Amnesty Report 18. Mai 2010

Eritrea 2010

 

Amtliche Bezeichnung: Staat Eritrea Regierungschef: Isayas Afewerki Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft Einwohner: 5,1 Mio. Lebenserwartung: 59,2 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 78/71 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 64,2%

Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde massiv beschnitten, Kritik an der Regierung unterdrückt. Unabhängiger Journalismus, politische Opposition, nicht eingetragene Religionsgemeinschaften und jegliche zivilgesellschaftliche Betätigung waren in hohem Maße eingeschränkt. Wer als Kritiker der Regierung galt, blieb inhaftiert. Fahnenflüchtige und Personen, die sich der Einberufung entzogen, wurden schikaniert, ins Gefängnis gesteckt und misshandelt. Das galt auch für ihre Familien. Angehörige von Gefangenen sagten, dass die Regierung Kontakte mit dem Ausland kontrolliere und auf diese mit Repressalien reagieren könnte.

Hintergrund

Obwohl die Regierung erklärte, das Land könne sich aus eigener Kraft mit Nahrungsmitteln versorgen, war die Bevölkerung Eritreas weiterhin dringend auf internationale Nahrungsmittelhilfe angewiesen. Geberländer Eritreas und internationale Organisationen spendeten mehrere Millionen US-Dollar an Hilfe. So stellte die EU 122 Mio. Euro zur Verfügung. In bestimmten Landesteilen wurde die Nahrungsmittelknappheit durch Dürren und Versteppung zusätzlich verschlimmert. Die Regierung war immer mehr auf eine 2%-Steuer angewiesen, die sie von den meisten im Ausland lebenden Eritreern einzog.

Viele Eritreer – vor allem junge Menschen – flüchteten nach Äthiopien, Kenia, Uganda und in den Sudan, um der Einberufung zum Militärdienst zu entgehen.

Der UN-Sicherheitsrat, die Afrikanische Union und die USA warfen Eritrea vor, bewaffnete somalische Oppositionsgruppen zu unterstützen. Im Dezember verhängte der UN-Sicherheitsrat mit der Resolution 1907 Sanktionen gegen Eritrea. Diese beinhalteten u. a. ein Waffenembargo. Ferner wurden bestimmte Einzelpersonen und Einrichtungen mit einem Reiseverbot belegt und ihre Vermögenswerte eingefroren. Nach wie vor beließ Eritrea Truppen in dem umstrittenen Gebiet Ras Doumeira und auf der Insel Doumeira, die beide zu Dschibuti gehören, obwohl der UN-Sicherheitsrat in einer Resolution Eritrea zum Rückzug aufgefordert hatte.

Der Schiedsspruch, den die internationale Grenzkommission 2008 im Grenzkonflikt zwischen Eritrea und Äthiopien gefällt hatte, wurde nicht umgesetzt. Eritrea erklärte jedoch, es werde die Entscheidung der Kommission für Entschädigungsansprüche respektieren, die das Land aufgefordert hatte, Äthiopien eine Entschädigung von insgesamt 12,6 Mio. US-Dollar für Menschenrechtsverstöße während des Krieges (1998–2000) zu zahlen.

Religionsfreiheit

Mitglieder verbotener Religionsgemeinschaften liefen auch 2009 Gefahr, Opfer von Schikanen, Festnahmen und Haft ohne Kontakt zur Außenwelt zu werden. Seit 2002 sind in Eritrea nur vier Konfessionen erlaubt: die eritreisch-orthodoxe Kirche, die katholische Kirche, die evangelische Kirche und der Islam.

  • Ungefähr 3000 Mitglieder von nicht registrierten Minderheitenkirchen blieben 2009 inhaftiert.

  • Am 15. Oktober 2009 drangen Angehörige der eritreischen Sicherheitsdienste in die Wohnung von Pastor Tewelde Hailom, einem Kirchenältesten der evangelikalen Full-Gospel-Kirche, ein. Pastor Hailom wurde wegen seines schlechten Gesundheitszustands nicht ins Gefängnis gebracht, wohl aber drei Personen, die in seiner Wohnung angetroffen wurden. Zwei Tage später nahmen die Sicherheitskräfte sieben weitere Mitglieder seiner Kirche fest.

Berichten zufolge sollen mindestens 22 Zeugen Jehovas festgenommen worden sein. Damit befanden sich mindestens 61 Zeugen Jehovas in Haft, weil sie den Militärdienst aus Gewissensgründen verweigerten und sich "religiös betätigt" hatten.

Gewaltlose und andere politische Gefangene

Die Regierung tolerierte keine Kritik und schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit massiv ein.

Politische Gefangene, die 2001 bei einer Verhaftungswelle festgenommen worden waren und seither inhaftiert sind, wurden nach wie vor ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. In den meisten Fällen war nicht bekannt, wo sie sich befinden und wie es ihnen gesundheitlich geht.

Unter den gewaltlosen politischen Gefangenen waren Menschen, die sich der Einberufung zum Militärdienst entzogen hatten, und Fahnenflüchtige, aber auch einige abgelehnte, nach Eritrea abgeschobene Asylbewerber.

Anfang 2009 gab es unbestätigte Berichte, laut denen seit 2002 neun der elf früheren Regierungsbeamten, die auch G-15 genannt werden, in der Haft gestorben sind. Die Gruppe hatte 2001 zu Regierungsreformen aufgerufen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Regierung unterwarf sämtliche Medien einer strengen Kontrolle und reagierte feindselig auf jede Äußerung der staatlichen Medien, hinter der sie Kritik vermutete. Seit 2001 ist unabhängiger Journalismus in Eritrea verboten.

  • Zehn Journalisten, die 2001 gegen das Verbot unabhängiger Medien protestiert hatten, waren nach wie vor ohne Möglichkeit des Kontakts mit der Außenwelt inhaftiert. Möglicherweise sind vier von ihnen seit 2002 in der Haft gestorben.

  • Am 22. Februar 2009 nahmen Angehörige der eritreischen Sicherheitskräfte mindestens 50 Angestellte des Radiosenders Radio Bana fest. Einige kamen wieder frei; eine unbekannte Zahl blieb jedoch in Haft. Gegen die Betroffenen wurde keine Anklage erhoben.

  • Der gewaltlose politische Gefangene Dawit Isaak soll im Januar 2009 in ein Krankenhaus der Luftwaffe in der eritreischen Hauptstadt Asmara eingeliefert worden sein. Er soll schwer erkrankt sein; Ursache und Ausmaß seiner Erkrankung blieben jedoch unklar. Dawit Isaak, der als Journalist für die Tageszeitung Setit arbeitete, war 2001 im Rahmen der Repressionswelle festgenommen worden. Am 19. November 2005 hatte man ihn aus der Haft entlassen, zwei Tage später, als er auf dem Weg in ein Krankenhaus war, jedoch erneut festgenommen.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Wie es in Berichten hieß, flüchteten jeden Monat Hunderte von Eritreern in den Sudan und nach Äthiopien. Unter ihnen waren auch Menschen, die der Einberufung zum Militärdienst entgehen wollten.

Der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) gab im April neue Richtlinien heraus. Er empfahl darin, alle Asylanträge von Eritreern "umfassend zu prüfen", da sich die Menschenrechtslage in Eritrea verschlechtere. Der UNHCR empfahl, abgelehnte Asylbewerber nicht in ihr Heimatland zurückzuschicken und stützte sich dabei auf die Einschätzung der Menschenrechtslage und auf die Behandlung von zurückgekehrten Personen. Trotz der Empfehlung schoben Ägypten und Schweden eritreische Flüchtlinge und Asylbewerber nach Eritrea ab.

  • Im Januar schob Ägypten mindestens 64 Eritreer, die versucht hatten nach Israel zu gelangen, ab.

Schweden schob 2009 entgegen der Richtlinien des UNHCR mindestens acht Personen nach Eritrea ab (siehe Länderbericht Schweden).

Ehemalige Gefangene, denen die Flucht gelungen war, berichteten, dass eritreische Sicherheitsbeamte vor allem wissen wollten, was abgelehnte Asylbewerber im Rahmen ihres Asylverfahrens über Eritrea erzählt hätten. Alle Aussagen über Verfolgung in Eritrea würden als Landesverrat gewertet.

Militärdienst

Der nationale Militärdienst ist für Männer und Frauen im Alter von mindestens 18 Jahren obligatorisch. Er dauert eigentlich 18 Monate, wobei sechs Monate Dienst an der Waffe sind und auch häufig Zwangsarbeit geleistet werden muss; der Militärdienst ist auf unbestimmte Zeit verlängerbar. Entlassene müssen sich häufig als Reservisten zur Verfügung halten. Der überwiegende Teil der erwachsenen Bevölkerung ist im nationalen Wehrdienst gebunden. Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen sind vom Militärdienst nicht ausgenommen. Menschen, die sich dem Wehrdienst entziehen, werden drakonisch bestraft, u. a. drohen ihnen Folter und Haft ohne Gerichtsverfahren. Auch Angehörige von Fahnenflüchtigen und Menschen, die sich der Einberufung entzogen hatten, wurden in einigen Fällen schikaniert, in Haft genommen und gefoltert.

Angehörige der Zeugen Jehovas waren besonders gefährdet, weil sie den Militärdienst aus Gewissensgründen verweigern.

Folter und andere Misshandlungen

Kritiker der Regierung wurden verhört, gefoltert und auf andere Weise misshandelt. Die Behörden versuchten so, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Häufig wurden Gefangene ausgepeitscht, getreten oder mussten lange Zeit gefesselt in schmerzhaften Stellungen ausharren.

Die Haftbedingungen waren extrem schlecht. Viele Gefangene wurden in unterirdischen Zellen ohne Tageslicht festgehalten. Die Zellen waren überfüllt, feucht und unhygienisch.

Gefangene waren oft stundenlang der Sonne ausgesetzt oder wurden in Schiffscontainern eingesperrt, in denen extreme Temperaturschwankungen herrschten.

Gefangene aus religiösen Gründen sollen im Gewahrsam an den Folgen der schlechten Haftbedingungen, von Misshandlungen oder, weil therapierbare Krankheiten nicht behandelt wurden, gestorben sein.

  • Dem Vernehmen nach starben im Januar 2009 die beiden Christen Mogos Hagos Kiflom und Mehari Gebreneguse Asegedom in einem Gefängnis.

  • Der 43-jährige Yemane Kahasay Andom, ein Mitglied der Kale-Hiwot-Kirche, starb Berichten zufolge am 29. Juli 2009 an den Folgen von Folterungen. Er war in einer unterirdischen Einzelzelle inhaftiert gewesen und soll sich geweigert haben, ein Dokument zu unterschreiben, in dem er seiner Religion abschwor.

Amnesty International: Bericht

Eritrea: Submission to the UN Universal Periodic Review (AFR 64/001/2009)

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