Schikane nach Rückkehr

Der Menschenrechtsverteidigerin Aminatou Haidar wurde am 17. Dezember die Rückreise nach Hause in ihre Heimatstadt Laayoune gestattet. Seither werden sie und ihre Familie ständig überwacht und man hat einige Personen daran gehindert, Frau Haidar zu besuchen.

Appell an

PREMIERMINISTER
Abbas El Fassi
Département du Premier Ministre
Palais Royal
Touarga
Rabat, MAROKKO
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 212) 5377 699 95
E-Mail: courier@pm.gov.ma

INNENMINISTER
Taïeb Charkaoui
Ministère de l’Intérieur
Quartier Administratif
Rabat, MAROKKO
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 212) 5377 620 56

Sende eine Kopie an

JUSTIZMINISTER
Mohamed Naciri
Ministère de la Justice
Place Mamounia
Rabat, MAROKKO
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 212) 5377 30772

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS MAROKKO
S. E. Herrn Mohammed Rachad Bouhlal
Niederwallstraße 39
10117 Berlin
Fax: 030-2061 2420
E-Mail: kontakt@botschaft-marokko.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. Februar 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Fordern Sie die marokkanischen Behörden auf, Aminatou Haidar in Marokko, der Westsahara und ins Ausland uneingeschränkt reisen zu lassen.

  • Dringen Sie darauf, sicherzustellen, dass andere saharauische MenschenrechtlerInnen, insbesondere die FreundInnen, KollegInnen und UnterstützerInnen von Aminatou Haidar, sie ohne Angst vor Schikane und Einschüchterungen zuhause besuchen können.

  • Bestehen Sie darauf, dass Aminatou Haidar und alle anderen MenschenrechtlerInnen in Marokko ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ohne Angst vor Repressalien wahrnehmen können.

Sachlage

Aminatou Haidar konnte am Abend des 17. Dezember nach einem Monat im Hungerstreik auf dem Flughafen von Lanzarote nach Hause zurückkehren. Sie hatte mit dem Hungerstreik gegen ihre Ausweisung aus Marokko am 14. November 2009 protestiert. Mit der Ausweisung reagierten die marokkanischen Behörden darauf, dass sie auf dem Rückflug nach Marokko auf dem Einreiseformular bei der Frage nach ihrer Nationalität keine Angabe gemacht und als Heimatland "Westsahara" und nicht "marokkanische Sahara" angegeben hatte. Das Gebiet wurde 1975 von Marokko annektiert.

Seit die Menschenrechtlerin Aminatou Haidar nach Hause zurückgekehrt ist, macht man es ihr unmöglich, ihrem Alltag und ihrer menschenrechtlichen Arbeit in normaler Art und Weise nachzugehen. Die marokkanischen Behörden überwachen sie kontinuierlich und unverhohlen und unterbinden jeden Versuch, sie zu besuchen. Rund um die Uhr sind Polizei und andere Sicherheitskräfte um ihr Haus herum postiert. Sie folgen Frau Haidar, sobald sie das Haus verlässt. Sie haben bislang auch alle ausländischen JournalistInnen und UnterstützerInnen daran gehindert, sie zu besuchen. Ihre Familienangehörigen, FreundInnen und UnterstützerInnen aus der Westsahara und anderen Teilen Marokkos werden schikaniert, eingeschüchtert und einige sollen tätlich angegriffen worden sein, als sie versuchten, sie zu besuchen. Mehrere wurden von Sicherheitskräften, darunter auch von MitarbeiterInnen des marokkanischen Geheimdienstes "Direction de la Surveillance du Territoire" (DST), festgenommen und befragt. Andere hat man angehalten und ihnen befohlen, sich auf einer Polizeiwache zu melden, um dort Bericht zu erstatten. Auf den Wachen wurden sie einige Stunden festgehalten, verhört und dann wies man sie an, zu gehen.

Aminatou Haidar ist in schlechter gesundheitlicher Verfassung, da sie an Anämie und einem Magengeschwür leidet. Von den Folgen des Hungerstreiks erholt sie sich jedoch langsam. Sie wird möglicherweise nach Spanien reisen, um die dort begonnene medizinische Behandlung fortzusetzen, da sie davon ausgeht, dass sie in Marokko und der Westsahara nicht angemessen behandelt werden kann.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Amnesty International hat die marokkanischen Behörden schon viele Male aufgefordert, Aminatou Haidars Rechte auf Freizügigkeit, freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ebenso zu respektieren wie das Recht von MenschenrechtsverteidigerInnen, Informationen und Ansichten zu Menschenrechtsthemen ohne Angst vor Schikane und Einschüchterung einzuholen und zu verbreiten. Die marokkanischen Behörden reagieren offenbar zunehmend repressiv auf Saharauis, die diese Rechte wahrnehmen. Damit verstößt Marokko gegen internationale Menschenrechtsabkommen wie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dessen Vertragsstaat Marokko ist, und gegen die UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern.