Amnesty Report 11. Februar 2011

Gefährdung von kurdischen Asylbewerbern nach Türkei-Rückkehr

Asyl-Gutachen EUR 44-10.009 zur Anfrage des Verwaltungsgerichts Saalouis

Ist davon auszugehen, dass türkische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit, die sich bis Mitte/Ende der 90er Jahre Verfolgungsmaßnahmen wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Unterstützung der PKK mit Bedarfsmitteln, Beherbergung o.ä. oder dem Zwang zur Übernahme eines Dorfschützersamtes bzw. zur Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften durch Flucht ins Ausland entzogen hatten, heute bei einer Rückkehr in die Türkei angesichts der politischen Entwicklung in der jüngeren Vergangenheit keine Repressalien dieser Art bzw. staatlichen Maßnahmen in diesem Zusammenhang mehr ausgesetzt sind? Wenn nicht, mit welcher Wahrscheinlichkeit drohen solche Maßnahmen?

Bei einer Einreise in die Türkei wird, wenn aus dem Aufenthaltsstatus oder den Umständen der Einreise - beispielsweise einer Abschiebung - ersichtlich ist, dass es sich um einen ehemaligen Asylsuchenden handelt, in der Regel bei den Polizeibehörden des Heimatortes nachgefragt, ob gegen die betreffende Person etwas vorliegt. Im Falle einer solchen Nachfrage wird der Einreisende bis zum Eintreffen der Antwort in Polizeihaft gehalten. In dieser Situation würde auch die Gefahr von Misshandlungen bestehen, da Gewalt gegen Menschen, die sich in den Händen der Polizei befinden, in der Türkei noch immer sehr verbreitet ist. Das gilt in besonderem Maße für Kurden, bei denen die türkische Polizei generell zu dem Verdacht tendiert, es handele sich um Unterstützer der PKK. [...]

Das komplette Gutachten zum Download unter "Weitere Dokumente"

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