Niederlande 2009
Amtliche Bezeichnung: Königreich der Niederlande Staatsoberhaupt: Königin Beatrix Wilhelmina Armgard Regierungschef: Jan Peter Balkenende Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 16,5 Mio. Lebenserwartung: 79,2 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 6/6 pro 1000 Lebendgeburten
Die Absicht, alle Asylanträge mittels beschleunigter Verfahren zu bearbeiten, löste Befürchtungen aus, dass begründete Ansprüche auf Schutz abgewiesen werden könnten. Asylsuchende wurden unangemessen lang und unter ungeeigneten Bedingungen in Gewahrsam gehalten.
Flüchtlinge und Asylsuchende
Im Juni 2008 kündigte die Regierung ihre Absicht an, das Verfahren zur Anerkennung von Asylanträgen zu reformieren. Das beschleunigte Verfahren soll dahingehend geändert werden, dass über Anträge binnen acht Tagen entschieden werden soll, statt wie bisher binnen fünf. Das reformierte beschleunigte Verfahren würde dann als Standardverfahren für alle Asylanträge verwendet, einschließlich komplizierter Fälle. Es gab Bedenken, dass dies eine unzureichende Prüfung der Asylanträge sowie die Abweisung begründeter Ansprüche auf Schutz zur Folge hätte.
Im September erklärte die Staatssekretärin der Justiz, dass Asylsuchende aus dem Zentral- und Südirak nicht mehr automatisch das Recht auf Schutz in den Niederlanden hätten. Die zuvor an Personen aus dem Zentral- und Südirak ausgegebenen Aufenthaltsgenehmigungen würden annulliert und jeder Fall einer individuellen Prüfung unterzogen, um festzustellen, ob die jeweilige Person ein Flüchtling sei oder aus anderen Gründen internationalen Schutz benötige.
Mindestens fünf Personen wurden in den Nordirak, mindestens fünf in den Zentralirak und mindestens eine weitere in den Südirak abgeschoben. Abgewiesenen Asylsuchenden aus dem Irak erklärte man, dass man von ihnen die Rückkehr in ihre Heimat erwarte und sie weder das Recht hätten, in den Niederlanden zu bleiben, noch Anspruch auf irgendeine Unterstützung vom Staat besäßen, die über die elementarste Gesundheitsversorgung im Notfall hinausgehe. Daher standen viele vor der Entscheidung, trotz der im Irak sehr realen Gefahr von Menschenrechtsverletzungen "freiwillig" dorthin zurückzukehren oder in erzwungener Mittellosigkeit in den Niederlanden zu bleiben.
Inhaftierungen von Migranten und Asylsuchenden
Laut Zahlen der Regierung kamen im ersten Halbjahr 2008 etwa 4500 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus und Asylsuchende in Verwaltungshaft und wurden entsprechend den für Untersuchungshäftlinge geltenden Vollzugsvorschriften dort festgehalten. Manche blieben unangemessen lange in Haft, in mehreren Fällen über ein Jahr. Alternativen zur Haft kamen nur selten zur Anwendung, nicht einmal bei Personen, die besonders schutzbedürftigen Gruppen angehörten, wie etwa unbegleitete Minderjährige und Opfer von Menschenhandel oder Folterungen. Nicht auf alle Beschwerden über Misshandlungen in Haftzentren für Migranten folgten unverzügliche, gründliche und unparteiische Ermittlungen.
Obwohl der Vollzug des Zuwanderungsgewahrsams kritisch betrachtet wurde, gab es nur wenige konkrete Vorschläge für Verbesserungen. Man überprüfte die Beschwerde- und Kontrollverfahren, doch wurden nur wenige Verbesserungsmaßnahmen geplant. Eine davon betraf die Schaffung eines Verfahrens zur Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen gegen Mitarbeiter des Transport- und Unterstützungsdienstes, der für den Transport festgenommener Personen zuständig ist.
Im Januar kündigte die Regierung Reformen des Inhaftierungsverfahrens bei asylsuchenden Familien mit Kindern an, darunter die Einführung einer Höchstinhaftierungsdauer von zwei Wochen vor der Abschiebung sowie eine Verbesserung der Haftbedingungen. Allerdings erklärte die Regierung andererseits ihre Absicht, auch weiterhin unbegleitete Minderjährige in Jugendhaftanstalten in Gewahrsam zu halten.
Rechtliche, verfassungsmäßige und institutionelle Entwicklungen Im Juli verpflichtete sich die Regierung, in den Niederlanden eine staatliche Menschenrechtsinstitution einzurichten.
Amnesty International: Bericht
The Netherlands: The detention of irregular migrants and asylum-seekers (EUR 35/002/2008)