Amnesty Report Kasachstan 08. Mai 2012

Kasachstan 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Kasachstan Staatsoberhaupt: Nursultan Nasarbajew Regierungschef: Karim Massimow Todesstrafe: für gewöhnliche Straftaten abgeschafft Einwohner: 16,2 Mio. Lebenserwartung: 67 Jahre Kindersterblichkeit: 28,7 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,7%

Auch 2011 trafen unvermindert Berichte über Fälle von Folter und anderen Misshandlungen durch Sicherheitskräfte ein, obwohl die Regierung behauptete, erfolgreich gegen diese Verstöße vorzugehen. Die Sicherheitskräfte wandten exzessive Gewalt an, um massive Streiks von Arbeitern der Erdöl- und Erdgasindustrie zu beenden. Dabei verhafteten sie zahlreiche Protestierende, ihre Unterstützer sowie Gewerkschafter und Mitglieder von Oppositionsparteien. Im Dezember wurden bei Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und der Polizei mindestens 16 Personen getötet. Eine Gewerkschaftsanwältin wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie während der Streiks "sozialen Unfrieden geschürt" haben soll. Die Behörden schoben trotz internationaler Proteste und Interventionen der UN Asylsuchende und Flüchtlinge nach China und Usbekistan ab.

Hintergrund

Im April 2011 ging Präsident Nursultan Nasarbajew unangefochten mit über 95% der abgegebenen Stimmen als Sieger aus den Präsidentschaftswahlen hervor. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) stellte fest, dass die Wahlen durch "schwerwiegende Unregelmäßigkeiten" beeinträchtigt worden seien. Kurz danach kündigte der Präsident an, dass er ein Zwei-Parteien-Parlament einrichten wolle; im November löste er das Ein-Parteien-Parlament auf und kündigte vorgezogene Neuwahlen für Januar 2012 an.

Die Behörden verstärkten ihre Antiterror-Operationen gegenüber nicht registrierten oder verbotenen islamischen Gruppen und islamistischen Parteien und Organisationen. Vorausgegangen war eine sich über das ganze Land erstreckende beispiellos hohe Anzahl an Bombenexplosionen, mutmaßlichen Selbstmordanschlägen und gewaltsamen Angriffen durch nicht identifizierte bewaffnete Gruppen.

Mindestens 35 Menschen, darunter Angehörige der Sicherheitskräfte und Zivilpersonen, wurden während dieser gewaltsamen Vorfälle, die die Behörden als "Terroranschläge durch illegale islamistische Gruppen" bezeichneten, getötet.

Menschenrechtsgruppen warfen den Behörden vor, dass sie diese angebliche Bedrohung der nationalen Sicherheit benutzten, um die staatliche Kontrolle über religiöse Gruppen zu verschärfen. Im Oktober wurden mit einem neuen Gesetz strenge Vorschriften für religiöse Organisationen erlassen, die diese verpflichteten, sich innerhalb von zwölf Monaten erneut staatlich registrieren zu lassen. Für den Fall, dass sie dieser Pflicht nicht nachkamen, drohte ihnen die Auflösung. Alle Moscheen wurden aufgefordert, sich dem staatlich kontrollierten Muslimrat zu unterstellen, Zuwiderhandeln hätte ihr Verbot zur Folge.

Am 16. Dezember 2011 wurden die Feiern zum 20. Jahrestag von Kasachstans Unabhängigkeit in der südwestlich gelegenen Erdölförderstadt Schanaosen durch gewaltsame Zusammenstöße zwischen Protestierenden und der Polizei gestört. Es waren die schwersten Auseinandersetzungen in der jüngeren Geschichte des Landes. Mindestens 15 Menschen wurden getötet und mehr als 100 schwer verletzt.

Ein Protestierender wurde später bei einem separaten Vorfall getötet. Offizielle Stellen berichteten, dass 42 Gebäude niedergebrannt oder zerstört wurden, darunter auch das Gebäude der Stadtverwaltung. Der Präsident verhängte für 20 Tage den Ausnahmezustand über Schanaosen und entsandte militärische Verstärkung sowie eine Sonderkommission zur Untersuchung der gewaltsamen Vorfälle. Alle Kommunikationsverbindungen mit der Stadt wurden vorübergehend gekappt. Der Präsident, der die Stadt am 22. Dezember besuchte, schrieb die Gewalt "jungen Rowdies" zu, die die Unzufriedenheit und Wut der streikenden Arbeiter benutzt hätten, um öffentliches und privates Eigentum zu zerstören und zu plündern. Er sagte, dass die Sicherheitskräfte streng nach Gesetz gehandelt hätten. Nachdem jedoch Videoaufnahmen der Ereignisse veröffentlicht worden waren, leitete die Generalstaatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen ein, um die Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte zu untersuchen. Sie lud die UN ein, sich an einer unparteiischen Untersuchung der gewalttätigen Vorfälle zu beteiligen.

Folter und andere Misshandlungen

Im Juli 2011 beriet der UN-Menschenrechtsausschuss über Kasachstans Bericht zur Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Er bedauerte, dass Kasachstan keinen Fortschritt bei der Beseitigung von Folter verzeichnen konnte, und stellte den politischen Willen der Behörden in Frage, ihren Verpflichtungen insbesondere im Hinblick auf die Aufnahme effektiver Ermittlungen in Fällen mutmaßlicher Folter und anderer Misshandlungen nachzukommen. Ein Rückschritt war ein im selben Monat vom Präsidenten unterzeichnetes Dekret, das das Gefängnissystem wieder dem Innenministerium unterstellte, wodurch jahrelange Reformbemühungen seitens der Regierung und NGOs zunichtegemacht wurden.

Nachdem das Gefängnissystem 2004 dem Justizministerium unterstellt worden war, hatten es unabhängige Beobachter wesentlich leichter gehabt, Zugang zu Haftanstalten und Untersuchungsgefängnissen zu erhalten. Der Zugang zu Polizeizellen und anderen dem Innenministerium unterstehenden Haftorten war dagegen problematisch geblieben, und auch die meisten Foltervorwürfe wurden von dort erhoben.

  • Am 25. Juli 2011 griffen 15 Polizeibeamte Berichten zufolge den 21-jährigen Nikolai Maier und vier seiner Freunde an, als diese im Hof ihres Wohnblocks in der Stadt Rudni saßen. Augenzeugen berichteten, dass die Polizeibeamten die jungen Männer mit Gummiknüppeln geschlagen und sie getreten hätten. Nikolai Maier verlor dabei das Bewusstsein. Alle fünf Männer wurden anschließend auf einer Polizeiwache in Haft genommen. Nikolai Maier wurde beschuldigt, das Leben und die Gesundheit von Polizeibeamten gefährdet zu haben. Am nächsten Morgen wurde er ins Krankenhaus gebracht, wo man eine Gehirnerschütterung sowie Kopf-, Augen- und Oberschenkelverletzungen diagnostizierte. Er wurde unter Hausarrest gestellt. Trotz medizinischer Beweismittel und zahlreicher Beschwerden seiner Familie und seines Rechtsanwalts nahm die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen wegen der Vorwürfe von Folter und Misshandlung durch die Polizei auf. Die Abteilung für innere Angelegenheiten der Region Kostanai befand, dass die von den Polizeibeamten eingesetzte Gewalt gerechtfertigt gewesen sei. Das Gerichtsverfahren begann im November, bis Ende Dezember 2011 war noch kein Urteil gefällt worden.

  • Nach dem Gewaltausbruch in Schanaosen am 16. Dezember berichteten freigelassene Häftlinge und Angehörige Inhaftierter, viele Menschen, darunter junge Frauen, seien zusammengetrieben und in überbelegten Polizeizellen ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten worden. Man habe sie ausgezogen, geschlagen, getreten und mit kaltem Wasser übergossen. Journalisten berichteten, dass sie Schreie aus den Verhörräumen von Polizeistationen gehört hätten. Wegen der fehlenden Zugangsmöglichkeiten war es für unabhängige Beobachter jedoch schwierig, die Vorwürfe zu überprüfen. Mindestens ein Mann soll infolge der Folter, die er in Polizeigewahrsam erlitten hatte, gestorben sein.

Arbeitnehmerrechte

Von Mai 2011 an führten Tausende von Erdölarbeitern im Südwesten von Kasachstan mehrere Streiks und öffentliche Proteste durch. Vorausgegangen waren Auseinandersetzungen um Löhne und Arbeitsbedingungen. Die Unternehmen gingen gerichtlich dagegen vor: Die Streiks wurden für illegal erklärt und Hunderte streikender Arbeitnehmer entlassen.

Die Behörden wandten – auch in Schanaosen – exzessive Gewalt an, um die Protestveranstaltungen zu beenden, und nahmen zahlreiche streikende Arbeiter sowie Gewerkschafter und Mitglieder der Oppositionsparteien fest. Die meisten wurden zu kurzer Verwaltungshaft oder zu Geldstrafen verurteilt. Die Sicherheitskräfte bedrohten, verhafteten und schlugen auch Verwandte und Unterstützer der streikenden Arbeiter und drangsalierten Menschenrechtsbeobachter.

Unabhängige Journalisten, die über den Streik berichteten, wurden im Oktober von nicht identifizierten Tätern überfallen. Das Unvermögen der Behörden, in derartigen Fällen von Gewalt zu ermitteln, steigerte die Unzufriedenheit der Arbeiter noch weiter und führte zu einem Anstieg der Spannungen. Die Ereignisse am 16. Dezember in Schanaosen führten jedoch dazu, dass die Untersuchungen auf eine höhere nationale und internationale Ebene verlagert wurden. Nach seinem Besuch in Schanaosen am 22. Dezember entließ der Präsident hochrangige regionale und nationale Führungskräfte der Erdöl- und Erdgasgesellschaften sowie den Gouverneur der Region mit der Begründung, dass sie den Forderungen der streikenden Erdölarbeiter nicht in angemessener Weise Rechnung getragen hätten.

  • Am 16. Dezember 2011 zerstörten junge Männer und Erdölarbeiter, die seit Mai streikten, auf dem zentralen Platz der Stadt Schanaosen Teile der Festdekoration und griffen Berichten zufolge Polizisten und lokale städtische Beamte mit Steinen an. Augenzeugen gaben an, dass einige Polizisten Warnschüsse in die Luft abgegeben, andere dagegen direkt in die große Menschenmenge geschossen hätten, die zur Feier der Unabhängigkeit auf dem Platz zusammengekommen war. Auf dem Platz befanden sich auch Frauen und Kinder. Amateurvideos zeigten, wie Sicherheitskräfte mit ihren Waffen auf weglaufende Protestierende zielten und schossen und auf am Boden liegende Personen einschlugen. Mindestens 15 Menschen wurden getötet und mehr als 100 schwer verletzt. Die Generalstaatsanwaltschaft gab bekannt, dass 16 Personen unter der Beschuldigung, das gewaltsame Vorgehen organisiert zu haben, festgenommen und über 130 wegen Beteiligung an gewalttätigen Massenkrawallen verhaftet worden seien.

  • Am 14. Mai 2011 wurde die Rechtsanwältin und Gewerkschafterin Natalia Sokolova, die die Arbeiter der Mineralölgesellschaft Karazhanbasmunai Oil Company vertrat, für schuldig befunden, eine nicht genehmigte Massenversammlung in Aktau organisiert zu haben, und zu Verwaltungshaft verurteilt. Am Tag ihrer Freilassung wurde sie wegen "Schürens sozialen Unfriedens" angeklagt und weitere zwei Monate in Gewahrsam genommen. Wiederholte Bitten ihrer Angehörigen, sie besuchen zu dürfen, wurden abgewiesen. Am 8. August verurteilte das Gericht der Stadt Aktau Natalia Sokolova zu einer sechsjährigen Gefängnisstrafe. Am 26. September wies das Regionalgericht von Mangistau die von ihr eingelegten Rechtsmittel zurück und verwarf ihre Einlassung, dass sie lediglich in ihrer beruflichen Funktion als Rechtsberaterin der Gewerkschaft tätig gewesen sei. Die beim Obersten Gerichtshof eingelegten Rechtsmittel waren Ende Dezember noch anhängig.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Trotz internationaler Proteste und Interventionen durch die UN verstärkten die Behörden ihre Bemühungen, Asylsuchende und Flüchtlinge nach China und Usbekistan abzuschieben.

  • Am 30. Mai 2011 wurde Ershidin Israil, ein uigurischer Lehrer chinesischer Nationalität, nach China abgeschoben. Am 14. Juni bestätigten die chinesischen Behörden, dass er sich in ihrem Gewahrsam befinde und als "Hauptterrorverdächtiger" angesehen werde. Ershidin Israil war im September 2009 aus China nach Kasachstan geflohen, nachdem er dem Radiosender Radio Free Asia ein Interview gegeben hatte, in dem er über den mutmaßlich in Gewahrsam begangenen Totschlag an einem jungen Uiguren berichtet hatte, der an den Unruhen im Juli 2009 in Urumqi beteiligt gewesen war. Im März 2010 hatte der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) Ershidin Israil als Flüchtling in Kasachstan anerkannt, und Schweden hatte sich einverstanden erklärt, ihn aufzunehmen. Am 3. April wurde er jedoch von den kasachischen Behörden in Gewahrsam genommen. Fünfmal beantragte er in Kasachstan Asyl, aber alle Anträge wurden von den Gerichten abgewiesen.

  • Kasachstan lieferte am 9. Juni 2011 28 ethnische Usbeken nach Usbekistan aus, wo sie der Gefahr ausgesetzt waren, gefoltert zu werden. Im Mai bekräftigte der UN-Ausschuss gegen Folter nochmals seine im Jahr 2010 beschlossenen Übergangsmaßnahmen, mit denen Kasachstan die Auslieferung dieser Personen verboten wurde. Vier weiteren ethnischen Usbeken, die in Haft blieben, sowie den Frauen und Kindern aller 32 Personen drohte Ende Dezember noch immer die Abschiebung. Einige der Angehörigen der inhaftierten Männer hatten sich für ihre Sicherheit eingesetzt. Sie sprachen öffentlich über die schlechten Bedingungen, unter denen die Männer in der Haft gehalten würden, von den Schlägen und Misshandlungen, die sie von den Sicherheitskräften erdulden müssten, und von den Gefahren, denen sie ausgesetzt wären, wenn sie nach Usbekistan abgeschoben würden. Als Reaktion darauf wurden sie von den Sicherheitskräften eingeschüchtert und bedroht. Die Männer waren ursprünglich aus Usbekistan geflohen, weil sie befürchtet hatten, wegen ihrer religiösen Überzeugung, ihrer Religionsausübung oder ihrer Zugehörigkeit zu verbotenen oder nicht registrierten islamistischen Organisationen verfolgt zu werden. Im Juni 2010 waren sie auf Ersuchen der usbekischen Regierung festgenommen worden. Gegen den Auslieferungsentscheid waren Rechtsmittel eingelegt worden, die jedoch am 15. März von einem Bezirksgericht in Almaty zurückgewiesen wurden.

Weitere Artikel