Amnesty Report 17. Mai 2010

Algerien 2010

Amtliche Bezeichnung: Demokratische Volksrepublik Algerien Staatsoberhaupt: Abdelaziz Bouteflika Regierungschef: Ahmed Ouyahiya Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft Einwohner: 34,9 Mio. Lebenserwartung: 72,2 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 35/31 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 75,4%

Personen unter Terrorismusverdacht wurden ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und einige nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Die Behörden schikanierten weiterhin Menschenrechtsverteidiger, Rechtsanwälte und Journalisten. Wer Kritik an Regierungsbeamten übte, riskierte strafrechtliche Verfolgung. Ein neues Gesetz erklärt illegale Migration für strafbar. Die Behörden machten weiterhin keine Anstalten, die vielen tausend Fälle von "Verschwindenlassen" und anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.

Hintergrund

Am 9. April 2009 wurde Abdelaziz Bouteflika im Präsidentenamt bestätigt, nachdem ihm 2008 eine Verfassungsänderung den Weg zu einer dritten Amtszeit geebnet hatte. Am 19. April bekräftigte er, sich weiterhin für den Prozess der "nationalen Versöhnung" einsetzen zu wollen, den er bei seinem Amtsantritt im Jahr 1999 begonnen habe. In diesem Prozess ordnete die Regierung Maßnahmen wie Amnestien an und untermauerte damit die Praxis der Straffreiheit für schwerste Menschenrechtsverletzungen, die während des Binnenkonflikts in den 1990er Jahren begangen worden waren. Damit wird den Opfern ihr Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und angemessene Entschädigungen verwehrt. Während seines Wahlkampfs schlug Bouteflika zudem eine Amnestie für bewaffnete Gruppierungen vor.

Bewaffnete Gruppierungen führten auch 2009 Angriffe durch. Es gab jedoch weniger wahllose Übergriffe auf die Zivilbevölkerung als in den vorhergehenden Jahren. Etwa 30 Zivilisten und 90 Angehörige der Sicherheitskräfte kamen ums Leben, die meisten von ihnen bei Bombenanschlägen auf belebten Plätzen. Zahlreiche mutmaßliche Mitglieder bewaffneter Gruppierungen wurden Berichten zufolge bei Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften oder während Durchsuchungsaktionen getötet. In den meisten Fällen blieben die genauen Umstände im Dunkeln. Dies gibt Anlass zu Befürchtungen, dass einige Personen außergerichtlich hingerichtet worden sind. Die Organisation Al-Qaida im islamischen Maghreb gilt als die aktivste bewaffnete islamistische Gruppe in Algerien. Das Jahr 2009 war auch geprägt von einer Reihe von Streiks, Protesten und Aufständen in verschiedenen Regionen. Die Menschen demonstrierten gegen die Arbeitslosigkeit, niedrige Löhne, Wohnraumnot und andere Probleme.

Im August verabschiedete die Regierung das Gesetz Nr. 09-04 und erließ ein Präsidialdekret, um die Arbeit der algerischen nationalen Kommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte (Commission nationale consultative pour la protection et la promotion des droits de l’homme – CNCPPDH) transparenter und unabhängiger zu machen. Im März hatte das Beratungskomitee des Internationalen Coordinating Committee der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen empfohlen, die CNCPPDH noch nicht vollständig anzuerkennen, weil sie die Vorgaben der Pariser Prinzipien für nationale Menschenrechtsorganisationen nicht erfülle.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Der militärische Geheimdienst (Département du Renseignement et de la Sécurité – DRS) verhaftete weiterhin Personen unter Terrorismusverdacht und hielt sie wochen- und monatelang ohne Kontakt zur Außenwelt fest. Den Gefangenen drohten Folter oder Misshandlungen.

Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren für Verdächtige im Zusammenhang mit Terrorismus fand keine Beachtung. Einige Angeklagte wurden vor Militärgerichte gestellt. Der Zugang zu einem Rechtsbeistand wurde ihnen vor allem während der Untersuchungshaft verwehrt. Die Behörden gingen Vorwürfen von Häftlingen bezüglich Folter und Misshandlungen in der Haft nicht nach. "Geständnisse", die nach Angaben der Angeklagten unter Folter und Nötigungen zustande gekommen waren, wurden vor Gericht als Beweismittel anerkannt. Eine Untersuchung der Vorwürfe gab es nicht.

  • Moussa Rahli wurde am 17. März 2009 in seinem Haus in Ouled Assa in der Provinz Boumerdes von Sicherheitsbeamten in Zivil verhaftet. Er blieb 50 Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert, bevor seine Familie in Erfahrung brachte, dass er in der Kaserne von Blida festgehalten wurde. Ungeachtet der Tatsache, dass er ein Zivilist ist, sollte ihm offenbar vor einem Militärgericht wegen Anklagen im Zusammenhang mit Terrorismus der Prozess gemacht werden. Bis Ende 2009 hatte die Verhandlung noch nicht stattgefunden.

  • Mohammed Rahmouni, ebenfalls ein Zivilist, wartete in der Kaserne von Blida immer noch auf seinen Prozess vor einem Militärgericht. Ihm werden Vergehen im Zusammenhang mit Terrorismus zur Last gelegt. Nach seiner Festnahme im Juli 2007 verbrachte er die ersten sechs Monate seiner Haft ohne Kontakt zur Außenwelt. Die Behörden verweigerten ihm den Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl. Das Militärgericht wies ihm einen Pflichtverteidiger zu, den er jedoch ablehnte.

  • Am 17. Januar 2009 wurde Bachir Ghalaab als achter algerischer Staatsbürger aus dem US-Gefangenenlager Guantánamo Bay entlassen. Alle acht ehemaligen Gefangenen sind auf freiem Fuß. Zwei von ihnen warten auf eine Gerichtsverhandlung. Sie werden beschuldigt, Mitglied einer terroristischen Vereinigung im Ausland gewesen zu sein. Bachir Ghalaab und zwei weitere Personen wurden für die Dauer der Untersuchungen unter richterliche Überwachung gestellt. Im November sprach ein Gericht in Algier Feghoul Abdelli und Mohammed Abd Al Al Qadir vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe und der Urkundenfälschung frei. Der achte Mann wurde in allen Anklagepunkten freigesprochen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Journalisten und Menschenrechtsverteidiger wurden erneut schikaniert. Manche wurden wegen Verleumdung und anderer Straftaten strafrechtlich verfolgt, weil sie Staatsbeamte oder staatliche Einrichtungen wegen Menschenrechtsverletzungen kritisiert hatten. < Hafnaoui Ghoul, ein Journalist und Menschenrechtsaktivist in der Algerischen Liga für die Verteidigung der Menschenrechte (Ligue Algérienne pour la Défense des Droits de l’Homme – LADDH) in Djelfa, wurde am 27. Oktober 2009 von einem erstinstanzlichen Gericht in Djelfa in zwei separaten Verfahren wegen Verleumdung und Missachtung einer öffentlichen Einrichtung verurteilt. Er musste für insgesamt vier Monate in Haft. Zwei Monate wurden zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem musste er eine Geldbuße entrichten und Schadenersatz zahlen. Ghoul legte in beiden Fällen Berufung ein und blieb bis zu einer Entscheidung auf freiem Fuß. Gegen ihn war ein Gerichtsverfahren eingeleitet worden, nachdem sich fünf Beamte in Djelfa über Artikel beschwert hatten, die er in der Zeitung Wasat veröffentlicht hatte. In den Artikeln berichtete der Journalist über Misswirtschaft und Korruption. Im Januar wurde er auf offener Straße von einem Unbekannten mit einem Messer angegriffen.

  • Gegen Kamal Eddine Fekhar, Mitglied von LADDH und politisch aktiv bei der Front sozialistischer Kräfte (Front des Forces Socialistes – FFS) wurde in mehreren Fällen strafrechtlich ermittelt. Im Oktober 2009 verurteilte ihn das Erstinstanzgericht in Ghardaia zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung und zu einer Geldbuße wegen "Beleidigung", die er jedoch abstritt. Ihn erwartete außerdem ein Gerichtsverfahren wegen Brandstiftung, nachdem im Februar ein Polizeiauto in Flammen aufgegangen war. Fekhar wurde deswegen im Juni festgenommen und unter richterliche Überwachung gestellt. Außerdem wurde sein Reisepass beschlagnahmt. Seine Verhaftung erfolgte, unmittelbar nachdem die FFS in Ghardaia am 1. Juni zu einer Demonstration gegen mögliche Fehlurteile der Justiz aufgerufen hatte.

  • Die Revision des Urteils gegen den Menschenrechtsanwalt Amine Sidhoum blieb weiterhin beim Obersten Gerichtshof Algeriens anhängig. Er war 2008 für schuldig befunden worden, die Justiz verleumdet zu haben. Der Vorwurf bezog sich auf Bemerkungen in einem 2004 erschienenen Zeitungsartikel, die ihm zugeschrieben worden waren. Sidhoum war zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldbuße verurteilt worden.

»Verschwindenlassen«

Die Behörden haben noch immer keine Schritte zur Untersuchung und Klärung des Schicksals von Tausenden von Menschen eingeleitet, die während des internen Konflikts in den 1990er Jahren "verschwunden" sind.

  • Die Suche nach der Wahrheit um das Schicksal des 1995 "verschwundenen" Fayçal Benlatreche brachte weder ein Ergebnis, noch wurden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. Der Vater des "Verschwundenen", der viele Jahre lang für Wahrheit und Gerechtigkeit gekämpft und in Constantine die Vereinigung der Familien von "Verschwundenen" gegründet hatte, verstarb im September 2009.

Im August teilte ein führender Beamter mit, dass fast 7000 Familien von Opfern des "Verschwindenlassens" eine staatliche Entschädigungszahlung akzeptiert hätten. Die Zahlungen beliefen sich auf 11 Mrd. Dinar (ca. 14 Mio. US-Dollar). Farouk Ksentini, der Präsident der CNCPPDH, verlangte Berichten zufolge eine offizielle und öffentliche Entschuldigung gegenüber den Familien der "Verschwundenen". Gleichzeitig bezeichnete er einige Forderungen der Familien in Bezug auf Wahrheit und Gerechtigkeit als nicht erfüllbar.

Die Vereinigungen der Familien von "Verschwundenen" wurden auch weiterhin von den Behörden schikaniert und bei ihrer Arbeit behindert, setzten ihre Demonstrationen aber dennoch fort.

  • Am 16. Juni 2009 hinderten Polizeibeamte die Teilnehmer einer Konferenz am Betreten der privaten Tagungsstätte in Bachedjarah, Algier. Die Konferenz war von Vereinigungen der Familien von "Verschwundenen" und von Opfern des "Terrors" organisiert worden.

  • Die Behörden in Jijel ignorierten im Mai den Antrag auf Registrierung des neu gegründeten Mich’al-Vereins für Kinder von "Verschwundenen". Laut Gesetz hätte der Antrag innerhalb von 60 Tagen bearbeitet werden müssen. Andere Vereinigungen von Familien von "Verschwundenen", die bereits seit fünf Jahren arbeiteten, konnten sich ebenfalls nicht registrieren lassen.

Rechte von Migranten

Am 25. Februar 2009 verabschiedete das Parlament eine Änderung des Strafgesetzes, wonach u. a. die "illegale" Ausreise aus Algerien mit gefälschten Dokumenten unter Strafe gestellt wird. Dasselbe gilt für die Ausreise über inoffizielle Grenzübergänge. Diese Praxis schränkt das Recht auf Bewegungsfreiheit empfindlich ein und kriminalisiert Migration. Die "illegale" Ausreise wird mit Gefängnisstrafen zwischen zwei und sechs Monaten und/oder Geldbußen geahndet. Trotzdem versuchten Tausende von Algeriern sowie ausländische Staatsangehörige, illegal von Algerien nach Europa auszuwandern. Hunderte von Migranten wurden auf hoher See abgefangen oder bei der Vorbereitung ihrer Abreise auf Schiffen überrascht. Die Medien berichteten, dass viele Menschen vor Gericht gestellt und gemäß den neuen Vorschriften über "illegale" Ausreise verurteilt wurden.

Über die Zahl der aus Algerien ausgewiesenen ausländischen Staatsangehörigen gibt es keine offiziellen statistischen Angaben. In einem ersten Bericht an den UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeiter ließ die Regierung jedoch im Juni verlautbaren, dass im Jahresdurchschnitt 7000 ausländische Staatsangehörige an den Grenzen zurückgewiesen oder aus Algerien ausgewiesen würden. Viele dieser Ausweisungen werden dem Vernehmen nach ohne vorherige rechtliche Überprüfungen und ohne ausreichende Schutzmaßnahmen durchgeführt.

Diskriminierung von Frauen

Am 15. Juli 2009 nahm die algerische Regierung die Vorbehalte gegenüber Artikel 9.2 der UN-Frauenrechtskonvention (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women – CEDAW) teilweise zurück. Der Artikel fordert die Gleichstellung von Frauen in Bezug auf die Weitergabe ihrer Nationalität an ihre Kinder. Eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes hatte es bereits im Jahr 2005 mit Ausländern verheirateten algerischen Frauen ermöglicht, die algerische Staatsbürgerschaft auf ihre Kinder zu übertragen. Das Familiengesetz enthält jedoch immer noch eine Reihe von diskriminierenden Verordnungen, vor allem im Hinblick auf Eheschließung, Scheidung, das Sorgerecht für Kinder und das Erbrecht. Dementsprechend hält Algerien an Vorbehalten gegenüber einer Reihe von Artikeln der UN-Frauenkonvention weiterhin fest.

Todesstrafe

Mehr als 100 Menschen wurden 2009 zum Tode verurteilt. Die Behörden behielten jedoch das De-facto-Moratorium für Hinrichtungen bei, das seit 1993 in Kraft ist. Die Mehrzahl der Urteile erging nach Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Terrorismus. Oft wurden die Angeklagten in Abwesenheit verurteilt. Mehrere Gefangene erhielten Todesurteile wegen Mordes.

Im Juli wurde bekannt, dass die Regierung einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe abgelehnt hat. Der Vorschlag war von einem Parlamentarier der Opposition vorgelegt worden.

Amnesty International: Bericht

A legacy of impunity: a threat to Algeria’s future (MDE 28/001/2009)

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