Burundi 2012
- Hintergrund
- Justizwesen
- Außergerichtliche Hinrichtungen und Straflosigkeit
- Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
- Folter und andere Misshandlungen
- Recht auf freie Meinungsäußerung
- Haftbedingungen
- Übergangsjustiz
- Nationale Menschenrechtskommission
- Amnesty International: Missionen und Berichte
Amtliche Bezeichnung: Republik Burundi Staats- und Regierungschef: Pierre Nkurunziza Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 8,6 Mio. Lebenserwartung: 50,4 Jahre Kindersterblichkeit: 166,3 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 66,6%
Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen war weit verbreitet und verfestigte sich immer mehr. Die Anzahl außergerichtlicher Hinrichtungen und politischer Morde nahm zu. Die Justiz stand weiterhin unter dem Einfluss der Politik. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten gerieten immer stärker unter Druck. Die Regierung verpflichtete sich, 2012 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission einzurichten. Die Einrichtung eines Sondergerichtshofs machte keine Fortschritte.
Hintergrund
Da die meisten Oppositionsparteien die Wahlen 2010 boykottiert hatten, gelang es der Regierungspartei Conseil National pour la Défense de la Démocratie – Forces pour la Défense de la Démocratie (CNDD-FDD), ihre Machtstellung zu festigen. Mitglieder der Oppositionspartei Forces Nationales de Libération (FNL) wurden von Angehörigen der Sicherheitskräfte schikaniert, festgenommen und rechtswidrig getötet.
Am 18. September 2011 wurden bei einem Massaker in Gatumba ungefähr 40 Personen ermordet. Im November kamen bei einem Angriff auf ein Krankenhaus in Ngozi ein italienischer Arzt und eine kroatische Nonne ums Leben. Es war der erste Anschlag auf ausländische Mitarbeiter von Hilfsorganisationen seit 2007. Prominente Oppositionsführer, wie Agathon Rwasa von den FNL und Alexis Sinduhije vom Mouvement pour la Solidarité et la Démocratie (MSD), lebten weiterhin im Ausland im Exil. Ende 2011 gaben zwei neue bewaffnete Gruppen ihre Existenz bekannt. Mehrere ehemalige FNL-Mitglieder liefen zur bewaffneten Opposition in Burundi und im Nachbarland Demokratische Republik Kongo über.
Justizwesen
Die Justiz war schlecht ausgestattet und stand weiterhin unter dem Einfluss der Politik. Die Bevölkerung von Burundi hatte kein Vertrauen in das offizielle Justizwesen, es kam daher häufig zu Fällen von Selbstjustiz.
Dass es der Justiz an Unabhängigkeit mangelte, zeigte sich an einer Reihe politisch motivierter Festnahmen und Vorladungen von Anwälten, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern. Im Juli streikten Mitglieder der burundischen Rechtsanwaltskammer aus Solidarität mit Kollegen, die mehrere Tage inhaftiert waren, weil sie von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hatten.
- Der Rechtsanwalt François Nyamoya wurde am 28. Juli 2011 festgenommen und wegen Zeugenbeeinflussung angeklagt. Der Vorwurf bezog sich auf einen bereits vor Jahren abgeschlossenen Prozess. François Nyamoya war 2010 schon einmal festgenommen worden. Gründe für seine Festnahme waren damals politisch motivierte Vorwürfe im Zusammenhang mit seiner Funktion als Sprecher der Oppositionspartei MSD. Ende 2011 befand er sich weiterhin in Haft.
Die Arbeit von Kommissionen, die Vorwürfen zu Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte nachgehen sollten, wurde weiterhin verschleppt. Im Gegensatz dazu stand die zügige Arbeit einer Untersuchungskommission, die unmittelbar nach dem Massaker am 18. September in Gatumba ihre Arbeit aufnahm. In der Folge wurden 21 Männer festgenommen, angeklagt und im November vor Gericht gestellt. Der Prozess wurde allerdings vertagt, nachdem die Verteidigung bemängelt hatte, dass die Polizei sich bei ihren Ermittlungen nicht an das ordnungsgemäße Verfahren gehalten und ihr die Einsicht in die Akten ihrer Mandanten verweigert habe.
Außergerichtliche Hinrichtungen und Straflosigkeit
Die Anzahl außergerichtlicher Hinrichtungen nahm zu. Die UN dokumentierte 57 rechtswidrige Tötungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte. Bei weiteren 42 Mordfällen blieb die Identität der Täter im Dunkeln, es war jedoch von einem politischen Hintergrund auszugehen. Bei den Tötungen, die Angehörigen der Sicherheitsdienste zugeschrieben wurden, waren die Opfer zumeist Mitglieder oder ehemalige Mitglieder der FNL sowie anderer Oppositionsparteien. Die Regierung bestritt weiterhin, dass Angehörige der Sicherheitskräfte in rechtswidrige Tötungen verwickelt sein könnten.
- Am 15. Juli 2011 wurde der ehemalige FNL-Oberst Audace Vianney Habonarugira tot aufgefunden. Einen Anschlag im März hatte er überlebt. Damals war er in Kamenge von einem Mann angeschossen worden, der als Geheimdienstagent identifiziert wurde. In den Monaten vor seinem Tod hatte Habonarugira sich geweigert, Geheimdienstinformant zu werden und war ständig beschattet worden. Eine Kommission hatte den Mordversuch zwar untersucht, doch war niemand dafür strafrechtlich belangt worden.
Untersuchungskommissionen wurden instrumentalisiert, um die strafrechtliche Verfolgung von Angehörigen der Sicherheitskräfte, die in rechtswidrige Tötungen und Mordversuche verwickelt waren, zu verschleppen. Zwei Kommissionen zur Untersuchung der außergerichtlichen Hinrichtungen und Gewalttaten im Zusammenhang mit den Wahlen 2010 nahmen im April bzw. Mai 2011 ihre Arbeit auf. Doch veröffentlichte 2011 keine der Kommissionen ihre Ergebnisse, und ihre Arbeit schlug sich auch nicht in erfolgreichen Strafverfahren nieder.
Die Familien der Opfer hatten keine Möglichkeit, die Wahrheit über die Todesumstände zu erfahren und Gerechtigkeit einzufordern, da vor der Bestattung keine Identifizierung stattfand. Zwar erteilte das Innenministerium im November die Anweisung, Tote zu identifizieren, doch wurden die Leichen weiterhin vorschnell von lokalen Behörden bestattet.
- Am 13. November 2011 wurde Léandre Bukuru von Männern in Polizeiuniform aus seiner Wohnung in Gitega entführt. Einen Tag später wurde seine enthauptete Leiche in Giheta gefunden und auf Anweisung eines örtlichen Behördenvertreters ohne polizeiliche Untersuchung und in Abwesenheit seiner Familie begraben. Zwei Tage später wurde der Kopf des Toten in Gitega gefunden. Die Strafverfolgungsbehörde leitete Ermittlungen ein, jedoch ohne eine Exhumierung der Leiche zu Untersuchungszwecken zu veranlassen.
Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Zwar wurden am 28. Januar 2011 positive Schritte unternommen, um der Organisation Forum zur Stärkung der Zivilgesellschaft (Forum pour la Renforcement de la Société Civile – FORSC) wieder ihren vormaligen Rechtsstatus zu verleihen, friedliche Zusammenkünfte zivilgesellschaftlicher Gruppen wurden jedoch weiterhin eingeschränkt.
- Aus Anlass des zweiten Jahrestags der Ermordung des Menschenrechtsverteidigers und prominenten Streiters gegen Korruption Ernest Manirumva fand am 8. April eine friedliche Kundgebung statt, bei der die Aufklärung des Mordes und eine Bestrafung der Täter gefordert wurden. Die Polizei löste die Kundgebung auf und nahm Gabriel Rufyiri fest, den Vorsitzenden der Organisation OLUCOME (Observatoire de Lutte contre la Corruption et les Malversations Économiques), die sich gegen Korruption und Misswirtschaft einsetzt. Auch sein Mitstreiter Claver Irambona wurde festgenommen. Beide wurden verhört und wenige Stunden später ohne Anklageerhebung freigelassen.
Folter und andere Misshandlungen
Eine Kommission, die Foltervorwürfen gegen den burundischen Geheimdienst (Service National de Renseignement – SNR) aus dem Jahr 2010 nachging, machte ihren Bericht nicht öffentlich zugänglich. Die Foltervorwürfe zogen keine Ermittlungen oder Strafverfolgungsmaßnahmen nach sich.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Menschenrechtsverteidiger Da der Mord an Ernest Manirumva immer noch nicht strafrechtlich geahndet worden war, liefen Menschenrechtsverteidiger Gefahr, verfolgt zu werden. Dies galt insbesondere für diejenigen, die Gerechtigkeit für den Ermordeten forderten. Sie waren wiederholt Vorladungen, Drohungen und Überwachungsmaßnahmen ausgesetzt. Zwei Mitarbeiter der Organisation OLUCOME, für die Ernest Manirumva gearbeitet hatte, wurden im Juli Opfer von Überfällen, u.a. bei einem Einbruch durch bewaffnete Männer.
Am 22. Juni 2011 entschied das für den Fall Manirumva zuständige Gericht (Tribunal de Grande Instance) in Bujumbura, es müsse weiter ermittelt werden. Dies schien ein positives Signal zu sein. Die Fragen, die Menschenrechtsverteidigern in Gesprächen mit den Justizbehörden gestellt wurden, deuteten jedoch darauf hin, dass versucht wurde, ungerechtfertigterweise die Zivilgesellschaft mit dem Mord in Verbindung zu bringen. Zuvor hatten die Justizbehörden den Rat der US-Bundespolizei FBI zurückgewiesen, hochrangige Angehörige der Polizei und des Geheimdienstes, die von Zeugen mit dem Mord in Verbindung gebracht worden waren, zu verhören und DNA-Proben von ihnen zu nehmen. Da das Gericht nicht festlegte, bis wann die Ermittlungen abgeschlossen sein müssen, war zu befürchten, dass der Prozess erneut ins Stocken geraten könnte.
Journalisten Die Repressalien gegen Journalisten nahmen weiter zu. Unabhängige Journalisten wurden immer wieder von den Justizbehörden vorgeladen und mussten Fragen zu ihrer Tätigkeit beantworten. Richter neigten zunehmend dazu, Kritik an der Regierung mit der Anstiftung zum Hass zwischen ethnischen Gruppen gleichzusetzen. Die Vorladungen führten nur in seltenen Fällen zu Strafverfahren; sie wirkten aber einschüchternd auf die Betroffenen und waren zeitaufwändig. Geheimdienstagenten bedrohten Menschenrechtsverteidiger und Journalisten regelmäßig am Telefon.
Nach dem Massaker in Gatumba am 18. September 2011 erlegte die Regierung den Medien umfassende Beschränkungen auf. Am 20. September wies der Nationale Sicherheitsrat die Journalisten an, keine Informationen, Analysen oder Kommentare über das Massaker zu veröffentlichen. Dies gelte auch für alle anderen Fälle, die Gegenstand von Ermittlungen seien.
Journalisten des Senders Radio Publique Africaine (RPA) wurden von den Behörden ständig schikaniert und bedroht. Am 14. November ging beim RPA ein Schreiben des Innenministers ein, in dem es hieß, der Radiosender werde benutzt, "um Institutionen zu diskreditieren, die Legitimität des Justizwesens zu untergraben, Personen nach Belieben zu beschuldigen, die Bevölkerung zu Hass und Ungehorsam anzustacheln und eine Kultur des Lügens zu begünstigen". Der Sender wurde aufgefordert, binnen zehn Tagen Unterlagen über seine Finanzen und seine Aktivitäten vorzulegen.
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Der Leiter der Nachrichtenagentur Net Press, Jean-Claude Kavumbagu, wurde im Mai nach zehn Monaten Haft freigelassen. Er hatte in einem Artikel bezweifelt, dass die burundischen Sicherheitskräfte in der Lage seien, das Land vor einem Terroranschlag zu schützen, und war daraufhin wegen Hochverrats angeklagt worden. Der Anklagepunkt Hochverrat, der in Burundi mit lebenslanger Haft geahndet wird, wurde fallengelassen. Der Journalist wurde jedoch für schuldig befunden, der Wirtschaft des Landes geschadet zu haben.
- Mehrere RPA-Mitarbeiter wurden regelmäßig von den Justizbehörden vorgeladen. Bob Rugurika, der Chefredakteur von RPA, wurde von den Justizbehörden mehrere Male verhört.
Haftbedingungen
Die Gefängnisse waren überbelegt. Bei den Inhaftierten handelte es sich in der Mehrzahl um Untersuchungshäftlinge.
Einige Häftlinge, die wegen schwerer Verbrechen angeklagt waren, verlegte man aus der Hauptstadt Bujumbura in entlegene Provinzgefängnisse. Die Behörden nannten keine Gründe für diese Entscheidung. Die Verlegung hatte zur Folge, dass die Betroffenen nicht an den Vorverfahren teilnehmen konnten. Zwei Männer, denen eine Beteiligung am Massaker in Gatumba vorgeworfen wurde, verlegte man in die Städte Rumonge und Rutana. Ein Journalist, der angeklagt worden war, weil man ihn der Beteiligung an Terrorakten bezichtigt hatte, wurde vom SNR in die Stadt Cankuzo überstellt.
Übergangsjustiz
Ein Ausschuss, der eingesetzt worden war, um das Gesetz zur Schaffung einer Wahrheits- und Versöhnungskommission aus dem Jahr 2004 zu reformieren, stellte Präsident Nkurunziza im Oktober seinen Gesetzentwurf vor. Sollte das Gesetz vom Parlament verabschiedet werden, wären zivilgesellschaftliche und religiöse Gruppen von der Mitwirkung an der Wahrheits- und Versöhnungskommission ausgeschlossen. Damit wäre die Unabhängigkeit der Kommission gefährdet. Zudem könnte der Sondergerichtshof, der im Anschluss an die Kommission eingerichtet werden soll, an einer unabhängigen Strafverfolgung der Fälle gehindert werden. Der Gesetzentwurf enthielt kein ausdrückliches Amnestieverbot für Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Nationale Menschenrechtskommission
Im Juni 2011 wurden die Mitglieder der Unabhängigen Nationalen Menschenrechtskommission vereidigt. Da die Kommission nur über begrenzte Ressourcen verfügte, war sie nicht in der Lage, Menschenrechtsverletzungen gründlich zu untersuchen. Der UN-Menschenrechtsrat berief den Unabhängigen Experten für die Menschenrechtssituation in Burundi auf Bitten der burundischen Regierung bereits vor Ablauf seines Mandats ab. In seinem im Juni vorgelegten Bericht hatte der Experte ausdrücklich auf die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz und auf die Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung hingewiesen. Außerdem kritisierte er, dass die Behörden nichts unternahmen, um Personen vor Gericht zu stellen, die für Folter verantwortlich waren.
Amnesty International: Missionen und Berichte
Delegierte von Amnesty International hielten sich im März, Juli, November und Dezember in Burundi auf.