Amnesty Report 20. Mai 2009

Kenia 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Kenia Staatsoberhaupt: Mwai Kibaki Regierungschef: Raila Odinga (löste im April Mwai Kibaki im Amt ab) Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft Einwohner: 38,6 Mio. Lebenserwartung: 52,1 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 111/95 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 73,6%

Die Regierung legte 2008 keinen Plan vor, wie diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden sollen, die für Menschenrechtsverstöße im Zuge der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen am 27. Dezember 2007 verantwortlich waren. Unklar blieb auch, ob die Opfer entschädigt werden würden. Nach wie vor konnten Angehörige der Sicherheitskräfte Verdächtige foltern oder töten, ohne Bestrafung fürchten zu müssen. Gewalt gegen Frauen war weiterhin an der Tagesordnung. Die Regierung erließ kein Moratorium für Zwangsräumungen. Das öffentliche Gesundheitswesen war nur unzureichend finanziert, es fehlte an der erforderlichen Ausstattung und Instandhaltung der Einrichtungen.

Hintergrund

Die gewalttätigen Ausschreitungen, die nach den Wahlen im Dezember 2007 begonnen hatten, ebbten Anfang 2008 nach Vermittlungsbemühungen der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union (AU) langsam ab. Der Vermittlungsprozess führte im Februar zur Unterzeichnung eines Abkommens zur Aufteilung der Macht zwischen der Partei der Nationalen Einheit (Party of National Unity – PNU) von Präsident Mwai Kibaki und der Oppositionspartei Orange Democratic Movement (ODM) von Raila Odinga. Die Parteien unterzeichneten außerdem eine Absichtserklärung, wonach sie sich um "dauerhaften Frieden, Stabilität und Gerechtigkeit in Kenia" bemühen wollen, "auf der Grundlage eines rechtsstaatlichen Systems, das die Menschenrechte respektiert". Darüber hinaus wurden eine Verfassungsänderung, eine Landreform sowie eine Reform der Justiz und des Wahlsystems vereinbart.

Arbeitslosigkeit, Armut und Verbrechen waren weit verbreitet, und Millionen Menschen litten unter den häufigen Dürreperioden.

Gewalttätige Ausschreitungen nach den Wahlen

Nach den umstrittenen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen Ende Dezember 2007 war es zu politisch motivierten Zusammenstößen zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen gekommen. Die Ausschreitungen und das rücksichtslose Vorgehen der Polizei forderten mehr als tausend Todesopfer. Schätzungen zufolge wurden über 300000 Menschen aus ihren Heimatorten vertrieben, etwa 12000 flohen ins benachbarte Uganda.

Tausende von Menschen erlitten schwere Verletzungen. Auch von sexueller Gewalt gegen Mädchen und Frauen, von niedergebrannten Häusern und von Zwangsumsiedlungen war die Rede.

Der von UN und AU unterstützte Vermittlungsprozess führte zur Bildung eines Untersuchungsausschusses zu den gewalttätigen Ausschreitungen nach der Wahl (Commission of Inquiry into the Post Election Violence – CIPEV), der alle Fakten zusammentragen, Ermittlungen zum Verhalten der staatlichen Sicherheitskräfte anstellen und Empfehlungen geben sollte. Im Oktober legte der Ausschuss seinen Bericht der Regierung vor. Er empfahl eine Änderung der Verfassung sowie eine Polizeireform. Außerdem sollten seiner Ansicht nach die mutmaßlichen Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in nationales Recht übernommen werden. Die zentrale Empfehlung des Ausschusses lautete, die Regierung solle ein Sondergericht einrichten, das für die Untersuchung der gewalttätigen Ausschreitungen und die Strafverfolgung der Täter zuständig wäre. Für den Fall, dass die Regierung dem nicht nachkäme, empfahl der CIPEV, die entsprechenden Fälle dem Internationalen Strafgerichtshof zu übergeben, damit dieser Ermittlungen durchführen und ggf. Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erheben könne.

Im November erklärte die Regierung, sie unterstütze die Umsetzung der Empfehlungen. Es werde daher ein Komitee aus Regierungsmitgliedern unter dem Vorsitz von Präsident Kibaki und Premierminister Odinga gebildet. Nach Angaben der Regierung vom Dezember erarbeitet dieses Komitee einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Sondergerichts, um die nach den Wahlen begangenen Menschenrechtsverstöße zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Außerdem verabschiedete das Parlament ein Gesetz (International Crimes Act 2008), mit dem das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in nationales Recht überführt wurde. Bis Ende 2008 hatte die Regierung jedoch noch keinen umfassenden Aktionsplan vorgelegt, wie die Empfehlungen des CIPEV umgesetzt werden würden. Unklar war auch, ob die Opfer der Menschenrechtsverletzungen Entschädigungen erhalten werden.

Binnenvertriebene

Im Mai startete die Regierung mit der "Operation Rudi Nyumbani" ("Operation Heimkehr") ein staatliches Programm, das die Rückkehr der über 300000 Menschen, die durch die Unruhen nach den Wahlen vertrieben worden waren, unterstützen sollte. Während die Regierung mehrfach den Erfolg des Programms betonte, erklärte die unabhängige kenianische Menschenrechtskommission in einem Ende Oktober veröffentlichten Bericht, die meisten Binnenvertriebene seien nicht an ihren früheren Wohnort zurückgekehrt. Sie lebten vielmehr noch immer in Hunderten von provisorischen Zeltlagern, die entstanden waren, nachdem man die großen Flüchtlingslager im Zuge der "Operation Rudi Nyumbani" geschlossen hatte.

Zivilgesellschaftliche Gruppen im Land dokumentierten Aussagen von Binnenflüchtlingen, wonach sie bei der Ausarbeitung des Programms von der Regierung nicht einbezogen wurden. Es gab zahlreiche Klagen über gewaltsame Rückführungen durch die Sicherheitskräfte. Viele Vertriebene erklärten, sie hätten nicht frei zwischen einer Rückkehr an den alten Wohnort und der Neuansiedlung bzw. Eingliederung am Ort der Vertreibung wählen können, weil es häufig keine vernünftige Alternative gegeben hätte. Insbesondere erklärten viele, das Gebiet, in dem sie früher gelebt hätten, sei nach wie vor unsicher. Außerdem gab es Beschwerden über unzureichende humanitäre Hilfe und mangelnde finanzielle Unterstützung für Rückkehrer.

Tausende von Menschen aus der Bergregion Mount Elgon nahe der Grenze zu Uganda, die nach Landstreitigkeiten vertrieben worden waren, konnten auch 2008 nicht an ihren Wohnort zurückkehren.

Ende 2008 gab es noch immer keinen rechtlichen Rahmen für die Vertriebenen, und ungeachtet aller entsprechenden Empfehlungen des CIPEV und einer UN-Untersuchungskommission hatte die Regierung noch keine Strategie zur Lösung des Problems der Vertreibungen erarbeitet.

Wahrheitskommission

Im Oktober 2008 verabschiedete das Parlament ein Gesetz zur Einrichtung einer Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Versöhnung (Truth, Justice and Reconciliation Commission – TJRC), wie sie in der Vereinbarung vorgesehen war, die nach Abschluss des Vermittlungsprozesses von den Konfliktparteien unterzeichnet worden war. Die Kommission soll Ermittlungen zu allen Menschenrechtsverletzungen anstellen, die in Kenia zwischen dem 12. Dezember 1963 und dem 28. Februar 2008 von staatlichen Organen, Personengruppen oder Einzelnen begangen wurden.

Das Gesetz zur Einrichtung der TJRC umfasst eine Reihe von Bestimmungen, die gegen das Völkerrecht verstoßen. So sieht es z.B. auch bei Straftaten nach internationalem Recht – wie Folter, "Verschwindenlassen" und ungesetzliche Tötungen – die Möglichkeit einer Amnestie für die Täter vor und enthält Hindernisse für die strafrechtliche Verfolgung solcher Vergehen. Ein breit angelegtes Opfer- und Zeugenschutzprogramm ist ebenso wenig vorgesehen wie eine umfassende Entschädigung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Bei Ende des Berichtsjahrs war die Einrichtung der TJRC noch nicht erfolgt.

Straflosigkeit

Auch 2008 gab es wieder Vorwürfe über Menschenrechtsverletzungen wie Folter und außergerichtliche Hinrichtungen durch Angehörige der staatlichen Sicherheitskräfte.

Nach Beschwerden über die monatelange Untätigkeit der Regierung in der Konfliktregion Mount Elgon im Westen Kenias starteten Polizei und Militär im März die "Operation Okoa Maisha" ("Operation Rettet Leben"). Diese richtete sich gegen die lokalen Milizen der Sabaot Land Defence Forces, denen ungesetzliche Tötungen, Vertreibungen und andere Menschenrechtsverstöße vorgeworfen wurden. Im Zuge der Operation begingen Militär und Polizei Menschenrechtsverletzungen, die von lokalen Medien sowie von kenianischen und internationalen Organisationen dokumentiert wurden. Dazu zählten die willkürliche und gesetzwidrige Festnahme Hunderter Zivilpersonen, willkürliche Inhaftierungen sowie Folterungen in Militärcamps und Polizeieinrichtungen. Es gab Berichte über die außergerichtliche Hinrichtung Dutzender Menschen durch Militärangehörige und darüber, dass in manchen Familien mehrere Angehörige "verschwunden" seien. Die Regierung wies die Berichte zurück und lehnte eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe ab.

Im November klagten Dutzende von Bewohnern des Bezirks Mandera im Norden Kenias über Vergewaltigungen, Folterungen und exzessive Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte. Die Vorwürfe bezogen sich auf eine gemeinsame Aktion von Polizei und Militär zur Beschränkung der illegalen Einfuhr von Waffen aus den Ländern am Horn von Afrika. Die Regierung bestritt die Vorwürfe und veranlasste auch in diesem Fall bis Ende 2008 keine unabhängige und unparteiische Untersuchung.

Dasselbe galt für die Vorwürfe über Folterungen und ungesetzliche Tötungen, die Polizeiangehörige 2007 begangen haben sollen, darunter auch die Erschießung Hunderter Menschen bei Operationen gegen die Mitglieder der verbotenen Mungiki-Gruppe, der zahlreiche Morde zur Last gelegt werden.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Gewalt gegen Frauen und Mädchen war nach wie vor weit verbreitet. Während der Ausschreitungen nach den Wahlen und während der Kämpfe in der Region Mount Elgon wurden Frauen und Mädchen Opfer von Vergewaltigungen und anderen Formen sexueller Gewalt. Die mutmaßlichen Täter, darunter auch Polizisten und Angehörige anderer Ordnungskräfte, wurden nur sehr selten zur Rechenschaft gezogen.

Recht auf Gesundheit

Den Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens fehlte es auch 2008 an finanziellen Mitteln sowie an der notwendigen Ausstattung und Instandhaltung, was landesweit zu einer hohen Müttersterblichkeit und anderen Gesundheitsproblemen führte. In den staatlichen Geburtskliniken waren die Auswirkungen der Mittelknappheit besonders deutlich. Frauen aus Familien mit geringem Einkommen, die diese Einrichtungen aufsuchten, bekamen nur ein Minimum an Gesundheitsfürsorge.

Vertreibungen

Im Juli 2008 gab die Regierung die Bildung einer Einsatztruppe bekannt, die sich mit dem Problem der Vertreibungen aus dem Mau-Wald befassen sollte. Damit erfüllte die Regierung ihr Versprechen vom Oktober 2007, die mehr als zehntausend Menschen, die im Jahr 2006 aus dem Waldgebiet vertrieben worden waren, zu entschädigen und wieder dort anzusiedeln. Die Einsatztruppe war für die Abgrenzung des Gebiets zuständig, außerdem sollte sie die Bewohner des Gebiets mit Besitztiteln ausfindig machen, sie entschädigen und ihre Wiederansiedlung unterstützen. Die Maßnahmen waren Ende 2008 noch nicht abgeschlossen.

Im November wurden Hunderte von Familien, die in behelfsmäßigen Siedlungen direkt am Nairobi-Fluss leben, von den Behörden mit Zwangsräumung bedroht.

Die Regierung hatte bis Ende 2008 weder ihr Versprechen erfüllt, landesweit gültige Richtlinien für Zwangsräumungen zu veröffentlichen, noch hatte sie bis zum Inkrafttreten der Richtlinien ein Moratorium für Zwangsräumungen erlassen.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Die Regierungsentscheidung vom Januar 2007, die Grenze nach Somalia zu schließen, wurde 2008 nicht aufgehoben. Wegen der andauernden Kämpfe und der dramatischen Eskalation des Konflikts im Nachbarstaat kamen noch immer viele Menschen als Flüchtlinge und Asylsuchende über die Grenze nach Kenia. Der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) registrierte zwischen Januar und September 2008 mehr als 38000 neue Flüchtlinge und Asylsuchende. Allein im Oktober sollen über 8000 Menschen die Grenze überquert haben. Humanitäre Organisationen sprachen von einer dramatischen Verschlechterung der Situation in den Lagern, in denen die Neuankömmlinge untergebracht wurden, und forderten die kenianische Regierung und die internationale Gemeinschaft auf, ihre humanitäre Hilfe zu verstärken.

An der Grenze wurden die Flüchtlinge und Asylsuchenden von kenianischen Sicherheitskräften schikaniert. Viele von ihnen wurden festgenommen, mit heftigen Schlägen misshandelt und gegen ihren Willen nach Somalia zurückgeschickt. Die offizielle Schließung der Grenze war ein Grund dafür, dass manche Flüchtlinge Bestechungsgelder zahlen mussten, um nach Kenia zu gelangen.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Einige der über 40 Opfer widerrechtlicher Gefangenenüberstellungen aus Kenia nach Somalia und Äthiopien, die Ende 2007 in Äthiopien an einem geheimen Haftort ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten wurden, kamen 2008 frei. Unter den Freigelassenen waren mindestens acht Kenianer, obwohl die kenianische Regierung wiederholt behauptet hatte, dass man keine eigenen Staatsbürger überstellt habe.

  • Der kenianische Staatsbürger Mohamed Abdulmalik wurde im Februar 2007 von der Polizei seines Landes festgenommen und widerrechtlich nach Guantánamo in US-Gewahrsam überstellt, wo er sich vermutlich auch noch Ende 2008 befand. Es wurde keine Anklage gegen ihn erhoben, und er konnte auch nicht, wie im internationalen Recht vorgesehen, einen Antrag auf Haftprüfung stellen. Auf die Forderungen nach einer gründlichen und unabhängigen Untersuchung der Festnahme, Überstellung und Inhaftierung dieser Personen sowie ihrer Haftbedingungen hatte die Regierung bis Ende 2008 nicht reagiert.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im Februar hob die Regierung das Verbot der Ausstrahlung von Live-Sendungen in Rundfunk und Fernsehen auf, das sie im Dezember 2007 nach Beginn der Ausschreitungen verhängt hatte.

Zwischen Januar und März 2008 erhielten mehrere Menschenrechtsverteidiger und Journalisten Drohungen von bewaffneten Gruppen, die ihnen "Verrat an ihrem Stamm" vorwarfen, weil sie sich zu den Wahlen geäußert und in der Zeit danach gegen die Gewaltausbrüche Stellung bezogen hatten. Einigen von ihnen wurde mit dem Tod gedroht.

Im März wurden mehrere Journalisten, die über die gemeinsame Operation von Militär und Polizei in der Konfliktregion Mount Elgon berichten wollten, von Militärangehörigen willkürlich inhaftiert, schikaniert und misshandelt.

Im Dezember verabschiedete das Parlament eine von der Regierung unterstützte Neufassung des Kommunikationsgesetzes (Kenya Communication [Amendment] Bill 2008). Das neue Gesetz könnte zu ungerechtfertigten Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung führen. Demnach kann der für die innere Sicherheit zuständige Minister die Berichterstattung der Medien verbieten und die entsprechenden Ausrüstungen beschlagnahmen, wenn dies aus Gründen der nationalen Sicherheit notwendig sein sollte. Das Gesetz sieht außerdem eine von der Regierung kontrollierte Kommission vor, die Lizenzen an Rundfunk- und Fernsehunternehmen vergibt, für deren Regulierung zuständig ist und die den Charakter sowie die Inhalte der Sendungen vorschreibt. Ende 2008 stand noch die Zustimmung des Präsidenten zu diesem Gesetz aus.

  • Im September 2008 wurde der frühere Journalist und Leiter der NGO East African Seafarers Assistance Programme, Andrew Mwangura, von der Polizei festgenommen und der "Verbreitung unzutreffender Informationen" beschuldigt. Mwangura hatte in Presseinterviews der Darstellung der Regierung zum Ziel eines ukrainischen Frachters widersprochen, der vor der somalischen Küste von Piraten gekapert worden war. Das Verfahren gegen ihn war Ende 2008 noch nicht abgeschlossen.

Todesstrafe

2008 wurden zwar keine Hinrichtung gemeldet, aber nach wie vor Todesurteile verhängt. Fortschritte in Richtung einer Abschaffung der Todesstrafe waren nicht zu verzeichnen.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Vertreter von Amnesty International hielten sich im Februar, März, September und Dezember in Kenia auf.

Kenya: Unlawful transfers of "terror suspects" must be investigated (AFR 32/010/2008)

Kenya: Concerns about the Truth, Justice and Reconciliation Commission Bill (AFR 32/009/2008)

Kenya: Amnesty International’s Recommendations to the African Union Peace and Security Council (AFR 32/007/2008)

Amnesty International’s Recommendations to the African Union Assembly (IOR 63/001/2008)

Kenya: New government must ensure justice for victims of post-elections violence (18 April 2008)

Kenya: Amnesty International calls on government and the African Commission to act (15 February 2008)

Kenya: Government must protect people from politically-motivated and ethnic attacks (25 January 2008)

Kenya: Amnesty International condemns excessive use of force by police (18 January 2008)

Kenya: Kenyan election sparks political killings (4 January 2008)

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