Ruanda 2009
- Hintergrund
- Recht auf freie Meinungsäußerung
- Menschenrechtsverteidiger
- Gewaltlose politische Gefangene
- Internationale Rechtsprechung
- Im Ausland lebende Völkermordverdächtige
- Justizwesen
- Gacaca-Gerichte
- Straflosigkeit
- Gesetz über »Völkermordideologie«
- Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen
Amtliche Bezeichnung: Republik Ruanda Staatsoberhaupt: Paul Kagame Regierungschef: Bernard Makuza Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 10 Mio. Lebenserwartung: 45,2 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 199/173 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 64,9%
Die Regierung setzte die Reform des Justizsystems 2008 fort. Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (International Criminal Tribunal for Rwanda – ICTR) lehnte es dennoch ab, Fälle an Ruanda abzugeben und begründete seine Haltung damit, dass vor allem im Hinblick auf den Zeugenschutz Zweifel bestünden, ob die Gerichtsverfahren internationalen Standards für faire Verfahren genügen. Bei den Parlamentswahlen wurde die dominierende Stellung der regierenden Ruandischen Patriotischen Front (Front Patriotique Rwandais – FPR) gefestigt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiterhin eingeschränkt. Zivilgesellschaft und Medien wurden von der Regierung engmaschig kontrolliert. Vier Ex-Kombattanten der Ruandischen Patriotischen Armee (RPA), des bewaffneten Arms des ehemals oppositionellen FPR, mussten sich wegen Mordes vor einem Militärgericht verantworten. Dies war der einzige Fall, in dem sich RPA-Mitglieder für Verbrechen im Sinne des Völkerrechts vor, während und nach dem Völkermord im Jahr 1994 verantworten mussten.
Hintergrund
Nach wie vor beherrschte der FPR von der Exekutive bis hin zu den Kommunalverwaltungen alle Ebenen des politischen Lebens in Ruanda. Auf Kritik regierte die Regierung feindselig. Die Regierungen der Geberländer pflegten enge Beziehungen zu den ruandischen Behörden und äußerten nur selten offene Kritik. Sie setzten eher auf weiche Diplomatie. Als jedoch in einem UN-Bericht festgestellt wurde, dass Ruanda eine Rebellengruppe im Osten der Demokratischen Republik Kongo unterstützte, waren die Geberländer empört. Die Niederlande und Schweden stellten im Dezember 2008 deshalb sogar ihre finanzielle Unterstützung für Ruanda ein.
Nach Angaben der Regierung verzeichnete Ruanda im Jahr 2008 ein erhebliches Wirtschaftswachstum. Die von den Geberländern geleistete Unterstützung war beachtlich; nach Schätzungen einer Entwicklungshilfeorganisation wird fast die Hälfte des ruandischen Staatshaushalts mit ausländischer Hilfe finanziert. Wie aus dem Bericht der Organisation hervorgeht, nahm die Armut insgesamt ab; im Gesundheitswesen und im Bildungsbereich gab es Verbesserungen. Trotz dieser Verbesserungen blieben Arme eine gesellschaftliche Randgruppe. Das Gefälle zwischen den städtischen Eliten und der armen Landbevölkerung war Berichten zufolge größer geworden.
Nach der Enteignung von Grundstücken zum Zweck des Wiederaufbaus gab es in der Hauptstadt Kigali deutliche Zeichen für einen schnell verlaufenden Verstädterungsprozess. Einige Einwohner von Kigali kritisierten, dass man sie für die Enteignung nicht ausreichend entschädigt habe.
Die Nationalversammlung beschloss eine Verfassungsänderung, durch die Ex-Präsidenten auch für Verbrechen im Sinne des Völkerrechts lebenslang Schutz vor Strafverfolgung genießen. Durch eine weitere Änderung waren Richter nicht mehr lebenslang, sondern nur noch für vier Jahre im Amt. Dieser Schritt birgt die Gefahr, dass die Unabhängigkeit der Judikative beschnitten wird.
Die Parlamentswahlen, die im September 2008 stattfanden, wurden von der EU-Wahlbeobachterkommission für Ruanda verfolgt. Die Kommission konstatierte in ihrem vorläufigen Bericht jedoch, dass es eine echte politische Debatte vor den Wahlen nicht gegeben habe und es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Ruandische Wahlbeobachter erklärten, die Wahlbeteiligung von 98% sei ein Hinweis auf Wahlzwang. Sie wiesen auch darauf hin, dass der FPR bei den Wahlen auf örtlicher Ebene durchweg 95% der Stimmen erhalten habe und dass das konsolidierte Wahlergebnis auf Landesebene, nach dem der FPR 78,9% der Stimmen erhalten habe, bewusst nach unten korrigiert worden sei, um den Eindruck der Glaubwürdigkeit zu erhöhen.
Am 5. August 2008 wurde der Öffentlichkeit der Bericht der 2006 von der ruandischen Regierung eingesetzten Mucyo-Kommission vorgestellt, die die Rolle Frankreichs beim Völkermord im Jahr 1994 untersucht hatte. In dem Bericht hieß es, dass 33 aktive und ehemalige Politiker und Militärs aus Frankreich am Völkermord beteiligt waren. Der Generalstaatsanwalt erklärte am 15. November 2008, dass die Behörden bereit seien, gegen 23 im Bericht genannte Personen Anklage zu erheben. Der Mucyo-Bericht war eine Reaktion Ruandas auf Ermittlungen eines französischen Richters im Zusammenhang mit dem Abschuss eines Flugzeugs im Jahr 1994, bei dem u.a. der Staatspräsident von Ruanda, Juvénal Habyarimana, und sein burundischer Amtskollege Cyprien Ntaryamira sowie drei Franzosen zu Tode gekommen waren. Der französische Untersuchungsrichter hatte am 17. November 2006 internationale Haftbefehle gegen neun Spitzenpolitiker des FPR erlassen, die für den Abschuss des Flugzeugs verantwortlich gewesen sein sollen. Am 9. November 2008 verhaftete die Polizei in Frankfurt am Main Rose Kabuye, die Protokollchefin von Ruandas Präsident Paul Kagame. Sie wurde nach Frankreich ausgeliefert und dort wegen "Mordbeteiligung in Verbindung mit Terrorismus" angeklagt.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiterhin stark eingeschränkt. Journalisten, die Kritik an der Regierung übten, wurden von den Behörden streng überwacht. Ausländische Journalisten und ihre ruandischen Kollegen, die für ausländische Zeitungen arbeiteten, wurden verschiedentlich an der Einreise nach Ruanda und am Besuch offizieller Veranstaltungen gehindert.
- Am 2. Mai 2008 mussten die Herausgeber von drei Zeitungen auf Anweisung der Informationsministerin eine Veranstaltung zum Weltmedientag (der zusammen mit dem Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai begangen wurde) verlassen.
Am 18. August 2008 drohte die Informationsministerin, die in den Amtssprachen Ruandas ausgestrahlten Sendungen von BBC und Voice of America zu verbieten und warf den beiden Sendern vor, Lügen zu verbreiten und zu übertreiben.
Menschenrechtsverteidiger
Der Einsatz für Menschenrechte wurde nach wie vor von der Regierung stark kontrolliert und eingeschränkt. Ruandische Menschenrechtsorganisationen, die der Regierung gegenüber kritisch eingestellt waren, hatten nur wenig bzw. gar keinen Handlungsspielraum. Menschenrechtsverteidiger und andere Vertreter der Zivilgesellschaft wandten generell Selbstzensur an, um Konfrontationen mit der Regierung zu vermeiden.
Wahlbeobachter einer ruandischen NGO wurden von den Behörden an der Beobachtung gehindert. Im September 2008 erhob die Organisation in einer Erklärung den Vorwurf, dass es bei der Wahl zahlreiche Unregelmäßigkeiten gegeben habe.
Gewaltlose politische Gefangene
Charles Ntakirutinka, ein ehemaliger Minister der ruandischen Regierung, saß im Zentralgefängnis von Kigali weiter seine zehnjährige Haftstrafe ab. Er war nach einem unfairen Prozess 2005 verurteilt worden, weil er zu "zivilem Ungehorsam" aufgerufen und mit "kriminellen Elementen" zusammengearbeitet haben soll.
Internationale Rechtsprechung
Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda
Nach der Resolution 1503 des UN-Sicherheitsrats soll der ICTR alle Gerichtsverfahren der ersten Instanz bis Ende 2008 und die gesamte Tätigkeit im Jahr 2010 abschließen. Es zeigte sich, dass diese Frist nicht eingehalten werden kann, weil gegen 28 Häftlinge verhandelt wird und die Prozesse gegen neun Angeklagte noch anhängig sind. Der UN-Sicherheitsrat beschloss daher im Juli 2008, die Amtszeit der Richter, die Mitglied der Strafkammern sind, bis zum 31. Dezember 2009 zu verlängern.
Vier Gesuche des ruandischen Generalstaatsanwalts an den ICTR, Verfahren an Ruanda zu übergeben, wurden mit dem Hinweis auf die Gefahr abgelehnt, dass die Angeklagten keinen Prozess bekämen, der internationalen Standards für ein faires Verfahren entspreche. In vier Beschlüssen wurde aus Berichten zitiert, nach denen Zeugen der Verteidigung in Ruanda und im Ausland Gefahr liefen, verstoßen, misshandelt, festgenommen, inhaftiert, verprügelt, gefoltert und in einigen Fällen auch umgebracht zu werden. Vor diesem Hintergrund äußerten die vorsitzenden Richter die Sorge, dass es den Angeklagten nur bedingt möglich sei, Zeugen zum Prozess zu laden.
Das ruandische Überführungsgesetz aus dem Jahr 2007 sah die Abschaffung der Todesstrafe und deren Ersetzung durch lebenslange Einzelhaft vor. Das gilt allgemein als Verstoß gegen Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. In den Entscheidungen des ICTR hieß es, dass die Anwendung von Einzelhaft als Strafe ein Hindernis für die Überführung der entsprechenden Fälle nach Ruanda darstelle. Am 3. November 2008 verabschiedete das ruandische Parlament ein Gesetz, das die Einzelhaft für Verurteilte verbietet, deren Fälle vom ICTR abgegeben werden.
Kritik an der internationalen Rechtsprechung
Auf dem Gipfeltreffen der Afrikanischen Union (AU) im Juni 2008 kritisierte Präsident Kagame, dass die Grundsätze der internationalen Rechtsprechung missbraucht würden. Die Kritik erfolgte vor dem Hintergrund, dass in Frankreich und Spanien Haftbefehle gegen Spitzenpolitiker der FPR erlassen worden waren. Der AU-Gipfel forderte die Schaffung eines internationalen Regulierungsgremiums "zur Überprüfung und/oder Bearbeitung von Beschwerden oder Einsprüchen aufgrund des Missbrauchs der universalen Rechtsprechung" durch Staaten.
Im Ausland lebende Völkermordverdächtige
In Belgien, Kanada, Frankreich und den Niederlanden wurden gegen Personen aus Ruanda, die verdächtigt wurden, am Völkermord beteiligt gewesen zu sein, rechtliche Verfahren eingeleitet. In Schweden, Deutschland und Norwegen wurden die Auslieferungsverfahren gegen völkermordverdächtige Personen fortgesetzt. Ein Völkermordverdächtiger wurde in Finnland verhaftet. Es war nicht sicher, ob er nach Ruanda ausgeliefert wird. Frankreich lehnte einen von Ruanda gestellten Auslieferungsantrag ab. Der britische Innenminister ordnete an, vier Personen, die verdächtigt wurden, am Völkermord beteiligt gewesen zu sein, an Ruanda auszuliefern. Alle Verdächtigen legten Rechtsmittel ein.
Justizwesen
Ende Dezember 2008 waren in Gefängnissen von Ruanda 59598 Menschen inhaftiert. Von diesen waren 37277 Inhaftierte wegen Völkermords und 22321 Inhaftierte wegen anderer Verbrechen angeklagt.
Die meisten Untersuchungshäftlinge wurden wegen gewöhnlicher Straftaten, die nichts mit dem Völkermord zu tun hatten, festgehalten.
Die internationale Gemeinschaft unterstützte die Reformbemühungen der Regierung im Justizbereich u.a. mit Seminaren für die Justizverwaltung, Fortbildungen für die ruandische Anwaltsvereinigung und bei der Entwicklung eines Informationsverwaltungssystems für Gefängnisse.
Gacaca-Gerichte
Die Verfahren der Gacaca-Gerichte genügten nicht internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Im Oktober 2008 waren vor den Gacaca-Gerichten ca. 10000 Verfahren der Kategorie 1 anhängig – in den Strafprozessen der Kategorie 1 geht es um die Planer, Organisatoren, Anstifter und Überwacher des Völkermords. Unter den Fällen waren mindestens 6000 Vergewaltigungsfälle, die im Mai 2008 in diese Kategorie eingestuft worden waren.
Wie es in Berichten hieß, waren bei Prozessen vor den Gacaca-Gerichten falsche Beschuldigungen und Korruption an der Tagesordnung. Hinzu kam erschwerend, dass Zeugen der Verteidigung häufig nicht aussagen wollten, weil sie Angst hatten, dass sie selbst von den Behörden mit Falschanklagen schikaniert werden könnten.
· Am 21. Januar 2008 wurde im Distrikt Karana gegen einen Gacaca-Richter der Vorwurf erhoben, er habe einen Zeugen der Anklage bestechen wollen. Der Fall befand sich in der Berufung, und der Angeklagte war zu einer Freiheitsstrafe von 27 Jahren verurteilt worden.
Straflosigkeit
Die meisten vom FPR und der RPA vor, während und nach dem Völkermord begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden noch immer nicht bestraft.
- Es gab lediglich einen Fall, in dem sich vier ehemalige RPA-Offiziere für die Ermordung von 13 Geistlichen der römisch-katholischen Kirche im Bezirk Kabgayi im Juni 1994 verantworten mussten. Bei den Ermittlungen hatten ruandische Staatsanwälte und der ICTR zusammengearbeitet. Am 24. Oktober 2008 verurteilte das Militärgericht in Kigali zwei Hauptleute, die sich schuldig bekannt hatten, zu acht Jahren Gefängnis. Die beiden anderen Angeklagten wurden freigesprochen.
Gesetz über »Völkermordideologie«
Am 1. Oktober 2008 trat ein Gesetz in Kraft, das "Völkermordideologie" unter Strafe stellt. Das Gesetz ist in einer vagen und zweideutigen Sprache abgefasst. "Völkermordideologie" kann mit Haftstrafen zwischen zehn und 25 Jahren bestraft werden. Dieses Gesetz könnte sich lähmend auf das Recht auf freie Meinungsäußerung auswirken und negative Folgen für den Verteidigungsspielraum von Angeklagten in Strafverfahren haben.
Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen
Die Regierung war Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (LGBT) gegenüber ablehnend eingestellt. Sexuelle Minderheiten waren Repressalien und Einschüchterungen ausgesetzt. Im März 2008 wurden zwei Frauen, die sich für die Rechte sexueller Minderheiten einsetzten, der Urkundenfälschung beschuldigt und für zwei Wochen inhaftiert. Sie hatten an einem LGBT-Kongress in Mosambik teilgenommen. Die Frauen wurden schließlich freigelassen.
Es gab Bestrebungen in der Nationalversammlung, durch eine Änderung des Strafgesetzbuchs gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen unter Strafe zu stellen.