Amnesty Report 20. Mai 2009

Katar 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Staat Katar Staatsoberhaupt: Scheich Hamad bin Khalifa al-Thani Regierungschef: Scheich Hamad bin Jassim bin Jabr al-Thani Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 0,9 Mio. Lebenserwartung: 75 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 9/12 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 89%

Hunderten von Menschen wurde ihre Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Frauen waren weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet, missbraucht und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Mindestens 20 Menschen befanden sich in Todeszellen. Hinrichtungen fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

Recht auf Staatsbürgerschaft

Die Regierung verweigerte nach wie vor Hunderten von Menschen die katarische Staatsbürgerschaft. Für die Betroffenen bedeutete dies, dass sie von Arbeitsplätzen, von der Sozialversicherung und vom Gesundheitssystem ausgeschlossen waren oder nicht nach Katar einreisen durften. Dies betraf in der Mehrheit Angehörige des al-Murra-Stamms, denen die katarische Staatsbürgerschaft nach einem gescheiterten Putschversuch im Jahr 1996 aberkannt worden war. Die Behörden hatten damals Angehörige dieser Gruppe für den Putschversuch verantwortlich gemacht. Es gab keine rechtliche Handhabe gegen diese Maßnahme.

  • Hamad Abdel Hadi Hamad al-Hamran und Mitglieder seiner Familie dürfen noch immer nicht nach Katar einreisen. Sie wurden nach dem Putschversuch 1996 ausgebürgert und gingen ins Exil in die Vereinigten Arabischen Emirate, wo sie heute noch leben.

  • ’Abdul Hameed Hussain al-Mohammed, seinen sechs Kindern und zwei Brüdern wurde Berichten zufolge im Oktober 2002 die katarische Staatsbürgerschaft aberkannt, nachdem er und seine Brüder zu Gefängnisstrafen verurteilt worden waren. Außerdem ordneten die Behörden ihre Ausweisung an. Gründe für dieses Vorgehen wurden nicht genannt, und es gab keine Möglichkeit, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Alle verloren ihren Arbeitsplatz und ihr Recht auf Beschäftigung. Außerdem wurde ihnen der staatliche Zuschuss zur Unterkunft entzogen. Seitdem leben sie in Katar in ständiger Angst vor der Ausweisung.

Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Frauen wurden auch weiterhin durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Es gab keinen wirksamen Schutz gegen familiäre Gewalt. Diskriminiert wurden Frauen insbesondere durch das Familienrecht, wonach sich Männer sehr viel leichter scheiden lassen können als Frauen. Frauen, die von ihren Ehemännern verlassen werden oder die sich scheiden lassen, müssen schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen.

Im August änderte die Regierung das Gesetz über Entschädigungszahlungen und stellte Männer und Frauen diesbezüglich gleich. Bisher musste für eine Frau im Todesfall nur halb so viel Entschädigung gezahlt werden wie für einen Mann.

Rechte von Arbeitsmigranten

Ausländische Arbeitsmigranten, die einen großen Teil der Arbeitskräfte in Katar stellen, waren weiterhin Missbrauch und Ausbeutung durch ihre Arbeitgeber ausgesetzt. Es gab nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz für Arbeitsmigranten. Weibliche ausländische Hausangestellte waren besonders gefährdet, von ihren Arbeitgebern ausgebeutet und missbraucht zu werden. So wurde über Schläge, Vergewaltigungen und andere sexuelle Übergriffe berichtet. Allein 2007 sollen rund 20000 Arbeitsmigranten vor ihren Arbeitgebern geflohen sein. Gründe dafür waren verspätete oder ausbleibende Lohnzahlungen, unverhältnismäßig lange Arbeitszeiten und schlechte Arbeitsbedingungen.

Im Juni billigte die Beratende Versammlung einen Gesetzentwurf, der die Arbeitsbedingungen der Arbeitsmigranten verbessern soll. Arbeitgeber müssen zukünftig ihren Angestellten Ruhetage und drei Wochen Jahresurlaub gewähren, andernfalls drohen ihnen Geld- oder Haftstrafen. Das Gesetz muss erst noch in Kraft treten.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Im Mai 2008 trat die Regierung von Katar der Antiterrorkonvention des Golfkooperationsrats von 2004 bei. Die Konvention enthält eine sehr weit gefasste und vage Definition von Terrorismus. Dies könnte dazu führen, dass die Ausübung der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit eingeschränkt oder unterdrückt werden. Auch Katars Antiterrorgesetze sind unverhältnismäßig weit gefasst. Sie erlauben es den Behörden, verdächtige Personen bis zu sechs Monate ohne Anklage und bis zu zwei Jahre ohne Gerichtsverfahren aufgrund von vage formulierten Anschuldigungen zu inhaftieren.

Im Juli entließen die US-Behörden den katarischen Staatsbürger Jarallah al-Merri aus Guantánamo und überstellten ihn nach Katar. Es wurde keine Anklage gegen ihn erhoben, und er wurde freigelassen. Sein Bruder, Ali al-Merri, befand sich weiterhin als mutmaßlicher feindlicher Kämpfer in Gewahrsam der US-Behörden.

Todesstrafe

Mindestens 20 Personen befanden sich in den Todeszellen, darunter 17 Menschen, die 2001 wegen ihrer Beteiligung am Putschversuch im Jahr 1996 verurteilt worden waren. Es gab jedoch keine Hinrichtungen. Wabran al-Yami, ein saudi-arabischer Staatsbürger, der ebenfalls im Zusammenhang mit dem Putschversuch verurteilt worden war, kam im Juli auf Ersuchen des saudi-arabischen Innenministers frei und durfte in sein Land zurückkehren.

Katar stimmte gegen die UN-Resolution über ein weltweites Hinrichtungsmoratorium, als diese im Dezember von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurde.

Amnesty International: Missionen

Ein Delegierter von Amnesty International besuchte Katar im Januar und im Dezember.

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