Aktuell Deutschland 16. November 2016

Jetzt Flüchtlingsunterkünfte besser schützen!

2015 waren Flüchtlingsunterkünfte das Ziel von 1031 Straftaten

2015 waren Flüchtlingsunterkünfte das Ziel von 1031 Straftaten

Deutschland im Jahr 2016: Tausende Menschen fliehen hierher vor Krieg, Gewalt und Verfolgung und hoffen auf eine sichere Zuflucht. Doch neben der weiterhin starken Willkommenskultur treffen Geflüchtete vielerorts auf Ablehnung, Gewalt und Rassismus. Die offiziellen Zahlen zeichnen ein trauriges Bild. Amnesty fordert daher bundesweite Mindeststandards für den Schutz von Flüchtlingsunterkünften.

2015 verzeichnete das Bundeskriminalamt einen dramatischen Anstieg rassistisch motivierter Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte. 1.031 mal wurden Einrichtungen in ganz Deutschland attackiert – fünf mal mehr als 2014 (199 Delikte) und 16 mal mehr als 2013 (64 Delikte). Auch 2016 ebbt die Welle der rassistischen Gewalt nicht ab, bis Ende Oktober gab es schon 832 Angriffe.

Angesichts solcher Zahlen und der täglichen Berichte über rassistische Übergriffe auf Flüchtlinge ist es unfassbar, dass es nicht längst Mindeststandards für den Schutz von Flüchtlingseinrichtungen gibt. Aus Sicht von Amnesty sind die Innenminister der Länder und der Bundesinnenminister hier dringend in der Pflicht, den Rahmen für ein bundesweit einheitliches Schutzkonzept vorzugeben.

Auf ihrer Herbstkonferenz am 29. und 30. November sprechen die Innenminister laut Protokoll der Frühjahrstagung über "den Zusammenhang zwischen rechtsextremistischer Anti-Asylagitation und Straftaten gegen Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte". Amnesty fordert, es nicht bei der Analyse zu belassen, sondern sofort wirksame Maßnahmen zu verabschieden, um die rassistische Gewalt gegen Geflüchtete und ihre Unterkünfte einzudämmen. Ein Rahmen-Schutzkonzept für solche Einrichtungen muss in jedem Fall dazu gehören.

Was gehört in ein solches Konzept?

Folgende Punkte, die leider vielerorts immer noch nicht selbst verständlich sind, sollte das Schutzkonzept mindestens beinhalten:

  • Die zuständige Polizei wird umgehend darüber informiert, wo eine neue Unterkunft entsteht und wann mit dem Einzug neuer Bewohnerinnen und Bewohner zu rechnen ist - unabhängig davon, in welcher Trägerschaft (Land/Kommune) sich die Flüchtlingsunterkunft befindet.

  • Für die Standortauswahl ist die Sicherheit der neuen Bewohnerinnen und Bewohner vorrangig und muss vorab durch die lokalen Sicherheitsbehörden geprüft werden (Risikoanalyse).

  • Betreiberinnen und Betreiber von Unterkünften müssen vorab durch die Sicherheitsbehörden überprüft werden.

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdiensten müssen vorab durch die Sicherheitsbehörden überprüft werden und ein großes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Diese Überprüfung muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

  • Regelmäßige Sicherheitsbesprechungen zwischen allen für die Sicherheit notwendigen Institutionen (Polizei, Betreiberinnen und Betreiber der Unterkünfte, private Sicherheitsdienste, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Stadtverwaltung, Zivilgesellschaft, Geflüchtetenvertreterinnen und -vertreter) sind verpflichtend.

Was für Schutzkonzepte gibt es?

In einigen Bundesländern (u.a. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen) wird aktuell über Schutzkonzepte für Flüchtlingsunterkünfte nachgedacht. Dabei geht es aber ausschließlich um den Schutz von besonders schutzbedürftigen Gruppen, wie Frauen, Kinder, Angehöriger religiöser Minderheiten oder Geflüchtete aus der LGBTI-Community. Diese Schutzkonzepte sind sehr durchdacht, da sie auch in Kooperation mit Fachleuten aus der Zivilgesellschaft entstanden.

Amnesty begrüßt diese Konzepte, kritisiert jedoch, dass dabei überhaupt nicht auf die Gefahr von rassistisch motivierten Angriffen von Außen eingegangen wird. Dabei hätte man hier durchaus beiden Bedrohungsaspekten auf einmal begegnen können – angesichts der aktuellen Situation wäre das dringend geboten.

Warum bundesweite Regeln?

Die bisherigen Bemühungen des Bundesländer, für die Sicherheit von Geflüchteten zu sorgen, sind von sehr unterschiedlicher Qualität. Daher braucht es aus Sicht von Amnesty bundesweit einheitliche Vorgaben.

Dass sich die Bundesländer auf einheitliche Standards in Sicherheitsfragen verständigen, ist nichts Neues. So wurde beispielsweise durch die Innenministerkonferenz 1991 festgestellt, dass ein gemeinsames Handeln aller Beteiligten erforderlich ist, um die Sicherheit bei Sportveranstaltungen, insbesondere bei Fußballspielen, zu verbessern. Deshalb wurde das "Nationale Konzept Sport und Sicherheit" (NKSS) verabschiedet, in dem bundesweit einheitliche Standards definiert wurden, mit denen man der Gewalt und dem Rassismus in deutschen Fußballstadien begegnen wollte.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf www.amnesty.de/gegen-rassismus

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