Amnesty Report 10. Mai 2011

Angola 2011

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Angola Staatsoberhaupt: José Eduardo dos Santos Regierungschef: António Paulo Kassoma Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 19 Mio. Lebenserwartung: 48,1 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 220/189 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 69,6%

Mehrere Personen wurden festgenommen und wegen Verbrechen gegen den Staat angeklagt. Einige blieben ohne Gerichtsverfahren in Haft. Zwei gewaltlose politische Gefangene und mehrere Personen, bei denen es sich möglicherweise um gewaltlose politische Gefangene handelte, wurden für schuldig befunden, Verbrechen gegen die Staatssicherheit begangen zu haben. Auch 2010 wurden Menschen in Angola Opfer von rechtswidrigen Zwangsräumungen. Mehrere Demonstrationen wurden willkürlich verboten. Die Polizei war nach wie vor für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Polizeibeamte wurden in mindestens einem Fall wegen außergerichtlicher Hinrichtungen vor Gericht gestellt. Obwohl Angola und die Demokratische Republik Kongo (DR Kongo) vereinbart hatten, Massenabschiebungen von Staatsbürgern des jeweils anderen Landes zu stoppen, setzte Angola die Abschiebungen fort. Diese waren von Menschenrechtsverletzungen begleitet.

Hintergrund

Am 8. Januar 2010 wurde die Fußballnationalmannschaft Togos in Cabinda auf der Reise zur afrikanischen Fußballmeisterschaft (Africa- Cup) überfallen. Die Meisterschaft wurde von Angola ausgerichtet. Bei dem Überfall wurden zwei Menschen getötet und mehrere Personen verletzt. Die FLEC/PM, bei der es sich um einen Flügel der Front für die Befreiung des Staates Cabinda (Frente para a Libertação do Estado de Cabinda – FLEC) handelt, übernahm die Verantwortung für den Überfall. Dieser habe aber nur den Angehörigen der angolanischen Streitkräfte gegolten, die das Team eskortiert hatten. Meldungen zufolge soll sich wenige Tage später eine weitere Gruppierung, die FLEC-Fac, zu dem Überfall bekannt haben. Zwei Männer, João António Puati und Daniel Simbai, wurden unter dem Verdacht verhaftet, den Anschlag ausgeführt zu haben. João António Puati wurde für schuldig befunden und zu 24 Jahren Gefängnis verurteilt, gegen Daniel Simbai erging ein Freispruch. In der Folge wurden mindestens weitere 14 Personen festgenommen, jedoch nicht direkt der Beteiligung an dem Anschlag beschuldigt. Im Jahresverlauf verübte die FLEC in Cabinda weitere Angriffe.

Im Januar 2010 verabschiedete die Nationalversammlung eine neue Verfassung, nach welcher der Präsident nun von der Nationalversammlung gewählt wird. Die Verfassung gesteht Staatspräsident José Eduardo dos Santos, der seit mehr als 30 Jahren im Amt ist, zwei weitere Amtszeiten von jeweils fünf Jahren zu. Außerdem wird durch die neue Verfassung der Posten des Ministerpräsidenten abgeschafft und durch den eines vom Staatspräsidenten ernannten Vizepräsidenten ersetzt.

Im September forderte die angolanische Anwaltsvereinigung das Verfassungsgericht auf, über die Rechtmäßigkeit von Artikel 26 des Staatssicherheitsgesetzes zu befinden. In dem Artikel heißt es, dass "sämtliche nicht im Gesetz aufgeführte Handlungen strafbar sind, welche die Sicherheit des Staates gefährden oder gefährden könnten". Im November nahm die Nationalversammlung einen Entwurf für das Gesetz über Verbrechen gegen die Staatssicherheit an. Der Gesetzentwurf hebt Artikel 26 des derzeit geltenden Gesetzes auf, führt aber die Beleidigung der Republik, des Staatspräsidenten und der Staatsorgane als neue Straftatbestände ein.

Im Februar wurde die Lage der Menschenrechte in Angola nach der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) des UN-Menschenrechtsrats begutachtet. Im September legte Angola dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes seinen Bericht vor.

Recht auf Wohnen – Zwangsräumungen

Im Oktober 2010 erneuerte Präsident dos Santos das Versprechen der Regierung, im Rahmen des staatlichen Programms zum Bau von Sozialwohnungen Familien in Angola dabei zu unterstützen, Wohnraum zu erhalten, und legte im November ein Slumsanierungs-Projekt auf. Dessen ungeachtet wurden die rechtswidrigen Zwangsräumungen in der Hauptstadt Luanda fortgesetzt, und in der Provinz Huíla fanden ebenfalls groß angelegte Zwangsräumungen statt. Auch in anderen Landesteilen war die Bevölkerung von Vertreibungen bedroht.

  • Im März 2010 wurden entlang der Eisenbahnstrecke in Lubango, der Hauptstadt der Provinz Huíla, mehr als 3000 Wohnungen abgerissen, um Platz für die Modernisierung der Strecke zu schaffen. Bei den Zwangsräumungen kamen mindestens zwei Jungen ums Leben. Ein Junge wurde von herabstürzendem Schutt erschlagen, der zweite Junge starb offenbar an den Folgen der schlechten Lebensbedingungen nach dem Abriss. Die Menschen, die mit Gewalt aus ihren Wohnungen vertrieben worden waren, wurden nach Tchavola, einem Vorort von Lubango, umgesiedelt. Dort hatten sie weder Zugang zu sauberem Wasser noch zu elementaren Versorgungsleistungen und waren den Witterungsverhältnissen schutzlos ausgeliefert. Den betroffenen Familien wurden lediglich 600 Zelte zur Verfügung gestellt. Zwar entschuldigte sich die Regierung der Provinz Huíla im April für den Abriss der Wohnungen, doch gingen im August und im September aus Lubango weitere Meldungen über Zwangsräumungen ein.

Ungesetzliche Tötungen

Im März 2010 sprach das Provinzgericht Luanda sieben Polizeibeamte schuldig, im Juli 2008 acht Jugendliche in der Gegend Largo da Frescura, Provinz Luanda, ermordet zu haben. Sie wurden zu je 24 Jahren Gefängnis verurteilt. Viele Polizeibeamte begingen jedoch weiterhin Menschenrechtsverletzungen, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

  • Im Mai 2010 fanden Familienangehörige die Leichen von William Marques Luís "Líro Boy" und Hamilton Pedro Luís "Kadú" im zentralen Leichenschauhaus von Luanda. Polizeibeamte hatten sie in ihrer Wohnung in Benfica, einem Stadtteil von Luanda, ohne Haftbefehl festgenommen und anschließend außergerichtlich hingerichtet. Berichten zufolge sollen die Polizisten "Kadú" auf offener Straße geschlagen haben, bevor sie ihn zusammen mit "Líro Boy" wegbrachten. "Kadú" hatte man in Kopf und Unterleib geschossen; sein Leichnam wies außerdem Anzeichen von Schlägen auf. "Líro Boy" hatte man mehrfach in den Kopf geschossen, und er war erkennbar gefoltert worden. So hatte man ihm u.a. Arme und Beine gebrochen. Im November gaben die Polizeibehörden bekannt, dass die für die Tötungen Verantwortlichen inhaftiert worden seien. Weitere Einzelheiten wurden jedoch nicht bekannt.

  • Im Juli 2010 wurde der 19-jährige Valentino Abel getötet, als ein Polizist in der Gegend Belo Horizonte der Gemeinde Kunhinga, Provinz Huambo, von seiner Schusswaffe Gebrauch machte. Der Polizeibeamte war offenbar eingeschritten, um eine heftige Auseinandersetzung zu beenden, und war geohrfeigt worden. Wie es hieß, soll er daraufhin wütend geworden sein und wahllos um sich geschossen haben. Valentino Abel wurde von drei Schüssen in den Rumpf getroffen und starb. Der örtliche Polizeikommandeur erklärte, dass der Polizeibeamte alkoholisiert gewesen und nach dem Vorfall geflüchtet sei. Man habe ihn jedoch zwei Tage später verhaftet. Es gab allerdings keine Informationen, ob ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Obwohl die neue Verfassung Bestimmungen enthält, nach denen in Angola friedliche Demonstrationen nicht genehmigt werden müssen, wurde das Recht auf Demonstrationen in zahlreichen Fällen verweigert.

  • Am 1. April 2010 informierte OMUNGA, eine in Benguela tätige NGO, die Regierung der gleichnamigen Provinz darüber, dass die Organisation am 10. April einen friedlichen Protestmarsch durchführen wolle. Die NGO wollte damit gegen die Zwangsräumungen in der Provinz Huíla protestieren und ihre Solidarität mit den Betroffenen kundtun. Ein ähnlicher, für März geplanter Marsch war nicht genehmigt worden, weil angeblich nicht alle gesetzlichen Erfordernisse erfüllt worden waren. Obwohl die Organisatoren sich an die gesetzlichen Vorschriften gehalten hatten, wurde der für April geplante Protestmarsch von der Provinzregierung Benguela wieder nicht genehmigt. Zur Begründung hieß es, in der Provinz habe es keine Zwangsräumungen gegeben. Dennoch fand der Protest zum geplanten Termin statt und verlief friedlich.

  • Im Mai 2010 verweigerte die Regierung der Provinz Cabinda eine Demonstration gegen die willkürliche Festnahme und Inhaftierung von Menschen im Zusammenhang mit dem Überfall auf das togoische Fußballteam, obwohl die Organisatoren alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt hatten.

Der Präsident des Verfassungsgerichts erklärte im Juni, dass nach angolanischem Recht für Demonstrationen keine vorherige Genehmigung der Verwaltungsbehörden nötig sei. Die Behörden verhinderten jedoch nach wie vor friedliche Proteste.

Gewaltlose politische Gefangene

Von Januar bis April 2010 wurden in Cabinda im Zusammenhang mit dem Überfall auf die togoische Fußballnationalmannschaft mindestens 14 Frauen und Männer festgenommen. Zwei Männer waren gewaltlose politische Gefangene; bei den übrigen könnte es sich ebenfalls um gewaltlose politische Gefangene gehandelt haben. Sieben der Festgenommenen wurden ohne Anklageerhebung aus der Haft entlassen, gegen die anderen wurde Anklage wegen Verbrechen gegen die Staatssicherheit erhoben. Die Anklage gegen einen der Beschuldigten wurde nach sieben Monaten Haft fallengelassen; ein weiterer wurde freigesprochen. Die fünf übrigen befand das Gericht für schuldig, sie wurden jedoch später freigelassen, nachdem Artikel 26 des Staatssicherheitsgesetzes, auf dessen Grundlage der Schuldspruch erfolgt war, aufgehoben worden war. Auch in anderen Provinzen wurden Personen festgenommen, bei denen es sich möglicherweise um gewaltlose politische Gefangene handelte.

  • Im August 2010 befand das Provinzgericht von Cabinda den Rechtsanwalt Francisco Luemba und den katholischen Pfarrer Raul Tati für schuldig, Verbrechen gegen die Staatssicherheit begangen zu haben, und verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Amnesty International betrachtet beide als gewaltlose politische Gefangene. Im gleichen Prozess waren zwei weitere Männer angeklagt, die möglicherweise ebenfalls gewaltlose politische Gefangene sind. José Benjamin Fuca und Belchior Lanso Tati wurden zu drei bzw. sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Die Polizei hatte die vier Männer kurz nach dem Überfall im Januar festgenommen. Sie hatten Dokumente über Cabinda bei sich und hatten kurz zuvor an einer Konferenz teilgenommen, auf der versucht worden war, eine friedliche Lösung für die Situation zu finden. José Benjamin Fuca und Belchior Lanso Tati sollen zugegeben haben, Mitglieder der FLEC zu sein. Sie legten Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof und beim Verfassungsgericht ein. Am 22. Dezember verfügte das Provinzgericht von Cabinda die bedingungslose Freilassung der vier Männer, weil das Gesetz, auf dessen Grundlage sie für schuldig befunden worden waren, aufgehoben worden war.

  • Die Polizei nahm weitere Mitglieder der Kommission für ein juristisches soziologisches Manifest des Protektorats Lunda Tchokwe (Comissão do Manifesto Jurídico Sociológico do Protectorado da Lunda Tchokwe) fest. Von Januar bis Oktober 2010 sollen in den Provinzen Luanda und Lunda Norte mindestens 24 Kommissionsmitglieder festgenommen worden sein. Dem Vernehmen nach wurden 13 Mitglieder nach unterschiedlich langer Untersuchungshaft ohne Anklageerhebung auf freien Fuß gesetzt. Drei Festgenommene, Sebastião Lumani, José Muteba und José António da Silva Malembela, wurden der Verbrechen gegen die Staatssicherheit vom Provinzgericht Lunda Norte für schuldig befunden und zu sechs, fünf bzw. vier Jahren Gefängnis verurteilt. Sie befanden sich Ende 2010 immer noch in Haft, obwohl das Gesetz, auf dessen Grundlage sie für schuldig befunden worden waren, nicht mehr in Kraft war. Domingos Manuel Muatoyo und Alberto Cabaza, die im Juli in Luanda festgenommen worden waren, wurden beschuldigt, gegen die Regierung demonstriert zu haben, und waren Ende 2010 noch immer in Untersuchungshaft. Weitere sechs Personen blieben ohne Anklageerhebung in Haft. Wieder andere Kommissionsmitglieder, die bereits 2009 festgenommen worden waren, befanden sich noch immer ohne Gerichtsverfahren in Haft, obwohl das Gesetz, auf dessen Grundlage die Anklage erfolgte, aufgehoben worden war.

Rechte von Migranten

Obwohl Angola und die Demokratische Republik Kongo (DR Kongo) vereinbart hatten, Massenabschiebungen von Staatsbürgern des jeweils anderen Landes zu stoppen, setzte Angola die Abschiebung von Staatsangehörigen aus der DR Kongo fort. Diese waren von Menschenrechtsverletzungen begleitet, zu denen auch die Anwendung sexueller Gewalt gehörte. Das UN-Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) berichtete, dass im Oktober mehr als 12000 Migranten in die DR-Kongo-Provinzen Bandundu, Bas-Congo und Kasai abgeschoben worden waren. Nach Angaben des OCHA wurden bei der Abschiebung 99 Frauen und 15 Männer vergewaltigt. Nach vorliegenden Informationen soll eine Frau im Krankenhaus an den Folgen einer Vergewaltigung gestorben sein. Zu den Menschenrechtsverletzungen gehörten auch Folterungen und andere Misshandlungen. Viele Migranten kamen nackt und ohne ihr Hab und Gut in der DR Kongo an. Im Berichtszeitraum fanden weitere Abschiebungen statt.

Soweit bekannt, sind weder die Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich aufgearbeitet worden, die während der Abschiebungen 2010 begangen wurden, noch jene, die bei Abschiebungen in den Vorjahren verübt worden waren.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International durften seit mehr als zwei Jahren nicht mehr nach Angola einreisen. Die von Amnesty International im Oktober 2008 und im Oktober 2009 beantragten Visa waren Ende 2010 noch nicht erteilt worden. Amnesty International reichte im Oktober 2009 neue Anträge ein, um Ende November an der Konferenz der angolanischen Kirchen teilnehmen zu können. Diese Anträge waren jedoch zum Jahresende ebenfalls noch nicht genehmigt worden.

Angola: Death of Muatxihina Chamumbala in Conduege Prison and concern for the remaining 32 prisoners (AFR 12/012/2010)

Angolan activists jailed over attack on Togo football team, 3 August 2010

Angola: Benguela Provincial Authorities must not unreasonably prevent peaceful demonstration (AFR 12/006/2010)

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