Kongo (Demokratische Republik) 2011
- Hintergrund
- Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppen
- Widerrechtliche Tötungen
- Sexuelle Gewalt
- Kindersoldaten
- Binnenvertriebene und Flüchtlinge
- Folter und andere Misshandlungen
- Todesstrafe
- Justizverwaltung
- Haftbedingungen
- Menschenrechtsverteidiger
- Recht auf freie Meinungsäußerung
- Internationale Rechtsprechung
Amtliche Bezeichnung: Demokratische Republik Kongo Staatsoberhaupt: Joseph Kabila Regierungschef: Adolphe Muzito Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 67,8 Mio. Lebenserwartung: 48 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 209/187 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 66,6%
Im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) waren Zivilpersonen das ganze Jahr über schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen durch Regierungstruppen und bewaffnete Gruppen ausgesetzt. Im April belagerte eine bewaffnete Gruppe die Stadt Mbandaka. Bei den zweitägigen Kämpfen zur Rückeroberung der Stadt sollen Soldaten Zivilpersonen außergerichtlich hingerichtet, vergewaltigt und willkürlich festgenommen haben. Ausländische und kongolesische bewaffnete Gruppen verübten Menschenrechtsverstöße. Dazu zählte u.a. die massenhafte Vergewaltigung von mehr als 300 Frauen, Männern und Kindern in der Provinz Nordkivu im Juli und August. Die Sicherheitskräfte waren ebenfalls für politisch motivierte Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Im Juni wurde der prominente Menschenrechtsverteidiger Floribert Chebeya getötet.
Hintergrund
Die nationale Armee (Forces Armées de la République Démocratique du Congo – FARDC) führte im Osten und Norden des Landes mehrere militärische Operationen gegen bewaffnete Gruppen durch. Im Januar begann die Operation Amani Leo, die sich gegen die Demokratischen Kräfte für die Befreiung Ruandas (Forces Démocratiques de Libération du Rwanda – FDLR) richtete und das Gebiet der Provinzen Nord- und Südkivu betraf. Soldaten der FARDC verpflichteten dem Vernehmen nach Zivilpersonen zu Zwangsarbeit, nahmen sie willkürlich fest und konfiszierten Eigentum und Viehbestände. Die UN-Friedensmission in der DR Kongo (MONUC) leistete eine gewisse Unterstützung, was die Planung und Logistik der Operation Amani Leo betraf. Weitere militärische Offensiven der Streitkräfte richteten sich gegen die Widerstandsarmee des Herrn (Lord’s Resistance Army – LRA) in der Provinz Orientale sowie gegen die Allied Democratic Forces/National Army for the Liberation of Uganda (ADF/NALU) in der Region Grand Nord der Provinz Nordkivu. Dabei kam es zu Vertreibungen der Zivilbevölkerung.
Am 4. April 2010 griff die bewaffnete Gruppe Mouvement de Libération Indépendante des Alliés (MLIA) die Hauptstadt der Provinz Equateur, Mbandaka, an und kontrollierte zwei Tage lang Teile der Stadt. Kongolesische Sicherheitskräfte, die daraufhin eingesetzt wurden, sollen Zivilpersonen getötet, vergewaltigt und willkürlich festgenommen haben.
Bei Menschenrechtsverletzungen war weiterhin Straffreiheit die Regel. Personen, von denen bekannt war, dass sie für Verbrechen nach dem Völkerrecht verantwortlich waren, wurden weder ihres Amtes enthoben noch zur Verantwortung gezogen. Im März kündigte der Präsident an, die UN-Friedensmission MONUC müsse das Land bis Juni 2011 verlassen. Im Zuge eines mit der Regierung ausgehandelten Kompromisses wurde die Mission am 1. Juli 2010 in UN-Stabilisierungsmission in der DR Kongo (MONUSCU) umbenannt. Das Mandat der MONUSCU wurde bis mindestens Juni 2011 verlängert, und die Regierung willigte ein, dass die UN-Truppen erst abgezogen würden, wenn sich die Sicherheitslage nachweislich verbessert habe.
Im September ratifizierte die DR Kongo das Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter, das verlangt, nationalen und UN-Beobachtern Zugang zu Haftzentren zu gewähren. Während der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) durch den UN-Menschenrechtsrat im März lehnte die Regierung jedoch die Empfehlung ab, UN-Beobachtern den Zugang zu Haftzentren zu gewähren. Darin eingeschlossen waren auch die Haftzentren des Nationalen Geheimdienstes (Agence Nationale de Renseignements) und der Nationalgarde (Garde Républicaine).
Während einer Regierungsumbildung im März 2010 wurde das Amt des Ministers für Menschenrechte gestrichen und die Verantwortung für die Förderung der Menschenrechte dem Justizministerium übertragen. Im April schuf die Regierung ein Kontaktkomitee für Menschenrechte (Entité de Liaison des Droits de l’Homme), um die Kommunikation zwischen Menschenrechtsorganisationen und staatlichen Behörden zu verbessern.
Im Dezember kündigten Vertreter der Opposition an, bei den Präsidentschaftswahlen im Jahr 2011 zu kandidieren. Parallel zu dieser Ankündigung kam es zu Vorfällen, bei denen die Rechte von Journalisten und Oppositionsparteien auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit verletzt wurden.
Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppen
Im Februar und März 2010 verschärfte die LRA ihre Angriffe auf Zivilpersonen. Außerdem entführte die LRA Zivilisten und zwang sie zur Beteiligung am bewaffneten Kampf. Berichten zufolge wurden zwischen dem 22. und 26. Februar im Distrikt Bas Uélé der Provinz Orientale 80 Menschen von der LRA getötet. Durch die Angriffe der LRA wurden in den Distrikten Haut Uélé und Bas Uélé bis Juli über 300000 Menschen vertrieben.
Für die Zivilbevölkerung in den Kivu-Provinzen und in der Provinz Maniema stellten die FDLR eine ständige Bedrohung dar. Die bewaffnete Gruppe war für ungesetzliche Tötungen, Entführungen, Plünderungen und das Niederbrennen von Häusern verantwortlich. Eine Kampfeinheit der FDLR im Verwaltungsbezirk Walikale in der Provinz Nordkivu verbündete sich mit der bewaffneten Gruppe Mai-Mai Sheka und beging eine Vielzahl von Verstößen in diesem Gebiet. Der Verwaltungsbezirk Shabunda in Südkivu wurde regelmäßig von den FDLR angegriffen. Im Mai wurden 40 Dorfbewohner verschleppt.
Darüber hinaus waren weitere lokale bewaffnete Gruppen aktiv, darunter die Mai-Mai, die Alliance Pour le Congo Libre et Souverain (APCLS) in Masisi, die Coalition des Patriotes Résistants Congolais (PARECO) in Nordkivu, die Forces Républicaines Fédéralistes (FRF) in Fizi in Südkivu, die Front de Résistance Patriotique d’Ituri (FRPI) und die Front Populaire pour la Justice au Congo (FPJC). Im August und im Oktober griffen bewaffnete Gruppen Stützpunkte der MONUSCO in der Provinz Nordkivu an. Auch Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen wurden mehrfach angegriffen und entführt.
Widerrechtliche Tötungen
Bewaffnete Gruppen und Angehörige der Armee begingen Hunderte von widerrechtlichen Tötungen von Zivilisten. Sie waren auch für tätliche Angriffe auf Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen verantwortlich. Wenn sich Zivilpersonen gegen Diebstahl, Zwangsarbeit oder andere Verstöße der bewaffneten Kräfte zur Wehr setzten, wurden sie häufig Opfer widerrechtlicher Tötungen oder sonstiger Gewaltakte.
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Im Februar 2010 verschleppten die FDLR Berichten zufolge im Verwaltungsbezirk Mwenga in der Provinz Südkivu 15 Frauen und töteten fünf von ihnen.
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Mindestens 20 Personen, die in den Militärgefängnissen von Mbandaka, der Hauptstadt der Provinz Equateur, inhaftiert waren, wurden dem Vernehmen nach in der Nacht vom 4. auf den 5. April 2010 von Soldaten der FARDC hingerichtet.
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Am 21. Mai 2010 soll in Kalehe in der Provinz Südkivu eine Frau von einem Soldaten der FARDC erschossen worden sein, weil sie sich geweigert hatte, militärische Versorgungsgüter zu transportieren.
- Berichten zufolge töteten am 1. Juli 2010 zwei Soldaten der FARDC in einem Dorf im Verwaltungsbezirk Walungu in der Provinz Südkivu einen Mann und vergewaltigten seine zwölfjährige Tochter. Ein weiterer Mann, der den beiden zu Hilfe kommen wollte, wurde ebenfalls getötet; zwei Frauen, die zum selben Haushalt gehörten, erlitten Misshandlungen. Außerdem kam es zur Plünderung mehrerer Häuser.
Sexuelle Gewalt
Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt waren 2010 an der Tagesordnung. Sie wurden sowohl von den Sicherheitskräften der Regierung, darunter auch Angehörigen der Nationalpolizei, als auch von Mitgliedern bewaffneter Gruppen begangen. Die Überlebenden der Vergewaltigungen hatten kaum Zugang zu medizinischer Behandlung. Ihre Situation wurde noch dadurch verschlimmert, dass die Täter straffrei blieben. Angehörige der Sicherheitskräfte, die sich sexueller Gewalt schuldig gemacht hatten, wurden häufig von ihren Vorgesetzten gedeckt. Oft verhalf ihnen auch das Gefängnispersonal zur Flucht.
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Zwischen dem 30. Juli und dem 2. August verübte eine Koalition aus FDLR, Mai-Mai und FARDC-Deserteuren eine Reihe von Angriffen auf 13 Dörfer im Verwaltungsbezirk Walikale in der Provinz Nordkivu. Dabei wurden mehr als 300 Frauen, Männer und Kinder vergewaltigt. Bei den Angriffen wurden die Dorfbewohner eingekesselt, die Straßen blockiert und die Kommunikation unterbrochen. Die Angreifer plünderten systematisch Häuser und vergewaltigten alle, die versuchten, zu fliehen oder sich zu verstecken.
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Bei bewaffneten Auseinandersetzungen in Mbandaka in der Provinz Equateur wurden im April innerhalb von einer Woche 16 Fälle von Vergewaltigung durch Regierungstruppen gemeldet, darunter ein Fall von Gruppenvergewaltigung durch Beamte der Nationalpolizei.
- Am 6. August vergewaltigten Soldaten der FARDC Berichten zufolge zehn Frauen in Katalukulu im Verwaltungsbezirk Fizi in der Provinz Südkivu. Dabei handelte es sich offensichtlich um eine Vergeltungsaktion für einen Angriff der Mai-Mai.
Kindersoldaten
Im Osten des Landes rekrutierten bewaffnete Gruppen weiterhin Kinder und setzten sie bei Kämpfen ein. Die LRA und die FDLR verschleppten Kinder, die als Kämpfer, Haussklaven und Sexsklaven dienen mussten.
Auch in der FARDC taten viele Kinder Dienst. Einige von ihnen waren ehemalige Mitglieder bewaffneter Gruppen, die während der Integration in die FARDC im März 2009 nicht identifiziert worden waren. Bei anderen handelte es sich um neue Rekruten. Obwohl die FARDC seit 2004 offiziell keine Kinder mehr rekrutierte, wurde das 2009 verabschiedete Kinderschutzgesetz kaum angewandt. Die Regierung hatte auch keine Aktionspläne zur Entlassung der Kinder aus der Armee und zu ihrer Wiedereingliederung in das zivile Leben erstellt, wie dies in den Resolutionen 1539 (2004) und 1612 (2005) des UN-Sicherheitsrats gefordert worden war.
Binnenvertriebene und Flüchtlinge
Im August 2010 war die Zahl der Binnenvertriebenen auf fast 2 Mio. Menschen angewachsen. Die meisten von ihnen befanden sich in den Provinzen Nord- und Südkivu sowie in der Provinz Orientale. Sowohl in den Lagern als auch in den Gemeinden, die sie aufgenommen hatten, lebten die Vertriebenen unter miserablen Lebensbedingungen und waren in besonderem Maße Angriffen bewaffneter Gruppen ausgesetzt.
Nach dem Angriff auf die Stadt Mbandaka im April stieg die Zahl der Menschen, die in die benachbarte Republik Kongo geflohen waren, auf mehr als 114000; weitere 18000 Flüchtlinge befanden sich in der Zentralafrikanischen Republik. Rund 33000 Menschen wurden innerhalb der Provinz Equateur vertrieben. In der Provinz Orientale führten die Angriffe der LRA im Dezember 2009 und in den Monaten Februar und März 2010 zur Vertreibung von mehr als 300000 Menschen.
Zwischen September und November wurden mehr als 6000 kongolesische Staatsbürger aus Angola abgeschoben. Mitarbeiter von Hilfsorganisationen berichteten, mehr als 100 von ihnen hätten angegeben, sie seien in Angola vergewaltigt worden (siehe Länderbericht Angola).
Folter und andere Misshandlungen
Sowohl bewaffnete Gruppen als auch die Sicherheitskräfte der Regierung verübten Folter und andere Misshandlungen.
- Berichten zufolge folterten Soldaten der FARDC am 20. August 2010 in Kasando in der Provinz Nordkivu fünf Personen, darunter zwei Kinder, die nach einem Angriff auf den MONUSCO-Stützpunkt in Kirumba festgenommen worden waren. Sie erhielten jeweils zwischen 40 und 120 Peitschenhiebe, und einigen von ihnen wurden die Füße und Hände verbrannt und verstümmelt. Anschließend wurden sie an den Militärstaatsanwalt in Goma überstellt.
Todesstrafe
Militärgerichte verurteilten 2010 zahlreiche Menschen zum Tode, darunter auch Zivilisten. Meldungen über Hinrichtungen lagen nicht vor. Am 25. November wies die Nationalversammlung den Vorschlag zurück, über einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe zu debattieren.
Justizverwaltung
Im ganzen Land waren die Gerichte durch Ressourcenmangel und politische Einmischung gelähmt. Dies führte dazu, dass Richter in Kisangani und Kasai Oriental im März ihre Arbeit niederlegten. Die Gerichte wurden mit Fällen überhäuft, so dass sich die Dauer der Untersuchungshaft sehr lange hinzog. Die Prozesse entsprachen nicht den Standards für faire Verfahren, die Urteile wurden nur selten vollstreckt, und Opfer erhielten nur in wenigen Fällen Entschädigungen. Die Militärbehörden und die Regierung nahmen Einfluss auf die Fälle, die vor den Militär- und Zivilgerichten verhandelt wurden. Befehlshaber vor Ort ignorierten die von Militärstaatsanwälten ausgestellten Haftbefehle gegen Angehörige ihrer Einheiten und blockierten damit die Arbeit der Militärjustiz.
Entgegen den internationalen Standards für faire Verfahren wurden zahlreiche Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt. Im Oktober begann die Nationalversammlung mit der Debatte über einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Dies würde bedeuten, dass Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit künftig vor Zivilgerichten verhandelt werden. Am 12. August besetzte eine aus ehemaligen Mitgliedern bewaffneter Gruppen bestehende FARDC-Kompanie das Büro des Militärstaatsanwalts in Goma. Es gelang ihr, einen Befehlshaber freizupressen, der inhaftiert worden war, weil er sich im Juli geweigert hatte, seine Truppen in das Gebiet von Walikale zu verlegen. Es handelte sich um das Gebiet, in dem wenige Wochen später Massenvergewaltigungen durch bewaffnete Gruppen stattfanden.
Haftbedingungen
Die Gefängnisse verfügten nicht über die notwendigen Mittel, um den internationalen Mindeststandards zu entsprechen. Die Gefangenen hatten noch nicht einmal Anspruch auf wenigstens eine Mahlzeit pro Tag und keinen ausreichenden Zugang zu medizinischer Betreuung. Zahlreiche Personen starben aufgrund der schlechten Bedingungen während ihrer Haft. Noch mehr Gefangene starben bei Krankenhausaufenthalten, da sie häufig erst viel zu spät in eine Klinik verlegt wurden. Die Gefängniseinrichtungen waren baufällig, weshalb eine getrennte Unterbringung von Männern und Frauen sowie von Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen nicht möglich war. Es gab Berichte über Vergewaltigungen in Gefängnissen und im Polizeigewahrsam.
Menschenrechtsverteidiger
Menschenrechtsverteidiger wurden 2010 von Sicherheitskräften der Regierung und bewaffneten Gruppen angegriffen, verschleppt, mit Mord bedroht oder in anderer Weise eingeschüchtert. Viele Menschenrechtsverteidiger in der Provinz Nordkivu, die Befehlshaber der Armee wegen Misshandlungen kritisiert hatten, waren gezwungen, unterzutauchen oder aus dem Gebiet zu fliehen. Andere wurden zur Zielscheibe, weil sie sich für einzelne Menschenrechtsfälle eingesetzt hatten. Der nationale Geheimdienst, der keiner unabhängigen Aufsicht oder Kontrolle durch die Justiz unterstand, verletzte das Recht auf freie Meinungsäußerung von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten.
- Am 2. Juni 2010 wurde der prominente Menschenrechtsverteidiger Floribert Chebeya in Kinshasa tot in seinem Wagen aufgefunden. Er und sein Fahrer waren einen Tag zuvor bereits vermisst worden, nachdem sie den Generalinspekteur der Polizei auf dessen Aufforderung hin getroffen hatten. Der Fahrer blieb weiterhin vermisst. Acht Polizeibeamte wurden wegen Mordes angeklagt, und im November begannen die Prozesse gegen sie. Der Generalinspekteur der Polizei wurde suspendiert, jedoch nicht angeklagt.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Im ganzen Land wurden zahlreiche Journalisten bedroht, willkürlich festgenommen, strafrechtlich verfolgt, eingeschüchtert, von staatlichen Behörden aufgefordert, nicht über bestimmte Sachverhalte zu berichten und in einigen Fällen wegen ihrer journalistischen Arbeit ermordet. Die Sendungen von Radio France International wurden wieder aufgenommen, nachdem sie von der Regierung ein Jahr lang gesperrt worden waren. Die Regierung hatte die internationale Berichterstattung über militärische Operationen verboten.
- Am 5. April 2010 wurde der Kameramann Patient Chebeya vor seinem Haus in Beni in der Provinz Nordkivu von bewaffneten Männern getötet.
Internationale Rechtsprechung
Am 1. Oktober 2010 stellte die UN eine Datenerhebung vor, die die schwerwiegendsten Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, die zwischen März 1993 und Juni 2003 in der DR Kongo verübt worden waren, dokumentierte. Bei Tausenden von Opfern und bei Menschenrechtsverteidigern weckte der Bericht Hoffnung auf Gerechtigkeit bezüglich der Verbrechen im Sinne des Völkerrechts und des nationalen Rechts. Der Bericht war zwar nach kongolesischem Recht nicht bindend, doch erhöhte sich dadurch die Verpflichtung der Regierung, die Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und sicherzustellen, dass die Opfer eine angemessene Entschädigung erhielten.
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Vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wurde das Verfahren gegen Thomas Lubanga fortgesetzt. Ihm wird vorgeworfen, Kinder unter 15 Jahren für die bewaffnete Gruppe Union des Patriotes Congolais (UPC) in Ituri rekrutiert zu haben. Im Juli drohte die Einstellung des Verfahrens, da sich die Staatsanwaltschaft weigerte, einer Entscheidung der Richter nachzukommen, die Identität sogenannter Zeugenvermittler gegenüber der Verteidigung zu offenbaren. Eine Berufungskammer des Strafgerichtshofs entschied im Oktober 2010, dass das Verfahren fortgesetzt werden könne.
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Am 11. Oktober 2010 verhafteten die französischen Behörden den Sekretär der FDLR, Callixte Mbarushimana, gegen den der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl erlassen hatte. Er hatte in Frankreich als Flüchtling gelebt.
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Im Oktober 2010 bestätigte der Justizminister der DR Kongo die Weigerung der Regierung, Bosco Ntaganda an den Internationalen Strafgerichtshof zu überstellen. Das Gericht hatte 2006 einen Haftbefehl gegen ihn ausgestellt, weil er Kindersoldaten rekrutiert und bei Kampfhandlungen eingesetzt haben soll.
- Das Verfahren gegen den ehemaligen Vizepräsidenten der DR Kongo, Jean-Pierre Bemba, begann schließlich am 22. November 2010, nachdem es zunächst von zahlreichen Anträgen der Verteidigung verzögert wurde, die die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs bestritten. Jean-Pierre Bemba war wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt, die in der Zentralafrikanischen Republik begangen wurden.
Amnesty International: Missionen und Berichte
Delegierte von Amnesty International besuchten das Land im August und im Dezember.
Human rights defenders under attack in the Democratic Republic of the Congo (AFR 62/001/2010)
Democratic Republic of the Congo: Walikale mass rape, protection and justice for civilians (AFR 62/011/2010)
UN troops must remain in the DR KONGO (PRE 01/074/2010)
Democratic Republic of the Congo must investigate activist’s death, 2 June 2010
Human rights activists targeted in the Democratic Republic of the Congo, 29 June 2010
Justice urged for murder of human rights defender in the Democratic Republic of the Congo, 30 July 2010
Action needed to investigate decade of crimes in the Democratic Republic of the Congo, 1 October 2010
Open Letter to His Excellency President Joseph Kabila – commission of inquiry on the death of Floribert Chebeya Bahizire (AFR 62/007/2010)