Belgien 2010
Amtliche Bezeichnung: Königreich Belgien Staatsoberhaupt: König Albert II. Regierungschef: Yves Leterme (löste im November Herman Van Rompuy im Amt ab) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 10,6 Mio. Lebenserwartung: 79,5 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 6/5 pro 1000 Lebendgeburten
Nach zahlreichen Protesten wurden Maßnahmen erlassen, die es einigen Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus ermöglichten, ihren Status zu legalisieren. Der föderale Ombudsmann kritisierte die Bedingungen in den geschlossenen Zentren für Migranten und Asylsuchende und forderte eine Reform. Zahlreiche Asylsuchende lebten in unzulänglichen Unterkünften oder waren obdachlos. Belgien erteilte einem ehemaligen Häftling aus Guantánamo Bay eine Aufenthaltsgenehmigung. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über Misshandlungen und übermäßige Gewaltanwendung durch Ordnungskräfte.
Flüchtlinge und Asylsuchende
Die für die Aufnahme von Asylsuchenden zuständige Föderale Agentur für den Empfang von Asylbewerbern (Fedasil) wurde von den Verwaltungsgerichten wiederholt wegen der fehlenden Bereitstellung von Unterkünften für Asylsuchende verurteilt. Nach Angaben einer nationalen NGO haben über 200 Asylsuchende, darunter Familien mit Kindern, im Oktober auf der Straße geschlafen. Offiziellen Zahlen zufolge, die im September veröffentlicht wurden, waren stets mindestens 1100 Asylsuchende in Hotels und Obdachlosenunterkünften untergebracht, da nicht genügend offizielle Wohnunterkünfte zur Verfügung standen.
Der Minister für Integration gab im Oktober bekannt, dass Fertigmodule bzw. "Container" zur Unterbringung von 700 Asylsuchenden bis Juli 2010 auf dem Gelände bereits existierender Fedasil-Zentren errichtet werden sollen. Außerdem wurde eine Erhöhung des Budgets für die Unterbringung von Asylsuchenden um zusätzliche 16 Mio. Euro angekündigt.
Nach über einem Jahrzehnt legte Belgien zum ersten Mal wieder ein Umsiedlungsprogramm für Flüchtlinge auf. 47 in Jordanien und Syrien lebende irakische Flüchtlinge, darunter auch alleinstehende Frauen mit und ohne Kinder, trafen im September in Belgien ein.
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
- Amnesty International wurde berichtet, dass mindestens ein abgelehnter Asylsuchender möglicherweise willkürlich festgehalten wurde, nachdem er seine Gefängnisstrafe verbüßt hatte. Saber Mohammed, ein irakischer Asylsuchender, war 2005 vom Berufungsgericht in Brüssel wegen Straftaten, die als terroristisch eingestuft wurden, zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Am 27. Oktober 2007 wurde er direkt im Anschluss an die von ihm verbüßte Gefängnisstrafe in Abschiebehaft genommen, um ausgewiesen zu werden. Er hatte im November 2000 einen Asylantrag gestellt, der jedoch 2005 abgelehnt worden war. Ein zweiter Asylantrag wurde im November 2007 gestellt. Im Februar 2007 lehnte der Generalkommissar für Flüchtlinge und Staatenlose Saber Mohammeds Asylantrag ab. Saber Mohammed legte beim Rat für Ausländerstreitsachen (Conseil du contentieux des étrangers) Rechtsmittel gegen den ursprünglichen Ablehnungsbescheid ein. Der Rat wies das Rechtsmittel zurück, merkte in seiner Entscheidung jedoch an, dass Saber Mohammed bei einer Rückkehr in den Irak dem Risiko von Folter und anderen schweren Menschenrechtsverstößen ausgesetzt sei. Saber Mohammed wurde am 5. März 2009, einen Tag nach Einlegen des Rechtsmittels, aus der Abschiebehaft entlassen. Vom Ministerium für Migration und Asyl wurde umgehend eine Residenzpflicht angeordnet, der zufolge er sich innerhalb der Gemeinde Sint-Niklaas aufzuhalten und zweimal täglich bei der Polizei zu melden habe.
Ende 2009 lag Saber Mohammeds Asylantrag dem Staatsrat noch zur Berufung vor. Saber Mohammed hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage wegen willkürlicher Inhaftierung und unmenschlicher Behandlung eingereicht.
Migranten
Im Juli erließ die Bundesregierung eine Anweisung zu Legalisierungsmaßnahmen für Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, die nachweisen können, dass sie an ihrem belgischen Aufenthaltsort integriert sind und bereits seit längerer Zeit auf eine Legalisierung ihres Status warten. Der Einführung dieser Maßnahmen gingen zahlreiche öffentliche Proteste, Besetzungen und Hungerstreiks durch Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus voraus.
Im Juli veröffentlichte das Büro des föderalen Ombudsmanns die Ergebnisse seiner Untersuchung über geschlossene Zentren für Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus und abgelehnte Asylsuchende in Belgien. Der Ombudsmann betonte erneut, dass die Inhaftierung zum Zweck der Migrationskontrolle als letzter Ausweg zu betrachten sei und dieses Prinzip in Belgien nicht immer respektiert werde. Außerdem äußerte er Bedenken angesichts der Lebensbedingungen innerhalb der geschlossenen Hafteinrichtungen. Er führte ernsthafte Mängel im System für die Bearbeitung einzelner Beschwerden an und forderte die Einführung von Rechtsberatungen in den geschlossenen Zentren. Diese Empfehlung sprach auch der Menschenrechtskommissar des Europarats in dem Bericht zu seinem Belgienbesuch im Jahr 2008 aus, der im Juni veröffentlicht wurde. Er forderte die belgischen Behörden zudem auf, die automatische Inhaftierung von Asylsuchenden an der Grenze einzustellen und die Bedingungen in den geschlossenen Zentren zu verbessern.
Antiterrormaßnahmen und Sicherheit
Am 8. Oktober 2009 wurde ein Insasse des US-Gefangenenlagers in Guantánamo Bay nach Belgien überstellt. Die belgischen Behörden bestätigten, dass ihm eine Aufenthaltsgenehmigung gewährt würde, die eine Arbeitserlaubnis einschließt.
Polizei und Sicherheitskräfte
Es gab wiederholt Berichte über Misshandlungen und exzessiven Gewalteinsatz durch Ordnungskräfte.
- Im März 2009 erstattete die Familie von Ebenizer Sontsa, einem abgelehnten Asylbewerber aus Kamerun, der im April 2008 nach einer versuchten Abschiebung am Brüsseler Flughafen Selbstmord begangen hatte, Anzeige wegen Folter und Übergriffen gegen die mit der Abschiebung befassten Polizeibeamten; sie stehen unter Verdacht, Ebenizer Sontsa misshandelt zu haben.