Amnesty Report Griechenland 18. Mai 2010

Griechenland 2010

Amtliche Bezeichnung: Hellenische Republik Staatsoberhaupt: Karolos Papoulias Regierungschef: Giorgos Andrea Papandreou (löste im Oktober Kostas Karamanlis im Amt ab) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 11,2 Mio. Lebenserwartung: 79,1 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 5/4 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 97,1%

Im Jahr 2009 wurden weitere Fälle von Misshandlungen durch Polizeibeamte bekannt. Ein neuer Präsidialerlass beließ Asylsuchenden kein effektives Einspruchsrecht gegen eine Ablehnung ihrer Anträge. Es gab Meldungen, dass Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus und mögliche Asylbewerber willkürlich aus Evros ausgewiesen worden sind. Bis zu 100 Personen verloren dem Vernehmen nach ihr Obdach und blieben ohne Zugang zu Leistungen der Grundversorgung, nachdem eine große Anzahl Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus und Asylsuchende einen Campingplatz in Patras zwangsweise räumen mussten. Die Haftbedingungen in mehreren Haftzentren für Migranten wie auch in Gefängnissen boten weiterhin Anlass zur Sorge. Bei Anschlägen bewaffneter Oppositionsgruppen wurden Menschen verletzt.

Hintergrund

Bewaffnete Oppositionsgruppen verübten mehrere Anschläge, einer davon galt einer Polizeistation. Einige Banken sowie die Häuser eines ehemaligen Parlamentsabgeordneten und eines Europaparlamentariers waren ebenfalls Zielscheibe von Anschlägen. Ein Polizeibeamter wurde getötet und sieben weitere verletzt, drei davon schwer.

Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten

Mit Besorgnis wurde zur Kenntnis genommen, dass die Polizeibehörden an den Grenzübergängen Asylanträge häufig nicht amtlich registriert und damit den Antragstellern den Zugang zum Asylverfahren verwehrt hatten. Im Juni wurden durch einen neuen Präsidialerlass nachteilige Änderungen der Verfahren zur Feststellung des Flüchtlingsstatus eingeführt. Zu den in dem neuen Erlass enthaltenen Änderungen gehörte die Abschaffung des Berufungsausschusses. Dadurch wurde den Asylsuchenden ein effektives Einspruchsrecht gegen Entscheidungen der ersten Instanz genommen. Es blieb lediglich die Möglichkeit einer juristischen Überprüfung von Urteilen durch den Staatsrat, die sich jedoch auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung beschränkt. Im Juli verkündete der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) seine Entscheidung, sich so lange nicht mehr an Asylverfahren zu beteiligen, bis substanzielle Änderungen eingeführt worden seien. Zum Jahresende kündigte die neue Regierung Pläne zur Reform der Asylanerkennungsverfahren an sowie zur Schaffung einer neuen unabhängigen Asylbehörde und zur Einrichtung von Untersuchungszentren für Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus an den Grenzkontrollstellen. Um Vorschläge zu diesen Punkten auszuarbeiten, wurden Expertenkomitees eingesetzt.

Mehrere Personen wurden in Länder abgeschoben, in denen sie der Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren.

  • Im Juli 2009 wurden18 kurdische Asylsuchende türkischer Nationalität, darunter vier unbegleitete Minderjährige, in die Türkei abgeschoben. Die Polizei, die für ihre in Chania auf Kreta erfolgte Festnahme verantwortlich war, hatte es abgelehnt, für die vier Minderjährigen Anträge auf Asylgewährung einzureichen und die Anträge der 14 Erwachsenen an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.

Zwischen Juni und August 2009 überstellten die Behörden zahlreiche Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus und mögliche Asylsuchende aus den Haftzentren für Migranten auf den griechischen Inseln in die Grenzregion Evros. Lokale und internationale NGOs berichteten über die willkürliche Ausweisung einiger Mitglieder dieser Gruppen. Im Juni wurde mit dem Gesetz 3772/2009 die Möglichkeit der administrativen Ausweisung von "Fremden" geschaffen. Diese besteht, wenn eine Person straffällig wurde, auch wenn es sich nur um Delikte handelt, die mit drei Monaten Freiheitsentzug bestraft werden. Asylsuchende und Flüchtlinge wurden vom Geltungsbereich dieser Bestimmung nicht ausdrücklich ausgenommen. Das gleiche Gesetz verlängerte die Dauer der Verwaltungshaft von drei auf sechs Monate. Unter gewissen Umständen kann die Haftzeit um bis zu zwölf Monate verlängert werden. Somit sind insgesamt bis zu 18 Monate Verwaltungshaft möglich.

Es gab nach wie vor Berichte über problematische Zustände in den Haftanstalten für Migranten. Dazu zählten Überbelegung, unhygienische Verhältnisse, unzureichende Verpflegung, nicht vorhandene Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung im Freien und fehlender Zugang zur Außenwelt und zur Gesundheitsversorgung. Im Juni traf der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter die Feststellung, dass "die Haftbedingungen, denen die große Mehrheit der illegalen Migranten während ihres Freiheitsentzugs in Griechenland ausgesetzt sind, weiterhin inakzeptabel sind". In einigen Einrichtungen wurden unbegleitete Minderjährige bis zu zweieinhalb Monate eingesperrt, da in den für Minderjährige vorgesehenen Aufnahmezentren zu wenige Plätze vorhanden waren.

  • Im August 2009 traten etwa 150 unbegleitete Minderjährige in der Haftanstalt Pagani in Lesbos in einen Hungerstreik, um gegen ihre Haftbedingungen zu protestieren. Die Anstalt wurde im November vorübergehend geschlossen.

  • Im Juli 2009 musste eine große Anzahl von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus und von Asylsuchenden, zu denen auch unbegleitete Minderjährige gehörten, zwangsweise einen Campingplatz in Patras räumen. Zwischen 80 und 100 Personen wurden dadurch obdachlos und hatten keinen Zugang zu Wasser, sanitären Anlagen und medizinischer Versorgung. Im selben Monat wurde ein nicht genutztes Gerichtsgebäude in Athen, in dem etwa 100 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus gelebt hatten, rechtswidrig zwangsgeräumt.

Rassistisch motivierte Angriffe auf Migranten und Asylsuchende nahmen zu. Im Dezember wurde ein Gesetzentwurf angekündigt, der vorsieht, Migranten der zweiten Generation die Staatsbürgerschaft zuzuerkennen.

Folter und andere Misshandlungen

Im Januar sollen Protestierende, Rechtsanwälte und Journalisten nach einer Demonstration von der Polizei misshandelt worden sein.

  • Der für die Erschießung von Alexis Gregoropoulos im Dezember 2008 verantwortliche Beamte der Sondereinsatzkräfte wurde des vorsätzlichen Totschlags angeklagt. Gegen einen zweiten Beamten erging Anklage wegen Mittäterschaft. Ihr Prozess war Ende des Jahres noch anhängig.

Im Verlauf des Jahres gab es Meldungen, nach denen die Polizei bei Demonstrationen unverhältnismäßige Gewalt angewandt habe. Es wurde über die häufige willkürliche Einlieferung von Protestierenden in Polizeistationen, Misshandlungen an friedfertigen Demonstranten durch die Polizei und die Verletzung von Demonstranten durch Polizeimotorräder während der Proteste im Dezember berichtet.

Während des ganzen Jahres trafen Berichte über Misshandlungen durch Polizeibeamte ein. Angehörige schutzbedürftiger Gruppen wie Asylsuchende, Migranten und Roma waren besonders davon betroffen.

  • Am 3. April 2009 soll Arivan Osman Aziz, ein kurdischer Migrant aus dem Irak, im Hafen von Igoumenitsa von einem Beamten der Küstenwache schwer geschlagen worden sein. Er starb vier Monate später an den Folgen seiner Verletzungen. Ende 2009 war die Untersuchung des Falls noch nicht abgeschlossen.

  • Im Mai 2009 soll ein Polizeibeamter den Koran eines syrischen Migranten während einer Identitätsüberprüfung zerstört haben. Die vereidigte administrative Untersuchung des Vorfalls war bis zum Jahresende noch nicht abgeschlossen. Die Gemeinschaft der muslimischen Migranten führte mehrere Demonstrationen durch, um gegen den Vorfall zu protestieren.

  • Im Oktober 2009 starb Mohamed Kamran Atif, ein Migrant aus Pakistan. 14 Tage vor seinem Tod war er Berichten zufolge während seiner Festnahme und der Haft in einer Polizeiwache in Piräus gefoltert worden. Eine strafrechtliche Ermittlung wurde eingeleitet. < Ebenfalls im Oktober sollen mehrere Asylsuchende und Migranten in der Haftanstalt Pagani auf Lesbos von Polizeiwachpersonal geschlagen worden sein. Der Zwischenfall ereignete sich, nachdem sie nach einem Protest gegen die Haftbedingungen und Haftdauer darum gebeten hatten, einen mit Rauch gefüllten Schlafsaal verlassen zu dürfen. Zu ihnen gehörte auch ein 17-jähriger Palästinenser, der Berichten zufolge schwer geschlagen wurde. Es wurde eine Untersuchung des Vorfalls eingeleitet, in deren Verlauf einige Zeugen aussagten, dass man sie eingeschüchtert habe.

  • Das Verfahren gegen einen Polizeibeamten, der angeklagt worden war, im August 2002 zwei Häftlinge mit Elektroschocks gefoltert zu haben, begann im Dezember 2009. Im Dezember präsentierte die Regierung den Entwurf eines Präsidialerlasses zur Schaffung eines Amtes, das sich mit Fällen von Fehlverhalten durch Polizeibeamte befassen soll. Es wurden Bedenken hinsichtlich der institutionellen Unabhängigkeit und der eingeschränkten Befugnisse des vorgeschlagenen Gremiums geäußert.

Arbeitnehmerrechte

Im Juni schloss der mit der Untersuchung des Angriffs auf die Gewerkschafterin Konstantina Kuneva beauftragte Richter seine Ermittlungen ab, ohne die Täter identifiziert zu haben. Die Rechtsanwälte des Opfers zeigten sich besorgt über die unzureichende Qualität und Gründlichkeit der Voruntersuchung. Im November ordnete der Rat für Vergehen in Athen die Fortführung der Untersuchung in diesem Fall an.

Haftbedingungen

Es trafen Berichte über unmenschliche und erniedrigende Haftbedingungen in Gefängnissen ein, darunter Überbelegung, unzulängliche Einrichtung und fehlender Zugang zu medizinischer Versorgung. Weibliche Gefangene berichteten, dass sie weiterhin der Praxis von Untersuchungen im Intimbereich ausgesetzt seien. Im Dezember wurden Gesetzesänderungen verabschiedet, die der Überbelegung von Gefängnissen und der Verbesserung der Zustände in den Gefängnissen gelten.

Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

Das in Kraft befindliche Gesetz über Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen entsprach noch immer nicht europäischen und internationalen Standards. Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen waren weiterhin Diskriminierung und sogar strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt.

  • Am 31. März 2009 wurde der Kriegsdienstverweigerer Lazaros Petromelidis vom Athener Militärberufungsgericht wegen Gehorsamsverweigerung in zwei Fällen zu 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Im Jahr 2008 hatte ihn das Gericht der ersten Instanz unter der gleichen Anklage zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Ein im Februar erschienener Bericht des Menchenrechtskommissars des Europarats beanstandete die übertrieben restriktive Praxis griechischer Gerichte bei der Registrierung einiger Vereinigungen von Minderheiten und kritisierte die Anordnung zur Auflösung der Türkischen Union von Xanthi (Xanthi Turkish Union). Ähnliche Bedenken hatte bereits der Unabhängige UN-Experte für Minderheiten geäußert. Trotz dieser Stellungnahmen und der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2008 bestätigte das Oberste Gericht Griechenlands im Juni die Entscheidung des Berufungsgerichts, die offizielle Registrierung des Vereins House of Macedonian Civilization nicht zuzulassen.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen

Im März 2009 wurden mehrere Menschen während eines schwulenfeindlichen Angriffs auf eine Bar in Athen verletzt. Es wurde berichtet, dass Polizei und Krankenwagen trotz mehrerer Anrufe nicht auf den Vorfall reagierten.

Menschenhandel

Anlass zu Besorgnis gab die Tatsache, dass die Regierung nicht genug tat, um die Opfer von Menschenhandel zu identifizieren, und dass der von einer Koalition aus NGOs, darunter Amnesty International, vorgeschlagene Entwurf für Leitlinien noch immer nicht angenommen worden ist. Infolge unzureichender staatlicher Finanzierung mussten einige Unterkünfte für die Opfer von Menschenhandel geschlossen werden.

Verletzungen der Rechte der Roma

Obwohl der Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung die bereits ergriffenen Maßnahmen zur sozialen Integration der Roma würdigte, wies er im August mit Besorgnis auf die Hindernisse hin, denen Roma beim Zugang zu Beschäftigung, Wohnung, Gesundheitsversorgung und Bildung gegenüberstehen.

  • Im August 2009 drohte elf Roma-Familien die Zwangsräumung auf dem Gelände einer Mülldeponie auf der Insel Lefkada. Sie waren dort auch anderen Verletzungen ihres Rechts auf angemessenen Wohnraum und Gesundheit ausgesetzt. Ende des Jahres befanden sich die Roma noch in der Siedlung, ohne dass die Behörden ihnen angemessene alternative Unterkünfte angeboten hatten.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International besuchten Griechenland im Juni.

Greece: Alleged abuses in the policing of demonstrations (EUR 25/001/2009)

Greece: Proposed changes to asylum procedures flagrantly violate international law (EUR 25/005/2009)

Greece: Amnesty International reiterates its serious concerns about detention conditions for asylum-seekers following ruling of the European Court of Human Rights (EUR 25/006/2009)

Greece: Amnesty International condemns forced evictions in Patras (EUR 25/007/2009)

Greece: Further forced evictions leave large numbers homeless (EUR 25/008/2009)

Greece: 11 Roma families face forced eviction (EUR 25/009/2009)

Greece: Amnesty International calls on the Government to create a genuinely independent and effective police complaints mechanism (EUR 25/011/2009)

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