Amnesty Report 12. Mai 2009

Zentralafrikanische Republik 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Zentralafrikanische Republik Staatsoberhaupt: François Bozizé Regierungschef: Faustin Archange Touadéra (löste Elie Doté im Januar im Amt ab) Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft Einwohner: 4,4 Mio. Lebenserwartung: 43,7 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 178/145 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 48,6%

Die ugandische Rebellengruppe Lord’s Resistance Army (LRA) verschleppte zahlreiche Männer, Frauen und Kinder. Sie war auch für die Vergewaltigung von Frauen und Mädchen und eine große Zahl von Misshandlungen verantwortlich. Regierungstruppen und bewaffnete politische Gruppen töteten Zivilisten. Viele Häftlinge wurden nach ihrer willkürlichen Festnahme misshandelt und ohne rechtliche Grundlage unter lebensbedrohlichen Bedingungen in Haft gehalten. Menschenrechtsverteidiger und ein Journalist wurden mit der Festnahme bedroht bzw. festgenommen und inhaftiert, weil sie ihrer beruflichen Tätigkeit nachgingen. Ein Mann, gegen den der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court – ICC) einen Haftbefehl ausgestellt hatte, wurde verhaftet und an den ICC überstellt.

Hintergrund

Ministerpräsident Elie Doté trat im Januar 2008 von seinem Amt zurück. Er kam damit einem Misstrauensvotum der Nationalversammlung zuvor. Sein Amtsnachfolger wurde Faustin Archange Touadéra.

Im Vorfeld einer nationalen Konferenz mit der Bezeichnung Nationaler Integrativer Dialog unterzeichnete die Regierung der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) mit mehreren bewaffneten politischen Gruppen Friedensabkommen, um so die Weichen für eine nationale Versöhnung und politische Stabilität zu stellen und auch um eine Ausgangsbasis für die Wahlen im Jahr 2010 zu schaffen. Die Einzelabkommen führten im Juni 2008 zur Unterzeichnung eines umfassenden Friedensabkommens. Auf Ersuchen der Regierung der ZAR entließ die Regierung von Benin im Februar 2008 zwei Anführer von bewaffneten Gruppen, Abakar Sabone und Michel Djotodia, aus der Haft. Die beiden Männer waren seit November 2006 in Cotonou, der Hauptstadt von Benin, inhaftiert gewesen, ohne dass man sie vor Gericht gestellt hatte. Im Oktober 2008 ließ die Regierung zwölf mutmaßliche Mitglieder bewaffneter Gruppen frei.

Ex-Präsident Ange-Félix Patassé, der ehemalige Verteidigungsminister Jean-Jacques Demafouth und führende Mitglieder bewaffneter Gruppen kehrten im November und Dezember 2008 aus dem Exil in die ZAR zurück, um an der nationalen Konferenz, die am 8. Dezember unter dem Vorsitz des ehemaligen burundischen Präsidenten Pierre Buyoya begann, teilzunehmen. Die Konferenz endete am 20. Dezember 2008 mit der Annahme eines Beschlusses über die Bildung einer Regierung der nationalen Einheit, die den Auftrag haben wird, die Parlamentswahlen vorzubereiten.

Trotz der Friedensabkommen gingen nach wie vor Meldungen über einzelne Zusammenstöße zwischen Regierungstruppen und bewaffneten politischen Gruppen ein. Regierungstruppen und Einheiten der bewaffneten Opposition griffen Zivilisten an, die sie verdächtigten, ihre jeweiligen Gegner zu unterstützen. Beide Seiten verletzten und ermordeten bei diesen Übergriffen zahlreiche Zivilpersonen. Außerdem zerstörten bzw. plünderten sie deren Hab und Gut. Nach wie vor gab es in der ZAR Zehntausende Binnenflüchtlinge, die vor der Gewalt in ihrer Heimatregion geflüchtet waren.

Zum Schutz der Zivilbevölkerung und von Mitarbeitern humanitärer Hilfsorganisationen wurden mindestens 200 Soldaten der Europäischen Überbrückungsoperation (EUFOR) und drei Verbindungsoffiziere der UN-Mission in der Zentralafrikanischen Republik und in Tschad (MINURCAT) im Nordosten der ZAR stationiert. Die Mandate der EUFOR und der MINURCAT wurden im September 2008 bis März 2009 verlängert. Im Juli löste die Wirtschaftsgemeinschaft Zentralafrikanischer Staaten (CEEAC) die multinationale FOMUC-Truppe in der ZAR durch die Mission für die Friedenskonsolidierung in Zentralafrika (MICOPAX) ab. Die Mission stand unter dem Befehl eines Militärkommandanten aus der Demokratischen Republik Kongo (DRK). Die MICOPAX wurde durch 120 Soldaten aus Kamerun verstärkt.

Straflosigkeit

Im Rahmen der Umsetzung des umfassenden Friedensabkommens nahm das Parlament im September 2008 ein allgemeines Amnestiegesetz an. Das Gesetz galt für Verbrechen, welche die Regierung und bewaffnete politische Gruppierungen in der Zeit vom 15. März 2005, dem Tag der Machtübernahme von Präsident François Bozizé, und dem 13. Oktober 2008, dem Tag der Verkündung des Gesetzes durch den Präsidenten, begangen hatten. Die Amnestie galt zwar eigentlich nicht für Verbrechen in der Zeit von Oktober 2002 und März 2003, doch gewährte sie einigen führenden Politikern und Militärs Immunität in Bezug auf den bewaffneten Konflikt in diesem Zeitraum. Zu den Begünstigten dieser Regelung gehörten Ex-Präsident Ange-Félix Patassé, sein ehemaliger Verteidigungsminister Jean-Jacques Demafouth und sein ehemaliger Sicherheitsattaché Martin Koumtamadji. Der ICC würde durch die Amnestie jedoch nicht an der strafrechtlichen Verfolgung von Verbrechen im Sinne des Völkerrechts gehindert.

Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppierungen

Ende Februar und Anfang März 2008 verschleppten mehrere Hundert bewaffnete Männer, bei denen es sich vermutlich um LRA-Mitglieder handelte, mehr als 100 Männer, Frauen und Kinder im Osten der ZAR. Außerdem vergewaltigten die Bewaffneten, die vermutlich aus dem Nordwesten der DRK gekommen waren, Frauen und Mädchen und waren für die Zerstörung bzw. Plünderung von zivilem Eigentum verantwortlich. Einige der Opfer wurden freigelassen, anderen gelang die Flucht. Im Dezember 2008 sollen sich jedoch noch mehr als 100 Entführte in der Gewalt der LRA befunden haben. Es wurde befürchtet, dass die weiblichen Opfer als Sexsklavinnen missbraucht wurden und dass Männer und Jungen gezwungen wurden, in den Reihen der LRA zu kämpfen.

Mitte Dezember erklärten die Behörden Ugandas, dass ihre Streitkräfte mit Unterstützung von Einheiten aus der DRK und Südsudan eine militärische Offensive gegen die LRA begonnen hätten. Es wurde die Befürchtung geäußert, dass viele Kinder und andere Zivilisten, die vor längerer Zeit bzw. erst kürzlich von der LRA entführt worden waren, bei den Kämpfen getötet werden könnten.

Internationale Rechtsprechung

Jean-Pierre Bemba, ehemaliger Anführer einer bewaffneten Gruppe und Politiker aus der DRK, wurde am 24. Mai 2008 aufgrund eines Haftbefehls des ICC in Belgien verhaftet und nach Den Haag überstellt. Die Vorverfahrenskammer des ICC hatte gegen Bemba einen unveröffentlichten Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgestellt, darunter auch systematische Vergewaltigungen, welche die unter seinem Befehl stehende bewaffnete politische Gruppe zwischen Ende 2002 und Anfang 2003 in der ZAR begangen haben soll. Im Dezember 2008 verschob die Vorverfahrenskammer des ICC die Anhörung über die Bestätigung der Anklageschrift auf Januar 2009 und ordnete die Verlängerung der Untersuchungshaft an.

Menschenrechtsverteidiger und Journalisten

Journalisten und Menschenrechtsverteidiger wurden festgenommen oder bedroht, weil sie ihrer beruflichen Tätigkeit nachgingen.

  • Im Januar 2008 wurde Faustin Bambou festgenommen, nachdem seine Zeitung Les Collines de l’Oubangui im Dezember 2007 einen Artikel veröffentlicht hatte, in dem der Vorwurf erhoben wurde, Minister hätten Gelder veruntreut, die eigentlich für die Auszahlung ausstehender Gehälter bestimmt waren. Er wurde am 28. Januar 2008 in einem unfairen Prozess zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt. Nach der Begnadigung durch Präsident Bozizé kam er am 23. Februar 2008 aus dem Gefängnis frei.

  • Im Juni 2008 warnte ein Unbekannter, der sich als Angehöriger der Sicherheitskräfte ausgab, den Rechtsanwalt und Leiter der Zentralafrikanischen Menschenrechtsliga, Nganatoua Goungaye Wanfiyo, es könne passieren, dass man ihn tätlich angreifen oder sogar ermorden würde. Die Sicherheitskräfte sollen ihn verdächtigt haben, darauf hinzuarbeiten, dass der ICC Schritte für Ermittlungen gegen Präsident Bozizé und für dessen strafrechtliche Verfolgung einleitet. Im September wurde Nganatoua Goungaye Wanfiyo willkürlich festgenommen und einen Tag inhaftiert. Man warf ihm vor, eine Wagenkolonne des Präsidenten behindert zu haben, aber es wurde keine Anklage gegen ihn erhoben. Ende Dezember 2008 kam er bei einem Verkehrsunfall ums Leben.

Die Menschenrechtsaktivisten Bernadette Sayo und Erick Kpakpo erhielten anonyme Morddrohungen, weil sie Opfer der Gräueltaten, die während des bewaffneten Konflikts 2002 – 03 begangen worden waren, bei ihren Bemühungen um rechtliche Wiedergutmachung unterstützten.

Folter und andere Misshandlungen

Aus Berichten ging hervor, dass in einigen Hafteinrichtungen und Gefängnissen der ZAR Häftlinge gefoltert und auf andere Weise grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt wurden. Häftlinge, die Vollzugsbedienstete und Justizmitarbeiter als "aufsässig" einstuften, wurden in Ketten gelegt und bekamen mehrere Tage hintereinander weder zu essen noch zu trinken. Einige Häftlinge mussten über zwei Wochen ausharren, ohne dass man ihnen erlaubte, sich zu waschen.

Häftlingen, die in Gewahrsam erkrankten oder durch Schläge Verwundungen erlitten, wurde die Behandlung durch einen Arzt verweigert. In mindestens einem Fall wurden in der Stadt Bouar Häftlinge in einer Zelle gehalten, die kein Fenster hatte und ständig verschlossen war. Die Häftlinge mussten ihre Notdurft in einen Eimer verrichten, der alle zwei Tage geleert wurde. Derartige Übergriffe ereigneten sich u.a. in den Hafteinrichtungen von Bossangoa und Bouar im Norden des Landes und in der Zentrale für die Unterdrückung des Banditenwesens in der Hauptstadt Bangui.

Ungesetzliche Tötungen

Im ganzen Jahr gingen Berichte ein, nach denen Regierungskräfte und Angehörige bewaffneter Gruppen Zivilpersonen, die sie verdächtigten, ihre jeweiligen Gegner zu unterstützen, töteten. Die für diese ungesetzlichen Tötungen Verantwortlichen mussten keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten. Im März zogen Einheiten der Regierungsarmee durch die Straßen der Stadt Bouar und führten dabei abgehackte Köpfe von Menschen mit sich. Die Soldaten behaupteten, es handele sich um Köpfe von Räubern. Es hat offenbar noch weitere Vorfälle dieser Art gegeben. Soweit bekannt, leiteten die Behörden keine Schritte gegen Einheiten der Regierungstruppen ein, die an widerrechtlichen Tötungen beteiligt gewesen sein sollen.

Willkürliche Festnahmen und Haft ohne rechtliche Grundlage

Die Sicherheitskräfte der Regierung führten willkürliche Festnahmen ohne richterliche Genehmigung durch und hielten Personen länger als die in der Strafprozessordnung der ZAR erlaubten 48 Stunden ohne Anklageerhebung in Gewahrsam.

  • Am 12. Januar 2008 nahm ein Offizier der Leibgarde des Präsidenten den Bürgermeister der im Norden des Landes gelegenen Stadt Markounda, Vincent Tolngar, fest. Er wurde verdächtigt, den Einwohnern von Markounda geraten zu haben, die Stadt vor Eintreffen der Garde zu verlassen. Vincent Tolngar war zunächst in Bossangoa inhaftiert und wurde dann nach Bossembélé verlegt. Am 7. Februar 2008 kam er ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren aus dem Gefängnis frei.

In den Gefängnissen der ZAR befanden sich zahlreiche Menschen, überwiegend Frauen, die der Hexerei verdächtigt wurden. Für sie bestand keine Aussicht, vor Gericht gestellt oder freigelassen zu werden. Einige saßen in Bangui im Ngaragba- oder Bimbo-Gefängnis ein. Ende Dezember 2008 waren einige schon seit drei Jahren und länger inhaftiert, ohne vor Gericht gestellt worden zu sein.

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