Amnesty Report Oman 15. Mai 2009

Oman 2009

Amtliche Bezeichnung: Sultanat Oman Staats- und Regierungschef: Sultan Qaboos bin Said Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 2,7 Mio. Lebenserwartung: 75 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 14/13 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 81,4

Den Angehörigen zweier Stämme wurde weiterhin der gleichberechtigte Zugang zu wirtschaftlichen und sozialen Rechten verweigert. Neue Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung traten in Kraft, und mehrere Journalisten und Schriftsteller wurden von den Behörden schikaniert. Frauen sind nach wie vor in Gesetz und Praxis Diskriminierungen unterworfen.

Hintergrund

Im November 2008 erließ Sultan Qaboos das Dekret 124/2008 zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtskommission. Diese Einrichtung soll ihre Funktion unabhängig ausüben dürfen, sie ist jedoch dem Staatsrat (Majlis al-Dawla) angeschlossen. Bis zum Ende des Berichtsjahrs hatte die Kommission ihre Arbeit noch nicht aufgenommen. Im Dezember enthielt sich Oman bei der Abstimmung der UN-Generalversammlung über ein weltweites Hinrichtungsmoratorium der Stimme.

Diskriminierung

Die Angehörigen der Stämme der Aal Tawayya und der Aal Khalifayn leiden weiterhin unter wirtschaftlichen und sozialen Nachteilen, nachdem das Innenministerium 2006 beschloss, die Namen der beiden Gruppen zu ändern und sie dem Stamm der al-Harithi zuzuordnen. In der Praxis bedeutet dies, dass die beiden Gruppen jetzt einen niedrigeren Status, nämlich den von Dienern (akhdam) gegenüber dem Hauptstamm einnehmen. Die Aal Tawayya und Aal Khalifayn versuchten, die Anordnung des Ministeriums rückgängig zu machen. Der Verwaltungsgerichtshof erklärte jedoch, dass es sich dabei um eine hoheitliche Maßnahme handle, die der Gerichtshof nicht beeinflussen könne. Im Oktober ließ die Regierung verlauten, dass der Beschwerde der beiden Stämme Rechnung getragen worden sei, es gab jedoch keine Hinweise auf Veränderungen. Die Angehörigen beider Stämme hatten weiterhin Probleme bei der Verlängerung ihrer Personalausweise, die notwendig sind, um ein Geschäft zu eröffnen, Reisedokumente zu beantragen und Angelegenheiten wie Scheidungen oder Erbschaften zu regeln.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Es traten neue Maßnahmen in Kraft, die das Recht auf freie Meinungsäußerung weiter einschränkten. Mehrere Journalisten und Schriftsteller wurden schikaniert, weil sie die Regierungspolitik und den öffentlichen Dienst kritisiert hatten. Artikel 61 des Kommunikationsgesetzes, der bereits 2007 überarbeitet worden war, wurde im April 2008 erneut geändert. Der Artikel enthält verschärfte Einschränkungen zum Gebrauch von Kommunikationsmitteln in bestimmten Bereichen, darunter auch solche, die zur rechtmäßigen Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung notwendig sind. Durch die Reform wurde außerdem die strafrechtliche Haftbarkeit von Unternehmen ausgedehnt, die Dienste im Bereich Kommunikation anbieten, wie beispielsweise die Betreiber von Internetseiten. Ein beliebtes Radioprogramm mit aktiver Hörerbeteiligung erhielt vertrauliche Anweisungen der Regierung, die allerdings durchsickerten und weite Verbreitung fanden. Zu den Vorschriften zählt, dass das Programm künftig keine Live-Sendungen mehr ausstrahlen darf, sondern nur noch aufgezeichnete Beiträge. Außerdem sollen Telefonanrufe ausgeschlossen werden, die sich mit militärischen, sicherheitsrelevanten und juristischen Themen beschäftigen oder die das Staatsoberhaupt betreffen.

Mehrere Journalisten und Schriftsteller wurden von der Staatsanwaltschaft verhört oder wegen ihrer Kritik an der Regierung schikaniert. Dabei ging es u.a. um die Rolle des Arbeitsministeriums im Zusammenhang mit Lohnkürzungen und die sich verschlechternden Arbeitsbedingungen der Arbeiter im Hafen von Salala.

  • Ali al-Zuwaydi, ein Autor der Nachrichten-Internetseite des Sublat Oman Forum, wurde von der Staatsanwaltschaft wegen eines Artikels verhört, in dem er der größten staatseigenen Telekommunikationsgesellschaft Misswirtschaft in Bezug auf Verwaltung und Finanzen vorgeworfen hatte. Er wurde nach dem Verhör wieder freigelassen.

Frauenrechte

Frauen waren nach wie vor in Gesetz und Praxis Diskriminierungen ausgesetzt. Dies betraf vor allem das Personenstandsrecht, das Erwerbsleben sowie ihre Unterordnung unter einen männlichen Vormund. Im November 2008 kündigte die Regierung an, das Gesetz zum Erwerb von regierungseigenem Bauland zu ändern und Frauen diesbezüglich die gleichen Rechte wie Männern einzuräumen.

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