Amnesty Report 19. Mai 2010

Kongo (Demokratische Republik) 2010

Amtliche Bezeichnung: Demokratische Republik Kongo Staatsoberhaupt: Joseph Kabila Regierungschef: Adolphe Muzito Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 66 Mio. Lebenserwartung: 47,6 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 209/187 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 67,2%

Bewaffnete Gruppen und die kongolesische Armee begingen im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) gravierende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen. Dies geschah vor allem im Zusammenhang mit Militäroperationen gegen die Demokratischen Kräfte für die Befreiung Ruandas (Forces Démocratiques de Libération du Rwanda – FDLR), einer ruandischen Hutu-Miliz. Regierungstruppen, Geheimdienste und Polizeieinheiten zeichneten im gesamten Land für schwere, in einigen Fällen politisch motivierte Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, darunter häufige willkürliche Festnahmen, Folterungen und andere Misshandlungen sowie sexuelle Gewalt. Zahlreiche Menschen wurden zum Tode verurteilt, Hinrichtungen soll es jedoch nicht gegeben haben. Offizielle Einschränkungen der Pressefreiheit sowie Drohungen und tätliche Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger nahmen 2009 zu. Die Beziehungen zwischen der DR Kongo und Angola verschlechterten sich. Die Spannungen zwischen beiden Ländern gipfelten im September in der wechselseitigen Massenabschiebung von Migranten und Flüchtlingen.

Bewaffneter Konflikt

Im Januar begann in der Provinz Nordkivu eine gemeinsame Offensive kongolesischer und ruandischer Regierungseinheiten gegen die FDLR. Im Februar zogen die Einheiten aus Ruanda ab. Im März unternahmen die Streitkräfte der DR Kongo eine zweite Offensive gegen die FDLR mit dem Namen Kimia II. Dabei wurden sie von der UN-Friedensmission MONUC unterstützt. Im Juli wurde die Offensive Kimia II auf die Provinz Südkivu ausgeweitet und dauerte Ende 2009 in beiden Provinzen an. Im Oktober erklärte der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, dass die militärischen Operationen gegen die FDLR in menschenrechtlicher Hinsicht eine Katastrophe seien.

Den Militäroperationen war eine neuerliche Annäherung zwischen der DR Kongo und Ruanda sowie ein Anfang 2009 geschlossenes Friedensabkommen vorausgegangen mit dem Ziel, dem Aufstand des Nationalkongresses zur Verteidigung des Volkes (Congrès National pour la Défense du Peuple – CNDP) ein Ende zu machen. Diese in Nordkivu operierende Rebellengruppe war bisher von Ruanda unterstützt worden. Im Rahmen des Friedensabkommens wurden die CNDP-Kombattanten und Kämpfer anderer bewaffneter Gruppen übereilt in die kongolesische Armee integriert und übernahmen dann eine führende Rolle in den Kämpfen gegen die FDLR. Die Regierung ergriff keine Maßnahmen, um die neu in die Armee aufgenommenen Kräfte zu überprüfen, auszubilden oder angemessen zu bezahlen. Die Befehlsstrukturen der früheren bewaffneten Gruppen blieben intakt. Die Tatsache, dass die Regierung diese Ex-Rebellen nicht effektiv kontrollierte, trug dazu bei, dass die Armee die Menschenrechte missachtete.

Die Unterstützung der Offensive Kimia II durch die MONUC löste Kritik aus, obwohl dieses Vorgehen vom UN-Sicherheitsrat autorisiert worden war. Grund für die Kritik war, dass die kongolesische Armee Kriegsverbrechen und andere gravierende Menschenrechtsverletzungen beging, was wiederum entsprechende Vergeltungsakte durch die FDLR zur Folge hatte. Die MONUC bestand Ende 2009 aus rund 20000 Soldaten, die im Osten der DR Kongo konzentriert waren.

Im Nordosten des Landes ging die kongolesische Armee gemeinsam mit ugandischen Regierungstruppen und der MONUC militärisch gegen die ugandische Miliz Widerstandsarmee des Herrn (Lord’s Resistance Army – LRA) vor. Die LRA war für Verletzungen des humanitären Völkerrechts, u. a. die Ermordung und Entführung von Zivilpersonen, verantwortlich.

Im Juni 2009 kündigten die Regierung und die UN einen gemeinsamen Plan für die Stabilisierung und den Wiederaufbau (STAREC) für den Osten der DR Kongo an. Der Plan soll dazu beitragen, die Sicherheit und Autorität des Staats zu konsolidieren, der vom Krieg betroffenen Bevölkerung zu helfen und die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen. Kernstück des Plans ist der allmähliche Aufbau der Polizei sowie von Verwaltungs- und Justizbehörden im Osten des Landes, die den Platz der kongolesischen Armee einnehmen sollen. Die Umsetzung des Plans dürfte jedoch sehr problematisch werden – nicht zuletzt deshalb, weil die Sicherheitslage im Osten nach wie vor kritisch ist und die Regierung keine Strategie für eine grundlegende Reform der Streitkräfte hat.

In der Stadt Dogo, Provinz Equateur, im Nordwesten der DR Kongo, brach Gewalt auf interkommunaler Ebene aus. Dabei kamen mindestens 100 Menschen ums Leben, rund 92000 wurden vertrieben.

Rechtswidrige Tötungen

Bewaffnete Gruppen und die Armee waren für Hunderte von ungesetzlichen Tötungen und tätlichen Angriffen auf Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen verantwortlich, die vor allem während der Offensive Kimia II begangen wurden.

  • Bei Operationen gegen die FDLR töteten Soldaten der regulären Armee zwischen dem 27. und dem 30. April 2009 in einem Flüchtlingslager bei Shalio im Gebiet Walikale, Nordkivu, mindestens 100 Zivilisten, vor allem Frauen und Kinder.

  • Ganz offenkundig aus Rache tötete die FDLR daraufhin am 10. Mai in Busurungi, Gebiet Walikale, mindestens 96 Zivilisten. Einige Opfer verbrannten bei lebendigem Leib in ihren Häusern.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Die Militäroperationen im Osten der DR Kongo lösten eine sprunghafte Zunahme von Vergewaltigungen aus. Auch aus anderen Landesteilen, die nicht von Kampfhandlungen betroffen waren, wurde über hohe Vergewaltigungszahlen berichtet, so u. a. aus den Städten Lubumbashi und Kinshasa.

  • Im Juni 2009 berichtete das medizinische Versorgungszentrum einer NGO, es nehme pro Monat rund 60 neue Fälle von Vergewaltigungen an Frauen und Mädchen auf, die im Süden des Gebiets um Lubero, Nordkivu, von Armeeangehörigen, Mitgliedern der FDLR und anderen Milizen begangen wurden.

Kinderrechte

Im Januar 2009 trat ein neues Kinderschutzgesetz in Kraft. Das Gesetz sieht eine ganze Palette administrativer, gerichtlicher, erzieherischer und gesundheitlicher Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor. Unter anderem stellt es Folterung, Entführung und Menschenhandel mit Kindern sowie sexuelle Gewalt gegen Kinder unter Strafe. Das Gesetz verbietet es außerdem bei Strafe, Kinder für die Streitkräfte, bewaffnete Gruppen und die Polizei anzuwerben und im Kampf einzusetzen. Das Gesetz wurde de facto jedoch kaum beachtet.

Im Januar stellte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes fest, dass die Regierung und bewaffnete Gruppen gleichermaßen für massive Verstöße gegen das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes verantwortlich seien. Der Ausschuss erwähnte u. a. die Anwerbung und den Einsatz von Kindern bei kriegerischen Auseinandersetzungen. Weitere Verstöße, deren Opfer Kinder sind, seien Entführungen, Folterungen und andere Misshandlungen, willkürliche Festnahmen, rechtswidrige Inhaftierungen sowie das hohe Ausmaß von sexueller Gewalt und wirtschaftlicher Ausbeutung. Der Ausschuss äußerte sich besorgt über die hohe Kindersterblichkeit und die besonders bei Mädchen niedrige Einschulungsrate. Im November berichtete das UN-Kinderhilfswerk UNICEF, dass in der DR Kongo mehr als 43000 Kinder in Bergwerken arbeiten.

  • Im April 2009 sahen Delegierte von Amnesty International mit eigenen Augen, wie Kinder in einem Goldbergwerk in Goné, Gebiet Mwenga, Südkivu, arbeiteten. Andere Schürfer benutzten ohne jegliche Schutzmaßnahmen Quecksilber, um Goldpartikel aus dem Schlamm von Flussbetten herauszuwaschen.

Kindersoldaten

Im Osten der DR Kongo kämpften immer noch 3000–4000 Kinder – unter ihnen auch neue Rekruten – in den Reihen bewaffneter Gruppen. In der Provinz Orientale im Nordosten des Landes verschleppte die LRA mehrere hundert Menschen, überwiegend Kinder. Sie mussten als Haussklaven arbeiten oder wurden als Sexsklavinnen missbraucht und gezwungen, für die LRA zu kämpfen. Auch in der kongolesischen Armee kämpften nach wie vor zahlreiche Kinder, obwohl diese seit 2004 offiziell keine Kinder mehr rekrutiert. Unter ihnen waren auch Kinder aus den Reihen bewaffneter Gruppen, die 2009 in die Armee integriert worden waren. Die Armee benutzte Kinder bei Militäroperationen als Träger. Programme der UN und von NGOs zum Schutz von Kindern und zur Wiedereingliederung ehemaliger Kindersoldaten in das Zivilleben waren nach wie vor unterfinanziert.

Flüchtlinge und Binnenvertriebene

Ende 2009 gab es in der DR Kongo rund 2 Mio. Binnenvertriebene. Unter ihnen waren Hunderttausende, die ihre Heimat durch die Offensive Kimia II verlassen mussten. Ungefähr die Hälfte der Vertriebenen waren Kinder. Mehrere Zehntausend Vertriebene, die sich in unsicheren Regionen befanden, waren nach wie vor von humanitärer Hilfe abgeschnitten. Viele Vertriebene waren durch ihre tage- bzw. wochenlange Flucht in sehr schlechter gesundheitlicher Verfassung.

Von Januar bis Oktober 2009 wies Angola schätzungsweise 160000 Staatsbürger der DR Kongo aus (siehe Länderbericht Angola). Die Abschiebungsaktionen erreichten im September ihren Höhepunkt. Die willkürlichen Massenabschiebungen fanden unter fürchterlichen humanitären Bedingungen statt. Die angolanischen Sicherheitskräfte zeichneten dabei noch für weitere Menschenrechtsverletzungen, darunter sexuelle Gewalt, Folterungen und andere Misshandlungen, verantwortlich. Zahlreiche Ausgewiesene sollen bei Flussüberquerungen umgekommen oder in überfüllten Fahrzeugen erstickt sein. Aus Rache wiesen die Behörden der DR Kongo ihrerseits ebenfalls im September Tausende von Angolanern aus, darunter eine unbestimmte Zahl von anerkannten Flüchtlingen. Im Oktober vereinbarten Angola und die DR Kongo die Einstellung der Ausweisungen.

Waffenhandel und Ausbeutung der Bodenschätze

Im Oktober kam eine UN-Expertengruppe zu dem Schluss, dass sowohl die Armee der DR Kongo als auch die FDLR und andere bewaffnete Gruppen nach wie vor von der systematischen Ausbeutung der Rohstoffvorkommen in der DR Kongo profitierten. In ihrem Bericht nannte die Gruppe Beispiele dafür, dass die FDLR Gold nach Uganda, Burundi und in die Vereinigten Arabischen Emirate schmuggelte und dass Angehörige der Regierungsarmee und der FDLR zusammenarbeiteten. Außerdem führte sie Indizien dafür auf, dass die FDLR über Tansania und Burundi möglicherweise mit Waffen versorgt wurde. Des Weiteren wurde in dem Bericht der Vorwurf erhoben, dass der CNDP trotz seiner Integration in die Armee der DR Kongo nach wie vor die Kontrolle über den größten Teil seines Waffenarsenals habe. In dem Bericht wurden Beweise aufgeführt, dass der Staat keinerlei Anstalten machte, sich an das Waffenembargo und die Sanktionen der UN zu halten. Nach Ansicht der Expertengruppe wurde dadurch die Glaubwürdigkeit des Sanktionsregimes gravierend ausgehöhlt.

  • Im April 2009 berichtete ein Unteroffizier der Armee Amnesty International, dass die Armee im Gebiet von Walungu, Provinz Südkivu, systematisch ein großes Kassiterit-Bergwerk ausbeute. Der Profit werde zwischen zwei Brigaden der Armee und der Regionalkommandantur der Armee in Bukavu aufgeteilt.

Folter und andere Misshandlungen

Nach wie vor verübten Angehörige des Militärs, der Polizei und der Geheimdienste routinemäßig Folterungen und Misshandlungen an Menschen in ihrem Gewahrsam. Bewaffnete Gruppen waren ebenfalls für derartige Übergriffe verantwortlich. In sämtlichen Hafteinrichtungen herrschten derart harte Bedingungen, dass von grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gesprochen werden musste. Zahllose Häftlinge und Untersuchungshäftlinge verhungerten oder starben, weil ihre Krankheiten nicht behandelt wurden. Frauen, die sich in Hafteinrichtungen befanden, wurden vergewaltigt und auf andere Weise sexuell missbraucht. Es gab zahlreiche Massenausbrüche aus Gefängnissen und Hafteinrichtungen. Unter den Ausbrechern waren auch Armeeangehörige, die wegen Menschenrechtsverletzungen angeklagt bzw. verurteilt worden waren.

  • Im Juni 2009 wurden 20 weibliche Häftlinge bei einem versuchten Massenausbruch im Muzenze-Gefängnis in Goma vergewaltigt. Die Frauen wurden in ihren Zellen von Militärgefangenen überfallen. Diese hatten Waffen bei sich, die in das Gefängnis hineingeschmuggelt worden waren.

Todesstrafe

Militärgerichte verurteilten 2009 zahlreiche Menschen zum Tode, darunter auch Zivilisten. Es wurden keine Hinrichtungen gemeldet.

Menschenrechtsverteidiger und das Recht auf freie Meinungsäußerung

Eine Reihe von Menschenrechtsverteidigern wurde willkürlich festgenommen und im Gewahrsam misshandelt. Die Morddrohungen gegen Menschenrechtsverteidiger und Journalisten nahmen zu. Sie wurden gewöhnlich als SMS-Nachricht verschickt. Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden strafrechtlich verfolgt, weil ihre Organisationen Berichte veröffentlicht hatten, in denen die Behörden kritisiert wurden. Gewerkschaftsmitglieder und Journalisten wurden festgenommen, weil sie Ministern und anderen Amtsträgern der Regierung Korruption vorgeworfen hatten. Die Regierung drohte kongolesischen und ausländischen Journalisten, sie vor Militärgerichte zu bringen, falls sie Artikel veröffentlichen sollten, die von der Regierung als eine Beleidigung der Streitkräfte bewertet würden.

  • Im September 2009 wurde Golden Misabiko, Vorsitzender der Menschenrechtsorganisation Association Africaine de défense des Droits de l’Homme (ASADHO/Katanga), in Abwesenheit zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, wovon acht Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Man warf ihm vor, "Falschinformationen, die dazu geeignet sind, die Bevölkerung zu beunruhigen oder aufzuwiegeln," verbreitet zu haben. Damit reagierten die Behörden auf einen Bericht der NGO, in dem staatlichen Amtsträgern Komplizenschaft bei der illegalen Ausbeutung des Uranbergwerks von Shinkolobwe vorgeworfen wurde.

  • Robert Ilunga, Präsident von Les Amis de Nelson Mandela (Freunde von Nelson Mandela – ANMDH), einer NGO, die sich für die Menschenrechte engagiert, wurde im August 2009 von den Geheimdiensten in Kinshasa festgenommen. Ihm wurden "die Verbreitung von Falschinformationen" und "Verleumdung" angelastet. Hintergrund war ein Bericht der ANMDH über die mutmaßliche Misshandlung von Arbeitern in einer Fabrik in Kasangulu, Provinz Bas-Congo. In dem Bericht hieß es, dass eine "prominente Dame" an dem Unternehmen beteiligt sei. Nach Auffassung der Behörden war dies eine Anspielung auf Olive Lembe, die Ehefrau von Staatspräsident Joseph Kabila. Nach neun Tagen Haft ohne Kontakt zur Außenwelt wurde Robert Ilunga in das Zentralgefängnis von Kinshasa überstellt. Im Oktober entschied ein Gericht in Kinshasa, ihn vorläufig aus der Haft freizulassen. Ein Termin für den Prozess gegen ihn wurde nicht genannt.

Straflosigkeit

Im Juli kündigte die Regierung an, gegenüber Menschenrechtsverletzungen, die von ihren Einheiten begangen würden, künftig eine Politik der Null-Toleranz zu verfolgen. In den Provinzen Nord- und Südkivu mussten sich zahlreiche Soldaten und Offiziere niederen Rangs vor einem Feldgericht wegen Menschenrechtsverletzungen einschließlich Vergewaltigungen verantworten. Allerdings weigerte sich die Regierung, den vom Internationalen Strafgerichtshof (ICC) per Haftbefehl gesuchten Bosco Ntaganda an den ICC auszuliefern. Dort soll er sich wegen Kriegsverbrechen verantworten. Die Regierung lehnte es ferner ab, hochrangige Armeeangehörige, die verdächtigt wurden, gravierende Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben, bis zum Ende der Ermittlungen und der Prozesseröffnung vom Dienst zu suspendieren. Bosco Ntaganda und viele der unter Verdacht stehenden Militärangehörigen hatten bei der Offensive Kimia II die Funktion von Befehlshabern. Im März verurteilte ein Militärgericht den früheren Anführer der Mayi-Mayi-Milizen Kyungu Mutanga alias Gédéon zum Tode, weil es ihn für schuldig befand, in der Provinz Katanga von 2004 bis 2006 Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Revolten und "Terrorhandlungen" begangen zu haben.

Internationale Rechtsprechung

Im November verhafteten die deutschen Behörden die Nummer eins der FDLR, Ignace Murwanashyaka, und seinen Stellvertreter Straton Musoni. In Berichten hieß es, den Verhaftungen wegen des Vorwurfs der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wegen Kriegsverbrechen, welche die FDLR im Osten der DR Kongo begangen hat, seien jahrelange Ermittlungen vorausgegangen. Es handle sich um die ersten Verhaftungen hochrangiger politischer und militärischer Führer, denen vorgeworfen werde, in den Provinzen Nord- und Südkivu Verbrechen begangen zu haben. Andere Anführer bewaffneter Gruppen, denen Kriegsverbrechen und andere gravierende Menschenrechtsverstöße in der DR Kongo vorgeworfen wurden, blieben im Ausland und wurden strafrechtlich nicht verfolgt. Einer von ihnen war Laurent Nkunda, der entmachtete Anführer des CNDP, der im Januar 2009 von ruandischen Truppen festgenommen worden war.

Im Januar begann vor dem ICC das Verfahren gegen Thomas Lubanga. Ihm wurden Kriegsverbrechen vorgeworfen, weil er Kinder unter 15 Jahren für den Kriegsdienst rekrutiert und sie bei Kämpfen eingesetzt haben soll. Das Verfahren dauerte Ende 2009 noch an. Die Prozesse gegen Germain Katanga und Mathieu Ngudjolo Chui begannen im November. Beiden wurden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen, darunter auch die Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren und deren Einsatz bei Kämpfen sowie Mord, Vergewaltigung und sexuelle Versklavung. Die auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit lautenden Anklagepunkte gegen den ehemaligen Vizepräsidenten der DR Kongo, Jean-Pierre Bemba Gombo, wurden im Juni 2009 bestätigt. Bemba war im Juli 2008 an den ICC überstellt worden. Der Prozess gegen ihn soll nun Anfang 2010 beginnen.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte der Organisation hielten sich im März, Juli und Oktober in der DR Kongo auf.

Democratic Republic of Congo: Submission to the UN Universal Periodic Review (AFR 62/009/2009)

Democratic Republic of Congo: Open Letter to President Kabila regarding Bosco Ntaganda (AFR 62/011/2009)

Democratic Republic of Congo: More prosecutions should follow for war crimes in the Kivus (AFR 62/019/2009)

Democratic Republic of Congo: Governments launching offensives against armed groups must take precautions to avoid civilian casualties, 20 January 2009

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