Aktuell Iran 29. September 2010

Repression im Iran: Emadeddin Baghi - einer von vielen

Emadeddin Baghi

Emadeddin Baghi

29. September 2010 - Amnesty International fordert die iranischen Behörden auf, den bekannten Menschenrechtsverteidiger Emadeddin Baghi nicht zu inhaftieren. Der Journalist ist kürzlich zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden, allein sechs Jahre erhielt er wegen der Aufnahme eines Interviews mit einem iranischen Reformkleriker.

Emadeddin Baghi ist der Vorsitzende der inzwischen verbotenen Organisation zur Verteidigung der Rechte von Gefangenen (Association for the Defence of Prisoners' Rights - ADPR) und wurde im Juni 2010 nach sechs Monaten in Haft gegen Kaution freigelassen. Am 22. September erfuhr er von seiner Verurteilung wegen "Propaganda gegen die Regierung" und "Versammlung und Konspiration mit dem Ziel, die nationale Sicherheit zu untergraben".

Anklagepunkte sind ein Vorwand
Die Anklagen wurden wegen eines Fernsehinterviews gegen ihn erhoben, das er 2008 mit dem Großayatollah Montazeri geführt hatte. Nach dem Tod des Geistlichen strahlte die persischsprachige Abteilung der BBC das Interview im Dezember 2009 aus.

Bei den Verhören nach der Festnahme im Dezember 2009 wurde das Interview mit dem Großayatollah Montazeri jedoch kaum erwähnt. Die Sicherheitskräfte befragten Emadeddin Baghi stattdessen zu seinen Ansichten über die Todesstrafe, seinen Verbindungen zu Menschenrechtsgruppen, darunter auch Amnesty International, und seiner Tätigkeit in Nichtregierungsorganisationen. Es ist also davon auszugehen, dass er wegen seiner Menschenrechtsarbeit festgenommen wurde.

Seit Jahren politisch verfolgt
Emadeddin Baghi war schon im Juli 2010 zu einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden und zu einem fünfjährigen Verbot jeglicher Medien- und NGO-Tätigkeit im Zusammenhang mit der Gründung der APDR im Jahr 2003.

Der Menschenrechtler, der aufgrund seines Engagements bereits mehrere Auszeichnungen erhalten hat, befindet sich derzeit zwar auf freiem Fuß, doch droht ihm Haft, wenn seine Rechtsmittel gegen die Verurteilung keinen Erfolg haben sollten.

"Wieder wird Emadeddin Baghi verfolgt. Er wurde schon mehrmals wegen seiner Tätigkeit inhaftiert", sagt Hassiba Hadj Sahraoui, die stellvertretende Leiterin der Abteilung Naher Osten und Nordafrika von Amnesty International in London.

"Seine besorgniserregende Lage ist emblematisch für die beständige Unterdrückung von Aktivist_innen durch die iranische Regierung. Diejenigen, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen aussprechen, sehen sich Einschüchterungen, Festnahmen oder Schlimmerem gegenüber."

Falls Emadeddin Baghi inhaftiert wird, würde Amnesty International ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen betrachten.

Emadeddin Baghi, dem 2009 der Martin Ennals-Menschenrechtspreis verliehen wurde, wird von den iranischen Behörden systematisch zur Zielscheibe gemacht. Mehrere Verfahren sind gegen ihn anhängig.

Der 49-Jährige leidet an einer Herz- und einer Nierenerkrankung, die den schlechten Haftbedingungen geschuldet sind oder durch sie verschlimmert wurden. So hat man ihn zum Beispiel in Haft nicht rechtzeitig behandelt.

Die jüngste Anklage wurde erhoben, um ihn nach Massenprotesten gegen die Regierung in Teheran und anderen Städten während des Aschurafestes im Dezember 2009 festzunehmen.

Schon 85 Vorladungen
Auf seiner Website gibt Emadeddin Baghi an, dass er in den vergangenen 30 Jahren 85 Mal vor Gericht oder zum Verhör vorgeladen wurde. Einmal verurteilte man ihn zu einer Geldstrafe. 13 Bücher durfte er nicht veröffentlichen. Man verbot ihm fünf Jahre lang, sich öffentlich zu engagieren und er wurde zu insgesamt 18 ½ Jahren Gefängnis verurteilt, davon hat er viereinhalb Jahre in Haft verbracht.

"Obwohl sich Emadeddin Baghi zurzeit auf freiem Fuß befindet, ist sein Leben in der kafkaesken Welt, in der diejenigen, die für Gerechtigkeit für andere eintreten, selbst nur Ungerechtigkeit erleben, zu einem ständigen Gefängnis geworden", meint Hassiba Hadj Sahraoui.

Einer von vielen
Menschenrechtsaktivist_innen werden wegen ihrer Arbeit unablässig zur Zielscheibe der iranischen Behörden. Andere Fälle aus jüngster Zeit sind zum Beispiel:

Die bekannte Menschenrechtsverteidigerin Noushin Ahmadi Khorasani. Sie wurde am 22. September wegen "Propaganda gegen die Regierung" angeklagt, weil sie für eine feministische Website schreibt und nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen 2009 an Demonstrationen teilgenommen hat. Sie befindet sich derzeit nicht in Haft.

Shiva Nazar Ahari

Shiva Nazar Ahari

Am 18. September 2010 verurteilte die Abteilung 26 des Revolutionsgerichts die Aktivist_innen Saeed Ha’eri und Shiva Nazar Ahari zu Gefängnisstrafen aufgrund von Anklagen wegen "Störens der öffentlichen Ordnung" und "Feindschaft mit Gott" (moharebeh). Saeed Ha’eri wurde außerdem zu einer Prügelstrafe verurteilt.

Beide sind Mitglieder von "Committee for Human Rights Reporters", einer 2006 gegründeten Menschenrechtsorganisation, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen einsetzt.

Nasrin Sotoudeh

Nasrin Sotoudeh

Die Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh wurde am 4. September 2010 festgenommen und befindet sich zurzeit im Teheraner Evin-Gefängnis in Einzelhaft. Soweit bekannt, ist sie nicht offiziell angeklagt worden, doch vorgeladen wurde sie wegen Verdachts auf "Propaganda gegen die Regierung" sowie "Versammlung und Konspiration mit dem Ziel, die nationale Sicherheit zu untergraben". Ihrem Ehemann und ihrem Anwalt wurde nahegelegt, sich nicht öffentlich zu ihrer Situation zu äußern.

Die Frauenrechtsaktivistinnen Maryam Bidgoli und Fatemeh Masjedi wurden am 29. August 2010 wegen "Propaganda gegen die Regierung durch das Sammeln von Unterschriften für eine Petition zur Änderung diskriminierender Gesetze und wegen der Veröffentlichung von Materialien zur Unterstützung feministischer, gegen das System gerichteter Gruppen" zu einem Jahre Gefängnis verurteilt.

Man hatte sie im Mai 2009 fast zwei Wochen lang festgehalten. Beide gehören zu der Kampagne "Eine Millionen Unterschriften" (auch bekannt als Kampagne für Gleichberechtigung), die sich für eine Ende der Diskriminierung von Frauen im iranischen Recht stark macht.

Werden Sie jetzt aktiv!

Schreiben Sie einen Appellbrief oder eine E-Mail an die Verantwortlichen!

[Schreiben Sie einen Appellbrief oder eine E-Mail an die Verantwortlichen!]

Die Adresse und eine Briefvorlage finden Sie hier

Weitere Artikel