Amnesty Report Vereinigte Arabische Emirate 11. Mai 2011

Vereinigte Arabische Emirate 2011

 

Amtliche Bezeichnung: Vereinigte Arabische Emirate Staatsoberhaupt: Scheich Khalifa bin Zayed al-Nahyan Regierungschef: Scheich Mohammed bin Rashid al-Maktoum Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 4,7 Mio. Lebenserwartung: 77,7 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 10/12 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 90%

Arbeitsmigranten hatten weiterhin keinen Zugang zu grundlegenden Rechten, wurden ausgebeutet und misshandelt. Frauen sahen sich nach wie vor Diskriminierung vor dem Gesetz und im täglichen Leben ausgesetzt. Gegen mindestens 28 Menschen ergingen Todesurteile, soweit bekannt, fanden jedoch keine Hinrichtungen statt.

Hintergrund

Nach seinem Besuch in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) im Oktober 2009 appellierte der UN-Sonderberichterstatter über zeitgenössische Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz im März 2010 an die Regierung, es Personen, die lange Zeit in den VAE ansässig waren, zu ermöglichen, die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Außerdem müsse eine tragfähige Lösung für die in den VAE lebenden Staatenlosen gefunden werden. Diese sollten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem, zu sozialen Einrichtungen sowie zum Arbeitsmarkt bekommen. Er forderte die Regierung weiterhin auf, gesetzliche und andere notwendige Schritte zu unternehmen, damit Arbeitsmigranten vor Ausbeutung geschützt werden.

Im April ging die Polizei in Sharjah Berichten zufolge von Tür zu Tür, um unverheiratet zusammenlebende Paare aufzuspüren. Berichten zufolge wurde mindestens ein Paar festgenommen.

Im August beschloss der Oberste Gerichtshof, dass in Streitfällen um das Sorgerecht das Wohl des Kindes oberste Priorität habe. Im Oktober ließ die Regierung verlautbaren, dass die Schadenersatzzahlungen für Staatsbürger aus Bangladesch, die in der Vergangenheit als Kinderjockeys bei Kamelrennen in den VAE eingesetzt worden waren, abgeschlossen seien.

Frauenrechte

Frauen sahen sich 2010 weiterhin Diskriminierung vor dem Gesetz und im täglichen Leben ausgesetzt.

Im Februar forderte der UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) die Regierung auf, umfangreiche Schritte zu unternehmen, um familiärer und anderer Gewalt gegen Frauen entgegenzuwirken. Der CEDAW-Ausschuss stellte fest, dass es noch kein Gesetz gebe, das Gewalt gegen Frauen strafbar mache. Es müsse eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution geschaffen werden, die internationalen Standards entspricht und sich ausdrücklich für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzt.

Im Oktober bestätigte der Oberste Gerichtshof das Recht eines Ehemanns, seine Frau und seine Kinder "zu züchtigen", vorausgesetzt, dass keine sichtbaren Spuren zurückbleiben. Damit wird familiäre Gewalt quasi legalisiert. Das Urteil legte fest, dass sich die Züchtigung innerhalb der Bestimmungen der islamischen Gesetzgebung bewegen müsse.

Rechte von Arbeitsmigranten

Ausländische Arbeitsmigranten benötigen in den VAE einen einheimischen Sponsor. Vor allem solche aus den armen Entwicklungsländern, die bei Baufirmen angestellt sind oder als Hausangestellte arbeiten, blieben weiterhin im Rahmen dieses oft kritisierten Sponsorensystems an ihre Arbeitgeber gebunden und liefen Gefahr, ausgebeutet und missbraucht zu werden. Die Regierung unternahm keine wirkungsvollen Schritte, um diesen Missstand zu mindern. Einige große ausländische Investoren verlangten aber als Bestandteil der Verträge mit ortsansässigen Arbeitgebern bessere Arbeitsbedingungen.

Folter und Misshandlungen

  • Im Januar 2010 sprach ein Gericht in Abu Dhabi Scheich Issa bin Zayed al-Nahyan vom Vorwurf frei, einen afghanischen Händler, mit dem er in einem geschäftlichen Streit lag, im Jahr 2004 angegriffen und vergewaltigt zu haben. Das Gericht entschied, dass er unter dem Einfluss von Drogen gehandelt habe, die ihm von Mitarbeitern verabreicht worden seien. Diese hätten geplant, die Tat zu filmen und ihn anschließend zu erpressen.

  • Im April 2010 gaben 17 Inder, die im März von einem erstinstanzlichen Gericht in Sharjah zum Tode verurteilt worden waren, zu Protokoll, dass sie nach ihrer Festnahme im Januar 2009 misshandelt worden seien. Es gibt keinen Hinweis darauf, ob diesen Vorwürfen nachgegangen worden ist.

Todesstrafe

Mindestens 28 Personen wurden von erstinstanzlichen Gerichten zum Tode verurteilt, darunter auch die 17 indischen Staatsbürger, die ihr Urteil im März 2010 erhielten. Urteile von erstinstanzlichen Gerichten werden zunächst an ein Berufungsgericht und danach an den Obersten Gerichtshof verwiesen. Es gab keine Berichte über Hinrichtungen.

Im Dezember enthielten sich die VAE der Stimme, als die UN-Generalversammlung eine Resolution für ein weltweites Hinrichtungsmoratorium zur Abstimmung brachte.

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