Artikel Deutschland 13. Juli 2021

#BTW21: Menschenrechte in der EU durchsetzen!

Viele Polizisten in Schutzausrüstung mit Helmen. Im Vordergrund sieht man Hände, die ihnen zwei Regenbogenflaggen entgegen strecken. Rechts unten in der Ecke eine gelbe Sprechblase, darin steht in schwarzer Schrift: Menschenrechte in der EU durchsetzen! #BTW21

Demonstration der Frauenrechtsbewegung am 13. Dezember 2020 in Warschau, Polen

In einigen EU-Mitgliedsstaaten erleben wir fundamentale Angriffe auf menschenrechtliche und rechtsstaatliche Grundsätze. Die Regierung in Ungarn geht gegen kritische Stimmen im eigenen Land vor und kriminalisiert friedliches zivilgesellschaftliches Engagement. Die polnische Regierung schränkt die Unabhängigkeit der Justiz immer weiter ein. Die zukünftige Bundesregierung muss sich aktiv und konsequent für die Einhaltung der Menschenrechte in Europa und der EU einsetzen.

Die Grundpfeiler der Europäischen Union, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte, geraten ins Wanken. Dazu tragen vor allem die Regierungen in Polen und Ungarn bei, weil sie rechtstaatliche Prinzipien in ihrem Land aushöhlen und bestimmte Gruppen in der Bevölkerung systematisch diskriminieren.

In Polen wurden seit Ende 2015 verschiedene Gesetze und Maßnahmen beschlossen, die die Gerichte der politischen Kontrolle der Regierung unterwerfen. Die Gewaltenteilung wird zunehmend ausgehebelt, das Recht auf ein faires Verfahren ist bedroht. Die Regierung in Ungarn geht gegen kritische Stimmen im eigenen Land vor und kriminalisiert friedliches und dringend notwendiges zivilgesellschaftliches Engagement, beispielsweise für die Rechte von Asylsuchenden und Flüchtlingen.

In beiden Ländern wird unabhängige Berichterstattung erschwert, sodass die Pressefreiheit gefährdet ist. Auch die Rechte von Frauen und LGBTI werden in beiden Staaten angegriffen. Das ungarische Parlament hat jüngst ein Gesetz verabschiedet, das nicht-heterosexuelle Darstellungen – sei es in Schulbüchern oder Filmen – verbietet.

In vielen (europäischen) Ländern sind die Rechte von Frauen und LGBTI in Gefahr. Obwohl während der Covid-19-Pandemie ein Anstieg von häuslicher, geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen, Mädchen und LGBTI dokumentiert wurde, wird der Gewaltschutz nicht erhöht. Im Gegenteil, einige europäische Länder denken darüber nach, aus dem Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) auszutreten – darunter Polen.

Amnesty International fordert die zukünftige Bundesregierung dazu auf, ihre Stimme in der EU dafür zu nutzen, den Angriffen auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in den eigenen Reihen entgegenzutreten und sich für den Schutz von Frauenrechten und für einen starken Minderheitenschutz einzusetzen.

Unsere wichtigsten Forderungen zum Thema:

  • Die Bundesregierung setzt sich für die integrierte Nutzung aller verfügbaren rechtlichen, finanziellen und politischen Instrumente ein, um Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit auch innerhalb der EU zu stärken.
  • Die Bundesregierung setzt sich in den Institutionen der EU dafür ein, die Menschenrechtslage auch in den EU­Mitgliedsstaaten in den Fokus zunehmen. Insbesondere innerhalb des Europäischen Rates tritt die deutsche Regierung für die Einhaltung von menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Grundsätzen ein und fordert diese auch von den weiteren Mitgliedsstaaten ein.
  • Die Bundesregierung setzt sich in der EU für eine starke menschenrechtsbasierte europäische Außenpolitik ein. Dafür setzt sie sich für eine regelmäßige Befassung mit kritischen Menschenrechtssituationen im Rat für Auswärtige Angelegenheiten ein, insbesondere wenn es sich dabei um Länder handelt, mit denen die EU strategische Partnerschaften pflegt oder aufbauen will.
  • Die Bundesregierung setzt sich unermüdlich für die Verteidigung von Frauenrechten und für einen starken Schutz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen in Europa ein. Dafür setzt sie sich u.a. für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention des Europarats in allen Mitgliedsstaaten der EU ein.
  • Die Bundesregierung setzt sich in der EU für eine Stärkung und systematische Umsetzung der EU-­Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen ein. Dafür setzt sie sich für eine jährliche Befassung zum Stand der Umsetzung und für die Erarbeitung entsprechender Abschließender Erklärungen im Rat für Auswärtige Angelegenheiten ein.

Alle Forderungen zum Thema finden sich in unserem Forderungspapier zur Bundestagswahl 2021 "Zukunft.Menschen.Rechte."

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