Guinea 2011
Amtliche Bezeichnung: Republik Guinea Staatsoberhaupt: Alpha Condé (löste Sékouba Konaté im Dezember ab) Regierungschef: Mohamed Sad Fofana (löste im Dezember Jean-Marie Doré ab, der im Januar auf Kabiné Komara gefolgt war) Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 10,3 Mio. Lebenserwartung: 58,9 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 157/138 pro 1000 Lebendgeburten
Auch 2010 wurden den Sicherheitskräften Folter und andere Misshandlungen vorgeworfen. Zahlreiche Guineer wurden willkürlich festgenommen und inhaftiert. Bei einigen handelte es sich um gewaltlose politische Gefangene. Niemand wurde für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die bei den Ausschreitungen im September 2009 begangen worden waren, strafrechtlich belangt. Im November 2010 brachen in Guinea im Zusammenhang mit den strittigen Wahlergebnissen gewaltsame Unruhen aus.
Hintergrund
Der im Dezember 2009 ernannte Übergangspräsident Sékouba Konaté gewann die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft. Diese drängte die Behörden, Präsidentschaftswahlen abzuhalten. Mit Jean-Marie Doré wurde im Januar ein Zivilist in das Amt des Ministerpräsidenten berufen, und im Februar wurde eine neue Regierung ernannt. Im Mai trat durch einen Erlass des Präsidenten eine neue Verfassung in Kraft.
Vor dem Hintergrund von Vorwürfen, mit denen die unabhängige Wahlkommission der Parteilichkeit beschuldigt wurde, kam es nach dem ersten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen im Juni 2010 zu wachsenden politischen und ethnischen Spannungen. Der zweite Wahlgang wurde dreimal verschoben und fand schließlich im November statt. Aus der Wahl ging der Oppositionsführer Alpha Condé als Sieger hervor. Der unterlegene Kandidat Cellou Dalein Diallo erklärte jedoch, die Wahl sei manipuliert gewesen, und es kam zwischen seinen Anhängern und den Sicherheitskräften zu gewaltsamen Zusammenstößen. Am 17. November wurde der Notstand ausgerufen, mit dem auch eine Ausgangssperre verhängt und den Sicherheitskräften besondere Befugnisse gegeben wurden.
Im Oktober verlängerte die EU ihre Sanktionen gegen Guinea, darunter ein Waffenembargo und ein Einreiseverbot für Personen, die an der gewaltsamen Unterdrückung von Demonstrationen im September 2009 beteiligt gewesen waren.
Verbrechen im Sinne des Völkerrechts
Die zur Untersuchung der Ereignisse vom 28. September 2009 eingesetzte Nationale Untersuchungskommission legte ihre Ergebnisse im Februar 2010 vor. Die Kommission räumte ein, dass die Demonstrierenden gewalttätiger Unterdrückung durch Angehörige der Sicherheitsorgane ausgeliefert gewesen seien, gaben aber der "erregten Menge" sowie der schlechten Ausrüstung und der schlechten Koordination der Sicherheitsorgane eine Mitschuld an den Ereignissen. Die Kommission warf zivilgesellschaftlichen Organisationen vor, dass die von ihnen verbreiteten "Zahlen über Tote, Vergewaltigungen und Fälle von 'Verschwindenlassen' weit hergeholt" seien. Zum Thema sexuelle Gewalt stand in dem Bericht, dass kein Vergewaltigungsopfer vor der Kommission ausgesagt habe und sie daher lediglich auf ärztliche Unterlagen zurückgreifen konnte. Nach Ansicht der Kommission waren der namentlich genannte Leutnant Aboubacar "Toumba" Diakité, der mutmaßliche Täter des Mordanschlags auf den damaligen Staatspräsidenten Moussa Dadis Camara, und seine Einheit von "Rotkappen" für die Gewalttaten verantwortlich. Sie forderte, die Soldaten vor guineische Gerichte zu stellen. Die Kommission empfahl eine Generalamnestie für die Verfehlungen führender ehemaliger Oppositionspolitiker, die jetzt in der Regierung sind.
Die Kommission erklärte, dass auch die politischen Kräfte eine Mitverantwortung für die Vorfälle trügen, weil sie sich geweigert hätten, die Demonstration abzusagen, nachdem sie von den Behörden verboten worden war. Weiter erklärte die Kommission, dass die Demonstrierenden geraubt, geplündert sowie staatliches und privates Eigentum zerstört hätten.
Im Februar erklärte die stellvertretende Anklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (International Criminal Court – ICC), dass diejenigen, die für die in Guinea verübten Verbrechen verantwortlich waren, nicht straffrei davonkommen dürften. Die Täter müssten entweder von den guineischen Behörden oder vom ICC vor Gericht gestellt werden. Sie fügte hinzu, dass am 28. September 2009 und danach Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt worden seien und dass der ICC seine Voruntersuchungen fortsetzen solle.
Die Behörden taten nichts, um die Personen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren, aus ihren Ämtern zu entfernen oder strafrechtlich zu verfolgen. In der Regierung, die im Februar ernannt worden war, befanden sich Mitglieder der Militärjunta, die schon in der vorherigen Regierung gedient hatten. Zwei ehemalige Minister, die von der Internationalen Untersuchungskommission der UN namentlich mit den Unruhen im September 2009 in Verbindung gebracht worden waren, wurden in das vom Präsidenten gebildete Kabinett berufen. Die Untersuchungskommission hatte dem UN-Generalsekretär ihren Bericht im Dezember 2009 vorgelegt, dieser war Ende 2010 jedoch noch nicht veröffentlicht worden.
Internationale Kontrolle
Im Mai wurde die Lage der Menschenrechte in Guinea nach dem Verfahren der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) des UN-Menschenrechtsrats überprüft. Guinea nahm während des Prüfungsverfahrens mehr als 100 Empfehlungen an. Das Land sagte u.a. zu, sämtliche mutmaßlichen Verantwortlichen für außergerichtliche Hinrichtungen, Folterungen, Misshandlungen, Vergewaltigungen und andere gravierende Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen; es wolle außerdem dafür sorgen, dass die Opfer derartiger Menschenrechtsverletzungen voll und ganz sowie die Hinterbliebenen der Todesopfer angemessen entschädigt und schutzbedürftige Gruppen, vor allem Frauen, besser geschützt werden. Guinea äußerte jedoch Vorbehalte in Bezug auf neun Empfehlungen, so u.a. die Empfehlung zur Abschaffung der Todesstrafe.
Folter und andere Misshandlungen
Auch 2010 wurden den Sicherheitskräften Folter und andere Misshandlungen vorgeworfen. Die meisten willkürlich festgenommenen Menschen waren bei ihrer Festnahme auf der Straße oder in ihren Wohnungen geschlagen worden. Einige wurden in Gendarmeriezentralen und Polizeirevieren geschlagen.
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Im Oktober durchkämmten Sicherheitskräfte mehrere Stadtteile der Hauptstadt Conakry, darunter Bambeto, Koza und Hamdallaye. Fünf Menschen, unter ihnen Mamadou Adama Diallo, wurden geschlagen und auf das Polizeirevier gebracht. Sie wurden später ohne Anklageerhebung aus dem Gewahrsam entlassen.
- Aliou Barry, Präsident der nationalen Menschenrechtskommission (Observatoire national de la démocratie et des droits de l’homme), wurde im Oktober geschlagen, als er versuchte, in Hamdallaye eine Gruppe von Menschen vor Übergriffen durch Angehörige der Sicherheitskräfte zu schützen. Sein linker Arm wurde gebrochen. Er wurde in die Gendarmeriezentrale gebracht und nach ein paar Stunden in Gewahrsam ohne Anklageerhebung freigelassen.
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
Zahlreiche Personen wurden nach den beiden Runden der Präsidentschaftswahlen im Juni bzw. November 2010 festgenommen und in Kasernen sowie auf Polizeirevieren inhaftiert. Unter den Festgenommenen waren auch gewaltlose politische Gefangene. Den meisten wurde anwaltlicher Beistand verwehrt. Außerdem durften viele Gefangene keinen Besuch von Familienangehörigen erhalten und nicht medizinisch versorgt werden. Einige kamen nach wenigen Tagen oder Wochen frei.
Exzessive Gewaltanwendung
Bei Protesten und politischen Versammlungen wendeten die Sicherheitskräfte gegen friedliche Teilnehmer exzessive Gewalt an. Mindestens zehn Personen wurden im November auf den Straßen getötet. Angehörige der Sicherheitskräfte töteten sie mit Schüssen in den Kopf, den Bauch und in den Brustkorb.
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Im November 2010 erschoss ein Polizist in Conakry den 18 Jahre alten Mamadou Macka Diallo, der dort studierte. Der 16-jährige Schüler Abdoulaye Ba wurde von einem Angehörigen der Sicherheitskräfte beim Betreten seiner Wohnung in Koza, einem Stadtteil von Conakry, erschossen. Der Hafenarbeiter Abdoulaye Boubacar Diallo wurde von einem Angehörigen der Sicherheitskräfte erschossen, als er davonrannte, nachdem er gesehen hatte, wie die Ordnungshüter auf Menschen schossen.
- Nach der Verschiebung der Stichwahl setzten Sicherheitskräfte im September und im Oktober 2010 exzessive Gewalt ein, um Demonstrationen von Anhängern rivalisierender Parteien auseinanderzutreiben. Die Sicherheitskräfte schossen wahllos auf unbewaffnete Zivilpersonen, schlugen Demonstrierende und durchsuchten Wohnungen. Dabei wurden im Oktober mehr als 60 Menschen verletzt, davon mindestens 15 durch Schüsse. Ibrahim Khalil Bangourah starb an den Folgen seiner Verletzungen.
Amnesty International: Berichte
Guinea: "You did not want the military, so now we are going to teach you a lesson" (AFR 29/001/2010)
Guinea: "They ripped off my clothes with their knives and left me completely naked" (AFR 29/002/2010)
Guinea: Amnesty International defends Guinea research against French Government criticism (AFR 29/004/2010)
Guinea: Four soldiers released: Colonel Soryba Yansané, Lieutenant Colonel David Syllah, Commander Pathio Bangourah and Sergeant Moussa Sylla (AFR 29/008/2010)
Guinée: Les autorités doivent mettre un terme au règne de l’impunité – Déclaration commune, ACAT/Amnesty International (AFR 29/011/2010)
Guinée-Conakry: La société civile guinéenne et internationale interpelle les acteurs de la crise et les appelle à la retenue: Communiqué de Presse Conjoint (AFR 29/012/2010)
Guinea: Reform of security forces must deliver justice for Bloody Monday massacre, 23 February 2010
Guinea security forces used excessive force in election protests, 24 October 2010
Guinea authorities must stop arbitrary arrests and killings, 18 November 2010