Kasachstan 2010
Amtliche Bezeichnung: Republik Kasachstan Staatsoberhaupt: Nursultan Nasarbajew Regierungschef: Karim Massimow Todesstrafe: für gewöhnliche Straftaten abgeschafft Einwohner: 15,6 Mio. Lebenserwartung: 64,9 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 34/26 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,6%
Unter Folter erpresste "Geständnisse" wurden nach wie vor als Beweismittel vor Gericht zugelassen. Strafprozesse entsprachen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Folterungen und Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte waren weiterhin an der Tagesordnung, vor allem durch Mitarbeiter des kasachischen Inlandsgeheimdiensts (KNB) bei Einsätzen im Namen der nationalen Sicherheit und im Kampf gegen Terrorismus und Korruption. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit blieben nach wie vor eingeschränkt.
Hintergrund
Im Mai 2009 stimmte Staatspräsident Nursultan Nasarbajew einem Nationalen Handlungsplan für Menschenrechte für die Jahre 2009 bis 2012 zu, um die Besorgnis einheimischer sowie internationaler Menschenrechtsorganisationen zu zerstreuen, dass Kasachstan kurz vor Übernahme des Vorsitzes der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Januar 2010 seinen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte nicht nachkomme.
Im Juli unterzeichnete der Staatspräsident Ergänzungen zu einem Gesetz über das Internet, die sämtliche Online-Quellen als Massenmedien einstufen und sie denselben strengen Vorschriften unterwerfen, wie sie für andere Massenmedien gelten. Für Kritik am Staatspräsidenten oder an Regierungsvertretern drohen seitdem strafrechtliche Konsequenzen.
Folter und andere Misshandlungen
Im November entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Verfahren Kaboulov gegen die Ukraine, dass die Auslieferung von Straftatverdächtigen nach Kasachstan, darunter auch Amir Damirovich Kaboulov, eine Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention bedeuten würde, da die Betroffenen in großer Gefahr wären, Opfer von Folterungen oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu werden. Trotz Änderungen des Strafrechts und der Strafprozessordnung mit dem Ziel, missbräuchliche Praktiken zu unterbinden, blieben Folterungen und andere Misshandlungen weit verbreitet. "Geständnisse", die dem Vernehmen nach unter Folter erpresst worden waren, wurden nach wie vor als Beweismittel vor Gericht zugelassen. Und es wurden auch weiterhin Personen länger ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten als die nach kasachischem Recht statthaften drei Stunden. Trotz Empfehlungen des UN-Ausschusses gegen Folter vom November 2008 fehlte nach wie vor eine klare Definition des Begriffs der Inhaftierung.
Nach seinem Besuch in Kasachstan im Mai 2009 stellte der UN-Sonderberichterstatter über Folter fest, er habe "zahlreiche 'glaubwürdige Beschwerden' über Schläge mit Händen und Fäusten, sandgefüllten Plastikflaschen und Polizeiknüppeln erhalten". Ihm sei außerdem "von Tritten, Erstickungsversuchen mit Plastiktüten und Gasmasken berichtet worden, wodurch 'Geständnisse' von Verdächtigen erpresst werden sollten. In mehreren Fällen wurden diese Vorwürfe durch rechtsmedizinische Nachweise erhärtet." < Im Juni 2009 wurden Dmitri Tian und Oleg Evloev von einem Gericht in der Hauptstadt Astana wegen Mordes an einer Frau und deren drei Kindern zu 25 Jahren bzw. lebenslangem Freiheitsentzug verurteilt. Beide Männer erklärten, die Morde nicht begangen zu haben, sondern in Haft gefoltert worden zu sein, um ihnen "Geständnisse" abzupressen. Prozessbeobachtern zufolge wies der Richter die Geschworenen an, die Foltervorwürfe nicht zu beachten. Oleg Evloev soll auf einer von der Polizei nach seiner Festnahme gemachten Videoaufzeichnung von Hämatomen übersät zu sehen gewesen sein, doch ging das Band in Händen der Staatsanwaltschaft verloren. Im November wies der Oberste Gerichtshof die Rechtsmittel beider Angeklagten zurück. Hinsichtlich der Foltervorwürfe fanden keine Ermittlungen statt.
Haftbedingungen
- Inessa Karkhu, eine Buchhalterin, die eine 2007 wegen Betrugs verhängte achtjährige Freiheitsstrafe verbüßte, erhielt nach wie vor nicht die notwendige medizinische Behandlung wegen eines Glaukoms, einer Krankheit, bei der die Sehkraft kontinuierlich abnimmt. Ihr Zustand verschlechterte sich im Lauf des Berichtsjahrs. Es stand zu befürchten, dass sie ihre Sehkraft ganz verlieren könnte, wenn sie nicht unverzüglich behandelt wird. Inessa Karkhu war auf von ihrer Familie besorgte Medikamente angewiesen, was schwierig wurde, als man sie in ein Gefängnis in das etwa 1000 km von der Hauptstadt Astana entfernte Almaty verlegte. Infolge internationalen Drucks wurde Inessa Karkhu im November von einem unabhängigen Augenarzt untersucht, der feststellte, dass die Krankheit erheblich fortgeschritten war und beide Augen betraf. Dennoch hatte Inessa Karkhu bis Ende 2009 noch immer nicht die empfohlene medizinische Behandlung erhalten.
Antiterrormaßnahmen und Sicherheit
Der Inlandsgeheimdienst (KNB), der Sondereinsätze zur Wahrung der nationalen Sicherheit und gegen Korruption durchführt, ging nach wie vor mit Antiterrormaßnahmen gegen Minderheiten vor, denen unterstellt wurde, dass sie die nationale und regionale Sicherheit gefährden könnten. Besonders betroffene Gruppen waren Asylsuchende und Flüchtlinge aus Usbekistan sowie Mitglieder oder vermeintliche Mitglieder islamischer Gruppierungen oder islamistischer Parteien, die in Kasachstan entweder nicht registriert oder verboten waren. Manche im Blickfeld der Öffentlichkeit stehenden politischen Akteure, die bei Einsätzen gegen die Korruption ins Visier geraten waren, wurden nach wie vor willkürlich und ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten.
Im Mai erklärte der UN-Sonderberichterstatter über Folter, dass Angehörige "mancher Gruppierungen stärker als andere Gefahr laufen, zu Opfern grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung zu werden". Er merkte an, dass die Wahrscheinlichkeit, einer solchen Behandlung unterzogen zu werden, für Ausländer "über dem Durchschnitt" lag. Mitarbeiter des KNB wurden beschuldigt, in ihrer Zuständigkeit unterstehenden Hafteinrichtungen vor der Anklageerhebung sowie in Untersuchungshaft routinemäßig Folterungen und andere Misshandlungen verübt zu haben. Öffentliche Kontrollkommissionen, die beauftragt waren, Hafteinrichtungen zu inspizieren, erhielten keinen Zugang zu Einrichtungen des KNB.
- Im September 2009 nahmen bewaffnete und maskierte KNB-Angehörige in Almaty eine nächtliche Razzia in den Wohnungen dreier Flüchtlinge und zweier Asylsuchender aus Usbekistan vor. Die Beamten, die sich nicht auswiesen, nahmen die Männer fest und brachten sie zum Verhör an einen unbekannten Ort, der später als das KNB-Gebäude in Almaty identifiziert wurde. Berichten zufolge wurden die Männer in Handschellen gelegt und geschlagen mit der Folge, dass einer eine gebrochene Nase davontrug; außerdem zog man ihnen Plastiktüten über den Kopf. Die Betroffenen berichteten, dass die KNB-Beamten sie wegen angeblichen Mordes an einem Polizisten mit der Auslieferung nach Usbekistan bedroht hätten. Einige Stunden später kamen sie ohne Anklageerhebung wieder auf freien Fuß. Während der Haft hatte man ihnen den Kontakt zu ihren Angehörigen, einem Rechtsbeistand oder einem Vertreter des UNHCR, des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen, verweigert. Ein Sprecher des KNB bestritt später jeglichen Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt und bezeichnete die Razzien und Inhaftierungen als reine Personenkontrollen.
Unfaire Gerichtsverfahren
Strafverfahren blieben weiterhin hinter internationalen Standards für faire Gerichtsverhandlungen zurück, wodurch die Rechtsstaatlichkeit untergraben wurde.
- Im September 2009 wurde Jevgenij Zhovtis, ein bekannter Menschenrechtsverteidiger und Direktor des Internationalen Büros für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit (Kazakhstan International Bureau for Human Rights and the Rule of Law), zu vier Jahren Haft verurteilt, nachdem ein Gericht ihn für schuldig befunden hatte, im Juli bei einem Verkehrsunfall den Tod eines Fußgängers verursacht zu haben. Jevgenij Zhovtis hatte gestanden, den Fußgänger mit seinem Auto erfasst und tödlich verletzt zu haben, plädierte aber auf nicht schuldig im Sinne der auf Vorsatz lautenden Anklage. Ein Berufungsgericht bestätigte im Oktober das Urteil. Das Verfahren blieb Berichten zufolge hinter nationalen und internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren zurück. Das Versäumnis, Jevgenij Zhovtis darüber zu informieren, dass man ihn als Verdächtigen vernahm und nicht als Zeugen, beraubte ihn während der Ermittlungen einer Reihe von Rechten, darunter die Rechte, die Aussage zu verweigern und Einblick in rechtsmedizinische Gutachten zu erhalten. Im Oktober verlegte man Jevgenij Zhovtis in ein offenes Gefängnis in Ust-Kamenogorsk. Seine Anwälte legten Widerspruch gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts ein.
Recht auf Religionsfreiheit
Das Recht auf freie Religionsausübung blieb weiterhin eingeschränkt. Religiöse Minderheiten berichteten unvermindert von Schikanen durch die Polizei und lokale Behörden. Muslime, die außerhalb staatlich zugelassener Moscheen beteten, wie etwa Anhänger der Ahmadi-Gemeinschaft und der Salafisten-Bewegung, wurden dem Vernehmen nach zunehmend von der Polizei und dem Inlandsgeheimdienst KNB ins Visier genommen.
- Im März 2009 führten der KNB und die lokale Polizei wiederholt Razzien gegen die muslimische Ahmadi-Gemeinschaft in Semipalatinsk durch, sobald sich die Mitglieder der Gemeinschaft zum Freitagsgebet versammelten. Wie verlautete, wurden die Anwesenden gezwungen, Angaben zu ihrer Person zu machen. Während einer dieser Razzien wurden Mitglieder der Gemeinschaft festgenommen und auf dem örtlichen Polizeirevier stundenlang vernommen.
Im Februar befasste sich der Verfassungsrat auf Antrag des Staatspräsidenten mit einem umstrittenen Gesetzentwurf über das Recht auf Meinungsfreiheit, der die Rechte religiöser Minderheiten massiv einschränken würde. Der Verfassungsrat entschied, dass der Gesetzentwurf weder mit der Verfassung noch mit internationalen Menschenrechtsverpflichtungen vereinbar sei. Eine revidierte Fassung des Gesetzentwurfs war bis Ende 2009 noch nicht fertiggestellt worden.
Amnesty International: Mission und Bericht
Delegierte von Amnesty International besuchten Kasachstan im Juni.
Kazakhstan: Submission to the UN Universal Periodic Review (EUR 57/001/2009)