Aktuell 07. März 2017

Schwangere Frauen in Gefahr

Weltfrauentag am 8. März
Südafrika: Schwangere Frauen in Gefahr

Vier junge Mütter in Ermole in der südafrikanischen Provinz Mpumalanga am 26.05.2014

08. März 2017 - In Südafrika haben Frauen das Recht, eine Schwangerschaft abzubrechen. Doch Kliniken verweigern oft den Eingriff. Und wer im falschen Krankenhaus landet, gerät leicht in Lebensgefahr.

Wenn eine Frau ein Kind erwartet, ist das meist ein Grund zur Freude. Doch es kann auch zum Alptraum werden, zum Beispiel wenn die Schwangerschaft durch ein Inzestverbrechen zustande kam oder die Gesundheit der Schwangeren auf dem Spiel steht. Wenn sich eine Frau zum Schwangerschaftsabbruch entscheidet, ist es daher wichtig, dass sie jede mögliche Hilfe und bestmögliche medizinische Versorgung bekommt.

Südafrika hat eine der fortschrittlichsten Verfassungen der Welt: Frauen sind Männern rechtlich gleichgestellt und dürfen selbst entscheiden, ob sie Kinder bekommen wollen, und wenn ja, wie viele. Doch die Realität sieht oft anders aus, wie Amnesty International anlässlich des Weltfrauentags am 8. März dokumentiert.

Amnesty hat beispielsweise den Fall einer 19-jährigen Studentin recherchiert. Die junge Frau kam zu Tode, weil ein Schwangerschaftsabbruch unsachgemäß durchgeführt wurde. Sie war arm und konnte sich keine Behandlung in einem privaten Krankenhaus leisten.

Ihr Schicksal ist kein Einzelfall. In Südafrika haben Frauen das Recht, innerhalb der ersten zwölf Wochen ihre Schwangerschaft abzubrechen. Die Zahl der Todesfälle ist zwar in den vergangenen Jahren drastisch gesunken. Doch es herrscht ein krasses Gefälle zwischen Arm und Reich: Insbesondere Mädchen und Frauen, die aus ländlichen Gebieten stammen, setzen sich bei dem Eingriff oft einem großen Risiko aus.

In Südafrika unterscheiden sich öffentliche Krankenhäuser sehr stark von privaten. Die privaten Kliniken des Landes beschäftigen mehr als die Hälfte des medizinischen Personals und geben pro Patient sechs Mal so viel Geld aus wie öffentliche Krankenhäuser. Dabei sind über 80 Prozent der Bevölkerung auf das öffentliche System angewiesen.

Amnesty dokumentiert außerdem, dass sich Ärztinnen und Ärzte in Südafrika immer wieder weigern, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Rund 45 Prozent aller Frauen, die in einer Klinik einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, werden wieder nach Hause geschickt. Die Verfassung des Landes stellt es medizinischem Personal frei, die Mitwirkung an Schwangerschaftsabbrüchen aus Gewissensgründen abzulehnen. Allerdings gilt in Südafrika auch ein Gesetz, nachdem sich jede Person strafbar macht, die medizinische Behandlung aus Gewissensgründen verweigert – und das gilt auch für Schwangerschaftsabbrüche.

Die Regierung Südafrikas muss diesen rechtlichen Widerspruch dringend beseitigen. Die "Ablehnung aus Gewissensgründen" darf nicht dazu führen, dass notwendige medizinische Versorgung ausbleibt. Das Recht einer Frau auf Leben, Gesundheit und Würde hat stets Vorrang!

Weitere Informationen zum Thema "Menschenrechtsverletzungen an Frauen" finden Sie auf www.amnesty-frauen.de

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