Aktuell 26. März 2012

Öffentliche Beschlüsse der 46. Jahresversammlung 2011 in Köln

Plenum-1: 50 Jahre Amnesty International: Ein Grund zum Feiern, nicht zum Ausruhen

I.

  1. Amnesty International in Deutschland wird auch fünfzig Jahre nach ihrer Gründung für die Unteilbarkeit und Unverlierbarkeit aller Menschenrechte eintreten. Das Ziel einer Gesellschaft "ohne Furcht und Not", wie es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vorgibt, ist noch lange nicht erreicht; die Opfer von Menschenrechtsverletzungen weltweit brauchen noch immer unsere Stimme und unsere solidarische Unterstützung.

  2. Die Menschenrechte bedingen einander. AI setzt sich für den Schutz aller Menschenrechte, der bürgerlich-politischen und der WSK-Rechte, wie sie sich, insbesondere aus der AEdMR und den UN-Pakten ergeben, ein.

  3. Menschenrechte müssen gelebt werden. Es reicht nicht aus, sie im Gesetzblatt festzuschreiben, sondern die Gesellschaft muss sich ständig aufs Neue über ihre Bedeutung und ihren Schutz verständigen.

  4. Dabei haben Menschenrechte ihre Bedeutung gerade in der Krise. Wirtschaftlich und/oder politisch unruhige Verhältnisse dürfen nicht zum Abbau von Menschenrechten führen, im Gegenteil muss sich ihr Schutz besonders unter solchen Verhältnissen bewähren. Der Abbau von Menschenrechten unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung oder der Bekämpfung einer Wirtschaftskrise darf nicht hingenommen werden.

  5. Menschenrechte gelten insbesondere für diejenigen, die – auf Grund beliebiger Kriterien und Zuschreibungen – als "anders" angesehen oder als "fremd" definiert werden. Wenn eine bestimmte Gruppe vom Genuss der Menschenrechte ausgeschlossen wird, sind alle in Gefahr, ihre Menschenrechte zu verlieren. Rassismus und Diskriminierung in jeder Gestalt sind konkrete Menschenrechtsverletzungen, die zugleich eine Bedrohung für die Rechte aller Menschen darstellen.

  6. Der Schutz der Menschenrechte muss vor allem für die Schwachen und für diejenigen sichergestellt werden, die keine Heimat haben. Sowohl der Schutz von Kindern vor Menschenrechtsverletzungen als auch der Schutz von Flüchtlingen sowie von Migrantinnen und Migranten bleiben für Amnesty International zentrale Aufgaben.

  7. Für den Menschenrechtsschutz stellen sich neue Herausforderungen, denen sich Amnesty International stellen muss. Stichworte sind etwa die gewaltlose Lösung von Konflikten und die Verantwortlichkeit (accountability) für Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Auslandseinsätzen und/ oder bei gemischt-nationalen Operationen (zum Beispiel von deutschen Grenzbeamtinnen und -beamten im Rahmen von Einsätzen der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex).

II.

  1. Amnesty International begreift sich als gesellschaftlicher Akteur, der Verantwortung für den ständigen sozialen Konsens über die Menschenrechte trägt. Wir sind kein abgeschlossener Zirkel von Expertinnen und Experten, sondern müssen in die Gesellschaft hineinwirken und unsererseits Anstöße aus der Gesellschaft, in der wir leben, aufnehmen.

  2. Amnesty International kann nur weiterhin Erfolg haben, wenn sie ihren Charakter als Mitgliederorganisation behält. Mitglieder müssen das letzte Wort haben, wenn es um grundsätzliche Entscheidungen ihrer Organisation geht. Die Organisation lebt von und mit ihren Unterstützerinnen und Unterstützern – nur auf diese Weise ist eine wirksame Verbindung mit der Gesellschaft, in der wir uns bewegen, sichergestellt.

  3. Wir bleiben an der Seite der Opfer. Ihnen geben wir unsere Stimme, ihre Sichtweise ist unser Bezugsrahmen bei politischen Entscheidungen. Nicht was die Machthaber wollen, sondern was den Opfern hilft, ist für uns die zentrale Frage.

  4. Die deutsche Sektion begreift sich zugleich ausdrücklich als Teil der internationalen Menschenrechtsbewegung Amnesty International. Wir werden uns weiterhin solidarisch, aber auch kritisch in die Arbeit unserer gesamten Organisation einbringen.

  5. Damit Amnesty International eine lebendige und effektiv arbeitende Menschenrechtsorganisation bleibt, ist ein Wachstum an Mitgliedern und finanziellen Mitteln unabdingbar. Schwerpunkte des Wachstums in der deutschen Sektion müssen in den nächsten Jahren sein:

a. Eine Verbreiterung des Unterstützerumfeldes und eine bessere Interaktion mit allen unseren Unterstützerinnen und Unterstützern;

b. eine Verbesserung der Verzahnung und Evaluation von Kampagnen und Fundraising;

c. eine verbesserte Integration unserer verschiedenen Methoden in Unterstützerwerbung, Mitgliedergewinnung und Fundraising

d. sowie eine bessere Nutzung unserer ehren- und hauptamtlichen Ressourcen. Dieser Beschluss ist öffentlich.

Plenum-2: Zehn Versprechen für weitere 50 Jahre

Als Amnesty International vor 50 Jahren entstand, rückte der Gründer Peter Benenson die entstehende Menschenrechtsorganisation in den Kontext der Befreiungsgeschichte der Menschheit. Im Gründungsaufruf, einem Zeitungsartikel, bezog er sich auf die Geschichte der Sklavenbefreiung in den USA und das Ende der Leibeigenschaft in Russland. 1961 – auf einem der Höhepunkte des Kalten Krieges – gelte es, gewaltlose politische Gefangene in Ost, West und Süd durch die Arbeit eines Appeal for Amnesty zu befreien. Schon nach sechs Monaten stellte er fest, dass in einer ständig zynischer werdenden Welt ein großes verborgenes Reservoir an Idealismus nur darauf wartet, erschlossen zu werden.

Erfolgreich werde die Initiative nur sein, so Benenson, wenn das Vorhaben umfassend in seiner Zusammensetzung, international in seinem Charakter und unparteilich in seiner politischen Ausrichtung sei. Beflügelt von der Vision einer Welt, in der die Menschen frei von Furcht und Not (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) leben, sollte Amnesty pragmatisch und ganz konkret für die Freilassung von zu Unrecht inhaftierten Menschen arbeiten. Vision und Pragmatismus bei der Durchsetzung der Menschenrechte, beides zusammen eint die Gründerinnen und Gründer von einst mit den Aktiven von heute. So wurde aus Idealismus eine real gestaltende Kraft.

50 Jahre später sind wir eine große Menschenrechtsorganisation geworden, in der Frauen und Männer, Mädchen und Jungen erfolgreich zusammen arbeiten.

  • Wir haben vielen Menschen konkret helfen können.
  • Wir haben daran mitgewirkt, die Menschenrechte völkerrechtlich zu verankern.
  • Wir haben dazu beigetragen, dass staatliche und nichtstaatliche Institutionen entstanden sind, die die Einhaltung der Menschenrechte kontrollieren.
  • Wir haben zusammen mit anderen eine globale Menschenrechtsbewegung geschaffen – viel breiter und vielfältiger als Amnesty International –, die Voraussetzung für die Verwirklichung der universell geltenden Menschenrechte ist.
  • Wir haben geholfen, die Menschenrechte für mehr Menschen zu einer erlebbaren Realität zu machen.
  • Wir sind politisch und finanziell unabhängig – die zentrale Bedingung für die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit unserer Arbeit ist bewahrt worden!

Wir danken deshalb allen, die den Impuls von 1961 aufgenommen haben und seit Jahrzehnten gegen Widerstände verwirklichen, verbreitern und fortentwickeln. Viele sind heute noch für die Menschenrechte aktiv. Amnesty begann mit der Arbeit für die Freilassung gewaltloser politischer Gefangener. Es folgten der Kampf gegen Folter, "Verschwindenlassen", politische Morde, die Todesstrafe und für faire Gerichtsverfahren sowie den Flüchtlingsschutz.

Nach dem Ende des Kalten Krieges wurden diese Ziele 1991 zum Konzept der Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgeweitet. In den 1990er Jahren bzw. zu Beginn des neuen Jahrtausends wurden die Frauen-Menschenrechte integriert und 2003 das bisherige begrenzte und nur schrittweise erweiterte Mandat durch die mögliche praktische Arbeit zu allen Menschenrechten ersetzt.

Das Mandat – demokratisch und international festgelegt – beschränkte nur die praktische Arbeit unserer Organisation, nicht das Bekenntnis zu den universell gültigen, unteilbaren und in gegenseitiger Abhängigkeit stehenden Menschenrechten. Es sollte den jeweiligen Ressourcen von Amnesty entsprechen und jeden nächsten Schritt aus der bisherigen Praxis der Organisation entwickeln. Die Arbeit von Amnesty hat von Beginn an im Rahmen der unteilbaren Menschenrechte stattgefunden, für die Amnesty immer einstand.

In 50 Jahren ist aus der faszinierenden Idee des Anfangs eine weltweite, unabhängige und pragmatisch arbeitende Bürgerbewegung für die Menschenrechte geworden. Überall auf der Welt setzen sich Menschen, die sich unabhängig von ihren sonstigen politischen, weltanschaulichen oder religiösen Überzeugungen zusammengeschlossen haben, in ihrem gesellschaftlichen Umfeld für die Verwirklichung der Menschenrechte ein. Über alle Unterschiede hinweg eint sie die Überzeugung, dass schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen nirgendwo toleriert werden dürfen und alle etwas dagegen tun können.

In den letzten 50 Jahren ist ein weltweites Netzwerk der Solidarität entstanden:

1. Wir haben in 50 Jahren gelernt, dass Menschenrechte nicht durch die Verabschiedung von Resolutionen, Gesetzen und Abkommen verwirklicht werden, so unersetzlich diese für einen wirksamen Menschenrechtsschutz auch sind.

  • Wir halten fest, dass Menschenrechte nur dann gelebte und erfahrene Realität werden, wenn wir alle als Trägerinnen und Träger dieser Rechte unabhängig von unseren sonstigen Überzeugungen zusammenstehen und solidarisch handeln, wo immer diese Rechte bedroht und verletzt werden.

  • Wir verpflichten uns, das weltweite Netzwerk der Solidarität auszubauen und darauf hinzuwirken, dass wir ein stets sichtbares und noch effektiveres Gegengewicht gegen jeden menschenrechtsverletzenden Missbrauch von politischer, militärischer und wirtschaftlicher Macht werden.

2. Wir haben in 50 Jahren gelernt, dass es Politiker/innen gibt, die sich für die Menschenrechte einsetzen. Das ist wichtig. Aber nicht alle Politiker/innen meinen, was sie sagen. Oft hören wir folgenlose Rhetorik. Oft bedeutet das Beharren auf "stiller Diplomatie" nicht anderes als endlose "schweigende Diplomatie". Oft wird unter "Freiheit" nicht die Befreiung von Unterdrückung und Hunger verstanden, sondern die "Freiheit des Fuchses im Hühnerstall".

  • Wir halten fest, dass – jenseits der wichtigen präventiven Ansätze – nur das Zurückdrängen oder gar die tatsächliche Beendigung von Menschenrechtsverletzungen Kriterien für die Qualität staatlicher und nichtstaatlicher Menschenrechtspolitik sein können. Folgenlose Programmsätze sind unsere Sache nicht.

  • Wir verpflichten uns, weiterhin auf eine konsequente Menschenrechtspolitik der Staaten und internationalen Gremien Einfluss zu nehmen. Bei aller Nähe zu den politischen Strukturen und ihren Repräsentant/innen, die wir für den kritischen Dialog mit ihnen brauchen, werden wir die Distanz nicht aufgeben, die unsere Unabhängigkeit, unsere Kampagnen und Aktionen und die Notwendigkeit, Druck auszuüben, von uns verlangen.

Wir sind und bleiben ein kritisches und politisch wie finanziell unabhängiges Gegenüber jeder Macht, von der Menschenrechtsverletzungen ausgehen können. Wir wollen, dass sich Politiker/innen und Regierungen unsere Forderungen zu eigen machen. Wir werden aber nicht zulassen, dass sich die politisch Verantwortlichen aus ihrer menschenrechtlichen Rechenschaftspflicht gegenüber der politischen Öffentlichkeit stehlen und es sich stattdessen "bei Amnesty gemütlich machen." Deshalb weisen wir jedes billige Lob zurück, das nicht durch tatsächliche Arbeit für die Menschenrechte gedeckt ist.

3. Wir haben in 50 Jahren gelernt, dass die Medien und Journalisten/innen unverzichtbar für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit der Menschenrechtsbewegung sind. Wir haben gute und mutige Freundinnen und Freunde in den Medien, die uns helfen, absichtsvoll Verborgenes über Menschenrechtsverletzungen bekannt zu machen:

  • Wir halten fest, dass es keine politischen oder wirtschaftlichen Interessen gibt, die das Verschweigen von Menschenrechtsverletzungen gebieten oder erlauben.

  • Wir verpflichten uns, die hohe Zuverlässigkeit unserer Informationen über Menschenrechtsverletzungen durch umfangreichen und sorgfältigen Research sicherzustellen. Wir werden entschiedene Kampagnen und Aktionen nicht durch nur kurzfristig wirksame Inszenierungen ersetzen. "Prominente" in der Öffentlichkeitsarbeit sind hilfreich. Sie sollen und können uns gerne unterstützen. Aber sie können die praktische und konkrete Arbeit unserer Organisation weder ersetzen noch ihre alleinigen Sprecher/innen sein. Ebenso sind die neuen Medien in der Menschenrechtsarbeit sehr hilfreich. Sie erweitern den öffentlichen Raum, in dem sich politische Willensbildung vollzieht, sind aber nicht mit ihm gleichzusetzen.

4. Wir haben in 50 Jahren gelernt, dass die mehr als drei Millionen Mitglieder und Unterstützer/innen unserer weltweiten Organisation ein großer Reichtum sind. Mit der Zahl unserer Mitglieder und ihren Aktionen wächst unser politisches Gewicht. Mit der Zahl der aktiven Mitglieder wächst unsere Fähigkeit, an vielen Orten gleichzeitig wirksamen Druck für die Menschenrechte auszuüben.

  • Wir halten fest, dass wir im Vergleich zu vielen anderen nichtstaatlichen Organisationen sehr viele aktive Mitglieder haben und dass sie sich dankenswerterweise mit Amnesty als ihrem Instrument zur reaktiven und präventiven Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen identifizieren. Diese Form der "ownership" hat Amnesty stark gemacht.

  • Wir verpflichten uns, intern Demokratie, Partizipation und Pluralität und extern öffentliche Rechenschaftspflicht und Transparenz als Markenzeichen unserer Organisation ernst zu nehmen und weiterzuentwickeln. Angesichts des Wachstums der Organisation – gerade auch in anderen Weltregionen – erfordert dies von uns mehr Anstrengungen als bisher. Wir als deutsche Sektion wollen stärker die unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven in die Menschenrechtsarbeit aufnehmen, die unsere sich wandelnde Gesellschaft prägen. "Diversity" ist gesellschaftliche Realität und Herausforderung, die wir annehmen wollen. Sie ist das Gegenteil von Selbstgenügsamkeit und stärkt unsere Glaubwürdigkeit.

5. Wir haben in 50 Jahren gelernt, dass die Zusammenarbeit mit anderen zivilgesellschaftlichen (Menschenrechts-)Organisationen unabdingbar für eine wirkungsvolle Menschenrechtsarbeit ist.

  • Wir halten fest, dass auch eine große Organisation wie Amnesty weltweit nur einen Teil der Menschenrechtsverletzungen recherchieren und veröffentlichen kann. Auch ist Amnesty nicht überall bereits verwurzelt. Die Wirksamkeit unserer Arbeit hängt von der fruchtbaren Zusammenarbeit mit befreundeten Organisationen ab. Ihre Expertise über die Menschenrechtslage ist uns so wichtig wie ihre Einschätzung von Strategien zur Verbesserung der Situation im jeweiligen Land. Ohne die frühzeitige Einbeziehung etwa in die Kampagnenplanung, bleiben unsere Bemühungen Stückwerk.

  • Wir verpflichten uns, die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Organisationen in Deutschland und über die Grenzen hinweg zu suchen und auszubauen. Wir begegnen ihnen auf Augenhöhe und lernen in Dialog, Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch voneinander. Gerade weil die Möglichkeiten des intensiven Austauschs mit anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen in den letzten Jahren durch das Ende des Kalten Krieges und durch die Entwicklungen bei den neuen Medien ganz beträchtlich gewachsen sind, werden wir hier künftig besser zuhören und Initiativen vor Ort in ihrer Arbeit unterstützen und ggf. schützen.

6. Wir haben in 50 Jahren gelernt, dass Amnesty International einen spezifischen Beitrag zur Verbesserung der globalen Menschenrechtslage und zum Wachstum der weltweiten Menschenrechtsbewegung leistet.

  • Wir halten fest, dass dieser Beitrag konkret sein muss und sich nicht in der Propagierung noch so sympathischer und erstrebenswerter politischer Ziele erschöpfen kann, die nur von ferne etwas mit Menschenrechten zu tun haben. Wir müssen uns wieder stärker vergegenwärtigen, wann wir reden müssen und wann wir schweigen sollten.

  • Wir verpflichten uns, uns an die Disziplin strikt menschenrechtlicher Argumentation in der öffentlichen Diskussion zu halten. Dafür ist die Entwicklung von Fähigkeiten (Kompetenzen) und Wissen aller Aktiven notwendig. Die beste Menschenrechtsbildung ist immer noch die praktische Menschenrechtsarbeit in einer Organisation wie Amnesty.

7. Wir haben in 50 Jahren gelernt, dass vor allem die konkrete Kritik der Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen zu einer Verbesserung der Lage beiträgt. Dafür ist ein breites Spektrum Verantwortlicher anzusprechen: in der Wirtschaft, in der Politik, in den Medien. Sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Macht über Menschen kann für Menschenrechtsverletzungen oder für Menschenrechtsübergriffe verantwortlich sein.

  • Wir halten fest, dass Staaten eine herausragende Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte tragen.

  • Wir verpflichten uns, der Länderarbeit von Amnesty International weiterhin unsere besondere Aufmerksamkeit zu widmen und grundsätzlich Regierungen von Staaten für den Schutz, die Achtung und Förderung der Menschenrechte rechenschaftspflichtig zu halten. Wir stellen fest, dass die Expertise, die durch die Themenarbeit von Amnesty gewonnen wird, eine unverzichtbare Ergänzung der Länderarbeit darstellt. Das Expertenwissen etwa über einzelne Menschenrechtsstandards und die besonderen Bedürfnisse verschiedener gesellschaftlichen Gruppen, und das Expertenwissen über die Menschenrechtssituation, aber auch die politischen, sozialen und kulturellen Verhältnisse in einzelnen Ländern, ist komplementär und bilden zusammen die Grundlage für eine solide und effektive Menschenrechtsarbeit. Verantwortlichkeit will konkret, nicht allgemein angesprochen werden.

8. Wir haben in 50 Jahren gelernt, dass kontinuierliche, beharrliche und gewaltfreie, an den Opfern von Menschenrechtsverletzungen orientierte Menschenrechtsarbeit zu einer Verbesserung der öffentlichen Debatte menschenrechtlicher Anliegen geführt hat. In den Jahren bis zum Ende des Kalten Krieges ist – oft gegen mächtige Widersprüche und unter persönlichen Opfern – das Fundament dafür gelegt worden, dass die universellen und unteilbaren Menschenrechte nach 1989 in das Zentrum politischer Auseinandersetzung gerückt sind.

  • Wir halten fest, dass die Vielfalt menschenrechtlicher Aufrufe in Politik, Zivilgesellschaft und Medien ein großer Erfolg ist und dass sie zu Fortschritten bei der Anerkennung der Menschenrechte als vorrangigem Ziel aller politischen Anstrengungen beigetragen haben.

  • Wir verpflichten uns, jeder Instrumentalisierung menschenrechtlicher Anliegen für Zwecke des "Kampfes der Kulturen" und jeder kulturalistischen oder religiösen Deformation universeller Rechte zu widerstehen und erwarten von unserer Organisation, dass sie mit verlässlichen Informationen orientierend auf diese vielstimmigen und z.T. widersprüchlichen Debatten Einfluss nimmt. Wir wollen uns künftig in schwierigen Zweifelsfällen auf jeden Fall Zeit für eine gründliche Debatte nehmen.

9. Wir haben in 50 Jahren gelernt, dass Vielfalt in der Menschenrechtsbewegung und in unserer Organisation eine große Stärke ist. Als Amnesty International eint uns die gemeinsame und weltweit koordinierte Arbeit für die Menschenrechte. Diese folgt den vom Internationalen Sekretariat oder mit ihm abgestimmten sorgfältig recherchierten Informationen über Menschenrechtsverletzungen.

  • Wir halten fest, dass Amnesty Erfolge erzielt hat.

  • Wir verpflichten uns als deutsche Sektion, weiter für die Einbettung der Menschenrechte in unsere Gesellschaft zu streiten. Viele staatliche Strukturen, die in Deutschland dem Schutz der Menschenrechte dienen, sind durch die Arbeit der deutschen Sektion gefordert und gefördert oder fortentwickelt worden. Die nationalen Amnesty-Sektionen brauchen deshalb ebenso wie die regionalen Zusammenschlüsse (z.B. bei der Arbeit zur Europäischen Union) Raum für ihre spezifische Arbeit. Damit ist jedem politischen, administrativen oder finanziellen Zentralismus eine klare Grenze gesetzt. Einheit in der Vielfalt ist gefragt. Das Internationale Sekretariat in London vertritt unsere Ziele und Forderungen in internationalen Zusammenhängen wie den Vereinten Nationen. Es ist zugleich ein wichtiges Instrument der weltweiten Mitgliedschaft zur Stärkung und – wo immer nötig – Koordinierung unserer Arbeit, die auf den Internationalen Ratstagungen von Amnesty verbindlich geplant wird. Die deutsche Sektion bekennt sich zu "One Amnesty – Many Voices" als Versuch, mit vielen verschiedenen Stimmen das eine Anliegen der Menschenrechte zu fördern.

10. Schließlich haben wir in 50 Jahren gelernt, dass der Einsatz für die Menschenrechte für diejenigen, die sich aktiv und gestaltend einsetzen, prägend ist. Dieser Einsatz ist sowohl für die Ausbildung des eigenen Menschenrechtsbewusstseins wie für die Wirkung des Engagements in die Gesellschaft nicht hoch genug einzuschätzen.

  • Wir halten fest, dass das ehrenamtlich gestaltende Engagement für die Menschenrechte für die Verwirklichung der Ziele von Amnesty unabdingbar ist. Wirksames ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar auf eine hauptamtliche Unterstützung angewiesen. Die durchdachte Kombination dieser beiden Säulen hat die Erfolge von Amnesty ermöglicht.

  • Wir verpflichten uns, diese Zusammenarbeit fortzusetzen und sind dabei davon überzeugt, dass das schlummernde Potenzial von Amnesty in dem Wissen und den Ideen der dezentralen Strukturen liegt und nicht in immer professionelleren Öffentlichkeitsstrategien bzw. -konzepten, so unverzichtbar diese auch sind. Eine gute Idee, die schlecht oder unzureichend umgesetzt wird, führt im schlimmsten Fall zum Misserfolg. Eine gute Idee, die das Wissen, die Erfahrung und die Potenziale in der Mitgliedschaft nicht systematisch berücksichtigt und ernst nimmt, hat mit Amnesty nichts zu tun.

  • Wir verpflichten uns dazu, unsere Strukturen so weiterzuentwickeln, dass möglichst viele Menschen in allen Lebenslagen, egal wo und wie sie wohnen, die Möglichkeit der aktiven Mitarbeit bei Amnesty bekommen und behalten, und die Möglichkeit zur Partizipation in den demokratischen Entscheidungsprozessen des Vereins. Der heute 93 Jahre alte Stéphane Hessel, Flüchtling vor den deutschen Nazis, eingebürgerter Kämpfer in der französischen "Résistance", KZ-Überlebender und Mitautor der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, hat auch uns gemeint, als er vor Kurzem angesichts der Verletzungen der Menschenrechte auf diesem Globus zu einem "Aufstand in Friedfertigkeit" und zu "Zorn über die Ungerechtigkeit" aufrief. "Mischt Euch ein, empört Euch!" – so seine Empfehlung.

Wir, die Jahresversammlung der deutschen Sektion von Amnesty International, antworten ihm im vollen Bewusstsein unserer 50-jährigen Arbeit:

"Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte macht alle Menschen an allen Orten zu Trägern gleicher Rechte. Wir werden gegenüber allen Menschen so handeln, als wenn es diese Weltbürgerrechte schon gäbe. Das so vorweggenommene Weltbürgerrecht wird helfen, Konflikte anders zu lösen als mit nackter Gewalt. Wer sich – aus welcher Ausgangsposition auch immer – mit uns auf den Weg macht, diesem emanzipatorischen Versprechen der Menschenrechtserklärung näher zu kommen, kann auf uns zählen. Wer das nicht will, soll mit uns rechnen müssen!"

Der Beschluss ist extern; er soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, den anderen Sektionen und Strukturen, dem internationalen Vorstand und dem Internationalen Sekretariat übersandt und dazu ins Englische übersetzt werden.

S-8: Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt ratifizieren

Die Jahresversammlung fordert den Bund und die Länder auf, ihrer nationalen und internationalen Verantwortung für den Menschenrechtsschutz gerecht zu werden und das Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte unverzüglich zu ratifizieren. Dieser Beschluss ist öffentlich.

S-9: Religion und Menschenrechte

Anlässlich des 50-jährigen Bestehens von Amnesty International erinnert die Jahresversammlung daran, dass das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ein grundlegendes Menschenrecht ist, und fordert alle Staaten und nichtstaatlichen Akteure auf, ihrer Verpflichtung zu Achtung, Schutz und Verwirklichung dieses Rechtes nachzukommen.

Verletzungen des Rechts auf Religionsfreiheit weltweit zeigen sich einerseits durch direkte Eingriffe und andererseits in Form von Verweigerung vieler Staaten, ihrer Verpflichtung zur Achtung, Schutz und zur Verwirklichung der politisch-bürgerlichen und wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte für Anhänger und Anhängerinnen ihnen jeweils missliebiger Religionen und Weltanschauungen nachzukommen.

Die Jahresversammlung verurteilt jegliche Form von Gewalt gegen oder Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, gleich welcher Religion oder Weltanschauung sie angehören oder nicht angehören. Die JV verurteilt ebenfalls jegliche Gewalt und Diskriminierung, die unter Berufung auf Religionen oder Weltanschauungen ausgeübt werden.

Zudem fordert sie alle Regierungen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch alle Führenden der religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle Menschen in den ungehinderten Genuss der friedlichen freien Religionsausübung gelangen, ohne dabei Schaden an Leib und Leben zu nehmen bzw. Opfer von Diskriminierung zu werden. Staaten und religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften sollen geeignete Maßnahmen ergreifen, um ein Klima des Respekts gegenüber Andersdenkenden und Andersgläubigen zu schaffen und damit Intoleranz und Gewalt den Nährboden zu entziehen.

Die Jahresversammlung verweist darauf, dass das Recht auf Religionsfreiheit die Freiheit einschließt, seine Religion oder seine Überzeugung ungehindert aufzugeben oder zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. Das Recht auf Religionsfreiheit schließt ebenfalls das Recht ein, keiner Religion anzugehören. Staatliche Regelungen, die auch nur einzelne Teile dieser Freiheiten beschneiden oder kriminalisieren, sind daher Verletzungen des Rechtes auf Religionsfreiheit.

Die JV fordert die EU Staaten auf, die sog. EU-Qualifikationsrichtlinie umfassend in nationales Recht umzusetzen und Flüchtlinge, denen Verfolgung aufgrund ihrer theistischen, atheistischen oder nicht-theistischen Überzeugungen droht, entsprechend zu schützen.

Die JV beauftragt den Vorstand, diesen Beschluss dem IEC, dem Generalsekretär und dem Chairs Forum zur Kenntnis zu bringen und im Internationalen Sekretariat anzuregen, Verletzungen des Rechtes auf Religionsfreiheit als Kategorie in der Dokumentenbasis systematisch zu erfassen. Dieser Beschluss ist öffentlich.

S-10: Situation in Gefängnissen

Die Jahresversammlung ist tief beunruhigt über die Haftbedingungen in Gefängnissen in vielen Ländern dieser Welt, die auf strukturellen Defiziten des Justiz-Systems beruhen und schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen. Hierbei ist besonders die Missachtung der Notwendigkeit einer angemessenen Versorgung der Untersuchungshäftlinge und Gefangenen mit Nahrung und sauberem Trinkwasser, ausreichenden sanitären Einrichtungen, Kleidung sowie medizinischer Versorgung bei Krankheit zu nennen.

Die Jahresversammlung betont,

  • dass es sich hierbei um Verstöße gegen das Verbot aller Formen von grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe sowie gegen das Recht auf Gesundheit handelt;

  • dass die Menschenrechte nicht verwirkt werden können und dass dies selbstverständlich auch für Untersuchungshäftlinge und für verurteilte StraftäterInnen gilt;

  • dass Gefangene aufgrund ihrer Situation besonders hilflos sind und sich nicht selbst versorgen können. Die JV weist darauf hin, dass gelegentliche Hilfeleistung durch Angehörige oder Nichtregierungsorganisationen keinen Ersatz für die u.a. im Zivilpakt Art. 10 festgeschriebene Verpflichtung der Staaten ist, menschenwürdige Haftbedingungen zu gewährleisten.

Die Jahresversammlung weist zudem darauf hin, dass es sich bei vielen der hier betroffenen Gefangenen um Minderjährige handelt. In diesem Zusammenhang ruft die Jahresversammlung in Erinnerung, dass nach geltenden internationalen Menschenrechtsstandards Minderjährige nur im Ausnahmefall und für die kürzest mögliche Zeit festgehalten werden dürfen. Zudem gelten besondere Richtlinien sowohl für die Inhaftierung von Minderjährigen als auch für inhaftierte Mütter mit ihren Säuglingen oder Kleinkindern.

Die Jahresversammlung fordert alle Staaten auf, Gefangene mindestens entsprechend den Minimalen Regeln für die Behandlung von Gefangenen, wie sie sie bereits 1955 vom ersten UN-Kongress zur Verhinderung von Verbrechen und zur Behandlung von Straftätern angenommen wurden, zu behandeln. (Adopted by the First United Nations Congress on the Prevention of Crime and the Treatment of Offenders, held at Geneva in 1955, and approved by the Economic and Social Council by its resolutions 663 C (XXIV) of 31 July 1957 and 2076 (LXII) of 13 May 1977; (A/RES/43/173 vom 9.12. 1988)).

Die JV fordert den Vorstand auf zu prüfen, in welchem Rahmen und unter welchen Aspekten die Arbeit von Amnesty International zu diesem Thema verstärkt entwickelt werden kann, und bittet den Vorstand die Thematik auf internationaler Ebene in geeigneter Form einzubringen. Dieser Beschluss ist öffentlich.

S-13: Strafverfolgung von Bush

In der Überzeugung, dass kein einziger Zweck welche Foltermethode oder Folterandrohung auch immer rechtfertigt oder etwa "bezahlt macht", und in der Absicht, gemeinsam mit allen gleichgesinnten Körperschaften darauf hinzuwirken, dass in Zukunft keine Regierung der Welt annimmt, diesem Beispiel folgend zur Erreichung eines bestimmten Zieles eine bestimmte Foltermethode gutheißen zu können, schließt sich die Sektion Deutschland von Amnesty International ausdrücklich und öffentlich der Forderung des Internationalen Sekretariats von Amnesty International vom 9. und 10. 11. 2010 nach gerichtlicher Anklage aller Verantwortlichen der Regierung George W. Bush, einschließlich des US-Ex-Präsidenten, einmütig an. Dieser Beschluss ist öffentlich.

S-15: Menschenrechte und arabische Revolution

Seit Beginn dieses Jahres befindet sich die arabische Welt in einem historischen Umbruch, der für das Schicksal Hunderter Millionen Menschen von außerordentlicher Bedeutung ist. Was in unserer unmittelbaren Nachbarschaft jenseits des Mittelmeeres im Namen der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie und einer gerechten Teilhabe erstritten wird, wird zweifellos über die praktische Anerkennung der universellen Geltung der Menschenrechte auf diesem Globus mit entscheiden. Von Tunesien ausgehend haben diese Ziele in allen ihren politischen und sozialen Dimensionen Ägypten und schließlich viele arabische Länder ergriffen. Repressive Regime wurden gestürzt und autokratische Herrschaft beendet.

Die scheinbare Stabilitätspolitik Europas gegenüber vielen Autokraten der Region ist gescheitert. Europa hat viel aufzuarbeiten. Der Vorwurf lautet: "Kumpanei mit Autokraten und repressiven Regimen" – sei es im Bereich der Waffenlieferungen oder der polizeilich-militärischen Zusammenarbeit, sei es bei der systematischen und teilweise völkerrechtswidrigen Abwehr von Asylsuchenden und Flüchtlingen, die in Europa Schutz suchen. Schutz vor Flüchtlingen statt Schutz für Flüchtlinge ist die Devise, die nach Aussagen des Menschenrechtskommissars des Europarates Thomas Hammarberg eine Mitverantwortung für bereits mehr als 1400 im Mittelmeer Ertrunkenen im ersten Halbjahr 2011 trägt.

Noch ist der weitere Weg in den meisten arabischen Ländern offen und unentschieden. Aber schon jetzt haben viele Menschen in den Auseinandersetzungen ihr Leben verloren: mehr als 300 in Tunesien, mehr als 800 in Ägypten, ca. 1000 in Syrien, viele im Jemen und in Libyen.

Angesichts dieser Situation beschließt die Jahresversammlung der deutschen Sektion von Amnesty International, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um ihrer Solidarität mit den um Freiheit und Teilhabe, Recht und Gerechtigkeit ringenden Menschen Ausdruck zu geben.

Dabei halten wir als Menschenrechtsorganisation folgende Aufgaben für besonders wichtig: Durchsetzung der Menschenrechte, insbesondere Frauenrechte, der Religionsfreiheit, der Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit und der Freiheit des Internets, des Rechts auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und des friedlichen Protests, den Schutz aktiver MenschenrechtsverteidigerInnen sowie die demokratische Kontrolle der "Sicherheitskräfte" und die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und des Folterverbots. Repression und Korruption müssen ein Ende haben. Kurz: die bürgerlichen und politischen Rechte, die Teilhabe und die sozialen und wirtschaftlichen Rechte müssen die Maßstäbe aller Veränderungen sein. Jedem Opfer der Verletzung dieser Rechte gilt unsere Solidarität.

Wir werden die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und die Union selbst mit geeigneten Maßnahmen unter Druck setzen, menschenrechtswidrige Interessenpolitik zu beenden und eine positive Rolle beim Aufbau demokratischer und rechtsstaatlich-menschenrechtlicher Strukturen zu übernehmen.

Zu den wichtigen Aufgaben der Länder der Region gehört es, die Verbrechen der repressiven Regime vor und während den Auseinandersetzungen dieses Jahres strafrechtlich aufzuarbeiten und den Gebrauch der Folter zu ahnden. Dies ist auch deshalb unverzichtbar, weil sich die Zeichen mehren, dass sich in einigen Ländern die Kräfte der Unterdrückung wieder sammeln und um ihren Einfluss kämpfen. Wir nehmen uns vor, verstärkt den direkten Kontakt mit den MenschenrechtsverteidigerInnen in den Ländern der Region zu suchen, und werden die Zusammenarbeit mit denjenigen intensivieren, die hier bei uns für eine menschenrechtliche Entwicklung in Nordafrika und im Nahen und Mittleren Osten eintreten. Wir werden uns in unserer internationalen Organisation dafür einsetzen, dass die bisher geübte Praxis intensiver Ermittlungen und ausführlicher Berichte von Amnesty International fortgeführt wird und uns dabei hilft, unserer Solidarität praktischen Ausdruck zu geben. Wir bitten den neuen Vorstand, die betroffenen Länder-Kogruppen und die Delegierten der deutschen Sektion, die im August zum Internationalen Rat von Amnesty International fahren werden, in diesem Sinne Einfluss zu nehmen und die Arbeit der Sektion zur ganzen Region zu verstärken. Die Mitgliedschaft der deutschen Sektion drückt ihren Willen aus, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um den Wandel in der arabischen Welt und die Verwirklichung aller Menschenrechte zu unterstützen. Der Beschluss ist öffentlich.

S-16: Gay Pride Kroatien

Die TeilnehmerInnen der Jahresversammlung von Amnesty International sind bestürzt über die gewaltsamen Übergriffe auf die Pride Parade "Unterschiedliche Familien, gleiche Rechte" am vergangenen Samstag in Split, Kroatien, bei der mindestens fünf Menschen unter anderem durch Steinwürfe verletzt wurden. Die kroatische Polizei war nicht in der Lage, die TeilnehmerInnen der Demonstration ausreichend zu schützen.

Amnesty International fordert die kroatischen Behörden auf, eine sofortige Untersuchung der Vorfälle einzuleiten. Die Polizei muss klarstellen, dass homophobe Gewalt eine Straftat ist und nicht toleriert werden kann. Die kroatischen Behörden müssen sofort handeln, um eine Wiederholung derartiger Vorfälle in der Zukunft auszuschließen. Amnesty International fordert alle kroatischen PolitikerInnen auf, geschlossen klarzustellen, dass alle Menschen das Recht auf friedliche Demonstration und Ausdruck ihrer sexuellen Identität haben. Der Beschluss ist öffentlich.

P-2: Asylbewerberleistungsgesetz

1. Die Jahresversammlung stellt fest, dass

a. die Leistungssätze des AsylbLG für Erwachsene nicht das menschenwürdige Existenzminimum gewährleisten. Mit den Leistungen des AsylbLG ist keine ausreichende medizinische Versorgung und keine Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und politischen Leben sichergestellt. Auch können Verfahrensrechte nicht ausreichend wahrgenommen werden;

b. Gruppen von Leistungsbeziehern in den Geltungsbereich des AsylbLG fallen, obwohl sie das Kriterium des vorübergehenden Aufenthaltes in der Regel nicht mehr erfüllen;

c. die prekäre Situation der unter das AsylbLG fallenden Personen durch die Residenzpflicht und den eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt verstärkt wird;

d. nach wie vor das gilt, was im Beschluss P-1 der Jahresversammlung aus dem Jahr 2007 festgehalten wurde, dass nämlich der deutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zu Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer medizinisch/gesundheitlichen Aspekte nicht in deutsches Recht umgesetzt hat.

2. Daher fordert die Jahresversammlung dazu auf, die vorgenannten Positionen durch Lobbyarbeit des SdS, der Landesbeauftragten für politische Flüchtlinge und der Gruppen zu vertreten und auf ihre Erfüllung zu drängen.

3. Der Beschluss ist öffentlich.

P-3: EU: Zusammenarbeit mit Drittstaaten beim Flüchtlingsschutz neu gestalten

1. Die Jahresversammlung ist darüber besorgt, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bei der Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich des Flüchtlingsschutzes menschenrechtliche Anforderungen nicht immer hinreichend beachten und vor allem nicht sicherstellen, dass Asylsuchende an den Grenzen der Europäischen Union stets Zugang zu einem fairen und umfassenden Asylverfahren haben.

2. Die Jahresversammlung weist nachdrücklich darauf hin, dass es nicht zulässig ist, an den Grenzen Europas ankommende Asylsuchende pauschal auf den Flüchtlingsschutz in angrenzenden Drittstaaten zu verweisen, in welchen dieser Flüchtlingsschutz jedoch oftmals nicht annähernd ausreichend gewährleistet ist.

3. Die Jahresversammlung fordert die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer daher auf, in den Gremien der Europäischen Union mit aller Entschiedenheit darauf hinzuwirken, dass die Zusammenarbeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Drittstaaten im Bereich des Flüchtlingsschutzes kritisch überdacht und unter konsequenter Berücksichtigung menschenrechtlicher Anforderungen neu gestaltet wird.

4. Die Jahresversammlung betont, dass dies insbesondere für die Staaten Nordafrikas gilt, in denen nach den jüngsten politischen Umwälzungen die Chance für eine neue, ehrliche Art der Zusammenarbeit mit den EU-Staaten besteht, die von europäischer Seite nicht primär unter dem Aspekt der Externalisierung des Flüchtlingsschutzes ausgenutzt werden darf.

5. Dieser Beschluss ist öffentlich.

P-4: Abschiebungsbeobachtung in Deutschland weiter ermöglichen und ausbauen

1. Die Jahresversammlung setzt sich für die unverzügliche Umsetzung derjenigen Bestimmungen der EU-Rückführungsrichtlinie in Deutschland ein, die die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, ein wirksames System zur Überwachung von Abschiebungen zu schaffen. Diese Regelung ist bisher nicht in den deutschen Entwurf des sogenannten "Richtlinienumsetzungsgesetzes" aufgenommen worden.

2. Die Jahresversammlung verweist in diesem Zusammenhang auf die in Deutschland an den Flughäfen in Düsseldorf, Frankfurt am Main und Hamburg bestehende Abschiebungsbeobachtungsstellen, die – je nach Standort – seit bis zu 10 Jahren Abschiebungen beobachten. Diese beruhen lediglich auf landesrechtlichen Vereinbarungen und haben bisher keine rechtliche Grundlage im Bundesrecht. Die Beobachtungsstellen bestehen aus Abschiebungsbeobachtern oder -beobachterinnen, die bei den Abschiebungen präsent sind, und aus einem Gesprächsforum aus Vertreterinnen und Vertretern von nichtstaatlichen und staatlichen Stellen, des UNHCR und der Kirchen, in dem strukturelle Missstände und problematische Einzelfälle diskutiert und Lösungsvorschläge dazu erarbeitet werden können. Amnesty International arbeitet in allen drei Gesprächsforen mit.

3. Die Jahresversammlung betont die positiven Effekte der Abschiebungsbeobachtung, die eine deeskalierende Wirkung bei Abschiebungen hat sowie zumindest der Fachöffentlichkeit gegenüber eine Transparenz des Abschiebungsprozesses herstellt und dadurch dazu beiträgt, die Einhaltung der Menschenrechte der abgeschobenen Menschen sicherzustellen.

4. Die Jahresversammlung verweist desweiteren auf die Tatsache, dass die Europäische Kommission die in Deutschland praktizierte Form der Abschiebungsbeobachtung für eine gelungene Umsetzung der Vorgaben der EU-Rückführungsrichtlinie hält.

5. Die Jahresversammlung fordert die Bundesregierung auf, die die Überwachung von Abschiebungen betreffenden Regelungen der EU-Rückführungsrichtlinie unter Beachtung und Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien in das deutsche Aufenthaltsgesetz zu übernehmen und außerdem an allen deutschen Flughäfen, von denen aus Abschiebungen erfolgen, Abschiebungsbeobachtungsstellen einzurichten. Die Abschiebungsbeobachtung sollte lückenlos erfolgen.

6. Dieser Beschluss ist öffentlich.

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