Amnesty Journal Irak 06. November 2026

Genozid an Jesid*innen: Überlebende abermals bedroht

Menschen stehen unter freiem Himmel vor einer einfachen Steinmauer, an die Fotoporträts von anderen Menschen gehängt sind. Manche Frauen halten ebenfalls gerahmte Fotos in ihren Händen. Es ist ein Gedenken.
Sie gedenken der Opfer des Genozids von 2014 (Sindschar, Irak, August 2024)

Sie flohen vor dem Völkermord im Irak und in Syrien und sind nun von Abschiebung bedroht: Tausende Jesid*innen leben derzeit in Deutschland.

Von Till Schmidt

Was vor zwölf Jahren im Nordirak passierte, erscheint immer noch unwirklich, weil die Brutalität so enorm war. Nachdem die bewaffnete Gruppe ­Islamischer Staat (IS) im Sommer des ­Jahres 2014 Teile Iraks und Syriens unter ihre Kontrolle gebracht hatte, überfiel sie jesidische Dörfer und Städte in der Region Sindschar und startete einen systematischen Vernichtungsfeldzug. Getrieben von Gewaltlust und religiösem Furor ermordete der Islamische Staat mindestens 5.000 jesidische Männer und verschleppte etwa 7.000 Frauen und Mädchen in die Sklaverei. Sexualisierte Gewalt und systematische Vergewaltigungen waren an der Tagesordnung. Bis heute konnten knapp 3.500 Mädchen und Frauen von ihren Peinigern befreit oder freigekauft werden.

"Islamisten betrachten die Jesiden ­traditionell als 'Teufelsanbeter'", erklärt die deutsch-jesidische Autorin Ronya ­Othmann. "Wir sind für sie vogelfrei." Othmann hat sich in ihren Büchern und Artikeln vielfach mit dem Genozid an den Jesid*innen, seiner Vorgeschichte und seinen Nachwirkungen auseinandergesetzt. "Obwohl der IS mittlerweile militärisch besiegt ist, setzt sich die Verfolgung und Diskriminierung von Jesiden im Irak und in Syrien fort", sagt sie.

Kein sicherer Ort

Bis heute harren etwa 200.000 Jesi­d*innen, die vor dem IS fliehen konnten, in irakischen Flüchtlingslagern aus. Viele andere konnten ins Ausland gelangen, auch nach Deutschland. Hier existiert mit bis zu 250.000 Menschen die weltweit größte jesidische Diaspora. Weltweit gibt es Schätzungen zufolge bis zu eine Million Jesid*innen. "Bis zum Genozid war das Jesidentum der großen Mehrheit der Deutschen überhaupt kein Begriff", sagt der Orientalist und Psychologe Jan Ilhan Kizilhan. Es handelt sich dabei um eine eigenständige, monotheistische Religion, deren Wurzeln bis zu vier Jahrtausende zurückreichen. Die Jesid*innen selbst sehen sich mehrheitlich als Kurd*innen. 

Aufgrund des Völkermords durch den IS stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2014 eine sogenannte Gruppenverfolgung von Jesid*innen im Irak fest. In der Folge erhielten mehr als 100.000 geflohene Jesid*innen einen Schutzstatus. 2017 nahm das BAMF seine Einschätzung zurück und begründete das mit einer verbesserten Sicherheitslage vor Ort. Daraufhin lehnten deutsche Behörden mehr Asylanträge ­jesidischer Schutzsuchender ab. Bundesweit sind laut Pro Asyl derzeit 5.000 bis 10.000 ­irakische Jesid*innen ausreisepflichtig und von Abschiebungen in den Irak bedroht.

"Ihre Herkunftsregion ist aber kein ­sicherer Ort", sagt Jan Ilhan Kizilhan. In Sindschar seien noch immer fast 80 Prozent der öffentlichen Infrastruktur und der Wohngebäude zerstört. Für die Abgeschobenen bleibt nur ein Leben in den provisorischen Flüchtlingslagern. Die stehen unter finanziellem Druck, vor allem nachdem US-Fördermittel weg­gefallen sind. Die irakische Regierung möchte die Lager gerne auflösen. "Man würde die ­geflüchteten Überlebenden in ein geno­zidales Umfeld zurückschicken. Einiges vor Ort erinnert an die traumatische Verfolgung durch den IS", sagt Kizilhan.

Obwohl der IS militärisch besiegt ist, setzt sich die Verfolgung und Diskriminierung von Jesiden im Irak und in Syrien fort.

 

Ronya
Othmann

Für Ronya Othmann sind die drohenden und teilweise bereits erfolgten Abschiebungen Ausdruck von "moralischer Kälte". Gründe hierfür seien eine gegen Immigration gerichtete Stimmung in Deutschland und der wahltaktische Versuch von Parteien der Mitte, rechtspopulistische Politik zu imitieren. Mit Wut und Unverständnis erzählt sie von einigen jungen Jesiden, die als Überlebende des Genozids nach Deutschland kamen und hier ihr Leben in die Hand nehmen. Für sie steht nun möglicherweise alles auf dem Spiel, was sie sich aufgebaut haben.

Nicht betroffen von den drohenden Abschiebungen sind die 1.100 Frauen und Kinder, denen Baden-Württemberg 2015 über ein Sonderaufnahmeprogramm ­Zuflucht bot. Jan Ilhan Kizilhan leitete das Programm damals. Im Vordergrund stand, Frauen und Kindern eine sichere Umgebung zu bieten. Das schloss auch eine psychosoziale Versorgung mit ein. "Eine wichtige Komponente der zugesicherten Versorgung war die Familienzusammenführung, doch noch immer gibt es 30 Fälle, in denen Ehemänner darauf warten, nach Deutschland kommen zu dürfen, weil die Voraussetzungen hierfür so streng sind", sagt Kizilhan.

Jesid*innen und das Weltrechtsprinzip

Bei der juristischen Aufarbeitung des Völkermords nimmt Deutschland eine Vorbildfunktion ein. Im November 2021 verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein ehemaliges IS-Mitglied wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft. "Das war das weltweit erste Gerichtsurteil, das die Verbrechen des IS an den Jesiden als Völkermord einstufte", sagt Teresa Quadt. Sie ist Mitglied der Themenkoordinationsgruppe Völker­strafrecht von Amnesty Deutschland und hat eine umfassende Dokumentation zu diesem Verfahren mitveröffentlicht. 

"Grundlage für den Prozess war das sogenannte Weltrechtsprinzip, das in Deutschland seit 2002 gilt. Damit ist es möglich, Völkerstraftaten unabhängig vom Tatort und der Nationalität des Täters sowie der Opfer zu verfolgen", sagt Quadt. Das war im Prozess gegen den Iraker Taha Al-J. der Fall. Als IS-Mitglied hielt er im Irak und in Syrien eine jesidische Mutter und ihre Tochter als Sklavinnen. Das fünfjährige Mädchen ließ er qualvoll in der Sonne verdursten. 

Nach diesem historischen Urteil folgten die offizielle Anerkennung des Genozids durch den Bundestag sowie weitere Gerichtsprozesse gegen IS-Mitglieder unter Berufung auf das Weltrechtsprinzip, zuletzt im Juli 2026 in München. Doch gibt es Verbesserungsbedarf. Nach Ansicht von Teresa Quadt mangelte es im Gerichtsverfahren gegen Taha Al-J. an psychosozialer Prozessbegleitung für aussagende jesidische Betroffene und an einer "Outreach-Strategie": "Um die Betroffenengruppen weltweit zu erreichen, gibt es bei ähnlichen Prozessen in anderen Ländern Online-Live-Streams der Sitzungen oder umfassende Übersetzungen auf Englisch – das sollte auch in Deutschland üblich werden." Menschenrechtsorganisationen und Teile der Politik fordern seit Langem einen bundesweiten Abschiebestopp und eine gesicherte Bleibeperspektive für Jesid*innen aus dem Irak, die nach dem Genozid Zuflucht in Deutschland finden konnten.

Dokumentation der Themenkoordinationsgruppe Völkerstrafrecht von Amnesty Deutschland zum Prozess gegen Taha Al-J. 

Till Schmidt ist freier Journalist. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung von Amnesty International wieder.

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