Kosovo: Verschwindenlassen muss geahndet werden
Zehn Jahre nach dem Ende des Krieges im Kosovo besitzen über 1.900 Familien im Kosovo und in Serbien nach wie vor keine Gewissheit über das Schicksal und den Verbleib ihrer verschwundenen Familienangehörigen.
Mehr als 3.000 ethnische Albaner wurden während des bewaffneten Konfliktes 1998 und 1999 im Kosovo Opfer von Verschwindenlassen durch Angehörige der serbischen Polizei, Paramilitärs und Armee. Geschätzte 800 Serben, Roma und Angehörige anderer Minderheiten fielen während und nach dem Krieg unter den Augen der NATO-Truppe KFOR im Kosovo dem Verschwindenlassen zum Opfer, vermutlich durch Angehörige der Kosovo Befreiungsarmee UÇK.
Die Behörden in Serbien sowie die internationalen und lokalen Behörden im Kosovo haben bis heute versagt, Kriegsverbrechen, insbesondere das Verschwindenlassen, angemessen aufzuarbeiten. Die Verbrechen des Kosovo-Krieges bleiben bis heute faktisch straffrei.
Angehörige der Verschwundenen werden im Unklaren über den Verbleib ihrer Väter, Schwestern oder Söhne gelassen. In den Fällen, in welchen sterbliche Überreste identifiziert wurden, erfuhren die Familien nur selten, ob Ermittlungen zu dem Verschwinden ihrer Verwandten aufgenommen wurden. Bis heute erhielten die Familien der Verschwundenen keine angemessene Entschädigung.
Die Verantwortung für die Ermittlungen und die Strafverfolgung von Kriegsverbrechen während des bewaffneten Konfliktes und danach lag im Kosovo bis Ende 2008 in der Hand der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK). Die UN-Mission hat die Erwartungen nicht erfüllt. Daher muss nun die heute zuständige Rechtsstaatsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX) für ein Ende der Straflosigkeit für Verschwindenlassen sorgen.