Stellungnahme zum Asylstreitverfahren Eritrea

Das Gutachten erläutert den Umgang der eritreischen Behörden mit nach Eritrea abgeschobenen Flüchtlingen. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Umgang mit Flüchtlingen im wehrdienstfähigen Alter, sowie deren in Eritrea lebenden Familien, der sog. Diasporasteuer und dem Reueformular. Willkür, die Gefahr von Folter und Misshandlung werden ebenso dargestellt wie die inhumanen Haftbedingungen.
Vorbemerkung zu aktuellen Entwicklungen in Eritrea: Die in dieser Stellungnahme dargestellte Lage und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen spiegeln den langjährigen Erkenntnisstand wider. Am 9. Juli 2018 haben die Staatsführer Eritreas und Äthiopiens eine Erklärung unterzeichnet, die den zwanzigjährigen Kriegszustand der beiden Staaten beendet. Diesen Kriegszustand führte die eritreische Regierung in der Vergangenheit zentral zur Begründung der Pflicht zum Wehr- und Nationaldienst an.[1] Ob die neuesten Entwicklungen zu einem dauerhaften Frieden führen und ob dies die Pflicht zum Wehr- und Nationaldienst und die Folgen eines zuvor begangenen Wehr- und Nationaldienstentzugs berührt, ist nicht vorhersehbar.
Vorbemerkung zu Recherchemethoden von Amnesty International in Eritrea: Amnesty International darf weder in Eritrea noch in dessen Nachbarländern Sudan und Äthiopien, die für die meisten Geflüchteten die erste Anlaufstelle sind, Recherchen durchführen und erhält von der eritreischen Regierung keine Informationen zu Menschenrechtsbelangen.[2] Auch zivilgesellschaftliche Organisationen können in Eritrea nicht arbeiten und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz erhält keinen Zugang zu Haftanstalten.[3] Die Erkenntnisse von Amnesty International zur Lage in Eritrea beruhen deshalb auf Befragungen von eritreischen Asylsuchenden, die vor kurzem in europäische Länder eingereist sind, sowie auf Gesprächen mit eritreischen Aktivist_innen im Exil.[4]
Vor diesem Hintergrund kann Amnesty International die Fragen wie folgt beantworten:
1. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie mit diesem Personenkreis (illegal im wehr- und nationaldienstfähigen Alter ausgereiste Staatsangehörige) bei der Rückführung nach Eritrea durch die eritreischen Behörden verfahren wird?
Aufgrund der Tatsache, dass die meisten Länder in den letzten Jahren keine Abschiebungen nach Eritrea durchgeführt haben, liegen Amnesty International Erkenntnisse über die Behandlung von Rückgeführten nur aus früheren Jahren vor.
Amnesty International hat für den Zeitraum 2000 bis 2010 Berichte über willkürliche Inhaftierung von zurückgeführten Asylsuchenden erhalten. Die Informationen stammen aus verschiedenen Quellen, von ehemaligen Häftlingen, Menschenrechtsverteidiger_innen im Exil und erneut geflohenen Asylsuchenden.[5] Diesen Erkenntnissen zufolge wurden alle Zurückgeführten festgenommen und willkürlich ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. In einem Fall wurden schwangere Frauen und Kinder nach einigen Wochen freigelassen. Das Schicksal der weiteren ist ungeklärt.[6]
Unter den Festgenommenen sollen sich vor allem Personen befunden haben, die im wehr- und nationaldienstfähigen Alter ausgereist sind, weil sie sich durch ihre Flucht zugleich dem Wehr- und Nationaldienst entzogen haben. Die berichtete Haftdauer reichte von einigen Tagen bis zu mehreren Jahren und schien im Ermessen der befehlshabenden Militärangehörigen und der Gefängnisleitung zu stehen.[7] Amnesty International liegen auch übereinstimmende Berichte vor, dass zurückgeführte Asylsuchende verhört und zum Erlangen von Informationen und als Strafe gefoltert oder ihnen Folter angedroht worden sein soll. Ihnen wurde vorgeworfen, dass sie sich dem Wehr- und Nationaldienst entzogen hätten und deshalb Verräter seien.[8]
Im Jahr 2016 gab es eine Massenrückführung von 400 Eritreern aus dem Sudan. Alle Personen wurden bei ihrer Ankunft inhaftiert, ihr Verbleib scheint nach wie vor ungeklärt.[9]
Berichte zurückgeführter Asylbewerber legen nahe, dass es als Kritik der Regierung angesehen wird, wenn Eritreer im Ausland Asyl beantragen. Ehemalige Asylsuchende wurden in Verhören gefragt, was sie im Asylverfahren gegen die eritreische Regierung vorgetragen hatten, und wurden gezwungen zuzugeben, dass sie fälschlicherweise behauptet hätten, verfolgt worden zu sein. Ihnen wurde unterstellt, dass sie Eritrea als Diktatur bezeichnet und so die Regierung herabgewürdigt hätten, was Verrat begründe.[10] Diese Berichte decken sich mit Erkenntnissen, dass die Regierung jeden, der das Land illegal verlässt oder vom Nationaldienst desertiert, als Landesverräter oder Spion ansieht.[11] Nationaldienstverweigerung wird so politisiert und kann als politische Opposition aufgefasst werden.[12]
Aufschluss darüber, wie mit zurückgeführten Personen verfahren wird, geben darüber hinaus die Erkenntnisse über die Behandlung von Personen, die bei dem Versuch, sich dem Wehr- und Nationaldienst zu entziehen, von ihm zu desertieren oder das Land zu verlassen, aufgegriffen wurden.[13]
Die gesetzliche Strafe für versuchtes Entziehen oder Desertion vom Wehr- und Nationaldienst nach der Nationaldienst-Proklamation beträgt zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe oder beides und fünf Jahre für den Versuch, zu diesem Zweck die Grenze zu überqueren.[14] Höhere Strafen nach dem Strafgesetzbuch bleiben vorbehalten.[15] In der Praxis werden Personen, die sich dem Wehr- und Nationaldienst entziehen, – unabhängig davon, ob sie vor der Einberufung fliehen, vom aktiven Dienst desertieren oder im Wehr- und Nationaldienst fähigen Alter ausreisen – regelmäßig willkürlich und ohne Anklage inhaftiert.[16] Selbst die eritreische Regierung gibt an, dass die Strafe in einem "administrativen Verfahren" festgesetzt wird, um die Gerichte zu entlasten.[17]
Die meisten, wenn nicht alle Personen, die bei dem Versuch, die Grenze zu überqueren, aufgegriffen werden, werden festgenommen. Die Festnahme widerspricht in der Regel rechtsstaatlichen Grundsätzen. Gegen die Festgenommenen wird kein konkreter Strafvorwurf erhoben, es gibt kein Gerichtsverfahren, sie können ihre Inhaftierung nicht gerichtlich überprüfen lassen und sie erhalten keinen Zugang zu einem Rechtsanwalt.[18] Ebenso wird mit gefassten Deserteuren verfahren, sowie häufig mit Personen, die bei Massenverhaftungen aufgegriffen werden, wobei einige von ihnen auch direkt in ein militärisches Ausbildungslager gebracht werden.[19] Aufgrund fehlender Transparenz gibt es keine Zahlen von Inhaftierungen wegen Entziehens vom Wehr- und Nationaldienst. Gespräche mit ehemaligen Inhaftierten legen aber nahe, dass die Inhaftierung aus diesem Grund alltäglich ist.[20]
Werden Personen beim Versuch des illegalen Grenzübertritts festgenommen, werden sie dazu verhört, warum sie die Grenze überqueren wollten, wer die Passage organisiert hat und wie viele Menschen mit ihnen unterwegs waren. Wenn mehrere Menschen zusammen die Grenze überqueren wollten, werden sie so lange befragt, bis ihre Aussagen übereinstimmen. Das Verhör dauert etwa drei bis vier Tage. Dabei sind die Betroffenen dem Risiko von Folter und Misshandlung ausgesetzt, die regelmäßig angewandt werden, um sie zu bestrafen oder Informationen zu erlangen.[21]
Die Dauer der anschließenden Haft variiert von Fall zu Fall und steht im Ermessen des befehlshabenden Militärangehörigen. Die Haftdauer bei Desertion betrug in den meisten Fällen sechs bis acht Monate, nach versuchtem illegalen Grenzübertritt sechs bis zwölf Monate. Allerdings gibt es vereinzelt Berichte über Fälle mehrjähriger Inhaftierung.[22]
Die Haftbedingungen werden von Amnesty International als unmenschlich eingestuft. Gefängniszellen befinden sich häufig unterirdisch oder in Schiffscontainern. Sie sind stark überfüllt und dürfen nur selten verlassen werden. Auch der Zugang zu Sanitäranlagen ist beschränkt. Essen und Trinkwasser sind knapp und von schlechter Qualität.[23] Da sich viele Haftanstalten in Wüstengegenden befinden, sind die Häftlinge zusätzlich extremer Hitze und Kälte ausgesetzt.[24] Während der Inhaftierung sind die Häftlinge in der Regel vom Kontakt mit der Außenwelt abgeschnitten. Häftlinge werden oft zwischen verschiedenen Haftorten verlegt.[25] Folter und Misshandlung sind in eritreischen Gefängnissen weit verbreitet, um Häftlinge zu bestrafen oder Informationen zu erlangen. Häftlinge werden über lange Zeiträume in schmerzhaften Positionen gefesselt, mit Stöcken oder Elektrodrähten geschlagen oder gezwungen, barfuß über scharfe Gegenstände zu laufen oder mit dem Körper über sie zu rollen.[26]
Nach der Inhaftierung werden die Dienstpflichtigen in militärische Ausbildungslager oder zurück in den Nationaldienst geschickt.[27] Auch der Nationaldienst selbst stellt nach Einschätzung von Amnesty International eine Menschenrechtsverletzung dar. Er ist als Zwangsarbeit anzusehen und bietet einen Kontext für zahlreiche Menschenrechtsverletzungen wie gewaltsame Einberufung, willkürliche Inhaftierung und Repressionen gegen Familienangehörige.[28]
In den Jahren 2014 bis 2016 kam es zu einer leichten Entspannung der Situation. Die Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die Haftdauer sich in diesen Jahren verkürzt hat. Die Ursachen dafür liegen allerdings vermutlich in der Überfüllung der Gefängnisse und dem Bedürfnis nach schnell verfügbarer Arbeitskraft und nicht in einer geänderten Haltung der eritreischen Behörden.[29]
2. Gibt es Erkenntnisse darüber, dass sich die Behörden an die nach der Nationaldienst-Proklamation im Alter von 18 bis 50 Jahren bestehende Dienstpflicht halten oder wird diese Altersgrenze willkürlich behandelt?
Jugendliche können bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahrs zum Wehr- und Nationaldienst eingezogen werden. Ältere Männer über 50 Jahren werden zum Dienst in der sog. "Volksarmee" eingezogen.
Für Jugendliche gibt es zwei Wege der Einberufung, einen über das Bildungssystem und einen über Razzien und Massenverhaftungen.[30] Auf beiden Wegen werden Jugendliche auch vor Vollendung des 18. Lebensjahres eingezogen.
Alle Jugendlichen müssen das 12. Schuljahr im militärischen Ausbildungslager Sawa verbringen.[31] Schüler_innen der 12. Klasse können noch minderjährig (16 oder 17 Jahre alt) sein.[32] Die Ausbildung in Sawa ist bereits militärisch geprägt. Sie besteht aus sechs Monaten Unterricht und vier bis fünf Monaten militärischem Training, unter anderem Waffentraining und einer Kriegssimulation. Die Schüler_innen unterliegen militärischer Disziplin, das Camp wird vom Militär geleitet.[33] Nach der Ausbildung in Sawa werden diejenigen Schüler_innen, die nicht die notwendigen Höchstnoten erzielen, um für die Hochschulbildung ausgewählt zu werden, direkt dem Nationaldienst zugewiesen. Es ist davon auszugehen, dass einige von ihnen noch minderjährig sind.[34]
Familien von Jugendlichen, die die Schule vor der 12. Klasse verlassen, erhalten die Mitteilung, dass ihre Kinder eingezogen werden, auch wenn diese das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zur Einberufung dieser Jugendlichen werden Razzien durchgeführt, bei denen grundsätzlich alle Personen verhaftet und dem Nationaldienst zugewiesen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht nachweisen können, dass sie bereits Nationaldienst leisten.[35] In einigen Fällen werden auch Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren verhaftet und nach Sawa gebracht, wenn sie im Verdacht stehen, sich dem Nationaldienst entziehen zu wollen.[36] Ebenso wird mit Jugendlichen verfahren, die kurz vor Vollendung des 18. Lebensjahrs bei einem Ausreiseversuch aufgegriffen werden.[37]
Auch Männer über 50 Jahren können zum Wehrdienst eingezogen werden.
Einerseits wurde Berichten zufolge im Jahr 2009 das Höchstalter für den Wehr- und Nationaldienst auf 55 bzw. 57 Jahre für Männer und 47 Jahre für Frauen geändert.[38]
Andererseits werden ältere Männer zum Dienst in der sog. "Volksarmee" herangezogen. Im Jahr 2017 betraf dies Männer bis zum Alter von 67 Jahren. Sie erhalten eine Waffe und nach einem Auffrischungstraining von ein bis zwei Monaten werden Ihnen Aufgaben zugewiesen, die sie unter Androhung von Strafen wie Inhaftierung, Geldstrafen oder Zwangsarbeit verrichten müssen. Die Arbeiten umfassen unter anderem Bauarbeiten und die Bewachung ziviler Einrichtungen.[39] Der Dienst wird nicht bezahlt.[40] Bei der Volksarmee handelt es sich scheinbar um einen Dienst für den es keine eindeutige gesetzliche Grundlage gibt.
3. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob der Staat Eritrea an Familienangehörige von im wehr- und nationaldienstfähigen Alter ausgereisten Staatsangehörigen herantritt und wenn ja in welcher Form?
Viele Personen, die das Land im wehr- und nationaldienstfähigen Alter verließen, berichteten, dass ihre Familien Repressionen ausgesetzt waren. Familien wird eine Geldstrafe auferlegt, die Angaben zufolge 50.000 Nakfa (ca. 2.850 €) betragen soll. In einigen Fällen, in denen die Familien die Strafe nicht bezahlen konnten, wurde ein Familienangehöriger – meist ein Elternteil – willkürlich inhaftiert. Die Haftdauer betrug meist einige Wochen bis Monate, die Höchstdauer war ein Jahr.[41] Diese Erkenntnisse decken sich mit Berichten von Wehr- und Nationaldienstverweigerern, die im Land blieben. In einigen Fällen wurden Familienangehörige festgenommen, um Informationen über den Verbleib der Verweigerer zu erhalten oder sie dazu zu bewegen, sich zu stellen.[42] Manche wurden freigelassen, wenn sie zusagten, dass sie die Verweigerer zum Nationaldienst bringen würden.[43] Andere Repressionen gegen Familienangehörige sind Enteignung, Entzug von Geschäftslizenzen bzw. Schließung von Geschäften und Einberufung zum Wehr- und Nationaldienst.[44]
4. Gibt es Erkenntnisse darüber, dass die Zahlung der sog. "Aufbau- und Diasporasteuer" und/oder die Unterzeichnung eines sog. "Reueformulars" vor einer Verfolgung wegen Wehr- und Nationaldienstentzug schützt?
Amnesty International liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Erkenntnissen anderer Organisationen zufolge gibt es jedenfalls keine Rechtssicherheit.
Es gibt zwei Stufen der Bereinigung des Verhältnisses mit den nationalen Behörden, zunächst die Zahlung der Aufbau- und Diasporasteuer ggf. mit Unterzeichnung eines Reueformulars und anschließend den sog. "Diasporastatus".
Durch die Zahlung der Aufbau- und Diasporasteuer wird der Status mit den eritreischen Behörden rehabilitiert. Eritreer im Ausland erhalten nur nach der Zahlung Zugang zu Dienstleistungen von eritreischen Behörden, insbesondere zu konsularischen Diensten. Die Aufbau- und Diasporasteuer beträgt 2 % des Jahreseinkommens. Haben sich die Rückkehrwilligen vor der Ausreise oder durch die Ausreise dem Wehr- und Nationaldienst entzogen, müssen sie außerdem ein Reueformular unterzeichnen. In diesem Formular legen die Betroffenen ein Geständnis ab, dass sie Verrat begangen haben und ihre nationalen Pflichten nicht erfüllt haben. Sie verpflichten sich, die dafür verhängte Strafe anzuerkennen. Staatsangehörigen, die sich im Ausland regierungskritisch geäußert haben, steht die Möglichkeit, ihren Status zu rehabilitieren, nicht offen.[45]
Den Diasporastatus erhalten Eritreer, die ihren Status rehabilitiert haben, nach drei Jahren Aufenthalt im Ausland. Die Erteilung des Status befreit die Antragsteller von der nationalen Dienstpflicht und der Notwendigkeit der Vorlage eines Ausreisevisums bei Wiedereinreise. Er soll eine straffreie Ein- und Ausreise nach Eritrea, vor allem zu Besuchszwecken, ermöglichen. Der Diaspora Status und die damit einhergehenden Privilegien entfallen drei Jahre nach der Rückkehr nach Eritrea.[46] Im Anschluss hieran werden die Rückkehrer vom eritreischen Staat wieder wie übliche Staatsbürger behandelt. Die zum Zeitpunkt der Ausreise bestehenden staatsbürgerlichen Pflichten des Militär- und nationalen Dienstes greifen damit erneut.
Es gibt weder Rechtssicherheit oder einen Rechtsanspruch noch Erkenntnisse dazu, ob nach der Rehabilitierung eine straffreie Rückkehr möglich ist. Es existieren keine veröffentlichten Richtlinien zur Behandlung von Rückkehrern, die ihren Status durch die Zahlung der Steuer oder das Reueformular reguliert haben. Die eritreischen Behörden ändern ihre Praxis immer wieder, ohne die zugrundeliegenden Vorschriften zu ändern. Erkenntnisse liegen nur zu Personen vor, die mit dem Diasporastatus nach Eritrea zurückkehrten und diesen zum Zeitpunkt der Recherchen noch innehatten. Für eine dauerhafte Rückkehr nach Eritrea lässt die Behandlung von Personen mit dem Diasporastatus aber keine Rückschlüsse zu. Außerdem ist einigen Berichten zufolge damit zu rechnen, dass die Rückkehrer bei ihrer Einreise kurzfristig – für einige Tage bis zu einer Woche – inhaftiert werden, um ihren Status zu überprüfen.[47]
5. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob und wie der Staat Eritrea auf die Weigerung zur Zahlung der "Diasporasteuer" oder der Unterzeichnung des "Reueformulars" reagiert?
Amnesty International liegen dazu keine eigenen Erkenntnisse vor.
[1] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition, 2016, S. 8.
[2] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 10.
[3] Amnesty International, Eritrea: 20 Years of Independence, But Still No Freedom, (AFR 04/001/2013), 2013, S. 13.
[4] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 10 f.
[5] Amnesty International, Eritrea: 20 Years of Independence, But Still No Freedom, (AFR 04/001/2013), 2013, S. 30.
[6] Amnesty International, Urgent Action Eritrea: Thousands of people held at Adi Abeto army prison (AFR 64/008/2004), 2004; Amnesty International, Eritrea: 'You have no right to ask’ – Government resists scrutiny on human rights (AFR 64/003/2004), 2004, S. 30 f.; Amnesty International, Eritrea: 20 Years of Independence, But Still No Freedom, (AFR 04/001/2013), 2013, S. 31.
[7] Amnesty International, Eritrea: 20 Years of Independence, But Still No Freedom, (AFR 04/001/2013), 2013, S. 30.
[8] Amnesty International, Eritrea: 20 Years of Independence, But Still No Freedom, (AFR 04/001/2013), 2013, S. 37.
[9] Human Rights Watch, Country Summary Eritrea, 2018, S. 4.
[10] Amnesty International, Eritrea: 20 Years of Independence, But Still No Freedom, (AFR 04/001/2013), 2013, S. 30, 37.
[11] Amnesty International, Eritrea: 20 Years of Independence, But Still No Freedom, (AFR 04/001/2013), 2013, S. 30; Human Rights Watch, Eritrea: Service for Life, State Repression and Indefinite Conscription in Eritrea, 2009, S. 24 f.; United Nations Human Rights Council, Report of the detailed findings of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea (A/HRC/29/CRP.1), 2015, S. 114, 300.
[12] United Nations High Commissioner for Refugees, UNHCR Eligibility Guidelines for Assessing the International Protection Need of Asylum-Seekers from Eritrea (HCR/EG/ERT/11/01), 2011, S. 15.
[13] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 9.
[14] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 38.
[15] European Asylum Support Office, EASO-Bericht über Herkunftsländer-Informationen, Eritrea: Nationaldienst und illegale Ausreise, 2016, S. 17.
[16] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 38.
[17] Schweizerische Eidgenossenschaft, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Staatssekretariat für Migration SEM, Focus Eritrea, Update Nationaldienst und illegale Ausreise, 2016, S. 26 f.
[18] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 44.
[19] Amnesty International, Eritrea: 20 Years of Independence, But Still No Freedom, (AFR 04/001/2013), 2013, S. 27; Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 8.
[20] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 44.
[21] Amnesty International, Eritrea: 20 Years of Independence, But Still No Freedom, (AFR 04/001/2013), 2013, S. 29; Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 46, 50 ff.
[22] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 8 f., 38, 40.
[23] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 47 ff.
[24] Amnesty International, Eritrea: 20 Years of Independence, But Still No Freedom, (AFR 04/001/2013), 2013, S. 39 f.
[25] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 44.
[26] Amnesty International, A catalogue of human rights violations continue in Eritrea despite commitments made during UN human rights review (AFR 64/002/2014), 2014; Amnesty International, Eritrea: 20 Years of Independence, But Still No Freedom, (AFR 04/001/2013), 2013, S. 38; Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 50.
[27] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 45.
[28] Amnesty International, Eritrea: 20 Years of Independence, But Still No Freedom, (AFR 04/001/2013), 2013, S. 26.
[29] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 44.
[30] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 19.
[31] Amnesty International, Amnesty International Report 2017/18 zur weltweiten Lage der Menschenrechte, 2018, S. 26.
[32] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 26.
[33] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 19 f.
[34] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 26.
[35] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 23 f.
[36] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 39 f.; Amnesty International, Eritrea: No Progress on Key Human Rights Concerns, Amnesty International Submission to the UN Universal Periodic Review, January – February 2014 (AFR 64/007/2013), 2013, S. 4.
[37] Amnesty International, Amnesty International Report 2017/18 zur weltweiten Lage der Menschenrechte, 2018, S. 26.
[38] Human Rights Watch, Eritrea: Service for Life, State Repression and Indefinite Conscription in Eritrea, 2009, S. 43.
[39] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 8.
[40] Amnesty International, Amnesty International Report 2017/18 zur weltweiten Lage der Menschenrechte, 2018, S. 26; Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 8, 35.
[41] Amnesty International, Eritrea: 20 Years of Independence, But Still No Freedom, (AFR 04/001/2013), 2013, S. 32.
[42] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 9.
[43] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 42.
[44] Amnesty International, Just Deserters, Why indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees, Revised edition (AFR 64/4794/2016), 2016, S. 42; Human Rights Watch, Eritrea: Service for Life, State Repression and Indefinite Conscription in Eritrea, 2009, S. 46; United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR), UNHCR Eligibility Guidelines for Assessing the International Protection Needs of Asylum-Seekers from Eritrea (HCR/EG/ERT/11/01), 2011, S. 17 f.
[45] Human Rights Watch, Eritrea: Service for Life, State Repression and Indefinite Conscription in Eritrea, 2009, S. 75 ff.; United Nations Human Rights Council, Report of the detailed findings of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea (A/HRC/29/CRP.1), 2015, S. 118; European Asylum Support Office, EASO-Bericht über Herkunftsländer-Informationen, Eritrea: Nationaldienst und illegale Ausreise, 2016, S. 34 f.
[46] European Asylum Support Office, EASO-Bericht über Herkunftsländer-Informationen, Eritrea: Nationaldienst und illegale Ausreise, 2016, S. 34 f.; European Asylum Support Office, EASO-Bericht über Herkunftsländer-Informationen, Länderfokus Eritrea, 2015, S. 43
[47] Danish immigration Service, Eritrea – Drivers and Root Causes of Emigration, National Service and the Possibility of Return, 2014, S. 16.