Fünf Dinge, die man über das Verschwindenlassen wissen sollte
30.August 2013 - Jedes Jahr werden weltweit tausende Männer, Frauen und Kinder von Sicherheitskräften oder anderen Behörden ohne Grund festgenommen und tauchen nie mehr wieder auf. Sie sind Opfer des Verschwindenlassens. Allein im Jahr 2012 hat Amnesty International in 31 Ländern solche Fälle dokumentiert. Hier sind fünf Fakten, die man am 30. August, dem Internationalen Tag der "Verschwundenen", wissen sollte.
Seit Beginn der Unruhen in Syrien vor zwei Jahren, die sich mittlerweile zu einem bewaffneten Konflikt ausgewachsen haben, haben die dortigen Behörden immer stärker von der Praxis des Verschwindenlassens Gebrauch gemacht, um Oppositionelle zum Schweigen zu bringen und ihre Freunde und Verwandten einzuschüchtern. Tausende Personen sind festgenommen worden, und viele von ihnen werden ohne Kontakt zur Außenwelt an unbekannten Orten festgehalten, wo Folter und andere Misshandlungen an der Tagesordnung sein sollen. Bereits in den späten 1970er- und frühen 1980er-Jahren "verschwanden" in Syrien etwa 17.000 Menschen, die meisten von ihnen Islamisten.
Aus Sri Lanka wurden den Vereinten Nationen seit den 1980er-Jahren um die 12.000 Fälle von Verschwindenlassen gemeldet. Die wirkliche Zahl liegt wahrscheinlich jedoch weitaus höher: bis 1994 soll es mindestens 30.000 solcher Fälle gegeben haben, und seitdem sind mehrere Tausend weitere Vorfälle gemeldet worden.
In Mexiko wurden zwischen 2006 und 2012 mehr als 26.000 Personen als vermisst oder "verschwunden" gemeldet, vornehmlich in Verbindung mit den gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Drogenkartellen und den zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens abgestellten Sicherheitskräften. Für einige dieser Fälle von Verschwindenlassen zeichnen die Sicherheitskräfte verantwortlich; allerdings werden in den meisten Fällen nur unzulängliche Untersuchungen durchgeführt, so dass die Opfer nur selten gefunden und die Verantwortlichen so gut wie nie zur Rechenschaft gezogen werden.
Über ein Drittel der Länder, in denen Amnesty International im Jahr 2012 Fälle von Verschwindenlassen dokumentierte, liegen in Subsahara-Afrika. Hierbei handelt es sich um: Angola, Tschad, Côte d’Ivoire, Demokratische Republik Kongo, Äquatorialguinea, Eritrea, Gambia, Mali, Mauretanien, Nigeria und Südsudan.
Trotz beständiger Forderungen von Angehörigen der Vermissten hat die Interimsverwaltung der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK), zuständig für die Untersuchung und Strafverfolgung von völkerrechtlichen Verbrechen, Hunderte von Fällen des Verschwindenlassens und der Verschleppung nicht untersucht, die von 1989-98 während des bewaffneten Konflikts im Kosovo und auch danach stattgefunden haben.
Syrien
Der syrische Menschenrechtsanwalt Khalil Ma’touq machte sich am 2. Oktober 2012 mit seinem Freund und Assistenten Mohammad Thatha auf den Weg in sein Büro, aber die beiden Männer kamen nie dort an. Man geht davon aus, dass sie an einem Kontrollpunkt der syrischen Regierung festgenommen wurden.
Im Februar 2013 stellte eine Gruppe Rechtsanwälte einen Antrag auf Informationsfreigabe, woraufhin ein Staatsanwalt in Damaskus die Inhaftierung von Khalil Ma’touq bestritt. Allerdings berichteten andere ehemalige Inhaftierte, die etwa zur selben Zeit aus der Abteilung 285 der Staatssicherheit im Stadtteil Kafr Soussa von Damaskus frei kamen, ihn dort gesehen zu haben.
Im April teilte der Rechtsbeistand von Khalil Ma’touq Amnesty International mit, er habe von einem Staatssicherheitsbeamten erfahren, dass sein Mandant Ende März in eine Einrichtung des Luftwaffengeheimdienstes verlegt worden war.
Den beiden Männern nahestehende Personen haben eine Reihe inoffizieller Hinweise erhalten, die darauf hindeuten, dass Khalil Ma’touq bei sehr schlechter Gesundheit ist – er soll an einer fortgeschrittenen Lungenerkrankung leiden und starke Atemprobleme haben. Er muss regelmäßig Medikamente einnehmen und daher ständig medizinisch überwacht werden.
Khalil Ma’touq hat über die Jahre vielen syrischen Opfern von Menschenrechtsverletzungen rechtlichen Beistand geleistet. Er hat hunderte politische Häftlinge, Journalisten und gewaltlose politische Gefangene verteidigt, u. a. vor dem Obersten Staatssicherheitsgericht, dessen Verfahren den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren bei Weitem nicht entsprachen und das 2011 abgeschafft wurde.
Mexiko
Armando del Bosque wurde am 3. August 2013 in Nuevo Laredo im Bundesstaat Tamaulipas von Angehörigen der mexikanischen Marine festgenommen und ist seitdem nicht mehr gesehen worden.
Die Marinebehörden bestreiten, ihn in Haft zu halten. Augenzeugen geben jedoch an, dass Armando del Bosque durch eine nur wenige Minuten von Nuevo Laredo entfernte Stadt gefahren sei, als sein Fahrzeug von Marinesoldaten angehalten wurde. Sie sollen den 33 Jährigen aus dem Auto gezerrt, ihm Handschellen angelegt und ihn mit einem Militärfahrzeug weggebracht haben.
Er wurde dann in eine provisorische Einrichtung der Marine außerhalb der Stadt gebracht. Dorthin ging sein Vater einige Minuten später und wurde von einem Hauptmann darüber in Kenntnis gesetzt, dass sein Sohn festgenommen worden sei und nun verhört werde. Der Hauptmann sicherte dem Vater zu, ihn über die Situation seines Sohnes auf dem Laufenden zu halten.
Eine Stunde später traf der Vater den Militärangehörigen erneut. Diesmal bestritt der Hauptmann die Festnahme von Armando del Bosque und lehnte es ab, dem Vater weitere Informationen zu geben.
Familienangehörige von Armando del Bosque haben bei der Generalstaatsanwaltschaft und der staatlichen Menschenrechtskommission Anzeige erstattet, die durch Angaben von vier AugenzeugInnen gestützt wird. Es gibt keine Beweise dafür, dass eine wirksame Suche nach Armando del Bosque bzw. eine Untersuchung seines mutmaßlichen Verschwindenlassens eingeleitet wurde.