Slowakei 2011
Amtliche Bezeichnung: Slowakische Republik Staatsoberhaupt: Ivan Gasparovic Regierungschefin: Iveta Radicová (löste im Juli Robert Fico im Amt ab) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 5,4 Mio. Lebenserwartung: 75,1 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 9/8 pro 1000 Lebendgeburten
Zwar wurden Zusagen zur Beseitigung der beim Zugang zur Bildung bestehenden Ungleichbehandlung aufgrund ethnischer Herkunft gemacht, doch waren Angehörige der Gemeinschaft der Roma weiterhin Diskriminierungen im Schulsystem, im Wohnungswesen und in der Gesundheitsversorgung ausgesetzt. Die Slowakei ignorierte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und schob einen Asylbewerber nach Algerien ab.
Hintergrund
Im Juli 2010 kam eine Mitte-rechts-Koalition an die Regierung. Das im August verabschiedete Regierungsprogramm enthielt die Verpflichtung, Maßnahmen zur Beseitigung der Ungleichbehandlung aufgrund ethnischer Herkunft umzusetzen.
Diskriminierung – Roma
Die Diskriminierung der Roma setzte sich 2010 auf mehreren Ebenen fort. Berichten zufolge vermeldete das Innenministerium, dass es an einem System zur Datenerfassung der von Bewohnern von Roma-Siedlungen begangenen Straftaten arbeite. Im September erklärte der Minister, dass "die Kommunen, die in der Nähe von abgesonderten Siedlungen liegen, zu den Gebieten gehören, die stärker von Kriminalität betroffen sind".
Im Oktober entschied das Regionalgericht in Kosice, dass Roma aufgrund ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert würden, wenn sie daran gehindert werden, eines der Cafés in der Stadt Michalovce zu betreten. Dies war eines der ersten Urteile dieser Art. Das Gericht lehnte es jedoch ab, den Opfern irgendeine Entschädigung zuzusprechen.
Recht auf Bildung
Im März 2010 veröffentlichte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung seine Schlussbemerkungen über den von der Slowakei vorgelegten Staatenbericht. Der Ausschuss wiederholte dabei seine Bedenken hinsichtlich der faktischen Ungleichbehandlung von Roma-Kindern im Bildungssystem. Der Ausschuss forderte die Slowakei nachdrücklich dazu auf, diese Benachteiligung zu beenden und zu verhindern sowie dabei auch die eng damit verbundene Diskriminierung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche zu berücksichtigen.
Im August gestand die neue Regierung ein, dass die im Bildungssektor existierende ethnische Segregation ein systemisches Problem sei. Im September bestritt das Erziehungsministerium hingegen, dass die Ungleichbehandlung von Roma-Kindern ein ernstes Problem darstelle, und behauptete, dass es nur einige wenige Beschwerden gegen diese Form der Diskriminierung gegeben habe.
- Im November 2010 reichte die nichtstaatliche Beratungsstelle für Bürger- und Menschenrechte (Poradna pre obcianske a l’udské práva) bei der regionalen Staatsanwaltschaft Klage bezüglich einer von der Kommunalverwaltung von Presov im Jahr 2008 erlassenen Anordnung ein, die ihrer Ansicht nach gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstieß. Durch die Anordnung waren Einzugsgebiete für die sieben Grundschulen der Stadt festgelegt worden. Die NGO behauptete, dass die Kommunalverwaltung Straßen und in einigen Fällen sogar Hausnummern so zugeordnet habe, dass Straßen, in denen überwiegend oder ausschließlich Roma wohnten, in das Einzugsgebiet einer einzigen Schule fielen, womit diese Schule nach und nach zu einer ausschließlich von Roma-Kindern besuchten Schule geworden sei.
Recht auf Wohnen
Mehrere Kommunen trafen entweder die Entscheidung oder begannen damit, Mauern zu errichten, um die Wohngebiete der Roma von den nicht von Roma bewohnten Teilen der Städte oder Dörfer abzutrennen.
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Nachdem im Jahr 2009 im Dorf Ostrovany eine Mauer errichtet worden war, die eine Roma-Siedlung vom Rest des Dorfs abtrennte, erklärte das Slowakische Nationale Zentrum für Menschenrechte, dass die Errichtung der Mauer an sich zwar keine diskriminierende Aktion sei, dass die Kommune jedoch ihre Verpflichtung zur Verhinderung von Diskriminierung nicht ausreichend erfüllt habe. Das Zentrum betonte auch, dass die Errichtung von Mauern soziale Trennung bedeute.
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Im August 2010 stellte die Stadtverwaltung von Michalovce eine Mauer fertig, um eine Roma-Siedlung und ein Wohngebiet von nicht der Volksgruppe der Roma angehörenden Einwohnern abzutrennen. Die Bewohner der Roma-Siedlung bezeichneten die Absperrung als "Berliner Mauer" und brachten ihren Unmut über die Trennung zum Ausdruck. Im September erklärte der Bürgerbeauftragte der Slowakei (Verejn ochranca práv), dass durch den Mauerbau keine grundlegenden Rechte und Freiheiten verletzt worden seien.
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Im September 2010 errichtete die Stadtverwaltung von Presov eine Mauer, die das Wohngebiet, in dem überwiegend Roma lebten, von den anderen Stadtteilen abtrennte. Dem Vernehmen nach erklärte der Bürgermeister von Presov, dass dies die Reaktion der Kommune auf Beschwerden über Vandalismus sei. Das Slowakische Nationale Zentrum für Menschenrechte äußerte die Ansicht, dass der Bau der Mauer die existierende Ungleichheit bestätige.
- Ungefähr 90 Roma-Familien, die in dem etwa 20 km nördlich von Bratislava gelegenen Dorf Plaveck Stvrtok lebten, waren in Gefahr, gewaltsam aus ihren Häusern vertrieben zu werden. Seit Januar hatte die Kommunalverwaltung 18 Familien Räumungsbescheide zugestellt, in denen diese aufgefordert wurden, ihre Unterkünfte selbst abzureißen. In der Begründung hieß es, dass die Familien keine Dokumente vorgelegt hätten, die den Nachweis erbrachten, dass die Häuser in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften errichtet worden seien.
Zwangssterilisierung von Roma-Frauen
Im März 2010 forderte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung die Behörden nachdrücklich dazu auf, klare Richtlinien aufzustellen, die gewährleisten, dass Patienten ausreichend informiert sind, bevor sie ihre Zustimmung zur Sterilisation erteilen. Gleichfalls sei sicherzustellen, dass sowohl Ärzte als auch Roma-Frauen mit diesen Richtlinien vertraut sind. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte waren fünf Rechtsfälle anhängig, die mutmaßliche Zwangssterilisierungen von Roma-Frauen betrafen. In zwei Fällen erklärte das Gericht die Beschwerden für zulässig.
Folter und andere Misshandlungen
Im November fand vor dem Bezirksgericht in Kosice die erste Verhandlung im Prozess wegen der Misshandlung von sechs Roma-Jungen durch die Polizei im April 2009 statt. Der Generalstaatsanwalt klagte zehn Polizeibeamte des Machtmissbrauchs in Verbindung mit rassistischen Beweggründen an. Vier der beschuldigten Polizeibeamten wurden wegen mangelnder Sorgfaltspflicht angeklagt, da sie dem Übergriff beigewohnt, aber nicht eingegriffen haben sollen. Alle beschuldigten Polizeibeamten bekannten sich dem Vernehmen nach nicht schuldig und verweigerten ihre Aussage bei der Gerichtsverhandlung. Drei von ihnen versahen weiterhin ihren Dienst bei der Polizei.
Antiterrormaßnahmen und Sicherheit
Die Behörden lieferten einen Mann an ein Land aus, in dem dieser dem Risiko von Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt sein könnte.
- Im April 2010 lieferte das Innenministerium den Asylsuchenden Mustafa Labsi an Algerien aus, obwohl das Verfassungsgericht im Jahr 2008 aus humanitären Gründen – insbesondere wegen der Gefahr der Folter – entschieden hatte, einen Auslieferungsversuch zu stoppen. Algerien hatte die Auslieferung von Mustafa Labsi im Jahr 2007 beantragt, nachdem es ihn im Jahr 2005 in Abwesenheit wegen terroristischer Straftaten verurteilt und im Jahr 2008 mit lebenslanger Haft bestraft hatte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im August 2008 ebenfalls Übergangsmaßnahmen angeordnet und die Behörden aufgefordert, ihn nicht auszuliefern, bis eine Entscheidung über die von ihm gegen den Asyl-Ablehnungsbescheid eingelegten Rechtsmittel getroffen worden sei. Mustafa Labsi wurde im April ausgeliefert; er hatte sich seit 2007 in Haft befunden. Im Oktober urteilte das Verfassungsgericht, dass seine Inhaftierung seine Rechte auf Freiheit und Sicherheit verletzt habe. Am Jahresende befand er sich im Gefängnis El Harrach in Algerien und wartete auf sein Verfahren unter der Anklage, einer "terroristischen Gruppe im Ausland" anzugehören.
Flüchtlinge und Asylsuchende – Guantánamo-Häftlinge
Die Regierung erklärte sich dazu bereit, drei Männer aufzunehmen, die sich früher im US-Gewahrsam in Guantánamo Bay befunden hatten. Sie wurden am 5. Januar 2010 in die Slowakei überstellt. Nach ihrer Ankunft wurden die drei Männer in der Einrichtung für illegale Migranten von Medved’ov inhaftiert. Im Juni und Juli führten sie einen Hungerstreik durch, um gegen ihre Inhaftierung und die schlechten Lebensbedingungen zu protestieren. Im Juli stellte die Regierung den drei Männern Aufenthaltsgenehmigungen für fünf Jahre aus.
Recht auf Gesundheit – reproduktive Rechte
Angaben der Slowakischen Vereinigung für Familienplanung (Spolocnost’ pre plánované rodicovstvo) zufolge missbrauchten Krankenhausleitungen häufig das Recht auf eine Ablehnung des Schwangerschaftsabbruchs aus Gewissensgründen. So soll nur eines der fünf öffentlichen Krankenhäuser in Bratislava auf Beschluss seiner Leitung Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt haben. Trotz entsprechender Empfehlungen des UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) aus dem Jahr 2008 haben die Behörden bislang keine Bestimmungen für Fälle erlassen, in denen Krankenhäuser aus Gewissensgründen die Durchführung bestimmter Behandlungen ablehnen.
Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen
Die Organisatoren von "Bratislava Pride", des am 22. Mai durchgeführten ersten Umzugs von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen in der Slowakei, mussten die Route ändern, nachdem die Polizei angekündigt hatte, dass sie nicht in der Lage sein werde, die Teilnehmer vor Angriffen durch Gegendemonstranten zu schützen. Berichten zufolge kam es bei dem Straßenumzug zu Gewalt und Einschüchterungen, da es den Behörden nicht gelang, für ausreichende Sicherheit zu sorgen. Nach Angaben der Organisatoren wurden mindestens zwei Männer, die die Regenbogenfahne trugen, vor Beginn der Veranstaltung von Gegendemonstranten verletzt.
Amnesty International: Missionen und Berichte
Vertreter von Amnesty International besuchten in den Monaten März, April und September die Slowakei.
Unlock their future: End the segregation of Romani children in Slovakia’s schools (EUR 72/004/2010)
Steps to end segregation in education: Briefing to the government of Slovakia (EUR 72/009/2010)
Romani children continue to be trapped in separate and unequal education, despite judgments by the European Court of Human Rights (EUR 01/029/2010)