahren, dass nach Artikel 43 (1) der Verfassung das Recht auf angemessenen Wohnraum ein gesetzliches Verbot von Zwangsräumungen beinhaltet.
Ende 2011 hatte die Regierung ihr Versprechen aus dem Jahr 2006, nationale Richtlinien für Räumungen zu erarbeiten, noch immer nicht erfüllt.
Binnenflüchtlinge
Die Regierung legte im September Zahlen vor, aus denen hervorging, dass die meisten Menschen, die aufgrund der Ausschreitungen nach den Wahlen 2007/08 vertrieben worden waren, an ihren alten Wohnort zurückgekehrt, in verschiedene Gemeinden integriert oder in anderen Teilen Kenias neu angesiedelt worden waren. Etwa 158 Familien befanden sich noch in den Übergangslagern für Binnenflüchtlinge. Nach Angaben kenianischer NGOs waren jedoch in den Zahlen Hunderte vertriebener Familien nicht berücksichtigt, die nach wie vor in provisorischen, selbst gebauten Lagern lebten, die von der Regierung nicht anerkannt wurden.
Betroffenengruppen kritisierten, dass offizielle Hilfsangebote, wie z.B. finanzielle Unterstützungen, nicht ausreichten. Tausende Menschen, die im Vorfeld der Wahlen aufgrund von Zusammenstößen zwischen ethnischen Gruppen vertrieben worden waren, konnten nach wie vor nicht an ihren alten Wohnort zurückkehren.
Flüchtlinge und Asylsuchende
Bis November 2011 waren mehr als 152000 Flüchtlinge, die vor dem bewaffneten Konflikt und der Trockenheit in Somalia geflüchtet waren, in den Flüchtlingslagern bei Dadaab im Osten Kenias angekommen. Im Juli eröffnete die kenianische Regierung das Erweiterungslager Ifo. Dennoch mussten die Lagerbewohner weiterhin in beengten Verhältnissen leben und ohne notwendige Einrichtungen auskommen.
Im Oktober marschierte die kenianische Armee auf Befehl der Regierung in Somalia ein, um die bewaffnete islamistische Gruppe al-Shabab zu bekämpfen. Nach der Intervention stoppte die Regierung die Registrierung von Ankömmlingen in Dadaab durch das Büro des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) und den Transport von Asylsuchenden von der Grenze nach Dadaab.
Im Oktober, November und Dezember wurden im Nordosten von Kenia mehrere Granaten- und Bombenanschläge verübt sowie in Nairobi ein Attentat auf einen Busbahnhof. Vermutungen zufolge gingen die Taten auf das Konto von Angehörigen und Sympathisanten der al-Shabab. Bei den Anschlägen wurden mehrere Menschen getötet, darunter ein Sprecher der Flüchtlinge im Lager Hagadera in Dadaab, und zahlreiche weitere verletzt. Die Regierung kündigte eine Untersuchung an.
Todesstrafe
Nach wie vor verhängten Gerichte Todesurteile. Es gingen 2011 jedoch keine Berichte über Hinrichtungen ein.
Einige Gerichte missachteten die Entscheidung des kenianischen Berufungsgerichts vom Juli 2010, nach der die zwingende Anwendung der Todesstrafe verfassungswidrig ist.
Amnesty International: Missionen und Berichte
Delegationen von Amnesty International hielten sich im Januar, März, Juli, Oktober, November und Dezember in Kenia auf. Amnesty International hat ein Büro in Nairobi.
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Examination of Kenya’s state report under the Convention: Oral statement by Amnesty International to the CEDAW Committee (AFR 32/001/2011)
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Kenya’s application before the International Criminal Court: A promise is not enough to pre-empt the Court’s jurisdiction (AFR 32/003/2011)
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Kenya: Fire shows need for protection for slum-dwellers (AFR 32/005/2011)
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Kenya: Triple killing by police must be investigated (PRE 01/022/2011)
- Kenya must comply with ICC summons on post-election violence (PRE 01/126/2011)