Aktuell Ungarn 24. Januar 2012

EU muss mehr tun, um Menschenrechte in Ungarn zu schützen

Barroso und Orbán: "Die im Vertrag der EU niedergelegte Charta der Menschenrechte ist Grundlage für alle Mitgliedstaaten."

Barroso und Orbán: "Die im Vertrag der EU niedergelegte Charta der Menschenrechte ist Grundlage für alle Mitgliedstaaten."

24. Januar 2012 - Die Meinungsfreiheit ist in Ungarn durch die Mediengesetze der Orbán-Regierung bedroht. Es ist an der Zeit, dass die EU eine umfassende menschenrechtliche Prüfung der neuen ungarischen Verfassung und der Mediengesetze vornimmt.

Zum heutigen Treffen des ungarischen Regierungschefs Viktor Orbán mit dem Präsidenten der EU-Kommission José Manuel Barroso erklärt Klaus Gossen, EU-Experte von Amnesty International in Deutschland:

"Barroso darf sich nicht mit einigen kosmetischen Zugeständnisse zufrieden geben. Es muss in dem Gespräch nicht nur um die Unabhängigkeit der Zentralbank gehen, sondern auch um den Schutz der Menschenrechte in Ungarn."

Die EU darf es nicht bei den jetzt eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren belassen. So sieht Amnesty International insbesondere durch die Mediengesetze in Ungarn die Meinungsfreiheit bedroht. Diese sind aber nicht Gegenstand der Vertragsverletzungsverfahren.

Um die Menschenrechte in Ungarn zu schützen, sollte die EU-Kommission ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags vorbereiten. Ein solches Verfahren wäre ein deutliches Signal, dass die EU den Schutz der Menschenrechte auch in den eigenen Mitgliedsstaaten ernst nimmt."

Amnesty International erhebt bereits seit längerem gegen die ungarische Regierung die Vorwürfe, sowohl durch die neue Verfassung des Landes als auch durch die Mediengesetze Grundwerte, insbesondere die Achtung und Wahrung der Menschenrechte, zu verletzen.

Im Einzelnen geht es dabei um Vorgaben aus der Verfassung, die

  • die Ehe nur als Gemeinschaft einer Frau mit einem Mann schützen, also gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften diesen besonderen Schutzstatus verweigern.

  • im Verbot jeder Art von Diskriminierung die sexuelle Orientierung und Geschlechteridentität als Verbotsgrund nicht aufführen und Menschen damit der Gefahr von Benachteiligung aussetzen.

  • das Leben des Fötus von der Empfängnis an unter besonderen Schutz stellen und damit das Recht der Mutter auf ihr eigenes Leben und auf ungehinderten Zugang zu gesundheitlich indizierten Heil- und Fürsorgemaßnahmen einschränken können.

  • bei bestimmten Straftaten die Verurteilung zu lebenslanger Haft ohne Begnadigungs- oder Bewährungsmöglichkeiten vorsehen und auf diese Weise das Recht eines jeden Verurteilten verletzen, vor unmenschlicher und erniedrigender Behandlung geschützt zu werden sowie die Chance zu sozialer Rehabilitation erhalten zu können.

Die Mediengesetze beschränken in eklatanter Art und Weise die europaweit geltende Meinungs- und Pressefreiheit. Die Pflicht zur Registrierung aller Medien durch eine von der Regierung nicht unabhängige Behörde stellt ebenso ein Hindernis für eine freie Presse dar, wie die Vorschriften nach denen Presseorganen bei Zuwiderhandlungen Bußgelder verhängt werden können.

"Die im Vertrag der Europäischen Union niedergelegte Charta der Menschenrechte ist Grundlage für alle Mitgliedstaaten und muss es bleiben. Nur durch Anerkennung dieser Werte hat Ungarn der Union beitreten können. Es darf sie daher nicht im Nachhinein wieder relativieren", sagt Gossen.

Schlagworte

Ungarn Aktuell

Weitere Artikel