Großbritannien 2011
Amtliche Bezeichnung: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland Staatsoberhaupt: Königin Elizabeth II. Regierungschef: David Cameron (löste im Mai Gordon Brown im Amt ab) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 61,9 Mio. Lebenserwartung: 79,8 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 6/6 pro 1000 Lebendgeburten
Es wurde eine Untersuchung der Vorwürfe angekündigt, wonach Großbritannien an Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen beteiligt war, die an Häftlingen in anderen Ländern begangen wurden. Zentrale Befugnisse im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung wurden auf den Prüfstand gestellt. Die Regierung versuchte weiterhin, Menschen auf der Grundlage "diplomatischer Zusicherungen" in Länder abzuschieben, in denen Folter üblich war. Es traten weiterhin Vorwürfe über Menschenrechtsverstöße britischer Soldaten im Irak zutage. Die Untersuchungskommission zu den Vorfällen in Nordirland am 30. Januar 1972, als 13 Menschen von britischen Soldaten erschossen wurden (Bloody Sunday), stellte in ihrem Abschlussbericht fest, dass die Schüsse ungerechtfertigt gewesen seien. Es wurden weiterhin Abschiebungen in den Irak vorgenommen.
Antiterrormaßnahmen und Sicherheit
Folter und Misshandlungen
Im Juli 2010 kündigte Premierminister David Cameron an, man werde eine Kommission einrichten, um die Beteiligung Großbritanniens an der mutmaßlichen Misshandlung von Personen zu untersuchen, die in anderen Ländern im Zuge von Antiterrormaßnahmen durch Angehörige ausländischer Geheimdienste inhaftiert worden waren. Das dreiköpfige Gremium unter der Leitung des Beauftragten für die Nachrichtendienste werde seine Arbeit 2011 aufnehmen. Zivilgesellschaftliche Gruppen und Menschenrechtsorganisationen äußerten Zweifel, ob die Untersuchungskommission mit ausreichenden Befugnissen ausgestattet sei und über die nötige Unabhängigkeit verfüge.
Zeitgleich veröffentlichte die Regierung Leitlinien für die Angehörigen der Geheimdienste bezüglich Festnahmen und Verhören von inhaftierten Personen im Ausland sowie zum Austausch von Informationen über die Inhaftierten zwischen den Geheimdiensten. Menschenrechtsorganisationen erklärten, die Leitlinien seien nicht mit internationalen Menschenrechtsstandards vereinbar.
Im Juli entschied der High Court of Justice, dass eine Reihe von Dokumenten im Zusammenhang mit der geheimen Inhaftierung von britischen Staatsbürgern und in Großbritannien wohnhaften Personen durch US-amerikanische und andere ausländische Geheimdienste offengelegt werden müsse. Die Dokumente, die bislang als geheim eingestuft waren, enthielten weitere Beweise dafür, dass Großbritannien an Menschenrechtsverletzungen beteiligt war und dass dies selbst auf höchster Regierungsebene bekannt war.
Im November erklärte der Justizminister, die Regierung habe sich mit 16 Guantánamo-Häftlingen (britischen Staatsangehörigen bzw. in Großbritannien wohnhaften Bürgern) auf einen finanziellen Ausgleich geeinigt. Die Betroffenen hatten in einer Zivilklage Foltervorwürfe gegen die britischen Geheimdienste erhoben. Einzelheiten des Vergleichs wurden nicht bekanntgegeben.
- Am 10. Februar 2010 ordnete das Berufungsgericht für England und Wales (Court of Appeal) die Freigabe von sieben zuvor geheim gehaltenen Absätzen eines CIA-Berichts an, in denen es um die Behandlung des Guantánamo-Häftlings Binyam Mohamed ging. Die offengelegten Passagen bestätigten, dass der britische Geheimdienst von der Folter und Misshandlung Binyam Mohameds im US-amerikanischen Gewahrsam Kenntnis hatte. Am 17. November erklärte die Staatsanwaltschaft (Crown Prosecution Service), es gebe keine hinreichenden Beweise, um einen Angehörigen des britischen Inlandsgeheimdienstes strafrechtlich zu verfolgen, der Binyam Mohamed am 17. Mai 2002 in der Haft in Pakistan verhört hatte.
Umfassendere Untersuchungen zu mutmaßlichen Straftaten von Angehörigen der britischen Sicherheitsdienste waren Ende 2010 noch nicht abgeschlossen. Dies betraf auch den Fall von Shaker Aamer, der vor seiner Festnahme viele Jahre in Großbritannien gelebt hatte. Zum Jahresende war er noch immer ohne Anklageerhebung in Guantánamo Bay inhaftiert, obwohl die britischen Behörden öffentlich erklärt hatten, ihn wieder ins Land zu lassen.
Rechtliche Entwicklungen
Am 12. Januar 2010 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Befugnisse der Polizei gemäß Absatz 44 des Antiterrorgesetzes aus dem Jahr 2000 (Terrorism Act 2000) für rechtswidrig. Nach Ansicht des Gerichts verletzt die Befugnis, Personen verdachtsunabhängig anzuhalten und zu durchsuchen, das Recht auf Schutz der Privatsphäre. Die Regierung kündigte daraufhin an, es würden keine Durchsuchungen mehr unter Bezug auf diese Bestimmungen stattfinden.
Im Juli kündigte das Innenministerium an, man werde sechs zentrale Befugnisse im Zusammenhang mit der Terrorbekämpfung einer "unverzüglichen Überprüfung" unterziehen: die sogenannten Überwachungsverfügungen (control orders); das verdachtsunabhängige Anhalten und Durchsuchen von Personen gemäß Absatz 44 des Antiterrorgesetzes; das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung (Regulation of Investigatory Powers Act 2000) sowie den Zugang zu Kommunikationsdaten; die Abschiebungen auf der Grundlage "diplomatischer Zusicherungen"; die Maßnahmen zum Umgang mit Organisationen, die Hass oder Gewalt propagieren; und die Inhaftierung von Terrorverdächtigen vor der Anklageerhebung.
- Im April 2010 erklärte die Regierung, dem algerischen Staatsangehörigen Lotfi Raissi stünden Entschädigungsleistungen zu. Die Erklärung erfolgte acht Jahre nachdem ein Gericht zu dem Schluss gekommen war, für die gegen ihn erhobene Beschuldigung gebe es "keine Beweise". Lotfi Raissi war fälschlicherweise eine Beteiligung am Terrorangriff vom 11. September 2001 vorgeworfen worden.
Überwachungsverfügungen
2010 traten gegen acht Personen, bei denen es sich um britische Staatsbürger handelte, sogenannte Überwachungsverfügungen in Kraft (Stand 10. Dezember). Dieses Instrument war 2005 im Rahmen des Gesetzes zur Vorbeugung gegen den Terrorismus (Prevention of Terrorism Act 2005) eingeführt worden. Es stattete die Regierungsmitglieder mit der Befugnis aus, vorbehaltlich einer richterlichen Überprüfung Verfügungen zu erlassen, die die Bewegungsfreiheit und Betätigungsmöglichkeiten terrorismusverdächtiger Personen erheblich einschränkten. Im März verlängerte das Parlament diese Maßnahme um ein weiteres Jahr.
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Im Juni entschied das Oberste Berufungsgericht (Supreme Court) im Fall einer Person, die mit A. P. bezeichnet wurde, dass die gegen sie verhängte Überwachungsverfügung gegen das Recht auf Freiheit verstoße. Der Betreffende musste auf Grundlage einer Überwachungsverfügung in einer fast 200 Kilometer vom Wohnort seiner Familie entfernten Stadt leben und unterlag einer täglichen Ausgangssperre von 16 Stunden, was zu sozialer Isolation führte.
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Im September stärkte der High Court in einem ähnlichen Fall die Bedeutung der Familienrechte. Das Gericht entschied im Falle einer mit C. A. bezeichneten Person, der Zwangsumzug in eine andere Stadt sei nicht gerechtfertigt, da damit sein Recht auf Familienleben in unzulässiger Weise beeinträchtigt werde.
- Am 26. Juli befand der High Court, dass die Regierung ihre Überwachungsverfügung gegen eine als A. Y. bezeichnete Person mit denselben Dokumenten begründen könne, die bereits in einem erfolglosen Strafverfahren vorgebracht worden waren.
Abschiebungen
Auch 2010 versuchten die Behörden, Personen, die mutmaßlich eine Gefahr für die "nationale Sicherheit" darstellten, in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten. Im Mai erklärte die neue Regierung, sie werde die Praxis der "diplomatischen Zusicherungen" fortführen und weiter ausbauen, da diese ausreichend seien, um die Gefahr von Folter zu reduzieren.
Die Verfahren zur Anfechtung solcher Abschiebungen vor der Berufungskommission für Einwanderungsfragen (Special Immigration Appeals Commission – SIAC) erfüllten 2010 weiterhin nicht die Standards für faire Verfahren – insbesondere deshalb nicht, weil sie sich auf geheime Dokumente bezogen, in die weder die Betroffenen noch ihre Rechtsbeistände Einsicht erhielten.
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Obwohl die SIAC im Jahr 2007 festgestellt hatte, dass der algerische Staatsangehörige Mouloud Sihali keine Gefahr für die nationale Sicherheit darstelle, betrieb die Regierung weiterhin seine Abschiebung nach Algerien. Im März lehnte die SIAC seine Beschwerde gegen die Abschiebung mit der Begründung ab, die "diplomatischen Zusicherungen" Algeriens an die britische Regierung reichten aus, um eventuelle Risiken bei seiner Ankunft im Heimatland abzuwenden. Ende des Jahres war der Fall vor dem Berufungsgericht anhängig.
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Im Mai entschied die SIAC, dass die Abschiebung von zwei pakistanischen Staatsangehörigen nach Pakistan ausgesetzt werden müsse, da ihnen bei ihrer Rückkehr Folter oder andere Misshandlungen drohen könnten. Vertrauliche Zusicherungen stellten nach Ansicht der Berufungskommission keinen hinreichenden Schutz dar, um dieses Risiko zu mindern.
- Der erste Fall, der sich auf eine von Äthiopien und der britischen Regierung abgeschlossene Absichtserklärung bezog, wurde zurückgewiesen. Im September befand die SIAC, der äthiopische Staatsbürger X. X. könne aufgrund der Zusicherung der äthiopischen Regierung, man werde ihn human behandeln, in sein Heimatland abgeschoben werden. X. X. hatte argumentiert, in Äthiopien drohe ihm Folter. Es wurden Rechtsmittel gegen die Entscheidung angekündigt.
Justizsystem
Die Regierung unternahm weiterhin Anstrengungen, um eine stärkere Geheimhaltung in Gerichtsverfahren zu erreichen. Am 4. Mai 2010 entschied das Berufungsgericht, die Regierung dürfe sich in den Zivilklagen, die sechs ehemalige Guantánamo-Häftlinge wegen mutmaßlicher Beteiligung britischer Staatsbediensteter an ihrer Folterung angestrengt hatten, nicht auf Geheimdokumente beziehen. Eine Vorgehensweise, bei der die britische Regierung ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung geheime Unterlagen in nichtöffentlichen Sitzungen vorlegen könne, stelle eine Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren dar. Der Fall war Ende des Jahres noch vor dem Obersten Berufungsgericht anhängig.
Im Juli kündigte die Regierung an, sie wolle Vorschläge zum Umgang mit Geheimdienstmaterial in Gerichtsverfahren veröffentlichen.
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Am 6. Oktober 2010 wurden die Ermittlungen zum Fall Azelle Rodney aufgenommen, der am 30. April 2005 von Angehörigen der Londoner Metropolitan Police erschossen worden war. Die Regierung hatte versucht, zentrale Beweisstücke in diesem Fall als geheim zu klassifizieren. Auch hatte sie im Zusammenhang mit zwei Gesetzen den Vorschlag gemacht, bei Todesfällen mit mutmaßlicher Beteiligung von Staatsbediensteten solle die Anhörung zur Feststellung der Todesursache unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Dies wurde vom Parlament in beiden Fällen abgelehnt. Doch blieben im Fall Azelle Rodney Befürchtungen bestehen, die Öffentlichkeit könne von der Anhörung ausgeschlossen werden.
- Am 3. November 2010 erklärte die Leiterin des amtlichen Untersuchungsverfahrens zu den Terroranschlägen in London am 7. Juli 2005, sie sei nicht befugt, die Angehörigen der Opfer von der Anhörung auszuschließen, um so die Vorlage geheimer Unterlagen zu ermöglichen. Ein von der Regierung gegen die Entscheidung eingelegtes Rechtsmittel wurde am 22. November abschlägig beschieden.
Britische Streitkräfte im Irak
Im März stellte der EGMR fest, dass Großbritannien im Fall der beiden irakischen Staatsangehörigen Faisal Attiyah Nassar Al-Saadoon und Khalaf Hussain Mufdhi gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Die Iraker waren ungeachtet des begründeten Verdachts, dass ihnen in ihrem Herkunftsland Todesstrafe und Hinrichtung drohten, an die irakischen Behörden überstellt worden.
Im März kündigte das Verteidigungsministerium die Einrichtung eines Gremiums an, um mutmaßliche Straftaten von britischen Soldaten im Zusammenhang mit der Misshandlung irakischer Staatsbürger zu untersuchen (Iraq Historic Allegations Team). Die Untersuchung begann im November und soll voraussichtlich zwei Jahre dauern.
Im Juni stellte das Oberste Berufungsgericht fest, dass das Menschenrechtsgesetz von 1998 nicht auf Angehörige der britischen Streitkräfte während eines Auslandseinsatzes anzuwenden sei.
- Bei der Untersuchung zum Tod des irakischen Zivilisten Baha Mousa wurde im Oktober 2010 die mündliche Anhörung abgeschlossen. Dabei ging es um die Umstände, unter denen Baha Mousa im September 2003 in einem von britischen Streitkräften geführten Haftlager ums Leben kam, nachdem britische Soldaten ihn 36 Stunden lang gefoltert hatten. Der Abschlussbericht wurde für 2011 erwartet.
Im Dezember 2010 wies der High Court einen gemeinsamen Antrag von 142 irakischen Staatsbürgern zurück. Sie hatten eine umfassende öffentliche Untersuchung aller mutmaßlichen Fälle von Folter und anderen Misshandlungen in britischen Haft- und Verhörzentren im Südirak zwischen März 2003 und Dezember 2008 gefordert. Das Gericht schloss jedoch die Möglichkeit einer solchen Untersuchung in Zukunft nicht aus. Es wurden Rechtsmittel gegen die Entscheidung angekündigt.
Internationale Strafverfolgung
Im November 2010 legte die Innenministerin dem Parlament einen Gesetzentwurf vor, der Maßnahmen enthielt, die es im Falle einer Verabschiedung Richtern erschweren würden, Haftbefehle gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher und Folterer auszustellen, die Großbritannien besuchten.
Polizei und Sicherheitskräfte
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Im Juli 2010 erklärte die Staatsanwaltschaft, im Zusammenhang mit dem Tod von Ian Tomlinson werde keine Anklage erhoben. Tomlinson war im April 2009 bei Demonstrationen aus Anlass des G20-Gipfels in London gestorben, kurz nachdem ihn ein Polizeibeamter mit einem Schlagstock angegriffen und zu Boden gestoßen hatte. Da sich die mit dem Fall befassten Ärzte nicht auf die Todesursache einigen konnten, betrachtete die Staatsanwaltschaft die Aussicht auf eine Verurteilung des betreffenden Polizisten als unrealistisch.
- Im August 2010 kündigte die Staatsanwaltschaft an, gegen vier Beamte der Londoner Metropolitan Police würde Anklage erhoben wegen Körperverletzung im Zusammenhang mit der Festnahme von Babar Ahmad am 2. Dezember 2003.
Nordirland
Im Februar 2010 wurde mitgeteilt, dass drei paramilitärische Gruppen ihre Waffen abgegeben hätten, darunter die Irish National Liberation Army. Doch ging von paramilitärischen Gruppen weiterhin Gewalt aus: So verübten republikanische Splittergruppen schwere Angriffe auf Angehörige der Sicherheitskräfte und andere Ziele. Im Mai kam es in Belfast zu einer Tötung, die einer loyalistischen Gruppe zugeschrieben wurde.
Am 15. Juni 2010 veröffentlichte die Kommission zur Untersuchung des als Bloody Sunday in die Geschichte eingegangenen 30. Januar 1972 ihren Abschlussbericht. Damals waren bei einer Demonstration in Nordirland 13 Bürgerrechtler von britischen Soldaten erschossen und ebenso viele verletzt worden. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Getöteten und Verletzten in keiner Weise für die Schüsse mitverantwortlich gewesen seien. Von keinem sei eine tödliche Gefahr oder die Gefahr einer schweren Verletzung ausgegangen. Der Bericht bestätigte auch, dass einige der Opfer auf der Flucht in den Rücken geschossen worden seien und dass zahlreiche Soldaten den Vorfall wissentlich falsch dargestellt hätten. Das Vorgehen der britischen Soldaten an diesem Tag sei ungerechtfertigt gewesen. Als Reaktion auf den Bericht entschuldigte sich der britische Premierminister im Namen der Regierung und des Landes für die Taten.
Im Dezember kündigte die nordirische Regierung an, sie wolle eine Untersuchungskommission zum Missbrauch von Kindern in Heimen in der Vergangenheit einrichten.
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Im September 2010 wurde der Abschlussbericht der Untersuchung zum Tod von Billy Wright vorgelegt, der 1997 im Maze-Gefängnis vor zwei ebenfalls dort Inhaftierten erschossen worden war. Die Untersuchungskommission fand keinen Beweis für eine Beteiligung staatlicher Organe an seinem Tod, sprach sich aber für eine umfassende Reform des Strafvollzugs aus. Die Abschlussberichte zu den Morden an Robert Hamill und der Menschenrechtsanwältin Rosemary Nelson lagen Ende 2010 noch nicht vor.
- Auch mehr als 20 Jahre nach dem gewaltsamen Tod des bekannten Menschenrechtsanwalts Patrick Finucane im Jahr 1989 hatte die Regierung ihre Zusage nicht eingelöst, eine unabhängige Untersuchung zum Vorwurf der Beteiligung staatlicher Organe an seiner Ermordung einzuleiten.
Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten
Im Juli 2010 befand das Oberste Berufungsgericht, man könne von Asylsuchenden nicht verlangen, ihre sexuelle Identität im Herkunftsland zu verbergen, um einer Verfolgung zu entgehen. Damit wurde ein Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben, das entschieden hatte, die Rückführung von Asylbewerbern, die sich auf ihr Recht auf sexuelle Identität beriefen, sei zulässig, solange die Situation im Herkunftsland "einigermaßen auszuhalten" sei.
Im August wandte sich das Berufungsgericht an den Europäischen Gerichtshof mit der Frage, ob die Rückführung von Asylsuchenden nach Griechenland im Rahmen der Dublin-II-Verordnung mit der Rechtslage bezüglich Flüchtlingen und Menschenrechten vereinbar sei. Die britischen Behörden bestätigten im September, bis zur Entscheidung des Gerichtshofs würden alle Überstellungen nach Griechenland ausgesetzt.
Großbritannien schob entgegen der Empfehlung des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) 2010 Personen in den Irak ab.
- Am 12. Oktober 2010 starb der Angolaner Jimmy Mubenga bei dem Versuch, ihn in sein Heimatland abzuschieben. Laut Zeugenaussagen wurde er vor dem Start des Flugzeugs von Bediensteten einer privaten Sicherheitsfirma so lange zu Boden gedrückt, bis er keine Luft mehr bekam.
Im Dezember bekräftigte der britische Vizepremierminister die Absicht der Regierung, Kinder abgelehnter Asylbewerber in Zukunft nicht mehr in Haftzentren unterzubringen. Das Vorgehen soll bis spätestens Mai 2011 eingestellt sein.
Gewalt gegen Frauen
Anlass zur Besorgnis bot die Tatsache, dass das Europäische Übereinkommen gegen Menschenhandel nur unzureichend umgesetzt wurde. Die britische Regierung hatte weder die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Kindern getroffen, die Menschenhändlern zum Opfer gefallen waren, noch Bestimmungen zur eindeutigen Identifizierung der Opfer von Menschenhandel erlassen. Dies führte dazu, dass Menschenrechte der Opfer verletzt und strafrechtliche Verfolgungen untergraben wurden.
Im Juli 2010 sagte die Innenministerin zu, ein Pilotprojekt zur Unterstützung von Opfern familiärer Gewalt, die als Migrantinnen aufgrund ihres unsicheren Aufenthaltsstatus keinen Zugang zu Leistungen der öffentlichen Hand haben, bis März 2011 zu verlängern. Gleichzeitig werde nach einer dauerhaften Lösung zu ihrem Schutz gesucht.
Am 25. November 2010 veröffentlichte die Regierung einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrats über Frauen, Frieden und Sicherheit, die gewährleisten soll, dass beim Umgang mit Konflikten die Gleichberechtigung von Frauen angemessen berücksichtigt wird.
Amnesty International: Missionen und Berichte
Delegationen von Amnesty International nahmen das gesamte Jahr über an verschiedenen Gerichtsverfahren in England teil.
Time for an inquiry into the UK’s role in human rights violations overseas since 11 September 2001 (EUR 45//001/2010)
Submission to the UK Government Consultation on "A Bill of Rights for Northern Ireland – Next Steps" (EUR 45//002/2010)
United Kingdom: Court of Appeal rules that secret procedures violate fair trial rights in civil proceedings (EUR 45//003/2010)
United Kingdom: Proposed torture inquiry must be independent, impartial and thorough (EUR 45//005/2010)
United Kingdom: Bloody Sunday inquiry vindicates the innocence of victims (EUR 45//008/2010)
United Kingdom: Disclosed documents further demonstrate urgent need for an effective inquiry into the UK’s role in the torture and ill-treatment of detainees held in overseas custody (EUR 45//011/2010)
United Kingdom: Five years on: Time to end the control orders regime (EUR 45//012/2010)
United Kingdom: Submission for the review of counterterrorism and security powers (EUR 45//015/2010)
Open Secret: Mounting evidence of Europe’s complicity in rendition and secret detention (EUR 01//023/2010)