Amnesty Report Libyen 10. Mai 2011

Libyen 2011

 

Amtliche Bezeichnung: Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamahirija Staatsoberhaupt: Mu’ammar al-Gaddafi Regierungschef: al-Baghdadi Ali al-Mahmudi Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 6,5 Mio. Lebenserwartung: 74,5 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 20/19 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 88,4%

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2010 stark eingeschränkt. Die Behörden unterdrückten jegliche abweichende politische Meinung. Hunderte von Gefangenen waren aus Sicherheitsgründen weiterhin willkürlich inhaftiert. Dazu gehörten auch Personen, die von Gerichten freigesprochen worden waren oder ihre Strafe bereits verbüßt hatten. Es gab jedoch auch Berichte über Freilassungen. Ausländische Staatsangehörige, die im Verdacht standen, illegal eingereist zu sein, waren von unbegrenzter Haft und Misshandlungen betroffen. Unter ihnen waren auch Flüchtlinge und Asylsuchende. Berichten zufolge gab es mindestens 18 Hinrichtungen. Die Regierung gab weiterhin keine Einzelheiten über die Untersuchung der Todesfälle im Abu Salim-Gefängnis im Jahr 1996 bekannt. Sicherheitskräfte sollen damals Hunderte von Gefangenen getötet haben. Die Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen aus den 1970er-, 1980er- und 1990er-Jahren wurden weiterhin nicht rehabilitiert.

Hintergrund

Im Mai 2010 wurde Libyen in den UN-Menschenrechtsrat gewählt und im November in den Verwaltungsrat der neuen UN-Organisation zur Gleichstellung der Geschlechter und Förderung von Frauen (kurz: UN-Frauen). Im November beurteilte der Menschenrechtsrat Libyen im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) und empfahl, die Todesstrafe für "Vergehen" im Zusammenhang mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung abzuschaffen. Die Regierung wies die Empfehlung zurück. Sie weigerte sich außerdem, die Namen der Gefangenen zu nennen, die im Abu Salim-Gefängnis in Tripolis ums Leben gekommen waren. Der geplante Besuch der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen in Libyen fand nicht statt. Die Regierung lehnte auch eine Anfrage des UN-Sonderberichterstatters über Folter ab, der Libyen besuchen wollte.

Die Verhandlungen zwischen der EU und Libyen über ein Rahmenabkommen wurden fortgesetzt. Nach einem Besuch von EU-Kommissaren im Oktober einigten sich die EU und Libyen auf ein beiderseitiges Kooperationsabkommen zur Einwanderungskontrolle.

Die Schweizer Geschäftsleute Rachid Hamdani und Max Göldi kamen in Februar bzw. im Juni frei und durften Libyen verlassen. Die beiden Männer waren aus politischen Gründen inhaftiert und mit einem Ausreiseverbot belegt worden. Hintergrund waren diplomatische Streitigkeiten zwischen Libyen und der Schweiz, nachdem ein Sohn des libyschen Staatsoberhaupts Mu’ammar al-Gaddafi 2008 in Genf verhaftet worden war.

Im Dezember kündigte die Gaddafi-Stiftung für Entwicklung unter dem Vorsitz von Saif al-Islam al-Gaddafi, einem Sohn des libyschen Staatsoberhaupts, an, sich nicht mehr mit Menschenrechtsanliegen zu befassen.

Unterdrückung Andersdenkender

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritikern drohten Inhaftierung und Strafverfolgung. Gewaltfrei vorgebrachte abweichende Meinungen konnten nach dem Strafgesetzbuch sowie dem Gesetz Nr. 71 aus dem Jahr 1972 verfolgt werden. Für Aktivitäten, die nichts anderes sind als die friedliche Ausübung der Rechte auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, sind darin harte Strafen vorgesehen, bis hin zur Todesstrafe. Einige Gefangene kamen frei.

  • Am 8. März 2010 wurde Abdelnasser al-Rabbasi vorzeitig aus der Haft entlassen. Er war seit Januar 2003 inhaftiert und sollte eine 15-jährige Haftstrafe wegen "Untergrabung des Ansehens des Revolutionsführers" verbüßen. Anlass war eine E-Mail an die Zeitung Arab Times, in der er sich kritisch über das libysche Staatsoberhaupt geäußert hatte.

  • Am 14. April 2010 kam Jamal el-Haji aus der Haft frei, nachdem ihn das Staatssicherheitsgericht (State Security Court – SSC) von der Anklage freigesprochen hatte, die Justizbehörden beleidigt zu haben. Er war im Dezember 2009 inhaftiert worden, nachdem er offiziell Beschwerde wegen Misshandlungen während seiner Haft von Februar 2007 bis März 2009 eingelegt hatte.

Die Medien waren weiterhin starken Einschränkungen unterworfen und wurden weitgehend vom Staat kontrolliert. Lediglich private Tageszeitungen, die Saif al-Islam al-Gaddafi nahestehen, äußerten leichte Kritik an Korruption und Misswirtschaft.

Am 21. Januar 2010 gaben die privaten Tageszeitungen Oea und Cyrene bekannt, dass sie nur noch online erscheinen würden. Oea berichtete später, das Verbot der Printversion sei darauf zurückzuführen, "dass sich eine Geschichte als richtig herausstellte". Nachdem die wöchentliche Beilage von Oea ab Juli wieder in Druck gehen konnte, wurde die Publikation im November vom Sekretär des Allgemeinen Volkskongresses (dem Ministerpräsidenten) erneut verboten. Die Zeitung hatte zuvor einen Kommentar veröffentlicht, in dem der Regierung Unfähigkeit und Korruption vorgeworfen wurde.

  • Am 16. Februar 2010 verhafteten die Sicherheitskräfte vier Mitarbeiter des Radioprogramms Good Evening Benghazi, nachdem die Sendung einen Tag zuvor abgesetzt worden war. Muftah al-Kibaili, Suleiman al-Kibaili, Khaled Ali und Ahmed Al-Maksabi wurden einen Tag später wieder freigelassen. Das Programm war bekannt dafür, über "sensible" politische Themen zu berichten.

Im September gaben die Behörden bekannt, dass Vereinigungen, die nicht im Einklang mit dem Gesetz Nr. 19 aus dem Jahr 1369 (nach islamischem Kalender) stünden, aufgelöst würden. Das Gesetz gibt den Behörden weitreichende Befugnisse, was die Gründung, Aktivitäten und Auflösung aller Vereinigungen betrifft.

  • Am 6. November 2010 wurden 22 Journalisten der Libyschen Presseagentur (Libya Press Agency) verhaftet, die Saif al-Islam al-Gaddafi nahesteht. Kurz zuvor war die wöchentliche Beilage von Oea verboten worden. Nachdem das libysche Staatsoberhaupt interveniert hatte, wurden sie umgehend freigelassen.

Im Dezember gab die Libysche Presseagentur bekannt, sie werde ihre Büros in Libyen aufgrund von "Sicherheitsbedenken" schließen.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Im Januar 2010 teilte der Sekretär des Allgemeinen Volkskomitees für Justiz dem Allgemeinen Volkskongress mit, dass mehr als 300 Personen weiterhin ohne rechtliche Grundlage inhaftiert seien. Mu’ammar al-Gaddafi bezeichnete die Häftlinge daraufhin als "Terroristen", die man nicht aus der Haft entlassen werde. Im Rahmen einer "Versöhnung" zwischen dem Staat und den aus Sicherheitsgründen Inhaftierten wurden jedoch zwei Monate später mehr als 200 Personen freigelassen. Darunter sollen auch 80 Gefangene gewesen sein, die von Gerichten freigesprochen worden waren oder ihre Haftstrafe verbüßt hatten. Am 31. August wurde 37 weitere Häftlinge freigelassen, darunter auch Mitglieder der Libyschen Islamischen Kampfgruppe (Libyan Islamic Fighting Group – LIFG) sowie Abu Sufian Ibrahim Ahmed Hamuda, ein ehemaliger Guantánamo-Häftling, der 2007 von den US-Behörden nach Libyen überstellt worden war. Die Regierung versprach finanzielle Entschädigungen für alle, die unrechtmäßig im Gefängnis eingesessen hätten, bot aber sonst keine Wiedergutmachung an.

  • Im August 2010 ließen die Behörden Mahmoud Mohamed Aboushima frei. Er hatte über fünf Jahre im Gewahrsam verbracht, obwohl er im Juli 2007 vom Obersten Gerichtshof von der Anklage der Mitgliedschaft in der LIFG freigesprochen worden war.

Mehr als 200 Menschen waren weiterhin willkürlich inhaftiert, darunter auch mutmaßliche Mitglieder von bewaffneten islamistischen Gruppen sowie Personen, denen "Verbrechen gegen den Staat" zur Last gelegt wurden. Einige der Gefangenen waren von Gerichten freigesprochen worden oder hatten ihre Haftstrafen bereits verbüßt. Andere waren in unfairen Gerichtsverfahren zu Gefängnisstrafen verurteilt worden.

  • Mahmud Hamed Matar verbüßte weiterhin eine lebenslange Haftstrafe, die in einem unfairen Gerichtsverfahren gegen ihn verhängt worden war. Bevor er im Februar 2002 vor Gericht gestellt wurde, hatte er bereits zwölf Jahre im Gewahrsam verbracht. Ihm wurden Vergehen gegen die Sicherheit zur Last gelegt. Obwohl er Zivilist ist, wurde ihm vor einem Militärgericht der Prozess gemacht.

  • Jalal al-Din Uthman Bashir blieb 2010 weiterhin im Abu-Salim-Gefängnis inhaftiert. Er war im September 1995 verhaftet und bis zu seinem Prozess 1999 ohne Kontakt zur Außenwelt gehalten worden. Der Volksgerichtshof befand ihn für schuldig, die LIFG unterstützt zu haben, und verhängte eine lebenslange Haftstrafe. Nach der Abschaffung des für seine unfairen Verfahren bekannten Volksgerichtshofs ging der Fall in die Revision. Die Haftstrafe von Jalal al-Din Uthman Bashir wurde auf zehn Jahre verkürzt. 2010 saß er bereits seit 15 Jahren im Gefängnis.

Straflosigkeit

Die Regierung gab keine Einzelheiten über die offizielle Untersuchung bekannt, die sich angeblich mit den Todesfällen im Abu-Salim-Gefängnis im Jahr 1996 befassen soll. Berichten zufolge wurden damals bis zu 1200 Häftlinge von Sicherheitskräften getötet. In Benghazi übten die Behörden weiterhin Druck auf die Familien der Opfer aus. Man forderte sie auf, finanzielle Entschädigungen anzunehmen und dafür auf die Wahrheitsfindung und das Einlegen von Rechtsmitteln zu verzichten. Im Oktober setzte das Organisationskomitee der Familien der Opfer in Benghazi die wöchentlichen Protestkundgebungen aus, nachdem Mitglieder der Organisation von den Sicherheitsbehörden bedroht worden waren. Die Drohungen richteten sich gegen Leib und Leben, sie betrafen aber auch die Wohnungen oder soziale und wirtschaftliche Belange.

Die Behörden unternahmen nichts, um schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen. Die Verantwortlichen wurden nicht zur Rechenschaft gezogen.

  • Das "Verschwinden" von Jaballah Hamed Matar (dem Bruder von Mahmud Hamed Matar) und von Ezzat Youssef al-Maqrif ist bis heute nicht aufgeklärt worden. Die beiden sind prominente Mitglieder der Nationalen Front zur Rettung Libyens (National Front for the Salvation of Libya), einer verbotenen oppositionellen Vereinigung. Sie sollen von ägyptischen Sicherheitskräften in Kairo festgenommen und im März 1990 an die libyschen Behörden überstellt worden sein.

Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten

Im Juni 2010 wurde das Gesetz Nr. 19 gegen illegale Migration verabschiedet. Das Gesetz erlaubt die unbegrenzte Inhaftierung und anschließende Ausweisung von Personen, die als "illegale Migranten" gelten. Die Betroffenen können diese Maßnahmen nicht juristisch anfechten.

Am 8. Juni gab der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) bekannt, die libysche Regierung habe angeordnet, dass sein Amt die Arbeit in Libyen einstellen müsse. Später konnten die Mitarbeiter des UNHCR ihre Arbeit teilweise wieder aufnehmen. Es wurde ihnen jedoch nicht erlaubt, neue Fälle von Flüchtlingen aufzunehmen oder die Abschiebezentren zu besuchen.

Tausende von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, darunter auch Flüchtlinge und Asylsuchende, wurden bis Juni in völlig überfüllten Haftzentren festgehalten. Dann entließen die Behörden über 4000 Personen und gewährten ihnen eine auf drei Monate begrenzte Aufenthaltsgenehmigung.

Mutmaßliche "illegale Migranten" wurden in der Haft regelmäßig beschimpft, geschlagen oder anderweitig misshandelt. In einigen Fällen reichte dies bis zu Folter. Anfang Juli kündigte das libysche Staatsoberhaupt an, man werde Vorwürfe untersuchen, wonach etwa 200 Eritreer am 30. Juni von Sicherheitsbeamten im Misratah-Haftzentrum während ihrer Zwangsüberstellung in das Al-Birak-Haftzentrum geschlagen worden seien. Ende 2010 waren noch keine Ergebnisse der Untersuchung bekanntgegeben worden.

Diskriminierung von Frauen

Frauen waren vor dem Gesetz und im täglichen Leben weiterhin Diskriminierungen ausgesetzt. Vor allem in Bezug auf Eheschließung, Scheidung und Erbrecht waren Frauen noch immer schlechter gestellt als Männer. Die Polygamie blieb für Männer erlaubt.

Im Januar 2010 trat ein neues Gesetz zur Staatsbürgerschaft in Kraft. Es erlaubt libyschen Frauen, die mit Ausländern verheiratet sind, die libysche Staatsbürgerschaft auf ihre Kinder zu übertragen. Dies war libyschen Männern, die mit Ausländerinnen verheiratet sind, bereits zuvor möglich.

Diskriminierung der Tabu-Gemeinschaft

Angehörige der Tabu-Gemeinschaft im Südosten Libyens wurden diskriminiert. Die Behörden verweigerten ihnen die Ausstellung von Reisepässen, Geburtsurkunden und anderen persönlichen Dokumenten. In der Stadt Kufra weigerten sich Schulen, Tabu-Kinder aufzunehmen.

Die Vertreibungen von Angehörigen der Tabu-Gemeinschaft in Kufra dauerten bis Anfang April 2010 an. Die Familien der Opfer berichteten, dass die Betroffenen nicht über die Maßnahme informiert worden seien. Auch habe man ihnen keine Ersatzunterkünfte angeboten.

Todesstrafe

Mindestens 18 Gefangene wurden Berichten zufolge 2010 hingerichtet, darunter viele ausländische Staatsangehörige. Im Mai berichtete eine Tageszeitung, die Saif al-Islam al-Gaddafi nahesteht, dass sich mehr als 200 Gefangene in den Todeszellen befänden.

Im Dezember gehörte Libyen zu den wenigen Staaten, die gegen die Resolution der UN-Generalversammlung für ein weltweites Hinrichtungsmoratorium stimmten.

Amnesty International: Mission und Berichte

Die Behörden luden Amnesty International offiziell zu einem Besuch in Libyen ein, nachdem die Organisation im Juni einen Bericht über das Land veröffentlicht hatte. Doch wurde 2010 keine Einreiseerlaubnis erteilt.

"Libya of tomorrow": What hope for human rights? (MDE 19/007/2010)

Seeking safety, finding fear: Refugees, asylum-seekers and migrants in Libya and Malta (REG 01/004/2010)

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