Amnesty Report 03. Mai 2012

Angola 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Angola Staats- und Regierungschef: José Eduardo dos Santos Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 19,6 Mio. Lebenserwartung:51,1 Jahre Kindersterblichkeit: 160,5 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 70%

Die Behörden schränkten die Versammlungsfreiheit unter Anwendung exzessiver Gewalt, durch willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen sowie Anklagen wegen angeblicher Straftaten ein. Die Polizei war für mehrere Todesfälle durch exzessive Gewaltanwendung verantwortlich. Journalisten sahen sich immer stärkeren Einschränkungen ausgesetzt. Zwei Journalisten wurden wegen Verleumdung verurteilt, weil sie kritische Artikel geschrieben hatten. Im Berichtsjahr gab es weitere rechtswidrige Zwangsräumungen. Die Regierung hatte zugesichert, 450 Familien ein neues Zuhause zu geben, die 2004 und 2006 bei Zwangsräumungen aus ihren Wohnungen vertrieben worden waren, hielt ihre Zusage jedoch nicht ein. Nach wie vor wurden die Menschenrechte von Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) verletzt, die aus Angola ausgewiesen wurden.

Hintergrund

Im Mai 2011 wurde ein Gesetzentwurf zurückgezogen, mit dem Internetkriminalität unter Strafe gestellt werden sollte. Zivilgesellschaftliche Gruppen hatten bemängelt, dass der Entwurf die Meinungs- und Informationsfreiheit gefährde. Es wurde jedoch weiterhin befürchtet, dass der Gesetzentwurf erneut vorgelegt oder seine Bestimmungen in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden könnten, das im Berichtszeitraum überarbeitet wurde.

Im gesamten Jahr fanden gegen die Regierung gerichtete Demonstrationen statt, auf denen der Rücktritt des Staatspräsidenten gefordert wurde. Im September schlug eine Protestaktion in Gewalt um, nachdem sich mutmaßliche Angehörige der staatlichen Geheimdienste unter die Protestierenden gemischt hatten. Sie sollen Eigentum verwüstet und einzelne Frauen und Männer, unter ihnen Journalisten, verprügelt haben. Zahlreiche Demonstrierende wurden festgenommen.

Im September erließ die Regierung der Provinz Luanda ein Zusatzgesetz, in dem die Orte aufgeführt wurden, an denen Versammlungen und Demonstrationen erlaubt waren. Der Platz der Unabhängigkeit, auf dem im Berichtsjahr die meisten Demonstrationen gegen die Regierung stattgefunden hatten, wurde davon ausgenommen.

Im Juni nahm das Parlament ein Gesetz gegen häusliche Gewalt an. Im Juli eröffnete der Staatspräsident den ersten Bauabschnitt des Kilamba-Projekts, einer neuen Stadt mit 20000 Sozialwohnungen, 14 Schulen, einem Krankenhaus und zwölf Polikliniken. Im Laufe des Jahres wurden Pläne zum Bau weiterer Sozialwohnungen in verschiedenen Teilen Angolas bekanntgegeben.

Im August verweigerten die Behörden am internationalen Flughafen von Luanda Delegierten mehrerer zivilgesellschaftlicher Organisationen die Einreise nach Angola. Die Betroffenen wollten an dem zivilgesellschaftlichen Forum der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (Southern African Development Community – SADC) teilnehmen, das im Rahmen des Gipfeltreffens der Staatsoberhäupter der SADC stattfand. Es war zuvor abgeklärt worden, dass sie bei der Ankunft auf dem Flughafen Visa bekommen sollten. Obwohl sie gültige Visa hatten, wurde auch zwei Journalisten aus Mosambik, die über den Gipfel berichten wollten, die Einreise verweigert.

Im November verließen Abgeordnete von Oppositionsparteien eine Parlamentssitzung, in der die neuen Wahlgesetze für die Parlamentswahlen im Jahr 2012 beraten wurden. Die Oppositionspartei Nationale Union für die völlige Unabhängigkeit Angolas (União Nacional para a Independência Total de Angola – UNITA) erklärte, dass die Wahlgesetze verfassungswidrige Bestimmungen enthielten. Im Dezember wurde das neue Grundlagengesetz für die Staatliche Wahlkommission verabschiedet.

Recht auf Wohnen – Zwangsräumungen

Nach wie vor gab es in Angola rechtswidrige Zwangsräumungen, allerdings nicht mehr in dem gleichen Ausmaß wie in den vergangenen Jahren. Dennoch drohte auch 2011 Tausenden Menschen die Vertreibung aus ihren Wohnungen. Einige geplante Zwangsräumungen wurden ausgesetzt. Tausende Familien, die aus ihren Wohnungen vertrieben worden waren, warteten noch immer auf Entschädigung.

Im Juni gab die Regierung bekannt, dass in Luanda mehr als 450 Familien, deren Wohnungen im Zeitraum von 2004 bis 2006 abgerissen worden waren, ab September eine neue Bleibe erhalten würden. Bis Jahresende waren jedoch noch keine diesbezüglichen Maßnahmen eingeleitet worden.

Der Gouverneur der Provinz Huíla sagte im August mehrere geplante Abrissvorhaben in Arco Íris, einem Stadtteil von Lubango, ab. Er begründete diesen Schritt mit den prekären Bedingungen, die an dem Ort herrschten, an dem die ca. 750 betroffenen Familien angesiedelt werden sollten. Den Familien war im Juni mitgeteilt worden, dass sie ihre Wohnungen binnen eines Monats verlassen müssten. Die Frist wurde dann um einen weiteren Monat verlängert, und die Behörden boten den Familien Land in einem abgelegenen Gebiet an, das 14 km außerhalb der Stadt liegt.

  • Im August vertrieben Berichten zufolge Kommunalbeamte, die von bewaffneten Angehörigen der Polizei und der Militärpolizei beschützt wurden, 40 Familien aus dem ca. 30 km von Luanda entfernten Ort Viana, nachdem das Land, auf dem die Familien lebten, allem Anschein nach an eine Privatfirma verkauft worden war. Nach Angaben von SOS-Habitat, einer angolanischen Organisation, die sich für das Recht auf Wohnen einsetzt, rissen die Beamten die Hütten aller Menschen, die zum Zeitpunkt des Geschehens nicht vor Ort waren, nieder und zerstörten Hab und Gut der Betroffenen. Berichten zufolge wurde Firmino João Rosário von Polizisten erschossen, als er versuchte, die Beamten an ihrem Vorgehen zu hindern. Santos António, ein weiterer Bewohner, soll durch einen Schuss in die Hand verletzt worden sein.

  • Im Oktober rissen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Lubango (Serviços Comunitários da Administração Municipal do Lubango) – von der Polizei beschützt – in Tchavola, einem Vorort von Lubango (Provinz Huíla), 25 Hütten von Familien ab. Während der Zwangsräumung waren Polizeibeamte für willkürliche Festnahmen und exzessiven Gewalteinsatz verantwortlich. Die festgenommenen Personen wurden noch am gleichen Tag aus dem Gewahrsam entlassen. Die abgerissenen Behausungen gehörten Familien, die hier angesiedelt worden waren, nachdem man sie im März 2010 aus ihren Wohnungen vertrieben hatte, um Platz für die Modernisierung der Eisenbahnstrecke in Lubango zu schaffen.

Polizei und Sicherheitskräfte

Die Polizei übte ihre Funktionen parteiisch aus, vor allem während einiger gegen die Regierung gerichteter Demonstrationen. Bei der Auflösung von Demonstrationen ging sie mit exzessiver Gewalt vor. Dabei setzte sie auch scharfe Munition, Hunde und Tränengas ein. Außerdem nahm die Polizei Demonstrierende willkürlich fest und inhaftierte sie.

  • Im September schossen Polizisten bei einer Protestaktion von Motorradtaxifahrern in der Stadt Kuito, Provinz Bie, mit scharfer Munition. Zwei Demonstrierende starben durch Schüsse in Kopf und Rücken, sechs weitere wurden verletzt. Die Taxifahrer protestierten gegen den Machtmissbrauch durch die Polizei. Sie warfen den Ordnungskräften vor, die Motorräder von Fahrern beschlagnahmt zu haben, die rechtmäßig in der Provinz tätig waren, und bei einer Kontrolle einige Kollegen willkürlich festgenommen und misshandelt zu haben. Diejenigen, die für den exzessiven Gewalteinsatz und die rechtswidrigen Tötungen verantwortlich waren, wurden offenbar nicht zur Rechenschaft gezogen. Viele Tötungen von Einzelpersonen wurden Polizeibeamten zur Last gelegt, die zum Tatzeitpunkt nicht im Dienst waren. In den meisten Fällen waren die verdächtigten Polizisten bis Ende des Jahres noch nicht strafrechtlich belangt worden.

  • Berichten zufolge erschoss am 12. November ein Polizeibeamter, der nicht im Dienst war, Francisco dos Santos mit einer Waffe aus Polizeibeständen. Der Erschossene war zuvor in Rangel, einem Stadtteil von Luanda, bei einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Kindern eingeschritten. Augenzeugen berichteten, eines der Kinder habe seinen Vater, einen Polizeibeamten, gerufen, der herbeikam, die Schüsse abfeuerte und dann wegrannte. Francisco dos Santos wurde von zwei Schüssen in den Rücken getroffen. Er starb noch am selben Tag in einem Krankenhaus. Der Polizist blieb auf freiem Fuß und war bis Jahresende noch nicht verhaftet worden.

Recht auf freie Meinungsäußerung – Journalisten

Journalisten sahen sich 2011 zunehmenden Einschränkungen ausgesetzt. Einige wurden vorübergehend inhaftiert oder von Polizisten bzw. mutmaßlichen Angehörigen der Sicherheitsdienste geschlagen. Von anderen beschlagnahmte man, während sie über Demonstrationen gegen die Regierung berichteten, die Ausrüstung und zerstörte sie. Zwei Journalisten wurden wegen angeblicher Verleumdung zu Gefängnisstrafen verurteilt.

  • Im März wurde Armando Chicoca, Korrespondent des Senders Voice of America, der Verleumdung schuldig gesprochen und zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die Anklagepunkte bezogen sich auf zwei von ihm verfasste Artikel. Darin ging es um den Präsidenten des Provinzgerichts von Namibe, dem sexuelle Belästigung und Korruption vorgeworfen wurden. Im April wurde Armando Chicoca bis zur Entscheidung über das von ihm angestrengte Rechtsmittelverfahren gegen Kaution aus dem Gefängnis entlassen.

  • Im Oktober wurde William Tonet, Direktor und Eigentümer der Zeitung Folha 8, wegen der Verleumdung von drei Generälen der Armee im Jahr 2007 zu einem Jahr Gefängnis (auf zwei Jahre zur Bewährung) und zur Zahlung einer Geldstrafe von 10 Mio. Kwanza (mehr als 100000 US-Dollar) verurteilt. William Tonet legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein, bis Ende des Jahres war die Entscheidung aber noch anhängig.

Recht auf Versammlungsfreiheit

In ganz Angola wurde die Versammlungsfreiheit eingeschränkt. In einigen Fällen ging die Polizei mit exzessiver Gewalt vor, um Demonstrationen zu verhindern. Dabei setzte sie Hunde und Schusswaffen ein; Demonstrierende sowie Journalisten wurden willkürlich festgenommen. Einige wurden nach Stunden oder Tagen ohne Anklageerhebung auf freien Fuß gesetzt. Zahlreiche andere wurden wegen Ungehorsams und Widerstands gegen die Staatsgewalt vor Gericht gestellt.

  • Bei einer Demonstration im März nahm die Polizei drei Journalisten und 20 Demonstrierende fest und erklärte, dies sei eine Vorsichtsmaßnahme zur "Verhinderung unvorhersehbarer Folgen". Die Festgenommenen wurden wenige Stunden später ohne Anklageerhebung aus dem Gewahrsam entlassen. Im Mai, im September und im Oktober wurden ebenfalls Demonstrierende festgenommen. Am 9. September setzte die Polizei Hunde ein, um eine Menge von mehreren Hundert Menschen zu zerstreuen. Diese hatten sich vor einem Gerichtsgebäude versammelt, in dem im Zusammenhang mit einer Demonstration, die sechs Tage zuvor stattgefunden hatte, ein Prozess gegen 21 Menschen stattfand. 27 weitere Personen wurden festgenommen und wegen Angriffen auf die Sicherheitskräfte angeklagt. Ein Gericht wies die Klage am 19. September wegen mangelnder Beweise ab. 18 der 21 Angeklagten waren jedoch schon am 12. September wegen Ungehorsams, Widerstands und Körperverletzung für schuldig befunden worden. Der Oberste Gerichtshof hob die Urteile gegen die 18 Angeklagten am 14. Oktober auf. Die Freigesprochenen wurden aus der Haft entlassen.

Gewaltlose politische Gefangene und mögliche gewaltlose politische Gefangene

33 Mitglieder der politischen Gruppierung Comissão do Manifesto Jurídico Sociológico do Protectorado da Lunda Tchokwe, die sich für die Autonomie des ehemaligen Königreichs Tchokwe einsetzt, blieben ohne Gerichtsverfahren inhaftiert, bis der Oberste Gerichtshof im März 2011 ihre Freilassung verfügte, obwohl das Gesetz, auf dessen Grundlage sie angeklagt worden waren, bereits im Dezember 2010 aufgehoben wurde. Die Betroffenen erhielten für die unrechtmäßige Haft keinerlei Entschädigung.

Zwei weitere Mitglieder der Gruppierung, Mário Muamuene und Domingos Capenda, die bereits im Oktober 2010 inhaftiert worden waren, wurden im März wegen Rebellion zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Obwohl sie die Strafe bereits im Oktober verbüßt hatten, wurden sie nicht aus dem Gefängnis entlassen. Im Mai und im Oktober traten sie aus Protest gegen die Fortdauer der Haft und die unzumutbaren Haftbedingungen gemeinsam mit fünf weiteren Häftlingen – Sérgio Augusto, Sebastião Lumani, José Muteba, António Malendeca und Domingos Henrique Samujaia – in den Hungerstreik.

Rechte von Migranten

Nach Angaben der italienischen NGO Internationales Komitee für Völkerentwicklung (Comitato Internazionale per lo Sviluppo dei Popoli – CISP) wurden 2011 mindestens 55000 Staatsbürger der DR Kongo aus Angola ausgewiesen. Mindestens 6000 von ihnen erlitten sexuelle Gewalt.

Die Menschenrechtsverletzungen, die während der Abschiebungen in den Vorjahren verübt wurden, sind bisher strafrechtlich nicht aufgearbeitet worden. Die Sonderbeauftragte des UN-Generalsekretärs zum Thema sexuelle Gewalt in Konflikten äußerte sich nach ihrem Besuch in Angola besorgt über die anhaltenden Berichte über sexuelle Gewalt gegen Migrantinnen und Migranten aus der DR Kongo während der Abschiebungen. Angehörige der angolanischen Streitkräfte sollen für diese Übergriffe verantwortlich gewesen sein. Der angolanische Außenminister bestritt die Vorwürfe. Im November forderte die Sonderbeauftragte die Regierungen von Angola und der DR Kongo auf, die Berichte zu prüfen und die Täter vor Gericht zu stellen. Im Dezember erklärte der Außenminister, dass die Regierung sich bei der Ausweisung ausländischer Staatsangehöriger mit den UN abstimmen werde.

Amnesty International: Missionen und Bericht

Obwohl die Regierung mehrfach erklärte, dass Delegierten von Amnesty International zu keinem Zeitpunkt die Ausstellung von Visa verweigert worden sei, waren die von der Organisation im Oktober 2008, im Oktober 2009 und im November 2010 gestellten Anträge noch immer nicht bewilligt worden.

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