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Malawi: Oberstes Berufungsgericht stuft Todesstrafe als verfassungswidrig ein

Gute Nachrichten aus Malawi: Das Oberste Berufungsgericht hat die Todesstrafe als unvereinbar mit der Verfassung des Landes erklärt.
Deprose Muchena, Regionaldirektor für das östliche und südliche Afrika bei Amnesty International, sagte dazu: "Wir begrüßen die Entscheidung des Obersten Berufungsgerichts, dass die Todesstrafe in Malawi verfassungswidrig ist. Das ist ein entscheidender Sieg gegen die Todesstrafe und stärkt das Recht auf Leben in dem Land.
Die Todesstrafe ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Strafe und hat keinen Platz auf dieser Welt. Die Todesstrafe ist eine Verletzung des Rechts auf Leben und ein Angriff auf die Menschenrechte.
Es ist an der Zeit, dass die Todesstrafe Geschichte wird. Mit Partnern überall auf der Welt wird Amnesty die weltweite Kampagne gegen die Todesstrafe so lange fortsetzen, bis sie überall vollständig abgeschafft ist."
Hintergrund zum Thema Todesstrafe
Am 21. April 2021 hat Amnesty International den Bericht zur weltweiten Anwendung der Todesstrafe für das Jahr 2020 vorgelegt. Er zeigt, dass die Zahl der Exekutionen zwar insgesamt weiter zurückgegangen ist, aber mindestens 483 Menschen in mindestens 18 Ländern hingerichtet wurden.
Die vier Länder Iran (mindestens 246), Ägypten (mindestens 107), Irak (mindestens 45) und Saudi-Arabien (27) waren dabei für 88 Prozent aller bekannt gewordenen Hinrichtungen verantwortlich. Nicht enthalten in diesen Zahlen ist die Volksrepublik China, da Angaben zur Todesstrafe dort als Staatsgeheimnis betrachtet werden. Amnesty International geht davon aus, dass in China jedes Jahr Tausende Todesurteile verhängt und vollstreckt werden.
Mit Stand vom 21. April 2021 haben 108 Länder die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft. 144 Länder haben die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis außer Vollzug gesetzt. Weitere Informationen zum Thema gibt es auf amnesty-todesstrafe.de