Simbabwe 2010
Amtliche Bezeichnung: Republik Simbabwe Staatsoberhaupt: Robert Mugabe Regierungschef: Morgan Tsvangirai Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 12,5 Mio. Lebenserwartung: 43,4 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 100/88 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 91,2%
Nach dem Antritt einer Regierung der nationalen Einheit im Februar 2009 verbesserte sich die Menschenrechtslage etwas. Nach wie vor wurden jedoch Menschenrechtsverteidiger, politische Aktivisten und Anhänger der von Premierminister Morgan Tsvangirai angeführten Bewegung für den Demokratischen Wandel (Movement for Democratic Change – MDC-T) schikaniert und eingeschüchtert. Viele vermeintliche Kritiker der früheren Regierungspartei Afrikanische Nationalunion von Simbabwe (Zimbabwe African National Union – ZANU-PF) wurden festgenommen. Die von der ZANU-PF kontrollierten staatlichen Institutionen übten weiterhin Druck auf deren mutmaßliche politische Gegner aus und schwächten damit die ohnehin fragile Übergangsregierung. Spannungen innerhalb der staatlichen Institutionen führten in ländlichen Gebieten und auf einigen Großfarmen verstärkt zu Übergriffen gegen Aktivisten der MDC-T.
Erstmals seit Beginn der Krise im Jahr 2000 zeigte die Wirtschaft Anzeichen einer leichten Erholung. Der Simbabwe-Dollar wurde abgeschafft und durch harte Währungen wie den US-Dollar und den südafrikanischen Rand ersetzt. Damit wurde die Inflation eingedämmt und das Angebot an Nahrungsmitteln in den Geschäften verbessert. Jedoch konnten viele mittellose Familien, die keinen Zugang zu ausländischen Währungen hatten, das Geld für Schulbildung und Gesundheitsversorgung nicht aufbringen. Die Unterstützung humanitärer Hilfsorganisationen ermöglichte es vielen Gesundheitszentren und Schulen, die im Jahr 2007 geschlossen worden waren, den Betrieb wieder aufzunehmen.
Hintergrund
Am 27. Januar tagte in Johannesburg ein außerordentlicher Gipfel der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (Southern Africa Development Community – SADC), um nach Wegen aus der politischen Sackgasse in Simbabwe zu suchen. Die ZANU-PF und die beiden Formationen der Bewegung für den Demokratischen Wandel MDC-T und MDC (angeführt von Arthur Mutambara) hatten am 15. September 2008 ein Abkommen zur Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen unterzeichnet, konnten sich dann aber nicht über die Aufteilung einiger Schlüsselministerien einigen.
Nach der Intervention der SADC wurden am 11. Februar 2009 Morgan Tsvangirai als Premierminister sowie Arthur Mutambara von der MDC und Thokhozani Khupe von der MDC-T als seine beiden Stellvertreter vereidigt. Am 14. Februar traten weitere Mitglieder der neuen Einheitsregierung ihr Amt an. Doch die neue Übergangsregierung blieb schwach, weil sich Präsident Robert Mugabe weigerte, das Abkommen vollständig umzusetzen. Die von ihm angeführte ZANU-PF kritisierte, die MDC-T habe sich nicht nachdrücklich genug für die Beendigung der Sanktionen der EU und der USA eingesetzt. Im Oktober blieb die MDC-T aus Protest gegen die Verzögerungen bei der Umsetzung des Abkommens drei Kabinettsitzungen fern. Erst nach einem weiteren SADC-Krisengipfel am 5. November, auf dem den Parteien eine Frist von 30 Tagen für die Wiederaufnahme des Dialogs gesetzt wurde, nahm die MDC-T die Mitarbeit im Kabinett wieder auf. Bis zum Jahresende war keines der vordringlichsten Probleme des Landes gelöst worden.
Die Opfer der rechtswidrigen Massenzwangsräumungen von 2005 lebten nach wie vor unter beklagenswerten Bedingungen.
Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Auch 2009 wurden Menschenrechtsverteidiger und mutmaßliche politische Gegner der ZANU-PF unterdrückt. Zahlreiche politisch und sozial engagierte Bürger wurden inhaftiert und vor Gericht gestellt, weil sie von ihren Rechten Gebrauch gemacht hatten.
Die Staatsanwaltschaft griff weiterhin auf Paragraph 121 des Strafverfahrens- und Beweisgesetzes (Criminal Procedures and Evidence Act – CPEA) zurück, um die Haft von Menschenrechtsverteidigern und politischen Aktivisten zu verlängern, die normalerweise auf Kaution freigelassen werden müssten. Paragraph 121 erlaubt eine Verlängerung der Haftzeit um sieben Tage, innerhalb derer die Staatsanwaltschaft gegen eine richterliche Anordnung der Freilassung auf Kaution Rechtsmittel vor der nächsthöheren Instanz einlegen kann.
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Mindestens 18 politische Gefangene saßen 2009 aufgrund haltloser Beschuldigungen seitens der früheren ZANU-PF-Regierung weiter im Gefängnis. Am 2. März wurden die Menschenrechtsaktivistin und Leiterin des Zimbabwe Peace Project (ZPP), Jestina Mukoko, und der ZPP-Koordinator Broderick Takawira nach dreimonatiger Untersuchungshaft auf Kaution freigelassen. In der Folge kamen noch 13 weitere Häftlinge gegen Kaution frei. In den Fällen der beiden MDC-T-Aktivisten Gandhi Mudzingwa und Kisimusi Dhlamini sowie des Journalisten Andrison Manyere ordnete das Gericht am 9. April die Freilassung auf Kaution an. Die Behörden versäumten es, gemäß Paragraph 121 des CPEA innerhalb von sieben Tagen Rechtsmittel gegen die Freilassung der drei Männer einzulegen. Sie wurden am 17. April auf freien Fuß gesetzt, aber nach wenigen Tagen von der Polizei wieder verhaftet. Gandhi Mudzingwa und Kisimusi Dhlamini blieben unter Polizeiaufsicht weiter im Krankenhaus von Harare, wo ihre Verletzungen behandelt wurden, die sie durch die Folterungen in der Untersuchungshaft erlitten hatten. Am 13. Mai wurden sie schließlich auf Kaution freigelassen. Alle drei benötigten ärztliche Behandlung infolge der Folterungen und Misshandlungen während der Haftzeit.
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Anfang 2009 begann der Prozess gegen Jestina Mukoko und 17 weitere Personen, die im Jahr 2008 verschleppt worden waren. Am 28. September stellte der Oberste Gerichtshof das Verfahren mit der Begründung ein, dass die Sicherheitskräfte der Menschenrechtsverteidigerin ihre in der Verfassung verankerten Rechte vorenthalten hatten.
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Am 17. Juni 2009 wurden in Bulawayo sieben Mitglieder der Frauenrechtsorganisation Women of Zimbabwe Arise (WOZA) verhaftet, weil sie an einer gewaltfreien Demonstration teilgenommen hatten. Sie durften keinen Rechtsbeistand kontaktieren. Am folgenden Tag wurden in Harare, keine 50 Meter vom Meikles Hotel, in dem die Generalsekretärin von Amnesty International gerade eine Pressekonferenz gab, vier WOZA-Aktivistinnen, ein Fotograf der staatlichen Zeitung Herald und eine unabhängige Journalistin von der Polizei verprügelt und verhaftet. Die WOZA-Aktivistinnen erhielten keine medizinische Versorgung und wurden über Nacht im Polizeigewahrsam festgehalten. Die Journalistin und der Fotoreporter wurden noch am selben Tag wieder freigelassen.
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Am 5. August 2009 wurden die vier führenden Mitglieder des nationalen Studentenverbands, Clever Bere, Kudakwashe Chakabva, Archieford Mudzengi und Brian Rugodo, vor der Universität von Simbabwe festgenommen, weil sie T-Shirts verteilt hatten. Ihnen wurde vorgeworfen, durch die Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung mit der Anstachelung zu Gewaltanwendung, Landfriedensbruch und "Fanatismus" gegen das Strafgesetz Codification and Reform Act verstoßen zu haben. Alle vier wurden zwei Tage später gegen Kaution wieder freigelassen.
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Am 25. Oktober 2009 wurden der Leiter der Dachorganisation der NGOs Simbabwes (National Association for NGOs – NANGO), Cephas Zinhumwe, und das Mitglied des NANGO-Vorstands, Dadirai Chikwengo, in der Stadt Victoria Falls festgenommen, wo NANGO einen Workshop für NGO-Leiter durchgeführt hatte. Die beiden wurden am 27. Oktober gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt und wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz über öffentliche Ordnung und Sicherheit (Public Order and Security Act – POSA) unter Anklage gestellt, weil sie die zuständige Behörde nicht von ihrer Absicht in Kenntnis gesetzt hatten, eine "öffentliche politische Versammlung" durchzuführen. Am 25. November wurden sie freigesprochen.
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Am 28. Oktober 2009 wurden in Dete im Distrikt Hwange die beiden Mitarbeiter der Netzwerkorganisation Zimbabwe Election Support Network, Thulani Ndhlovu und Ndodana Ndhlovu, festgenommen. Auch ihnen wurde ein Verstoß gegen das POSA wegen der Durchführung von Veranstaltungen ohne polizeiliche Genehmigung vorgeworfen. Ndodana Ndhlovu wurde noch am selben Tag wieder freigelassen, Thulani Ndhlovu kam am 30. Oktober gegen Kaution frei.
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Am 8. November 2009 wurden in Victoria Falls der Vorsitzende des Gewerkschaftsdachverbands von Simbabwe (Zimbabwe Congress of Trade Unions – ZCTU), Lovemore Matombo, und vier weitere ZCTU-Aktivisten – Michael Kandukutu, Percy Mcijo, Dumisani Ncube und Nawu Ndlovu – nach einer Gewerkschaftssitzung wegen Verstoßes gegen das POSA festgenommen, weil sie, so die Staatsanwaltschaft, eine illegale Versammlung organisiert hätten. Nachdem ein erstinstanzliches Gericht das Verfahren eingestellt hatte, wurden sie am 12. November wieder freigelassen.
- Am 20. November 2009 wurden 32 engagierte Bürger aus Gweru einem Gericht erster Instanz vorgeführt. Sie waren bereits im Dezember 2008 verhaftet und unter dem POSA angeklagt worden, nachdem sie an einer friedlichen Demonstration teilgenommen hatten. In der Vorladung war die Anklage jedoch auf Zerstörung fremden Eigentums und Verunglimpfung von Präsident Mugabe geändert worden.
Schikanierung von Anwälten und Justizangestellten
Auch 2009 wurden sowohl Anwälte, die Menschenrechtsverteidiger und politische Aktivisten vertraten, als auch Gerichtsbedienstete schikaniert und eingeschüchtert.
- Am 14. Mai wurde der Rechtsanwalt Alec Muchadehama, der den Journalisten Andrison Manyere und zwei Mitglieder der MDC-T vertrat, in einem Gericht in Harare von Polizeibeamten einer Einheit der Kriminalpolizei (Law and Order Section) verhaftet. Ihm wurde vorgeworfen, den Ablauf des gegen Kisimusi Dhlamini, Gandhi Mudzingwa und Andrison Manyere anhängigen Verfahrens zu behindern und zu blockieren, weil er "auf gesetzwidrige Weise die Freilassung der Angeklagten" bewirkt habe, indem er den Beamten des High Court falsche Informationen und falsche Hinweise gegeben habe. Er musste die Nacht in Untersuchungshaft verbringen. Erst am 10. Dezember wurde Muchadehama von dieser Anklage freigesprochen. In einem verwandten Verfahren war am 6. Mai die Justizangestellte des High Court, Constance Gambara, die die Anweisung ihres Vorgesetzten zur vorübergehenden Freilassung der drei Angeklagten bei der Gerichtsgeschäftsstelle abgegeben hatte, wegen Amtsmissbrauch verhaftet worden. Zwei Tage später sollte sie gegen Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt werden, aber die Staatsanwaltschaft legte gemäß Paragraph 121 des CPEA Widerspruch dagegen ein, und sie musste mit ihrer neun Monate alten Tochter weiter im Gefängnis bleiben. Am 14. Mai zog die Staatsanwaltschaft ihr Rechtsmittel zurück, und Constance Gambara wurde freigelassen. Am 10. Dezember erging auch in ihrem Fall ein Freispruch.
Straflosigkeit
Im Jahr 2009 wurden keine wirkungsvollen Maßnahmen ergriffen, um die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen, die während des Wahlkampfs zur zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen im Juni 2008 begangen worden waren, als es zu staatlich tolerierten Gewaltexzessen und zur Misshandlung vieler politischer Gegner der ZANU-PF gekommen war. Bei den Gewaltakten waren mindestens 200 Menschen getötet und mehr als 9000 verletzt worden. Nur in wenigen Fällen wurde ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet. Weder bemühte sich das von der Regierung eingerichtete Gremium zur nationalen Versöhnung Organ on National Healing, Reconciliation & Integration aktiv darum, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, noch sahen das Verteidigungs- und das Innenministerium Anlass zur Einleitung institutioneller Reformen, um gegen die Straflosigkeit vorzugehen. Während des gesamten Berichtsjahrs konnten Angehörige von Armee, Polizei und Geheimdienst weiter Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder der MDC-T ins Visier nehmen und Menschenrechtsverletzungen begehen.
Die Staatsanwaltschaft war entweder nicht daran interessiert, Vorwürfen wegen Menschenrechtsverletzungen nachzugehen, oder sie war selbst darin verwickelt.
Folter und andere Misshandlungen
Auch 2009 waren Folter und andere Misshandlungen weit verbreitet. Die Verantwortlichen wurden nicht zur Rechenschaft gezogen.
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Im September bestätigte der Oberste Gerichtshof u. a., dass die im Dezember 2008 von Angehörigen der Sicherheitskräfte entführte und an einen unbekannten Ort verschleppte Jestina Mukoko (siehe oben) gefoltert worden war. Trotzdem wurden in dem Fall keine weiteren Ermittlungen durchgeführt.
- Im Oktober wurden in Harare mindestens 95 Soldaten unter dem Verdacht inhaftiert, in die Waffenkammer der Pomona-Kaserne eingebrochen zu sein und 21 Schusswaffen gestohlen zu haben. Während der Verhöre durch Angehörige des Geheimdienstes, des Militärgeheimdienstes und der Militärpolizei sollen die Beschuldigten gefoltert worden sein. Mindestens zwei der Soldaten starben an den erlittenen Verletzungen. Einer der Gefangenen soll während der Isolationshaft Selbstmord begangen haben. Es wurde keine Obduktion durchgeführt. Der MDC-Mitarbeiter Pascal Gwezere wurde am 27. Oktober von Agenten des Geheimdienstes derselben Straftat bezichtigt. Er wurde aus seinem Haus in Harare entführt und gefoltert. Gwezere erhielt keinerlei ärztliche Versorgung. Am 24. Dezember wurde er freigelassen, nachdem der Oberste Gerichtshof die Anfechtung seiner Freilassung auf Kaution zurückgewiesen hatte.
Dem UN-Sonderberichterstatter über Folter Manfred Novak wurde am 28. Oktober die Einreise nach Simbabwe verweigert. Zwei Tage zuvor hatte die Regierung ihre Einladung mit der Begründung widerrufen, die Aktivitäten der Einheitsregierung würden bereits von einer Delegation der SADC untersucht.
Unabhängigkeit der Justiz
Die Gerichte erster Instanz (Magistrates’ Courts) wurden häufig unter Druck gesetzt, wenn sie Entscheidungen fällten, die nicht im Sinne der Generalstaatsanwaltschaft waren. Dies galt insbesondere in Verfahren gegen Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder der MDC-T, in denen die Gerichtsbediensteten oft auf Anweisung des Generalstaatsanwalts selbst mit konstruierten Klagen überzogen wurden. Die Verfahren zielten darauf ab, Angst unter den Justizangestellten zu verbreiten und sie in ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu beeinflussen.
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Der Vorsitzende Richter am Magistrates’ Court für die Provinz Manicaland, Livingstone Chipadza, wurde im März 2009 verhaftet, nachdem er den Schatzmeister der MDC-T Roy Bennett gegen Kaution aus der Haft entlassen hatte. Er wurde wegen "Amtsmissbrauchs" unter Anklage gestellt und musste mehrere Tage unter unwürdigen Umständen im Gefängnis verbringen, ehe man ihn gegen Kaution auf freien Fuß setzte. Am 4. August wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.
- Die Richterin Chioniso Mutongi, die das Verfahren gegen den Menschenrechtsanwalt Alec Muchadehama führte, legte ihr Amt am 3. November 2009 nieder. Sie erklärte, von den Strafverfolgungsbehörden schikaniert worden zu sein, nachdem sie den Staatsanwalt Andrew Kumire wegen Missachtung des Gerichts zu fünf Tagen Haft verurteilt hatte. Andrew Kumire verließ das Gericht und wurde später von einem anderen Richter unter ungeklärten Umständen auf Kaution freigelassen. Im Berufungsverfahren wurde seine Verurteilung bestätigt. Chioniso Mutongi erhielt wiederholt anonyme Drohanrufe, und er gab an, von der übergeordneten Dienststelle (Chief Magistrate’s Office) keinerlei Unterstützung erhalten zu haben.
Todesstrafe
Mindestens sieben Personen wurden 2009 zum Tode verurteilt, womit Ende des Jahres wenigstens 52 Menschen in den Todeszellen einsaßen.
Amnesty International: Missionen und Berichte
Delegierte von Amnesty International besuchten Simbabwe im März, Mai, Juni und Oktober. Im Juni stattete die Generalsekretärin von Amnesty International dem Land einen Besuch ab und traf mit mehreren hochrangigen Regierungsvertretern zusammen, u.a. mit der Vizepräsidentin Joice Mujuru, dem Verteidigungsminister Emmerson Mnangagwa, Diplomaten der Afrikanischen Union und der EU sowie einigen Menschenrechtsverteidigern und Opfern von Menschenrechtsverletzungen. Im Juli traf die Generalsekretärin in Großbritannien mit Premierminister Morgan Tsvangirai zusammen.
Zimbabwe: A five point human rights agenda for the inclusive government (AFR 46/009/2009)
Zimbabwe: Moving from words to action (AFR 46/025/2009)