Amnesty Report 11. Mai 2011

Burundi 2011

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Burundi Staats- und Regierungschef: Pierre Nkurunziza Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 8,5 Mio. Lebenserwartung: 51,4 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 177/155 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 65,9%

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden von der Regierung während und nach den Wahlen 2010 noch weiter eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren zunehmend gefährdet. Richter wurden von der Staatsmacht unter Druck gesetzt. Die Zusicherungen der Regierung, Folterungen, die der Geheimdienst begangen hatte, sowie mutmaßliche außergerichtliche Hinrichtungen durch Polizei und Armee zu untersuchen, schlugen sich nicht in konkreten Ergebnissen nieder. Nach wie vor gab es zahlreiche Fälle von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Täter wurden häufig nicht bestraft.

Hintergrund

In Burundi fanden von Mai bis September 2010 Gemeinde-, Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Vor, während und nach den Wahlen schränkte die Regierung die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit noch weiter ein. Bei den Gemeindewahlen im Mai erhielt der regierende Nationale Rat für die Verteidigung der Demokratie – Kräfte zur Verteidigung der Demokratie (Conseil National pour la Défense de la Démocratie – Forces pour la Défense de la Démocratie – CNDD-FDD) 64% der Stimmen. Internationale und nationale Wahlbeobachter stellten Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen fest, hatten jedoch den Eindruck, dass die Urnengänge im Großen und Ganzen frei und fair verliefen. Einige Wahlbeobachter berichteten von Einschüchterungsversuchen vor den Wahlen. Die Oppositionsparteien lehnten die Ergebnisse ab und sprachen von massivem Wahlbetrug. Anfang Juni zogen sie ihre Kandidaten für die Präsidentschaftswahlen am 28. Juni 2010 zurück; Amtsinhaber Pierre Nkurunziza war damit der einzige Kandidat. Die meisten Oppositionsparteien boykottierten auch die Parlamentswahlen im Juli und begünstigten damit den überwältigenden Sieg des CNDD-FDD.

Nach dem Boykott der Präsidentenwahl durch die Opposition erließ die Regierung ein vorübergehendes Versammlungsverbot für die Oppositionsparteien. Der Wahlkampf wurde von politisch motivierter Gewalt überschattet. Es gab u.a. zahlreiche Granaten- und Brandanschläge, die sich hauptsächlich gegen den CNDD-FDD richteten. Ab September 2010 nahmen Unsicherheit und Kriminalität in Gebieten zu, die früher Hochburgen der Nationalen Befreiungskräfte (Forces Nationales de Libération – FNL) gewesen waren. Nach Ansicht der Regierung handelte es sich bei den dort aktiven Gruppen um "Gangster"; andere bewerteten dieses Phänomen als mögliche Vorstufe einer neuen bewaffneten Opposition.

Mehrere politisch motivierte Gewalttaten, die in den Wochen vor den Gemeindewahlen verübt worden waren, wurden von der Polizei nicht gründlich untersucht. Aussagen hochrangiger Regierungsvertreter, dass bestimmte Personen angeklagt werden müssten, führten häufig nicht zu entsprechenden Maßnahmen der Justiz. Von Januar bis November kehrten insgesamt 4752 burundische Flüchtlinge in das Land zurück.

Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Nachdem die Oppositionsparteien den Boykott der Präsidentschaftswahlen erklärt hatten, verhängte die Regierung am 8. Juni 2010 ein Versammlungsverbot für die Opposition. Mit dieser Maßnahme schränkte sie die Versammlungsfreiheit unrechtmäßig ein. Auch als das Verbot nach den Präsidentschaftswahlen bereits wieder aufgehoben worden war, blieb es für die Oppositionsparteien schwierig, Versammlungen abzuhalten.

Häuser und Büros von Oppositionsmitgliedern wurden häufig ohne die notwendigen Beschlüsse oder auch nachts durchsucht. Beides ist nach dem burundischen Strafverfahrensrecht verboten.

UN-Menschenrechtsbeobachter dokumentierten, dass vom 1. Mai bis zum 20. Juli mindestens 242 Menschen, überwiegend Mitglieder der Opposition, festgenommen wurden. Gegen einige Personen wurden Vorwürfe wie Gefährdung der Staatssicherheit, Granatenanschläge, Brandanschläge auf Büros des CNDD-FDD und illegaler Waffenbesitz erhoben, andere wurden wegen dieser Verbrechen formell angeklagt. Die UN-Mitarbeiter waren der Ansicht, dass 62 der 242 Festnahmen politisch motiviert sein könnten. Die Anklagepunkte umfassten u.a. die Abhaltung illegaler Versammlungen, die Ermunterung der Bevölkerung, nicht zur Wahl zu gehen, und in einem Fall die "Mitgliedschaft bei den FNL". Einige Oppositionelle wurden vom Geheimdienst SNR länger als die gesetzlich erlaubten zwei Wochen in Gewahrsam gehalten, bevor sie dann angeklagt wurden. Die meisten sind seither auf freien Fuß gesetzt worden.

Außergerichtliche Hinrichtungen

UN-Menschenrechtsbeobachter bestätigten Berichte, nach denen Polizei und Armee von August bis Mitte Oktober 2010 in neun Fällen für außergerichtliche Hinrichtungen verantwortlich waren. Dazu gehörte auch der Fall von drei FNL-Mitgliedern, deren Leichen im Oktober nur kurz nach der Entlassung der drei Männer aus dem Gewahrsam der Polizei in Cibitoke im Ruzizi-Fluss gefunden wurden. Ende Oktober setzte die Regierung eine Kommission zur Untersuchung der Berichte ein.

Folter und andere Misshandlungen

Ab Ende Juni, Anfang Juli griff der SNR auf alte Folterpraktiken zurück, die in den vergangenen Jahren nicht mehr angewendet worden waren. Aus Berichten ging hervor, dass der SNR zwölf Männer, die im Zusammenhang mit Ermittlungen der Regierung wegen Granatenanschlägen verhaftet worden waren, körperlich und psychologisch folterte sowie auf andere Weise misshandelte. Um ihnen "Geständnisse" abzupressen, wurden die Männer von SNR-Angehörigen geohrfeigt, getreten, mit Schlagstöcken geschlagen und, wie es hieß, mit dem Tode bedroht. Nachdem die UN, das Diplomatische Corps und Menschenrechtsorganisationen wegen dieser Fälle bei der Regierung vorstellig geworden waren, wurde nur noch ein weiterer Fall von Folter gemeldet. Die Regierung sicherte eine Untersuchung der Fälle zu, hatte aber Ende 2010 noch nichts dergleichen unternommen. Keiner der mutmaßlichen Täter wurde bis zum Abschluss von Ermittlungen vom Dienst suspendiert.

  • Am 7. Juni 2010 befand das erstinstanzliche Strafgericht in Muramvya drei Polizeibeamte für schuldig, im Oktober 2007 in Rutegama Häftlinge misshandelt zu haben, die sie für FNL-Mitglieder gehalten hatten. Die Behörden unternahmen jedoch nichts, um das Urteil zu vollstrecken. Zwei der Verurteilten waren Ende des Jahres immer noch im Polizeidienst, der dritte war wegen anderer Anklagepunkte 2009 ins Gefängnis gekommen.

Illegale Auslieferung

Der ruandische Oppositionspolitiker Déogratias Mushayidi wurde am 3. März 2010 in Burundi von burundischen Sicherheitskräften festgenommen und zwei Tage später an Ruanda überstellt. Seine Festnahme verstieß gegen formale Auslieferungsverfahren.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Menschenrechtsverteidiger

Die Regierung diskutierte 2010 über das Forum für die Stärkung der Zivilgesellschaft (FORSC), dessen Rechtsstatus seit dem Widerruf der Zulassung im Jahr 2009 ungeklärt war. Diese positive Entwicklung wurde jedoch dadurch überschattet, dass Menschenrechtsverteidiger von der Justiz schikaniert und von Regierungsvertretern mit Verhaftung oder dem Entzug der Zulassung für ihre Organisationen bedroht wurden. Außerdem wurden sie intensiv von Personen beschattet und eingeschüchtert, die vermutlich dem Geheimdienst angehörten. Prominente, die Gerechtigkeit für den Tod von Ernest Manirumva forderten, der gegen Korruption gekämpft hatte und 2009 ermordet worden war, waren gefährdet. Die Regierung wies auch eine Mitarbeiterin der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch aus Burundi aus.

  • Am 14. Juli 2010 begann der Prozess gegen die Mörder von Ernest Manirumva. Aus den Reihen der Zivilgesellschaft wurde die Staatsanwaltschaft kritisiert, weil sie Spuren nicht nachging, die darauf hindeuteten, dass möglicherweise hochrangige Geheimdienstbeamte und die Polizei in den Mord verwickelt sind. Das Verfahren wurde zweimal aufgeschoben und verlief schleppend.

  • Im März 2010 erklärten Pierre Claver Mbonimpa, Vorsitzender der Organisation APRODH, die sich für den Schutz der Menschenrechte und von inhaftierten Personen einsetzt, und Gabriel Rufyiri, Vorsitzender von OLUCOME, einer Organisation, die gegen Korruption und Misswirtschaft kämpft, dass sie überwacht würden. Sie wiesen darauf hin, dass es Pläne geben könnte, sie umzubringen. Im Mai wurde Pierre Claver Mbonimpa von der Staatsanwaltschaft vorgeladen und über seine Arbeit im Rahmen der Kampagne befragt, in der Gerechtigkeit für Ernest Manirumva gefordert wird. Im Oktober teilte ihm der Innenminister in einem privaten Gespräch mit, dass er aus dem Amt des Vorsitzenden von APRODH entfernt werden könnte, sollte er weiterhin Übergriffe anprangern, die sich auf die Polizei beziehen. In einer zum Zeitpunkt des Gesprächs stattfindenden Pressekonferenz wurde ihm von einem Polizeisprecher mit der Verhaftung gedroht. Der Anlass waren Einlassungen von Mbonimpa über mutmaßliche außergerichtliche Hinrichtungen durch die Polizei.

  • Mitarbeiter von OLUCOME und ihre Familien erhielten im Oktober und im November 2010 Morddrohungen.

Journalisten

Die unabhängigen Medien in Burundi waren nach wie vor sehr lebendig. Journalisten ignorierten die Versuche, sie zum Schweigen zu bringen, und äußerten weiter Kritik an der Regierung. Durch Schikanen der Justizbehörden und lange Untersuchungshaft schränkte die Regierung die Redefreiheit stark ein. Einige gegen Journalisten geäußerte Morddrohungen kamen offenbar von Staatsbediensteten.

  • Im Juli 2010 wurde Jean Claude Kavumbagu, Herausgeber von Net Press, wegen eines Artikels verhaftet, in dem die Frage aufgeworfen wurde, ob die burundischen Sicherheitskräfte in der Lage seien, Burundi vor einem Anschlag der somalischen al-Shabab-Milizen zu schützen. Er wurde des Verrats angeklagt, was nach burundischem Recht nur möglich ist, wenn sich das Land im Krieg befindet. Ende 2010 befand er sich weiterhin in Haft.

  • Journalisten des Senders Radio Publique Africaine erhielten 2010 Morddrohungen, anonyme Anrufe und wurden u.a. von Personen schikaniert, bei denen es sich offenbar um Staatsbedienstete handelte.

Politische Parteien

François Nyamoya, Rechtsanwalt und Sprecher der Bewegung für Solidarität und Demokratie (MSD), wurde aufgrund einer Anzeige des Leiters des SNR, Adolphe Nshimirimana, wegen Verleumdung verhaftet. François Nyamoya hatte Menschenrechtsverletzungen des SNR und der Polizei öffentlich kritisiert und die Entlassung von Adolphe Nshimirimana sowie des stellvertretenden Polizeidirektors gefordert. Adolphe Nshimirimana warf François Nyamoya vor, er habe ihn als "Gangster" bezeichnet. François Nyamoya war im Mpimba-Gefängnis inhaftiert und wurde im Oktober unter Auflagen aus der Haft entlassen.

Justizwesen

Richter gerieten unter Druck und wurden in die Provinzen versetzt, wenn sie Entscheidungen trafen, die der Regierung nicht genehm waren. Präsident Nkurunziza hatte nach wie vor den Vorsitz des Obersten Richterrats inne, der für die Ernennung, Beförderung und Zurückstufung von Richtern zuständig ist.

  • Im Juli 2010 entschied ein Richter, dass die Beweise für eine Anklage gegen den Vorsitzenden von OLUCOME, Gabriel Rufyiri, nicht ausreichten. Der Leiter einer parastaatlichen Organisation hatte eine Beschwerde eingereicht, OLUCOME habe ihn fälschlicherweise bezichtigt, einen Wagen, der dem Staat gehörte, für den Wahlkampf für den CNDD-FDD benutzt zu haben. Der Richter wurde am nächsten Tag aufs Land versetzt.

Haftbedingungen

Die Gefängnisse waren überfüllt und schlecht ausgestattet. Obwohl Schritte zur Beschleunigung von Kautionsverhandlungen unternommen wurden, nahm die Überfüllung in den Haftanstalten nicht ab, weil die Gerichte nach wie vor nicht genug Mitarbeiter hatten.

Übergangsjustiz

In der Rede anlässlich seiner Amtseinführung verpflichtete sich Präsident Nkurunziza, die Einsetzung einer Wahrheits- und Versöhnungskommission weiter anzustreben. Im November 2010 nahm der Präsident den Bericht über die landesweiten Konsultationen zum Thema Übergangsjustiz entgegen, die 2009 abgehalten worden waren. Die Veröffentlichung des Berichts war eine Vorbedingung für die Schaffung der Kommission und eines Sondergerichtshofs im burundischen Justizsystem. Nach wie vor genossen diejenigen Straffreiheit, die in den Reihen der FNL, des CNDD-FDD und der früheren burundischen Armee in den vergangenen Jahren für Menschenrechtsverstöße verantwortlich waren.

Die unabhängige nationale Menschenrechtskommission

Ende 2010 gab es noch immer keine unabhängige nationale Menschenrechtskommission. Das Parlament verabschiedete im Dezember ein Gesetz zur Einrichtung einer solchen Kommission. Die Zustimmung des Präsidenten stand am Jahresende noch aus.

Die UN verlängerten das Mandat des unabhängigen UN-Experten für die Menschenrechtslage in Burundi bis zur Einrichtung der Menschenrechtskommission, allerdings mit Einschränkung seiner Berichterstattung. Der unabhängige Experte durfte im November in das Land einreisen. Ein früherer Besuch war von der Regierung verhindert worden.

Amnesty International: Mission und Berichte

Delegierte von Amnesty International hielten sich im Oktober in Burundi auf.

Burundi: Protect independent human rights reporting (AFR 16/001/2010)

Burundi: "A step backwards" – torture and other ill-treatment by Burundi’s National Intelligence Service (AFR/16/002/2010)

Burundi: Demand release of online editor: Jean Claude Kavumbagu (AFR 16/004/2010)

Burundi: Still no justice for Burundi massacre victims (AFR 16/005/2010)

Burundi: Ensure justice over activist’s killing, 8 April 2010

Burundi: Investigate those accused of torturing opposition politicians, 23 August 2010

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