Äthiopien 2009
- Hintergrund
- Gewaltlose und andere politische Gefangene
- Freilassungen von Gefangenen
- Recht auf freie Meinungsäußerung
- Menschenrechtsverteidiger
- Äthiopische Truppen in Somalia
- Kriegerische Auseinandersetzungen in Äthiopien
- Folterungen und andere Misshandlungen
- Todesstrafe
- Amnesty International: Berichte
Amtliche Bezeichnung: Demokratische Bundesrepublik Äthiopien Staatsoberhaupt: Girma Wolde-Giorgis Regierungschef: Meles Zenawi Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 85,2 Mio. Lebenserwartung: 51,8 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 151/136 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 35,9%
Die Behinderung humanitärer Hilfslieferungen für die Region Somali (auch als Ogaden bekannt) hielt an. Zwischen den Regierungstruppen und der Ogaden-Befreiungsfront (Ogaden National Liberation Front – ONLF) kam es vereinzelt zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Beide Parteien begingen Menschenrechtsverstöße an der Zivilbevölkerung. Äthiopische Soldaten, die in Somalia die Föderale Übergangsregierung (Transitional Federal Government – TFG) unterstützten, begingen Menschenrechtsverstöße und sollen Kriegsverbrechen verübt haben. Ende 2008 nahmen Sicherheitskräfte Angehörige der ethnischen Gruppe der Oromo in Addis Abeba und in der Oromo-Region fest. Unabhängige Journalisten waren nach wie vor Repressalien und Festnahmen ausgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass sich zahlreiche politische Gefangene noch immer in Haft befinden. Birtukan Mideksa, die Vorsitzende der Oppositionspartei Union für Demokratie und Gerechtigkeit (Unity for Democracy and Justice Party – UDJP), die 2007 begnadigt worden war, wurde erneut verhaftet. Ein Gesetzentwurf, der die Aktivitäten äthiopischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen beschneiden soll, wurde ins Parlament eingebracht und soll 2009 verabschiedet werden. Äthiopien gehörte 2008 nach wie vor zu den ärmsten Ländern der Welt. Insgesamt litten ca. 6,4 Mio. Menschen unter akuter Nahrungsmittelknappheit, darunter 1,9 Mio. in der Region Somali.
Hintergrund
Obwohl Äthiopien sich weigerte, im Grenzkonflikt mit Eritrea den Schiedsspruch der internationalen Grenzkommission umzusetzen, lief deren Mandat im Oktober 2008 ab. Der UN-Sicherheitsrat zog die UN-Mission in Äthiopien und Eritrea (UNMEE) ab. Der Schritt erfolgte, weil Eritrea die Arbeit der UNMEE an der Grenze zwischen den beiden Ländern behinderte.
Nach wie vor waren Tausende äthiopischer Soldaten in Somalia stationiert, um die TFG bei ihrem bewaffneten Kampf gegen Aufständische zu unterstützen. Auch 2008 wurden den äthiopischen Einheiten Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Somalische Rebellengruppen erklärten, sie würden kämpfen, um den Abzug Äthiopiens aus dem Land zu erzwingen. Ein zwischen dem Bündnis für die Wiederbefreiung von Somalia-Dschibuti (Alliance for the Re-Liberation of Somalia-Djibouti) und Vertretern der TFG Ende Oktober 2008 unterzeichnetes Friedensabkommen enthielt auch einen Stufenplan für den Abzug der äthiopischen Truppen. Im Herbst 2008 begann Äthiopien mit dem Rückzug aus Somalia, der Ende des Jahres aber noch nicht abgeschlossen war.
In den Regionen Oromo und Somali kam es zwischen der Regierung und bewaffneten Gruppen vereinzelt zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Dabei waren auch Mitglieder der ONLF für Menschenrechtsverstöße an der Zivilbevölkerung verantwortlich. Äthiopische Oppositionsparteien im Exil waren nach wie vor in Eritrea und anderen afrikanischen Staaten sowie in Europa aktiv.
Es kam zu einer Spaltung der oppositionellen Koalition für Einheit und Demokratie (Coalition for Unity and Democracy – CUD) aufgrund von Meinungsverschiedenheiten. Dies führte zur Entstehung neuer Oppositionsparteien, u.a. der UDJP, die von der ehemaligen Richterin Birtukan Mideksa angeführt wurde. Sie gehörte zu den mehr als 70 CUD-Führern, Journalisten und zivilgesellschaftlich engagierten Personen, die 2007 zunächst verurteilt, dann aber begnadigt und aus der Haft entlassen worden waren.
Bei einem Anschlag von Selbstmordattentätern auf die äthiopische Handelsmission in Hargeisa in Somaliland wurden am 29. Oktober 2008 mehrere äthiopische und somalische Zivilisten getötet.
Gewaltlose und andere politische Gefangene
Zahlreiche politische Gefangene, die in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit bewaffneten Auseinandersetzungen innerhalb des Landes oder nach den umstrittenen Wahlen 2005 festgenommen worden waren, blieben in Haft.
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Ab 30. Oktober 2008 wurden in Addis Abeba und in der Oromo-Region zahlreiche Angehörige der Oromo festgenommen. Unter ihnen auch Bekele Jirata, der Generalsekretär der Partei Oromo Federalist Democratic Movement, und Asefa Tefera, ein Dozent an der Universität von Addis Abeba. Einigen der Inhaftierten wurde vorgeworfen, die Oromo-Befreiungsfront (Oromo Liberation Front – OLF) finanziell unterstützt zu haben.
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Der unabhängige Vermittler Sultan Fowsi Mohamed Ali, der im August 2007 in der Stadt Jijiga festgenommen worden war, blieb in Haft. Dem Vernehmen nach sollte er durch die Festnahme daran gehindert werden, gegenüber einer UN-Ermittlungskommission auszusagen. Er wurde beschuldigt, im Jahr 2007 an zwei Handgranatenanschlägen beteiligt gewesen zu sein. Im Mai 2008 wurde er zu 22 Jahren Gefängnis verurteilt.
- Am 15. Januar 2008 wurden Birtukan Mideksa, Gizachew Shiferaw und Alemayehu Yeneneh, die zum damaligen Zeitpunkt Führungsmitglieder der CUD waren, nach Parteiversammlungen im Süden Äthiopiens von der Polizei vorübergehend festgenommen. Nachdem sie eine öffentliche Erklärung zu den Verhandlungen abgegeben hatte, die 2007 zu ihrer Begnadigung geführt hatten, wurde Birtukan Mideksa am 28. Dezember erneut verhaftet. Ihre Begnadigung wurde aufgehoben und ihre Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wieder in Kraft gesetzt.
Freilassungen von Gefangenen
Viele freigelassene Gefangene sahen sich Schikanen und Einschüchterungen ausgesetzt. Einige beschlossen daher, außer Landes zu gehen.
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Die Menschenrechtsverteidiger und Anwälte Daniel Bekele und Netsanet Demissie wurden am 28. März 2008 aus dem Gefängnis entlassen. Sie waren gemeinsam mit Hunderten von oppositionellen Abgeordneten, CUD-Mitgliedern und Journalisten seit November 2005 inhaftiert. Im Gegensatz zu ihren Mitangeklagten, die bereits 2007 begnadigt und freigelassen worden waren, blieben Daniel Bekele und Netsanet Demissie in Haft, weil sie es abgelehnt hatten, ein Dokument zu unterzeichnen, das von einem Ältestenrat ausgehandelt worden war. Sie verteidigten sich stattdessen und wurden vom Gericht wegen Anstiftung zu kriminellen Handlungen zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt, obwohl der Vorsitzende Richter eine abweichende Auffassung vertrat. Als offensichtlich wurde, dass man sie selbst nach einer Berufung nicht freilassen würde, entschieden sie, das ausgehandelte Dokument zu unterschreiben. Daraufhin wurden sie begnadigt und kamen frei, nachdem sie 29 Monate ihrer Strafe verbüßt hatten.
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Die Anklage wegen "Verschwörung mit verfassungsfeindlichen Zielen" gegen die Menschenrechtsanwältin Yalemzewd Bekele, die für die EU-Kommission in Addis Abeba tätig war, wurde vor Prozessbeginn fallengelassen.
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Abdirahman Mohamed Qani, ein führender Vertreter des zum Ogaden-Clan gehörenden Tolomoge-Clans in der Region Somali, wurde am 13. Juli 2008 festgenommen. Er war zuvor von einem zweijährigen Auslandsaufenthalt zurückgekehrt und öffentlich gefeiert worden. Am 7. Oktober wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt; seine ebenfalls festgenommenen Angehörigen sollen einige Tage später aus dem Gewahrsam entlassen worden sein.
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Alemayehu Mesele, ein aktives CUD-Mitglied, der seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Jahr 2007 Schikanen ausgesetzt war, flüchtete Anfang Mai aus Äthiopien, nachdem er von unbekannten Schlägern brutal verprügelt worden war.
- Der Herausgeber der Zeitung Reporter, Amare Aregawi, wurde am 31. Oktober 2008 von unbekannten Angreifern in Addis Abeba brutal zusammengeschlagen. Im August war er von Angehörigen der Sicherheitskräfte festgenommen worden.
Im September erklärte die Regierung, sie habe aus Anlass des Jahreswechsels (nach äthiopischem Kalender am 11. September) 394 Gefangene freigelassen und ein Todesurteil in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Unabhängige Journalisten waren weiterhin von Repressalien und Festnahmen bedroht.
Mindestens 13 Zeitungen, die von der Regierung 2005 verboten worden waren, durften weiterhin nicht erscheinen. Berichten zufolge bekamen unabhängige Journalisten im Gegensatz zu anderen Kollegen keine Akkreditierung. Serkalem Fasil, Eskinder Nega und Sisay Agena, die ehemaligen Herausgeber der auflagenstärksten unabhängigen Zeitungen Äthiopiens, die zusammen mit CUD-Mitgliedern inhaftiert gewesen waren, bekamen keine Genehmigung, zwei neue Zeitungen zu gründen.
Im Februar 2008 bestätigte der Oberste Gerichtshof ein Urteil, wonach der Äthiopische Lehrerverband (Ethiopian Teachers’ Association – ETA) aufgelöst werden muss und seine Vermögenswerte an eine von der Regierung aufgebaute Konkurrenzgewerkschaft gleichen Namens übergehen. Dem Urteil waren jahrelange Schikanen und Inhaftierungen von ETA-Mitgliedern vorausgegangen. Im Dezember wurde der Gewerkschaft die Zulassung verweigert, als sie sich unter ihrem neuen Namen Nationaler Lehrerverband (National Teachers’ Association) als Berufsverband registrieren lassen wollte.
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Am 3. Mai, dem Welttag der Pressefreiheit, wurde der Herausgeber des Monatsmagazins Enku, Alemayehu Mahtemework, festgenommen. Zehntausend Exemplare des Magazins wurden beschlagnahmt. Er wurde nach fünf Tagen ohne Anklageerhebung aus dem Gewahrsam entlassen und erhielt die beschlagnahmten Exemplare später zurück.
- Im November 2008 wurde die Chefredakteurin der Wochenzeitung Enbilta, Tsion Girma, nach einem Fehler in einem Artikel "wegen Aufwiegelung der Öffentlichkeit durch falsche Gerüchte" zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Berichten zufolge wurde sie gegen Zahlung einer Geldbuße freigelassen.
Menschenrechtsverteidiger
Die Regierung überarbeitete 2008 mehrfach einen Gesetzentwurf zu gemeinnützigen Organisationen und Verbänden. Trotz der Änderungen stellte der Entwurf eine Bedrohung der Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf freie Meinungsäußerung dar. Er sah u.a. erhebliche Beschränkungen der Mittel vor, die äthiopische zivilgesellschaftliche Organisationen, die zum Thema Menschenrechte arbeiten, aus dem Ausland erhalten dürfen. Dem Entwurf zufolge soll die Obergrenze bei 10% des Gesamtbudgets liegen. Der Entwurf sah außerdem die Einrichtung einer Behörde für zivilgesellschaftliche Organisationen vor. Diese soll Organisationen, die sich in Äthiopien im Bereich Menschenrechte und Konfliktlösung engagieren, umfassend kontrollieren. Es war zu erwarten, dass das Parlament das Gesetz Anfang 2009 verabschieden würde.
Äthiopische Truppen in Somalia
Zur Unterstützung der TFG beließ Äthiopien bis Ende 2008 ein starkes Truppenkontingent in Somalia. Die äthiopischen Streitkräfte haben schwere Menschenrechtsverletzungen begangen und sollen auch für Kriegsverbrechen verantwortlich gewesen sein. Am 19. April 2008 stürmten äthiopische Truppen die al-Hidya-Moschee in Mogadischu. Dabei kamen 21 Männer ums Leben, darunter einige im Inneren der Moschee. Nach der Erstürmung der Moschee wurden über 40 Kinder und Jugendliche tagelang festgehalten. Berichten zufolge gingen die äthiopischen Truppen bei der Bekämpfung bewaffneter Rebellen in Somalia wahllos und mit unverhältnismäßiger Gewalt vor. Die Angriffe erfolgten häufig in dicht bevölkerten Wohngebieten.
Kriegerische Auseinandersetzungen in Äthiopien
In der Region Somali setzte die äthiopische Regierung ihre Maßnahmen zur Aufstandsbekämpfung fort. Diese waren verstärkt worden, nachdem die ONLF im April 2007 eine Erdölförderanlage in der Ortschaft Obole angegriffen hatte. Die Regierung verfügte u.a. Beschränkungen für humanitäre Hilfslieferungen, was für die vom Konflikt betroffene Gegend schwerwiegende Konsequenzen hatte. Auf Anordnung der Regierung durften sich Menschenrechtsbeobachter nicht unabhängig und frei in der Region bewegen.
Ein von der Regierung beauftragtes Gremium untersuchte Berichte aus dem Jahr 2007 über Schläge, Vergewaltigungen und andere Foltermethoden, Zwangsrekrutierungen und außergerichtliche Hinrichtungen in der Region Somali. Es handelte sich dabei jedoch nicht um eine unabhängige internationale Kommission.
Folterungen und andere Misshandlungen
Foltervorwürfe, die im Prozess gegen den ins Parlament gewählten Kifle Tigeneh und weitere CUD-Mitglieder von einigen Angeklagten erhoben worden waren, wurden nicht untersucht.
Die Haftbedingungen im Kaliti-Gefängnis und in anderen Hafteinrichtungen waren äußerst hart. Die Gefängnisse waren überfüllt, es herrschten unhygienische Zustände, und es gab keine angemessene ärztliche Betreuung. Unter den Inhaftierten waren auch politische Gefangene, die über lange Zeiträume hinweg ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren festgehalten wurden, insbesondere Gefangene, denen man Verbindungen zur OLF vorwarf.
- Der im November 2007 inhaftierte Händler Mulatu Aberra, dem vorgeworfen wurde, die OLF zu unterstützen, kam am 1. Juli 2008 gegen Kaution frei und flüchtete aus dem Land. Berichten zufolge war er in Haft gefoltert worden, später hatte man ihm die medizinische Behandlung der dabei erlittenen Verletzungen verweigert.
Todesstrafe
Die Gerichte sprachen 2008 eine Reihe von Todesurteilen aus. Meldungen über Hinrichtungen gingen nicht ein.
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Im Mai verurteilte das Oberste Bundesgericht den ehemaligen Staatspräsidenten Mengistu Haile Mariam, der in Simbabwe im Exil lebt, und 18 ranghohe Funktionäre seiner Dergue-Regierung zum Tode. Es hob damit frühere Urteile auf. 2007 hatte ein Strafgericht die Angeklagten wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Zeit von 1974 bis 1991 zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Dagegen hatte der Vertreter der Anklage Rechtsmittel eingelegt.
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Am 6. April verurteilte ein Gericht fünf Offiziere in Abwesenheit. Sie hatten unter Mengistu Haile Mariam gedient und wurden für Luftangriffe auf die Stadt Hawzen in der Region Tigray im Juni 1980 verantwortlich gemacht. Bei den Angriffen waren Hunderte von Menschen auf dem Markt der Stadt ums Leben gekommen.
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Am 8. Mai befand ein Gericht in der Region Tigray sechs Angeklagte für schuldig, einen Bombenanschlag auf einen Bus verübt zu haben. Das Attentat ereignete sich am 13. März 2008 im Norden Äthiopiens zwischen Humora und Shira. Drei der Angeklagten wurden zum Tode verurteilt.
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Am 21. Mai verhängte das Oberste Bundesgericht gegen acht Männer die Todesstrafe wegen eines Bombenanschlags am 28. Mai 2007 in der Stadt Jijiga, in der Region Somali.
- Am 22. Mai verurteilte ein Militärgericht vier äthiopische Piloten, die 2007 bei einer Schulung in Israel um Asyl gebeten hatten, in Abwesenheit zum Tode.
Amnesty International: Berichte
Ethiopia: Government Prepares Assault on Civil Society (AFR 25/006/2008) Ethiopia: Comments on the Draft Charities and Societies Proclamation (AFR 25/008/2008) Ethiopia: Draft Law would Wreck Civil Society (AFR 25/009/2008) Ethiopia: Arbitrary detention/torture or other ill-treatment (AFR 25/012/2008) Routinely Targeted: Attacks on Civilians in Somalia (AFR 52/006/2008)