Schweiz 2009
Amtliche Bezeichnung: Schweizerische Eidgenossenschaft Staats- und Regierungschef: Pascal Couchepin Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 7,5 Mio. Lebenserwartung: 81,3 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 6/5 pro 1000 Lebendgeburten
Die Gesetzgebung bot keinen wirksamen Schutz gegen Diskriminierung. Nach wie vor gab es Vorwürfe wegen rassistischer Diskriminierung durch Polizeikräfte, darunter auch Misshandlungen. Restriktive Gesetze verletzten die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Asylsuchenden und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus.
Rassismus und Diskriminierung
Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) monierte das anhaltende Problem der Diskriminierung, darunter das Fehlen einer wirksamen Gesetzgebung auf Bundes- und Kantonsebene gegen Diskriminierung und die Verwendung von "Täterprofilen aufgrund der Rassenzugehörigkeit" durch die Polizei. Der Ausschuss äußerte sich auch besorgt über die anhaltende Diskriminierung von Roma, Sinti und Jenischen, vor allem in Bezug auf Wohnraum und Bildung, und forderte die Einrichtung einer staatlichen Menschenrechtsinstitution. Im Rahmen der universellen regelmäßigen Überprüfung der Schweiz durch den UN-Menschenrechtsrat wurde diese Empfehlung wiederholt. Im Überprüfungsbericht wurde die Schweiz zudem aufgefordert, weitere Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung zu ergreifen.
Polizei und Sicherheitskräfte
Immer wieder trafen Misshandlungsvorwürfe gegen Polizeikräfte ein. Der CERD äußerte sich besorgt über den exzessiven Einsatz von Gewalt durch Polizisten, vor allem gegenüber Schwarzen.
Nach dem Polizeieinsatz bei einer Demonstration in Basel am 26. Januar 2008 leitete das Sicherheitsdepartement des Kantons unabhängige Ermittlungen ein. In den Ermittlungsergebnissen wurde bemängelt, dass die Polizei die festgenommenen Demonstranten nicht ausreichend über den Grund ihrer Festnahme aufgeklärt habe und die Angehörigen der Festgenommenen, darunter auch Eltern festgenommener Minderjähriger, nicht verständigt worden seien; außerdem hätten willkürliche Massenverhaftungen stattgefunden. In der Stadt Bern wurde eine Vertreterin der Kantonalregierung vom Polizeichef zur Beobachterin ernannt und damit beauftragt, die Haftbedingungen der im Rahmen eines ähnlichen Polizeieinsatzes am 19. Januar festgenommenen Demonstranten zu überprüfen. Sie stellte in ihrem Bericht ähnliche Mängel wie bei dem Basler Polizeieinsatz fest und kritisierte überdies, dass die von der Polizei festgenommenen Demonstranten nur unzureichend mit Essen und Wasser versorgt wurden.
Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende
Restriktive Gesetze verletzten weiterhin die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Asylsuchenden und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, von denen viele in extremer Armut lebten. Der CERD äußerte die Befürchtung, dass die entsprechenden Gesetze eine Verletzung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung darstellen könnten. Abgewiesene Asylsuchende waren weiterhin vom ordentlichen Sozialhilfesystem ausgeschlossen, was Marginalisierung und bittere Armut zur Folge hatte.
Am 18. März 2008 verabschiedete das Parlament ein Gesetz, wonach bei Abschiebungen ausländischer Staatsbürger der Einsatz von Elektroschockwaffen und Polizeihunden gestattet ist. Dies könnte eine Verletzung von Rechtsstandards des Europarats bezüglich des angemessenen Einsatzes von Gewalt bei solchen Maßnahmen darstellen.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Ein 2007 in Kraft getretenes Gesetz, das Opfer
von familiärer Gewalt schützen soll, wurde in manchen Kantonen nur unzureichend umgesetzt. Es gab nur wenig spezifische Weiterbildungsmaßnahmen für Polizisten und überhaupt keine für Richter. In manchen Kantonen fehlte es an den finanziellen Mitteln für Schutz- und Beratungseinrichtungen.
Die Schweiz unterzeichnete am 8. September 2008 das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Antiterrormaßnahmen und Sicherheit
Ein Anwalt reichte im Namen dreier im US-Gefangenenlager Guantánamo Inhaftierter (ein Libyer, ein Algerier und ein ethnischer Uigure aus China) Anträge auf Asyl in der Schweiz ein. Die US-Behörden hatten gegen die drei Männer, die seit über sechs Jahren in Haft waren, keine Anklage erhoben; zwei von ihnen standen unmittelbar vor der Freilassung. Den Männern drohte bei einer Rückführung in ihre Herkunftsländer Verfolgung. Ihr Asylgesuch wurde im November vom Bundesamt für Migration abgelehnt. Gegen diese Entscheidung ist beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht worden.