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Artikel 3: Recht auf Leben und Freiheit
Eine Hinrichtungskammer in Huntsville in Texas 2012
© AP GraphicsBank
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.*
Todesstrafen-Statistik 2018
Mindestens 2.531 Menschen sind 2018 zum Tode verurteilt worden. In 20 Ländern wurden vergangenes Jahr mindestens 690 Menschen hingerichtet – 78 Prozent davon allein in den vier Staaten Iran (mindestens 253), Saudi-Arabien (mindestens 149), Vietnam (mindestens 85) und Irak (mindestens 52). Das dokumentiert der neue Bericht zur Todesstrafe von Amnesty International.
Damit sind im Vergleich zum Vorjahr sowohl weniger Todesurteile verhängt (2017: 2.591) als auch vollstreckt worden (2017: 993).
Allerdings enthält die Bilanz − wie in den Vorjahren − keine Zahlen zu China, da das Land Angaben zur Todesstrafe unter Verschluss hält. Amnesty geht davon aus, dass dort weiterhin jährlich die Todesstrafe tausendfach verhängt und vollstreckt wird.
Weltweit lebten Ende 2018 mindestens 19.336 Menschen mit einem Todesurteil, Ende 2017 waren es 21.919.
Die Todesstrafen-Statistik 2018 wurde zunächst am 10. April 2019 auf www.amnesty.de veröffentlicht.
*Amnesty verwendet eine diskriminierungssensibel überarbeitete deutsche Übersetzung der Allgemeinen Erklärung. Den gesamten Text findest du hier.