Amnesty Report Slowenien 12. Mai 2009

Slowenien 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Slowenien Staatsoberhaupt: Danilo Türk Regierungschef: Borut Pahor (löste im November Janez Jansa im Amt ab) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 2 Mio. Lebenserwartung: 77,4 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 6/6 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,7%

Nach wie vor wurden die Rechte Tausender Menschen verletzt, die 1992 aus dem Einwohnerregister gestrichen worden waren (sogenannte ausgelöschte Personen). Angehörige von Roma-Gemeinschaften sahen sich weiterhin Diskriminierung ausgesetzt, u.a. bezüglich des Zugangs zu Bildung.

Hintergrund

Die Sozialdemokraten gewannen im September die Parlamentswahlen und bildeten im November eine Koalitionsregierung aus Mitgliedern der Sozialdemokraten, der Zares-Partei, der Demokratischen Pensionistenpartei Sloweniens und der Liberalen Demokraten Sloweniens. Borut Pahor von den Sozialdemokraten wurde zum Ministerpräsidenten ernannt.

Diskriminierung sogenannter ausgelöschter Personen

Die Behörden versäumten es auch weiterhin, die Rechte einer Gruppe von Einwohnern, den sogenannten ausgelöschten Personen, zu gewährleisten. Ein Jahr nach der slowenischen Unabhängigkeitserklärung im Jahr 1991 wurden über 18000 Personen gesetzwidrig aus dem Register der ständigen Einwohner gestrichen. Es handelte sich um Menschen aus anderen Teilrepubliken des früheren Jugoslawien, viele davon Roma, die bereits in Slowenien lebten, jedoch nach der Unabhängigkeit nicht die slowenische Staatsbürgerschaft erhalten hatten. Dieser Schritt hat als diskriminierend zu gelten, da Bürger der ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken weniger wohlwollend behandelt wurden als andere Ausländer, denen automatisch ein Dauerwohnrecht zugestanden wurde.

Infolge der Streichung aus dem Einwohnerregister wurden zahlreiche ständige Einwohner zwangsweise aus Slowenien ausgewiesen. Viele weitere verloren ihre Arbeit, den Zugang zu Ausbildung sowie das Recht auf umfassende Gesundheitsversorgung.

Das Problem der sogenannten ausgelöschten Personen war Gegenstand zahlreicher politischer Debatten im Vorfeld der Parlamentswahlen vom September.

Der Verfassungsausschuss des Parlaments initiierte eine Diskussion über den Entwurf eines Verfassungsgesetzes über die sogenannten ausgelöschten Personen. Der Gesetzentwurf, der 2007 von der Regierung vorgelegt worden war, würde die diskriminierende Behandlung der Betroffenen festschreiben und neue Rechtsgründe für diskriminierende Handlungen vonseiten der Behörden schaffen, darunter die Möglichkeit, Einzelfallentscheidungen zu revidieren, mit denen das unbefristete Dauerwohnrecht bereits wieder zugesprochen worden war. Das Gesetz stellt das Dauerwohnrecht der Betroffenen nicht rückwirkend wieder her, lehnt eine Verantwortung des Staats für die Streichung aus dem Einwohnerregister ab und schließt eine Wiedergutmachung, darunter auch Entschädigungszahlungen für die von den Betroffenen erlittenen Menschenrechtsverletzungen, explizit aus.

Im Laufe des Jahres wurden Abschiebungsverfahren gegen die sogenannten ausgelöschten Personen eingeleitet, jedoch wurden keine Abschiebungen durchgeführt.

Die Behörden versäumten es, den diskriminierenden Charakter der Streichung aus dem Einwohnerregister anzuerkennen und zwei frühere Entscheidungen des Verfassungsgerichts umzusetzen, die die Streichungen für illegal und verfassungswidrig erklärt hatten.

Diskriminierung von Roma

Die Behörden nahmen keine unabhängige und gründliche Evaluierung des sogenannten Brsljin-Modells vor, nach dem Schüler mit besonderem Förderbedarf in getrennten Klassen dazu befähigt werden sollten, Versäumnisse aufzuholen und in Standardklassen zurückzukehren. Trotz des erklärten Ziels könnte das Modell zu Ausgrenzung führen, da einige der Sonderklassen ausschließlich aus Roma-Kindern bestanden. Die Behörden legten keinerlei Beweise dafür vor, dass Roma-Schulkinder tatsächlich von den Förderklassen profitierten.

Die Behörden versäumten es überdies, Pläne über die Entwicklung des "Brsljin-Modells" zur öffentlichen Einsichtnahme vorzulegen, u.a. bei Roma-Gemeinschaften. Amnesty International erhielt erst dann Zugang zu konkreten Angaben über die Evaluierung des Modells, nachdem die Organisation bei der staatlichen Beauftragten für die Information der Öffentlichkeit Verwaltungsklage erhoben hatte.

Den Schülern standen 2008 weder schulische Lehrpläne noch Unterrichtsmaterialien in Roma-Sprachen zur Verfügung, auch fand die Kultur der Roma nicht in umfassender Weise Eingang in die Unterrichtsmaterialien.

Amnesty International: Bericht

Slovenia: Amnesty International’s Briefing to the United Nations Human Rights Council 9th Session September 2008 (EUR 68/001/2008)

Weitere Artikel