Aktuell 30. Juli 2014

Keine Rücküberstellungen Asylsuchender nach Bulgarien

Ein Aufnahmelager für Flüchtlinge in der bulgarischen Stadt Harmanli, 12. November 2013.

Ein Aufnahmelager für Flüchtlinge in der bulgarischen Stadt Harmanli, 12. November 2013.

Im ersten Quartal dieses Jahres hat die Bundesrepublik bereits für 626 Asylsuchende ein Übernahmeersuchen an Bulgarien gestellt, weil Bulgarien nach der Dublin-Verordnung der EU für das Asylverfahren der Betreffenden zuständig war. Angesichts dieser Zahlen ist es erforderlich, erneut darauf hinzuweisen, dass in Bulgarien Umstände herrschen, die ein faires Asylverfahren unmöglich machen.

Daher appelliert Amnesty in dem Bericht zur Situation Asylsuchender in Bulgarien an die EU-Mitgliedsstaaten, Rücküberstellungen von Asylsuchenden nach Bulgarien auszusetzen.

In Bulgarien herrschen nach wie vor systemische Mängel bei der Behandlung von Asylsuchenden. Insbesondere kritisiert Amnesty den Zugang zu bulgarischem Hoheitsgebiet, die routinemäßige Inhaftierung von Asylsuchenden, die unzureichenden Aufnahmebedingungen (Überbelegung der Unterkünfte, sanitäre Anlagen, Zugang zu Bildung, Lebensmittelversorgung) sowie den Zugang zum Asylverfahren durch die teilweise erschwerte Registrierung von Asylanträgen.

Lesen Sie hier den Amnesty-Bericht "Bulgaria: Suspension of returns of asylum-seekers to Bulgaria must continue" (PDF, englisch, 10 Seiten).

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