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Usbekistan 2010
Amtliche Bezeichnung: Republik Usbekistan Staatsoberhaupt: Islam Karimow Regierungschef: Schawkat Mirsijojiew Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 27,5 Millionen Lebenserwartung: 67,6 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 63/53 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 96,9%
Die Behörden weigerten sich nach wie vor, eine unabhängige internationale Untersuchung der 2005 in Andischan erfolgten Massentötung von Demonstranten zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten standen weiterhin im Visier der Behörden, und einige von ihnen wurden in unfairen Gerichtsverfahren zu Gefängnisstrafen verurteilt. Zahlreiche Mitglieder islamischer Minderheitsgruppen erhielten in unfairen Prozessen lange Haftstrafen. Der Raum für Religions- und Glaubensfreiheit wurde weiter eingeengt. In mehreren Verhaftungswellen nahmen die Sicherheitskräfte willkürlich Personen – und deren Familienangehörige – fest, die im Verdacht standen, Verbindungen zu verbotenen islamistischen Parteien und bewaffneten Gruppen zu haben, denen die Schuld an landesweiten Anschlägen zugeschrieben wurde. Mehrere tausend Personen unterschiedlicher gesellschaftlicher Schichten, die wegen Verbindungen zu verbotenen islamischen Bewegungen und islamistischen Parteien verurteilt worden waren, verbüßten weiterhin Haftstrafen unter harten und lebensbedrohlichen Bedingungen. Es gab nach wie vor Berichte über Folter und anderweitige Misshandlungen.
Internationale Kontrolle
Vier Jahre nachdem Sicherheitskräfte am 13. Mai 2005 in Andischan Hunderte überwiegend friedlicher Demonstranten getötet hatten, zeigten die Behörden noch immer keine Bereitschaft, eine unabhängige internationale Untersuchung der Ereignisse einzuleiten oder zu genehmigen. Die Regierung ließ weder die inhaftierten Menschenrechtsverteidiger frei, noch hielt sie die anderen von der EU im Jahr 2005 aufgestellten Vorgaben für Menschenrechte ein. Nach den Tötungen hatte die EU gegen zwölf Regierungsbeamte ein Einreiseverbot in die Länder der Europäischen Union verfügt und ein Waffenembargo gegen Usbekistan verhängt. Die Regierung erklärte die Angelegenheit für erledigt, da sie im Rahmen der universellen regelmäßigen Überprüfung der Menschenrechtssituation durch den UN-Menschenrechtsrat im Dezember 2008 eine Stellungnahme abgegeben habe. Darin hatten Regierungsvertreter erneut die Anwendung exzessiver oder unverhältnismäßiger Gewalt geleugnet.
Im Oktober hob die EU das Waffenembargo gegen Usbekistan bedingungslos auf, obwohl die Regierung nichts unternommen hatte, um die von der EU aufgestellten Richtwerte für Menschenrechte einzuhalten.
Antiterrormaßnahmen und Sicherheit
Nach den im Ferghana-Tal und der Hauptstadt Taschkent im Mai und August 2009 verübten Anschlägen und der Tötung eines regierungsnahen Imams sowie hochrangiger Polizeibeamter in Taschkent im Juli setzte eine neue Welle willkürlicher Festnahmen ein.
Die Behörden machten die in Usbekistan verbotenen islamischen Bewegungen Islamic Movement of Uzbekistan (IMU) und Islamic Jihad Union (IJU) sowie die nicht zugelassene islamistische Partei der Befreiung (Hizb-ut-Tahrir) für die Anschläge und Tötungen verantwortlich. Die IJU übernahm die Verantwortung für die Anschläge auf eine Polizeistation, einen Grenzkontrollpunkt und ein Regierungsbüro in Khanabad am 26. Mai 2009 wie auch für ein am selben Tag begangenes Selbstmordbombenattentat in einer Polizeistation in Andischan. Bei einer Schießerei zwischen nicht identifizierten bewaffneten Männern und Sicherheitskräften am 29. August in Taschkent verloren mindestens drei Menschen ihr Leben. Im September wurden bei einem Antiterroreinsatz in Dschisach mindestens 90 Männer festgenommen.
Zu den zahlreichen Personen, die unter dem Verdacht, Mitglieder oder Sympathisanten der IMU, der IJU oder der Hizb-ut-Tahrir zu sein, festgenommen worden waren, zählten Männer und Frauen, die behördlich nicht zugelassene Moscheen besucht hatten, von unabhängigen Imamen unterwiesen worden waren, Reisen ins Ausland unternommen oder dort studiert hatten. Als Grund für eine Festnahme reichte es auch aus, Verwandte zu haben, die im Ausland lebten oder verdächtigt wurden, verbotenen islamistischen Gruppen anzugehören. Viele Personen sollen ohne Anklage und Gerichtsverfahren für längere Zeit in Gewahrsam gehalten worden sein. Es gab Berichte über Folter und unfaire Prozesse.
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Im September 2009 begann das erste Gerichtsverfahren gegen die Personen, die verdächtigt wurden, die Anschläge am 26. Mai in Khanabad verübt zu haben. Menschenrechtsverteidiger berichteten, dass die Verfahren entgegen der ursprünglich vom Generalstaatsanwalt gegebenen Zusage, einen öffentlichen und fairen Prozess zu führen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden.
- Im Oktober 2009 wurden in Sirdaria mindestens 30 Männer unter dem Verdacht festgenommen, an den im Juli in Taschkent begangenen Tötungen beteiligt gewesen zu sein und der Hizb-ut-Tahrir anzugehören. Familienangehörige von einigen Beschuldigten dementierten Verbindungen der Männer zur Hizb-ut-Tahrir oder bewaffneten Gruppen und erklärten, dass sie lediglich in behördlich nicht zugelassenen Moscheen ihren Glauben ausgeübt hätten. Im Oktober erhoben Angehörige den Vorwurf, einige der Beschuldigten seien in Untersuchungshaft gefoltert worden, um ihr "Geständnis" zu erzwingen, an den im Juli erfolgten Tötungen beteiligt gewesen zu sein. Eine Mutter gab an, das Gesicht ihres Sohnes sei geschwollen und sein Körper voller Prellungen gewesen, in seine Fußsohlen seien Nadeln gestochen und am Anus Elektroschocks verabreicht worden. Er habe kaum essen, stehen oder gehen können.
Folter und andere Misshandlungen
Es gab nach wie vor Berichte über weit verbreitete Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen. Die Behörden führten in den meisten Fällen keine schnellen und unparteiischen Untersuchungen der Foltervorwürfe durch. Mehrere tausend Menschen, die wegen Verbindungen zu in Usbekistan verbotenen islamischen Bewegungen und islamistischen Parteien festgenommen worden waren, verbüßten weiterhin lange Freiheitsstrafen unter Bedingungen, die mit grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichzusetzen sind.
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Im Januar 2009 bestätigte ein Berufungsgericht in Taschkent die Haftstrafen von bis zu 17 Jahren, zu denen vier Polizeibeamte im Dezember 2008 wegen Folterungen verurteilt worden waren. Die Urteile waren gegen die Beamten wegen Tötung des 30-jährigen Muzaffar Tuichev in der Stadt Andren im März 2008 ergangen. Verwandte von Muzaffar Tuichev gaben an, er sei festgenommen worden, um Geld von ihm zu erpressen. Bis zu 15 Polizeibeamte hätten ihn mehrere Stunden lang geschlagen und gefoltert.
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Der Dichter und Regierungskritiker Yusuf Dzhuma, der im April 2008 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden war, weil er sich gegen seine Festnahme gewehrt und dabei eine Körperverletzung verursacht haben soll, war nach im November eingetroffenen Berichten ausgezehrt, krank und kaum in der Lage zu laufen. Er soll für Zeiträume von bis zu elf Tagen in Isolationshaft gehalten und einmal an den mit Handschellen gefesselten Händen an der Zellendecke aufgehängt und wiederholt geschlagen worden sein. Er berichtete seiner Familie, dass er während eines Besuchs, den Vertreter des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (ICRC) dem Gefangenenlager Yaslik abstatteten, in ein Gefängnis in Nukus verlegt worden sei. Dort seien ihm Essen und Trinken verweigert und der Gang zur Toilette verwehrt worden. Bei großer Kälte sei er ohne Bekleidung inhaftiert gewesen.
- Im November 2009 berichtete die unabhängige Menschenrechtsorganisation "Wohltätigkeit" (Ezgulik), dass zwei Schwestern, die im Mai in Taschkent unter der Anschuldigung des Rowdytums und des Raubs festgenommen worden waren, in Gewahrsam wiederholt von Polizeibeamten vergewaltigt worden seien. Ihre Familie erklärte, die gegen die Frauen erhobenen Anschuldigungen seien konstruiert gewesen. Die beiden Schwestern wurden anschließend zu sechs bzw. sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Eine der Schwestern soll als Folge der Vergewaltigungen schwanger geworden sein und versucht haben, sich das Leben zu nehmen. Im Dezember stimmte die Generalstaatsanwaltschaft einer Untersuchung des Falls zu.
Menschenrechtsverteidiger
Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Journalisten wurden weiterhin bedroht, geschlagen und inhaftiert; die Behörden stritten dies wiederholt ab.
Obwohl einige Menschenrechtsverteidiger 2008 und 2009 unter Auflagen freikamen, blieben andere aufgrund in früheren Jahren gegen sie ergangener Urteile weiter in Haft.
- Mindestens zehn Menschenrechtsverteidiger, die nach unfairen Gerichtsverfahren lange Gefängnisstrafen verbüßen mussten, wurden immer noch unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen in Gewahrsam gehalten. Der Kontakt zu ihren Angehörigen und Rechtsbeiständen war ihnen nur eingeschränkt erlaubt. Auch sollen sie gefoltert oder anderweitig misshandelt worden sein.
Mindestens drei Menschenrechtsverteidiger wurden 2009 auf der Grundlage vermutlich konstruierter Anschuldigungen zu langen Gefängnisstrafen verurteilt, um sie für ihre Arbeit, insbesondere ihre Aktivitäten zur Verteidigung der Rechte von Bauern, zu bestrafen.
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Der Gesundheitszustand des 60-jährigen Norboi Kholzhigitov, eines Mitglieds der Gesellschaft für Menschenrechte von Usbekistan (Human Rights Society of Uzbekistan), der eine 2005 wegen Verleumdung und Betrugs gegen ihn verhängte zehnjährige Gefängnisstrafe absitzen musste, verschlimmerte sich derart, dass seine Familie um sein Leben bangte. Die gegen ihn erhobenen Anklagen waren Berichten zufolge konstruiert, um ihn für seine zugunsten von Bauern durchgeführten Menschenrechtsaktivitäten zu bestrafen. Ihm wurde die notwendige medizinische Versorgung für Diabetes und Bluthochdruck verweigert, im Dezember verlegte man ihn jedoch in ein Gefängniskrankenhaus.
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Im Juli 2009 wurde der Journalist und Menschenrechtsverteidiger Dilmurod Saidov in einem unfairen Gerichtsverfahren wegen Betrugs und Bestechung zu zwölf Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Vermutungen weisen darauf hin, dass er inhaftiert wurde, weil er die Rechte der Bauern in der Region Samarkand verteidigt und die Korruption lokaler Behörden publik gemacht hatte. Er soll im Gefängnis schwer an Tuberkulose erkrankt sein. Während seines Verfahrens hatten alle Zeugen der Anklage ihre Anschuldigungen zurückgezogen und erklärt, dass die Anklagebehörden sie gezwungen hätten, falsche Aussagen zu machen. Im Oktober bestätigte ein Berufungsgericht jedoch das Urteil.
- Im Oktober 2009 wurde Farkhad Mukhtarov, ein langjähriges Mitglied der Allianz für Menschenrechte von Usbekistan (Human Rights Alliance of Uzbekistan), in einem mutmaßlich unfairen Gerichtsverfahren zu fünf Jahren Gefängnis wegen Bestechung und Betrugs bei Immobiliengeschäften verurteilt. Es wird angenommen, dass die Anklagen politisch motiviert waren, um ihn für seine Menschenrechtsaktivitäten zu bestrafen. Ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil.
Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden von der Polizei zu Verhören vorgeladen, unter Hausarrest gestellt oder regelmäßig von Beamten in Uniform oder Zivil überwacht. Andere berichteten, sie seien von der Polizei oder von vermutlich für die Sicherheitskräfte arbeitenden Personen geschlagen worden. Auch Familienangehörige gaben an, dass sie bedroht und schikaniert worden seien.
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Im April 2009 wurde Elena Urlaeva, ein leitendes Mitglied der Human Rights Alliance of Uzbekistan, von zwei Unbekannten überfallen, als sie am frühen Morgen in Begleitung ihres fünfjährigen Sohnes ihr Haus verließ. Sie sagte aus, dass die Männer sie mit einem Messer bedroht, sie geschlagen und gefragt hätten, warum sie noch immer im Land sei. In derselben Woche trug ihr Sohn eine Gehirnerschütterung und Prellungen davon, nachdem er von einem nicht identifizierten jungen Mann auf einem Spielplatz geschlagen worden war. Elena Urlaeva gehörte zu einer Gruppe von Menschenrechtsverteidigerinnen, die von Polizeibeamten daran gehindert wurden, den vierten Jahrestag der Tötungen in Andischan öffentlich zu begehen. Die Polizisten nahmen sie fest, als sie am Morgen des 13. Mai ihre Häuser verließen. Sieben von ihnen wurden länger als sieben Stunden in Polizeistationen festgehalten, andere unter Hausarrest gestellt.
- Bakhtior Khamroev und Mamir Azimov, Mitglieder der Human Rights Society of Uzbekistan, wurden im November 2009 in Dzhizzakh für kurze Zeit festgenommen, um sie daran zu hindern, Bakhodir Choriev zu treffen, den einige Zeit zuvor aus dem Exil zurückgekehrten Vorsitzenden der nicht erlaubten politischen Oppositionsbewegung "Solidarität" (Birdamlik). Berichten zufolge schlug ein Polizeibeamter in Zivil Bakhtior Khamroev ins Gesicht und zerrte ihn aus dem Wagen, in dem er zusammen mit Bakhodir Choriev gesessen hatte. Auch dieser wurde tätlich angegriffen, als er aus dem Auto stieg. Am gleichen Tag wurde Mamir Azimov auf eine Bezirkspolizeistation gebracht, um ihn über das geplante Treffen zu verhören. Seinen Aussagen nach boxten ihn die Beamten in die Nieren und schlugen ihn auf den Kopf.
Außerdem zwangen sie ihn, breitbeinig über eine Stunde lang einen Stuhl über seinem Kopf zu halten. Sie drohten ihm an, ihm Beine und Arme zu brechen, sollte er nach seiner Freilassung ärztliche Hilfe suchen oder über die Misshandlung berichten. Bakhodir Choriev wurde im Dezember gezwungen, das Land zu verlassen.
- Ein nicht identifizierter Angreifer überfiel im Dezember 2009 eine Mitarbeiterin der internationalen NGO Human Rights Watch in der Stadt Karshi. Die Polizei nahm sie anschließend fest und wies sie aus Usbekistan aus. Mindestens drei Menschenrechtsaktivisten, welche die NGO-Mitarbeiterin in Karshi und Margilan treffen wollte, wurden für kurze Zeit in Gewahrsam genommen.
Religionsfreiheit
Religiöse Gemeinschaften blieben 2009 weiterhin der strikten Kontrolle durch die Regierung unterworfen, die ihr Recht auf Religionsfreiheit einschränkte. Am meisten davon betroffen waren Mitglieder von behördlich nicht zugelassenen Gruppen wie die christlich-evangelikalen Gemeinden und Muslime, die ihren Glauben in von den Behörden nicht zugelassenen Moscheen praktizierten.
- Personen, die unter Verdacht standen, Anhänger des türkischen muslimischen Theologen Said Nursi zu sein, wurden in einer Reihe von Gerichtsverfahren verurteilt. Zu den Anklagepunkten gegen sie gehörten Mitgliedschaft in oder Gründung einer illegalen religiösen extremistischen Organisation und Veröffentlichung oder Verteilung von Material, das die Gesellschaftsordnung bedrohe. Nach Ansicht unabhängiger religiöser Experten repräsentierte Said Nursi eine moderate und gewaltlose Auslegung des Islam. Bis zum Oktober waren mindestens 68 Männer in sieben unfairen Verfahren zu Gefängnisstrafen zwischen sechs und zwölf Jahren verurteilt worden. Die gegen die Urteile eingelegten Rechtsmittel wurden zurückgewiesen.
Weitere Gerichtsverfahren waren Berichten zufolge zum Jahresende anhängig, es war jedoch nicht klar, wie viele weitere Personen man festgenommen hatte. Es wird angenommen, dass einige der Urteile auf "Geständnissen" beruhten, die während der Untersuchungshaft unter Folter abgelegt worden waren. Verteidiger und Gerichtssachverständige wurden nicht bestellt, und der freie Zugang zum Prozess wurde in einigen Fällen behindert. Andere Verfahren wurden eingestellt. Vor dem Beginn der Prozesse brandmarkte das nationale Fernsehen die Angeklagten als "Extremisten" sowie als "eine Bedrohung der Stabilität des Landes" und verletzte damit ihr Recht auf die Unschuldsvermutung vor dem Prozess.
Amnesty International: Berichte
Submission to the Human Rights Committee, 96th session, 16–31 July 2009 (EUR 62/002/2009)
Uzbekistan: Health condition of POC deteriorating, Norboi Kholzhigitov (EUR 62/003/2009)