Mongolei 2009
Amtliche Bezeichnung: Mongolei Staatsoberhaupt: Nambaryn Enchbajar Regierungschef: Sanjaagiin Bayar Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 2,7 Mio. Lebenserwartung: 65,9 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 57/49 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate**: 97,8%
Im Juli 2008 kam es in der Hauptstadt Ulan-Bator zu Ausschreitungen aufgrund von Vorwürfen über weitgreifenden Wahlbetrug – fünf Menschen wurden dabei getötet und Hunderte verletzt. Die Polizei nahm über 700 Personen fest und verweigerte ihnen den Zugang zu einer anwaltlichen Vertretung, ihren Angehörigen und medizinischer Versorgung. Es gab Berichte, dass Gefangene in Gewahrsam der Polizei geschlagen wurden. Die Todesstrafe wurde weiter im Geheimen angewandt.
Hintergrund
Am 29. Juni 2008 fanden Parlamentswahlen statt. Es wurde eine Regierungskoalition aus der Mehrheitspartei Mongolische Revolutionäre Volkspartei und der Minderheitspartei Mongolische Demokratische Partei gebildet.
Unterdrückung gewalttätiger Proteste
Am 1. Juli setzten Protestierende nach Vorwürfen des Wahlbetrugs die Zentrale der Mongolischen Revolutionären Volkspartei in Brand und plünderten Firmenbüros. Am 2. Juli wurde für vier Tage der Ausnahmezustand verhängt. Hunderte Menschen, darunter auch Polizeibeamte, wurden verletzt. Die mongolischen Medien berichteten, dass die Polizei Tränengas, Gummigeschosse und scharfe Munition einsetzte, um den Aufstand niederzuschlagen. Fünf Personen kamen dabei ums Leben, vier davon durch Schusswunden. Zehn Polizisten wurden in Zusammenhang mit den Schüssen festgenommen. Der Polizeichef wurde seines Amtes enthoben. Die Führungskräfte der Polizei von Ulan-Bator, der Sicherheitspolizei und der Streifenpolizei wurden in die Polizeiakademie strafversetzt. Eine Untersuchung des Büros des Generalstaatsanwalts war Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen.
- Am 2. Juli 2008 schoss die Polizei dem 24-jährigen Enkhabayar Dorjsuren in Ulan-Bator in den Hals. Als er am nächsten Tag nicht zur Arbeit erschien, suchte seine Familie nach ihm und fand ihn im Leichenschauhaus. An seiner Leiche war ohne ihr Wissen eine Autopsie vorgenommen worden. Über die Untersuchung der Tötung wurden keine Informationen herausgegeben.
Willkürliche Festnahmen, Inhaftierungen und Misshandlungen
In den frühen Morgenstunden des 2. Juli nahm die Polizei im Umfeld der Ausschreitungen über 700 Personen fest. 259 Personen, darunter 27 Kinder, wurden wegen Straftaten wie dem Stiften von Chaos, Diebstahl und Raub angeklagt. In einigen Fällen wurden Kinder zusammen mit Erwachsenen festgehalten. Der Zugang zu Anwälten und medizinischer Versorgung wurde ihnen in den ersten Wochen der Inhaftierung verweigert. Es gab Berichte über Polizisten, die Gefangene schlugen, manchmal um Geständnisse zu erpressen, und in einigen Fällen gaben Gefangene an, von Mitinsassen geschlagen worden zu sein.
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Am 3. Juli 2008 nahm die Polizei den 23-jährigen Davaasuren Batzaya unter dem Vorwurf der Plünderung und der Störung der öffentlichen Ordnung fest. Man brachte ihn in das Chingeltei-Haftzentrum. Obwohl Davaasuren Batzaya gehörlos ist, stellte man ihm weder einen Gebärdendolmetscher noch einen Anwalt zur Verfügung. Laut seiner Familie wurde er von der Polizei und von Mitgefangenen geschlagen. Am 6. Juli verlegte man ihn in das Haftzentrum Gants Khudag, ehe er am 10. Juli gegen Kaution freigelassen wurde.
- Am 5. Juli 2008 nahm die Polizei den Vorsitzenden der Bürgerbewegungspartei, Jalbasuren Batzandan, fest. Am 7. Juli wurde auch der stellvertretende Vorsitzende Otgonjargal Magnai festgenommen. Laut Familienangehörigen hatten beide bei den Protesten Reden gehalten, in denen sie über Wahlbetrug sprachen und zu gewaltfreiem Protest aufriefen. Jalbasuren Batzandan wurde am 19. August gegen Kaution freigelassen. Otgonjargal Magnai ließ man am 28. August auf Kaution frei. Beiden Männer drohen Anklagen wegen "Banditentums" und der "Anstiftung zu Massenunruhen". Otgonjargal Magnai könnte zudem wegen "Körperverletzung" angeklagt werden. Der Straftatbestand "Banditentum" wird in der Mongolei mit mindestens 20 bis 25 Jahren Haft oder der Todesstrafe geahndet.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Personen, die das Verhalten der Regierung im Zusammenhang mit den Ausschreitungen kritisiert hatten, wurden festgenommen oder mit Geldstrafen belegt. Während des Ausnahmezustands durfte nur der staatlich finanzierte Fernsehsender berichten.
Todesstrafe
Hinrichtungen fanden im Geheimen statt; es wurden keine offiziellen Statistiken zu Todesurteilen oder Hinrichtungen veröffentlicht. Die Haftbedingungen der zum Tode verurteilten Gefangenen sollen schlecht gewesen sein. Die Gefangenen waren normalerweise zwölf Monate in der Todeszelle, aber einige befanden sich dort über 24 Monate.
Im Dezember stimmte die Mongolei gegen die Resolution der UN-Generalversammlung für ein weltweites Hinrichtungsmoratorium.
Rechtliche Entwicklungen
Die Mongolei trat 2008 dem UN-Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum UN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Palermo-Protokoll) bei.