Amnesty Report 25. Mai 2009

Burundi 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Burundi Staats- und Regierungschef: Pierre Nkurunziza Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 8,9 Mio. Lebenserwartung: 48,5 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 192/182 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 59,3%

Politische Gegner, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger wurden 2008 verstärkt schikaniert und eingeschüchtert. Dies geschah häufig unter Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Soldaten wurden für die Tötung von Zivilpersonen im Jahr 2006 strafrechtlich verfolgt. Andere gravierende Menschenrechtsverletzungen, die in der Vergangenheit begangen worden waren, wurden jedoch nicht geahndet, und es gelang der Regierung nicht, die Straflosigkeit zu durchbrechen. Trotz einiger Reformmaßnahmen im Bereich des Gerichtswesens gab es weiterhin große Probleme in der Justizverwaltung. Vergewaltigungen und andere Fälle sexueller Gewalt waren trotz ihrer Häufigkeit nur selten Gegenstand von Ermittlungen und strafrechtlicher Verfolgung. Viele Kinder waren ohne Gerichtsverfahren inhaftiert.

Hintergrund

Die Entlassung der Ersten Vizepräsidentin Alice Nzomukunda durch ihre eigene Partei, dem Nationalen Rat für die Verteidigung der Demokratie – Kräfte zur Verteidigung der Demokratie (Conseil National pour la Défense et la Démocratie – Forces pour la Défense de la Démocratie – CNDD-FDD), löste im Februar 2008 eine politische Krise aus, da sich Oppositionsparteien weigerten, an den Sitzungen der Nationalversammlung teilzunehmen. Die Spaltungen innerhalb des CNDD-FDD, die zu Parteiausschlüssen und -austritten führten, hatten zur Folge, dass die Partei die Mehrheit im Parlament einbüßte und die Regierung nicht mehr arbeits- und beschlussfähig war. Im Mai forderte der Präsident der Nationalversammlung, ein Mitglied des CNDD-FDD, das Verfassungsgericht auf, 22 ehemaligen CNDD-FDD-Mitgliedern das Mandat abzuerkennen. Das Gericht urteilte, dass die 22 Abgeordneten gemäß der Verfassung nicht als "unabhängige" Abgeordnete in der Nationalversammlung sitzen könnten. Das Verfahren wurde allgemein als nicht verfassungsgemäß und als gravierender Verstoß gegen die Unabhängigkeit der Justiz gewertet.

Die Verhandlungen über die Umsetzung des Waffenstillstandsabkommens zwischen der Regierung und den oppositionellen Nationalen Befreiungskräften (Forces Nationales de Libération – FNL) verliefen schleppend. In den Monaten April und Mai kam es in den Außenbezirken der Hauptstadt Bujumbura und den benachbarten Westprovinzen zwischen den FNL und der Regierung zu einem erneuten Aufflammen der Kämpfe.

Am 10. Juni unterzeichneten beide Seiten das Kommuniqué von Magaliesberg, in dem sie sich verpflichteten, den Frieden zu sichern und über die Zahl von FNL-Kämpfern zu verhandeln, die im Land wichtige Funktionen übernehmen sollten. In der zweiten Jahreshälfte kam die Arbeit des "gemeinsamen Verifikations- und Überwachungsmechanismus", der mit der Umsetzung des im September 2006 vereinbarten umfassenden Waffenstillstands beauftragt war, kaum voran. Die Regierung lehnte die Bedingungen der FNL für die Übernahme von Posten in der Verwaltung und im Parlament ab. Die FNL weigerten sich ihrerseits, die Bezugnahme auf ethnische Zugehörigkeit aus dem Namen ihrer politischen Partei (Palipehutu-FNL) im Vorfeld der für 2010 geplanten Wahlen zu entfernen. Nach Ansicht der Regierung verstößt die Bezeichnung gegen die Verfassung. Die Demobilisierung der FNL-Kämpfer verlief langsamer als geplant.

In der Nationalversammlung stand ein Entwurf über die Reform des Strafgesetzbuchs zur Beratung an, der wichtige Bestimmungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage, z.B. über die strafrechtliche Verfolgung von Folter und sexueller Gewalt enthielt.

Die Armut wurde durch hohe Preise für Konsumgüter und durch die Arbeitslosigkeit verschlimmert. In einigen Landstrichen fielen die Ernten schlecht aus, und die dort lebende Bevölkerung hatte nur begrenzt Zugang zu Nahrung. Die nach Burundi zurückkehrenden Flüchtlinge stellten eine zusätzliche Belastung für die begrenzten Ressourcen dar. Die weite Verbreitung von Kleinwaffen, die große Zahl frisch demobilisierter Kämpfer und die hohe Verbrechensrate trugen dazu bei, dass in der Bevölkerung ein Gefühl der Unsicherheit herrschte.

Widerrechtliche Tötungen

Sicherheitskräfte richteten Zivilpersonen im Zusammenhang von Operationen gegen die FNL extralegal hin. Auch die FNL verübte Menschenrechtsverstöße, zu denen widerrechtliche Tötungen und Vergewaltigungen gehörten.

  • Am 5. Mai 2008 drangen Armeeangehörige in der Gemeinde Muhuta, Provinz Bujumbura Rural, in die Wohnung einer Familie ein, in der vermeintliche FNL-Mitglieder lebten. Wie es in Berichten hieß, eröffnete einer der Soldaten das Feuer und tötete die Mutter der Familie.

  • Im Juni 2008 gingen drei FNL-Kombattanten in die Gemeinde Mutimbuzi in der Provinz Bujumbura Rural, um dort neue Rekruten anzuwerben. Sie suchten den Angehörigen der örtlichen Jugendorganisation der Hutu auf, der sich dem Vernehmen nach weigerte, ihnen zu helfen. Daraufhin sollen die Soldaten eine Granate in das Haus des Mannes geworfen haben, durch die seine Frau getötet wurde.

Justizwesen

Die Regierung und die Vereinten Nationen unternahmen Schritte zur Reform und Stärkung des Justizsystems. Diese beinhalteten u.a. den Neu- und Umbau von Gerichtsgebäuden, die Weiterbildung von Richtern, Maßnahmen zur Linderung der Überfüllung der Hafteinrichtungen und den Abbau der angehäuften Fälle. Dennoch blieben gravierende Probleme bestehen. So war die Justiz nicht unabhängig und wurde von der Exekutive beeinflusst, auch gab es Berichte über Korruption. Die Mitarbeiter der Justizverwaltung waren unzureichend ausgebildet und hatten in Einzelfällen kaum rechtliche Kenntnisse. Die Justiz krankte zudem an materieller, finanzieller und personeller Unterversorgung. Das wenig ausgeprägte Vertrauen der Bevölkerung in das Justizsystem führte zu zahlreichen Vorfällen von Selbstjustiz.

In den Hafteinrichtungen herrschten harte Haftbedingungen, und die Gefängnisse waren überfüllt. Der Zugang zu Nahrung und Gesundheitsfürsorge war stark eingeschränkt, die Gefangenen waren häufig äußerst unhygienischen Zuständen ausgesetzt. Die Verwaltung der Personendaten und der juristisch relevanten Informationen über die Häftlinge durch die Justizvollzugsbehörden war völlig unzureichend.

In den Hafteinrichtungen der Polizei befanden sich auch Kinder, obwohl dies gegen die Bestimmungen für Festnahmen und Inhaftierungen verstieß. Da sie sich die Zellen mit erwachsenen Häftlingen teilen mussten, bestand die Gefahr, dass sie sexuell missbraucht und körperlich misshandelt wurden. Viele jugendliche Gefangene wurden ohne Gerichtsverfahren und unter Bedingungen in Gewahrsam gehalten, die grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkamen. Außerdem wurde weder für ihre medizinische Betreuung noch für Schulunterricht Sorge getragen. Nach Schätzungen einer internationalen Organisation warteten 80% der jugendlichen Häftlinge darauf, dass ihr Prozess anberaumt wurde.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Die Behörden hielten häufig Einzelpersonen länger als die gesetzlich erlaubten 14 Tage in Gewahrsam. Beamte, denen die gesetzlichen Bestimmungen praktisch nicht bekannt waren, nahmen Menschen häufig willkürlich fest. Viele Betroffene wurden willkürlich unter dem Verdacht festgenommen, etwas mit den FNL zu tun zu haben.

  • Im April 2008 wurden nach Zusammenstößen zwischen den FNL und den Nationalen Verteidigungskräften 782 Menschen willkürlich festgenommen. Die Polizei nahm häufig Personen fest, die sie verdächtigte, die FNL zu unterstützen oder mit ihnen zu sympathisieren, wobei es in vielen Fällen keine rechtliche Grundlage für die Festnahme gab.

Folter und andere Misshandlungen

Aus Berichten von Beobachtern der Menschenrechtslage ging hervor, dass die Polizei Häftlinge und andere Bürger schlug. Trotz der laufenden Schulungen durch die Vereinten Nationen und durch Menschenrechtsorganisationen war der Wissensstand der Angehörigen der Sicherheitskräfte über Menschenrechte äußerst lückenhaft.

  • Jean Claude Nkunzimana aus der Gemeinde Kinama, Provinz Bujumbura Mairie, wurde am 1. Juli 2008 auf dem Nachhauseweg von fünf Polizisten angehalten, die in einer Kneipe ein Bier tranken. Einer der Polizisten wollte von ihm eine Zigarette haben. Als er sie ihm nicht geben wollte, wurde er von den fünf Polizisten brutal verprügelt.

  • Am 9. Juni 2008 wurde in der Gemeinde Gisozi, Provinz Mwaro, ein junger Mann wegen Betrugs festgenommen. In Berichten hieß es, die Polizisten hätten, als sie den flüchtenden Mann wieder einfingen, mit den Kolben ihrer Pistolen brutal auf ihn eingeschlagen und ihn getreten. Der so Misshandelte musste sich zur Behandlung der Verletzungen in ein Krankenhaus begeben.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Es gab zahlreiche Fälle von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen. So nahm die Nichtregierungsorganisation Ärzte ohne Grenzen in ihrem Zentrum in Bujumbura im Zeitraum von Januar bis Juni 2008 durchschnittlich 131 Vergewaltigungsopfer pro Monat auf. Die Berichte über die Vergewaltigung von Mädchen nahmen zu. Bei den Tätern handelte es sich häufig um Lehrer. Demgegenüber berichteten die Vereinten Nationen von einem Rückgang der Vergewaltigungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte.

Die Täter, die das Opfer in vielen Fällen kannte, befürchteten offenbar nicht, zur Verantwortung gezogen zu werden, zumal Straflosigkeit weiterhin an der Tagesordnung war. Frauen, die Opfer sexueller Gewalt geworden waren, hatten kein Vertrauen in die Justiz. Häufig vereinbarten die Familien der Opfer mit dem mutmaßlichen Täter auch außergerichtlich eine "gütliche Einigung".

  • Am 20. März 2008 wurde in der Gemeinde Kanyosha, Provinz Bujumbura Rural, ein 15-jähriges Mädchen von ihrem Lehrer vergewaltigt. Der Lehrer hatte sie gebeten, ihm ein Handy nach Hause zu bringen. Nachdem das Mädchen Strafanzeige erstattet hatte, wurde der Lehrer verhaftet.

Versammlungsfreiheit

Die Regierung hinderte die Oppositionsparteien daran, Versammlungen ohne vorherige Genehmigung abzuhalten. Die Staatsbehörden setzten derartige Entscheidungen über die Kommunalverwaltung durch, die immer stärker von der Exekutive kontrolliert wurde. Am 6. Oktober 2008 unterzeichnete der Innenminister einen Erlass, der vorschrieb, dass die Versammlungen der Oppositionsparteien nur zu bestimmten Zeiten stattfinden durften und die Oppositionsparteien bei der Kommunalverwaltung einen offiziellen schriftlichen Antrag für die Versammlung stellen mussten. Die Kommunalverwaltung hatte die Befugnis, Anträge abzulehnen, wenn sie der Ansicht war, dass die Versammlung eine Störung der "Ordnung und der öffentlichen Sicherheit" darstellte.

Zwei führende Oppositionsparteien, der Nationale Rat zur Verteidigung der Demokratie (CNDD) und die Front für Demokratie in Burundi (FRODEBU), kritisierten den Erlass öffentlich und forderten seine Rücknahme.

  • Am 11. November 2008 wurden 21 Mitglieder der Union für Frieden und Entwicklung (UPD-Zigamibanga) von der Kommunalverwaltung der Provinz Ngozi festgenommen. Den Festgenommenen wurde vorgeworfen, Versammlungen ohne Genehmigung seitens der kommunalen Behörden abzuhalten.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Behörden reagierten zunehmend empfindlich auf Kritik, die Beziehungen zwischen der Zivilgesellschaft und der Regierung waren angespannt.

  • Der Vorsitzende der politischen Oppositionsgruppe Bewegung für Sicherheit und Demokratie (Mouvement pour la Sécurité et la Démocratie), Alexis Sinduhije, wurde am 3. November 2008 nach einer Parteiversammlung festgenommen und kam in Haft. Am 11. November wurde gegen ihn Anklage wegen "Beleidigung des Staatsoberhaupts" erhoben, weil er die entwicklungspolitische Strategie des Präsidenten infrage gestellt hatte.

  • Juvénal Rududura, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft für nichtrichterliche Mitarbeiter, wurde am 15. September 2008 nach einem Radiointerview festgenommen, in dem er Mitarbeitern des Justizministeriums vorgeworfen hatte, Personen gegen Bestechungsgelder Posten zu verschaffen.

  • Am 11. September 2008 wurde der Journalist Jean-Claude Kavumbagu festgenommen und wegen Verleumdung angeklagt. In einem Artikel hatte er den Vorwurf erhoben, dass die Reise von Präsident Nkurunziza zur Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele in Peking die Ursache dafür gewesen sei, dass das Gehalt von einigen Staatsbeamten verspätet ausgezahlt wurde.

Straflosigkeit – der Muyinga-Prozess

Am 23. Oktober verurteilte das Militärgericht von Muyinga 15 Soldaten der Tötung von 31 Männern im Juli und August 2006 für schuldig. In Verhandlungen wurde geschildert, dass die Opfer zunächst in der Garnison von Muyinga festgehalten und dann zum Ufer des Flusses Ruvubu gebracht wurden, wo sie von Angehörigen des Geheimdienstes außergerichtlich hingerichtet wurden. 14 Soldaten wurden zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren bis zu lebenslanger Haft verurteilt. Der ehemalige Kommandant der vierten Militärregion, Oberst Vital Bangirinama, der den Schießbefehl gegeben haben soll, war außer Landes geflüchtet und zum Prozess nicht erschienen. Er wurde in Abwesenheit für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Die Zivilgesellschaft in Burundi und die internationale Gemeinschaft begrüßten die Urteile und bewerteten sie als wichtigen Schritt im Kampf gegen die Straflosigkeit.

Übergangsjustiz

Die Regierung unternahm ebenso wie die internationale Gemeinschaft und die Zivilgesellschaft nur wenig, eine Wahrheits- und Versöhnungskommission sowie einen Sondergerichtshof ins Leben zu rufen, die mit der Aufgabe betraut werden könnten, die gravierendsten Verbrechen zu untersuchen und strafrechtlich aufzuarbeiten, die während des Bürgerkriegs in Burundi begangen wurden.

Im Juni sollten landesweite Konsultationen beginnen, deren Dauer auf zwölf Monate angelegt war. Die UN-Kommission für Friedenskonsolidierung stellte hierfür Gelder zur Verfügung. Die Gespräche des im November 2007 zur Überwachung des Prozesses eingesetzten Dreiparteien-Ausschusses, der aus Vertretern der Vereinten Nationen, der Regierung und der Zivilgesellschaft bestand, wurden jedoch verschoben. Dies lag vor allem daran, dass Ausschussmitglieder an den Sitzungen nicht teilnahmen und diese vom Ausschussvorsitzenden abgesagt wurden. Es wurde vereinbart, die Beratungen am 1. März 2009 wieder aufzunehmen.

Internationale Überwachung

Der UN-Menschenrechtsrat verlängerte am 24. September das Mandat des unabhängigen Experten für die Menschenrechtslage in Burundi, "bis die Einsetzung einer nationalen und unabhängigen Menschenrechtskommission erfolgt". Stimmen aus der Zivilgesellschaft äußerten Zweifel daran, dass die Menschenrechtskommission unabhängig, ohne Einmischung bzw. Einschüchterung seitens der Behörden arbeiten könne. Genaue Terminangaben in Bezug auf die Einsetzung der Menschenrechtskommission gab es nicht.

Zurückkehrende Flüchtlinge

Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008 kehrten 95050 burundische Flüchtlinge – vor allem aus Tansania – ins Land zurück; 30818 dieser Flüchtlinge waren 1972 aus Burundi geflohen.

Die Streitigkeiten um Grund und Boden nahmen zu, vor allem solche, an denen heimkehrende Flüchtlinge beteiligt waren. Die meisten Streitfälle gab es im Süden des Landes, vor allem in den Provinzen Bururi und Makamba. Die Regierung hatte 2006 eine nationale Kommission für Grundbesitz und anderes Eigentum eingesetzt, deren Arbeit jedoch behindert wurde, weil es keine Rechtsprechung für derartige Streitfälle gab und weil eine sehr hohe Zahl von Beschwerden einging. Bis Oktober 2008 hatte die Kommission 11200 Fälle aufgenommen und 2279 Fälle entschieden.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International hielten sich im Oktober zu Recherchezwecken in Burundi auf.

Burundi: Submission to the UN Universal Periodic Review: Third Session of the UPR Working Group of the UN Human Rights Council (AFR 16/003/2008)

Rape in Burundi – demand justice now! (21 July 2008)

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