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Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt, Pakt I)
Angenommen durch die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 16. Dezember 1966, in Kraft getreten 1976.
Der Pakt enthält insbesondere die Rechte auf Arbeit, Gründung von Gewerkschaften, Streikrecht, das Recht auf soziale Sicherheit und Gesundheit, auf Mutterschutz und Bildung, und den Anspruch auf Genuß dieser Rechte ohne jede Form der Diskriminierung.
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Rechte zu ergreifen. Sie unterliegen der sogenannten progressiven Implementierungspflicht, d.h. der Pflicht, selber und durch internationale Zusammenarbeit geeignete Wege zur Verwirklichung der erwähnten Rechte zu gehen.
Kontrollinstanz ist der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der die Staatenberichte über die Umsetzung des Paktes prüft.
Im Volltext: Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte