Senegal 2010
Amtliche Bezeichnung: Republik Senegal Staatsoberhaupt: Abdoulaye Wade Regierungschef: Souleymane Ndéné Ndiaye (löste im April Hadjibou Soumaré im Amt ab) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 12,5 Mio. Lebenserwartung: 55,4 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 125/114 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 41,9%
Im Süden der Region Casamance wurden durch erneute vereinzelte Kämpfe zwischen mutmaßlichen Mitgliedern einer Separatistenbewegung und der senegalesischen Armee mehrere Hundert Menschen vertrieben. Die Polizei folterte Personen in ihrem Gewahrsam, was von der Justiz stillschweigend gebilligt wurde. Die Unterdrückung homosexueller Männer nahm 2009 zu. Durch die Drangsalierung unabhängiger Medien und Journalisten wurde versucht, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu beschneiden. Der Prozess gegen den ehemaligen tschadischen Präsidenten Hissène Habré ließ weiterhin auf sich warten.
Hintergrund
Mutmaßliche Mitglieder der Bewegung der Demokratischen Kräfte von Casamance (Mouvement des Forces Démocratiques de la Casamance – MFDC) griffen 2009 erneut vereinzelt militärische Ziele an. Dies wirkte sich negativ auf die fragile Sicherheitslage im Süden der Region Casamance aus, die dort seit dem Friedensabkommen von 2004 das Leben prägt. Im September und im Oktober wurden mehrere Soldaten getötet. Als Reaktion darauf bombardierte die senegalesische Luftwaffe Landstriche, in denen die Streitkräfte Stützpunkte der MFDC vermuteten.
Im März gewann ein Bündnis aus Oppositionsparteien die Kommunalwahlen. Die Wahlen wurden von Protesten gegen steigende Lebensmittelpreise, Engpässe bei der Versorgung mit wichtigen Gebrauchsgütern und Unterbrechungen der Stromversorgung überschattet.
Binnenvertriebene – Region Casamance
Durch neuerliche vereinzelte Kampfhandlungen wurden in der Region Casamance mehrere hundert Menschen aus ihren Wohnungen in Vororten von Ziguinchor, der Hauptstadt der Region Casamance, vertrieben. Einige Menschen flüchteten vor den Bombardements der senegalesischen Luftwaffe. Andere, vor allem Menschen in der Umgebung des Dorfs Baraf bei Ziguinchor, wurden von mutmaßlichen MFDC-Mitgliedern aus ihren Häusern vertrieben und durften ihre Felder nicht bestellen.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Bei dem Versuch, die Meinungsfreiheit und die Kritik an Präsident Abdoulaye Wade und seiner Regierung zu unterdrücken, gerieten die unabhängigen Medien und einzelne Journalisten ins Visier der Behörden.
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Im März 2009 wurden drei Lokalsender in Dakar wegen ihrer Berichterstattung über die Kommunalwahlen mit einem zweimonatigen Sendeverbot belegt. Nach vier Tagen hoben die Behörden das Sendeverbot mit der Auflage wieder auf, dass die Sender in Zukunft während des Wahlkampfs nicht mehr über politische Themen berichten.
- Im September 2009 wurden drei Journalisten der Tageszeitung Le Quotidien von der Polizei vorgeladen und zwei Tage lang verhört, nachdem sie einen Artikel veröffentlicht hatten, der Kritik an Präsident Wade und verschiedenen Ministern enthielt.
Diskriminierung von Homosexuellen
Männer, die in den Verdacht gerieten, an einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen sexuellen Handlungen beteiligt zu sein, liefen Gefahr, deshalb schikaniert, willkürlich festgenommen, gefoltert und in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt zu werden.
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Im Januar 2009 wurden neun Männer wegen "Unzucht, widernatürlichen Handlungen und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" zu jeweils acht Jahren Gefängnis verurteilt. Grundlage für die Verurteilung waren "Geständnisse", die ihnen die Sicherheitskräfte unter Folter abgepresst hatten. Die Männer waren aufgrund von anonymen Anschuldigungen über ihr Sexualverhalten festgenommen worden. Nachdem das Berufungsgericht in Dakar das Urteil aufgehoben hatte, wurden sie im April aus der Haft entlassen.
- Im August 2009 wurden drei Männer und ein Jugendlicher in der Stadt Darou Mastou (Region Louga) festgenommen. Sie waren anonym "widernatürlicher" sexueller Handlungen bezichtigt worden. Der Jugendliche wurde freigelassen, die drei Erwachsenen jedoch zu Haftstrafen zwischen zwei und fünf Jahren verurteilt. Die Männer legten gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Das Berufungsverfahren war Ende des Jahres noch anhängig.
Folter und andere Misshandlungen
Es wurden mehrere Fälle von Folterungen und anderen Misshandlungen von Häftlingen auf Polizeirevieren dokumentiert. Menschen wurden nach Verfahren, die nicht den internationalen Standards für faire Prozesse entsprachen, auf der Grundlage von "Geständnissen" verurteilt, die unter Folter zustande gekommen waren.
- Berichten zufolge wurden im Januar in der Stadt Kédougou, ca. 700 km südöstlich von Dakar, in der Gold abgebaut wird, nach Krawallen mehr als 20 Studierende und andere junge Menschen festgenommen. Sie wurden gefoltert, um von ihnen "Geständnisse" zu erzwingen und sie dazu zu bringen, andere zu beschuldigen. Einige Häftlinge wurden mit Elektroschocks gequält. Andere wurden unbekleidet geschlagen und mit Fußtritten und Faustschlägen traktiert. Obgleich mehrere Häftlinge vor Gericht angaben, gefoltert worden zu sein, ordneten weder die Richter noch die Anklagevertretung eine Untersuchung der Foltervorwürfe an. 19 Angeklagte wurden auf Grundlage ihrer "Geständnisse" zu Freiheitsstrafen verurteilt. Sie wurden im März von Präsident Wade begnadigt.
Internationale Rechtsprechung – Hissène Habré
Die Behörden beharrten 2009 immer wieder darauf, dass der Prozess gegen den ehemaligen tschadischen Staatspräsidenten Hissène Habré erst beginnen könne, wenn sie finanzielle Mittel in einer gewissen Höhe bekämen. Nach Ansicht internationaler Geber war der geforderte Betrag übertrieben hoch. Im Jahr 2006 hatte der Rat der Afrikanischen Union (AU) Senegal aufgefordert, Habré, der in Senegal im Exil lebt, vor Gericht zu stellen. Die Anklagepunkte umfassen Folterungen und andere Verbrechen, die während seiner Regierungszeit begangen worden waren.
Im Februar drohte Präsident Wade, die Polizeiaufsicht, unter der Hissène Habré stand, aufzuheben und ihn an die AU zu übergeben. Wenige Tage später erhob Belgien Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag und forderte den IGH auf, Senegal zu zwingen, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Flucht Habrés zu verhindern und ihm entweder den Prozess zu machen oder ihn nach Belgien auszuliefern, damit er dort vor Gericht gestellt werden kann. Der IGH lehnte die Forderungen Belgiens im Mai ab.
Im September legte Hissène Habré vor dem Gerichtshof der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS) Beschwerde gegen Senegal ein. In der Beschwerde hieß es, Senegal verletze die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, vor allem den Grundsatz, dass Strafgesetze nicht rückwirkend angewandt werden dürfen. Der Gerichtshof hatte Ende 2009 noch nicht über die Beschwerde entschieden.
Amnesty International: Mission und Bericht
Delegierte von Amnesty International hielten sich im Oktober für Recherchen zu Fragen des Menschenrechtsschutzes in Senegal auf.
Senegal: Authorities must protect nine men at risk of homophobic attack (27 April 2009)